GAZPROM Forum: Community User: Caiw5c5f62645bb07

Kommentare 99.649
S
StuhlimMund, 04.05.2022 14:19 Uhr
2
Wieso sollte die **** recht haben und die FAZ nicht ? Weil es dir so in den Kram passt?
J
JustusBobUndPeter, 04.05.2022 13:47 Uhr
4
CheckTheSound eben.. warum sollten sie recht haben und die WiWo nicht ? weil es dir so in den Kram passt ?
HeiligerVater
HeiligerVater, 04.05.2022 13:38 Uhr
2
...schon klar..., wie kann es auch anders sein🤦‍♂️
J
JustusBobUndPeter, 04.05.2022 13:10 Uhr
0
dann liegt die FAZ wohl fasch
S
StuhlimMund, 04.05.2022 13:08 Uhr
5
Steht auf der FAZ anders.. Ein üblicher Bestandteil solcher Verträge sind außerdem sogenannte Take-or-Pay-Klauseln. Auch wenn sie im Detail unterschiedlich ausgestaltet sind, bleibt das Grundprinzip gleich: Unabhängig davon, ob der Importeur das Gas abnimmt oder nicht, verpflichtet er sich zur Zahlung. Etwas Flexibilität für den Fall, dass die vereinbarte Liefermenge unterschritten wird, ist meist eingebaut. Aber gegen ein Abnahmeverbot infolge eines Gasembargos würden die Klauseln nicht mehr helfen. Aufgrund der Take-or-Pay-Regel bliebe das deutsche Unternehmen also zur Zahlung an den russischen Exporteur verpflichtet, selbst wenn kein Gas mehr nach Deutschland fließen würde.
J
JustusBobUndPeter, 04.05.2022 12:58 Uhr
0
wenn schon dann bitte mit Link ^^
J
JustusBobUndPeter, 04.05.2022 12:57 Uhr
3
https://www.wiwo.de/unternehmen/energie/an-gazprom-gebunden-wie-entkommt-deutschland-gas-knebelklauseln-mit-russland/28288364.html
s
stuhlfurz, 04.05.2022 12:55 Uhr
0
is schon lange bekannt ..
s
stuhlfurz, 04.05.2022 12:54 Uhr
3
Ein Gasembargo der EU wäre Höhere Gewalt Rechtlich, so scheint es, gibt es aus den Take-or-Pay-Verpflichtungen in den Verträgen kaum einen Ausweg. Nur in zwei Fällen könnten die europäischen Abnehmer von ihren Pflichten gegenüber Gazprom entbunden werden. Eine Möglichkeit, von den Abnahme- und Zahlungspflichten befreit zu werden, wäre ein von der Europäischen Union verhängtes Gasembargo, erklärt Anwalt Christian von Hammerstein. „Das gilt dann als Höhere Gewalt“, sagt er. „In so einem Fall sehen die Verträge in der Regel vor, dass die Abnehmer dann von ihren Leistungspflichten befreit werden.“ Als Höhere Gewalt gilt jedes Ereignis, wie von Hammerstein erklärt, „auf das keine der Vertragsparteien einen Einfluss hat.“ Ein Krieg gehört dazu, ein Streik, Naturereignisse. Aber auch staatliche Interventionen. „Wirtschaftssanktionen sind der klassische Fall einer Höheren Gewalt.“ Allerdings hat sich gerade die Bundesregierung bisher gegen so ein Gas-Embargo gesträubt, gerade die energieintensive Industrie fürchtet zu große Folgeschäden für die deutsche Wirtschaft.
O
Openinsider, 04.05.2022 12:50 Uhr
0
Quelle Qualle
J
JustusBobUndPeter, 04.05.2022 12:37 Uhr
3
bei höherer Gewalt unwirksam
h
heuler, 04.05.2022 12:23 Uhr
2
Was sagt ihr eigentlich zur take or pay Klausel....?
s
stuhlfurz, 04.05.2022 12:14 Uhr
0
🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
J
JustusBobUndPeter, 04.05.2022 12:13 Uhr
0
übrigens ich bin NICHT der dritte Account .. 😁😁😁😁😁.. bevor hier Gerüchte gestreut werden
J
JustusBobUndPeter, 04.05.2022 12:11 Uhr
0
mal wieder lustig hier ^^
Q
Quarkodarko, 04.05.2022 12:08 Uhr
0
?????.. bin immer noch einzigartig
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