Gerresheimer Private Forum WKN: A0LD6E ISIN: DE000A0LD6E6 Forum: Aktien User: Useyourillusion
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Ich habe Neuigkeiten und die hören sich positiv an und ergeben für mich nun ein schlüssiges Bild mit stringentem Verhaltensmuster. Seit 2 Wochen gibt es ein neues Gesetz. Seit Anfang Juni gibt es im EU Listing Act deutliche Erleichterungen bei der ad hoc-Pflicht nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Dies betrifft insbesondere Insiderinformationen und Veröffentlichungspflichten bei zeitlich gestreckten Vorgängen. Es entfallen Zwischenschritte und das hat für Gerresheimer in der aktuellen Situation gravierende Auswirkungen Der Sachverhalt ist wie folgt. KPMG erstellt den Prüfbericht Sie geben ihn dem Vorstand zum Gegenlesen. Dabei geht es nicht darum, dass nun inhaltliche Änderungen vorgenommen werden können, sondern nur geschaut wird, ob alle Zahlen und Daten richtig in den Bericht übernommen wurden (klassischer Faktencheck). Danach unterschreibt der Vorstand die Vollständigkeitserklärung. Danach erteilt KPMG das Testat. Dies ist für Gerresheimer noch nicht ad hoc-pflichtig. Dieser Zwischenschritt der Kommunikationspflicht entfällt. Aber nur, wenn keine für den Markt gravierenden Änderungen im Bericht aufgetreten sind. Also zB dass es nur ein eingeschränktes Testat gibt oder im Bericht noch viel höhere Wertberichtigungen stehen, als dem Markt bisher bekannt waren. Sollte dies der Fall sein, bleibt der Zwischenschritt der ad hoc-Pflicht weiterhin bestehen. Das scheint hier bei uns nicht der Fall zu sein, sonst müssten wir das bereits mitgeteilt bekommen haben. Genauso wenn zuvor Grant Thornton noch Gravierendes gefunden hätte. Ist hingegen alles so, wie erwartet, dann besteht keine Veröffentlichungspflicht. Nachdem KPMG das Testat also erteilt hat, findet noch eine Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates statt. An dieser Sitzung nimmt auch KPMG teil und beantwortet Fragen. Wenn der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates den Prüfungsbericht bewilligt und abgesegnet hat, gilt das Testat als rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt greift sofort die ad hoc-Pflicht. Von 22.09 Uhr wären wir da vermutlich weit entfernt. Nach jetzigem Stand gehe ich davon aus, dass der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates kommenden Montag (22.) oder Dienstag (23.) tagt. Danach geht unmittelbar danach die ad hoc-Meldung raus und im Bundesanzeiger wird zudem die HV-Agenda veröffentlicht. Somit macht es auch Sinn, dass die IR einerseits weiterhin von einer Veröffentlichung im Juni ausgeht und andererseits noch nicht in der Pflicht ist, gegenwärtig den Markt via ad hoc zu informieren, aber dennoch schon recht große Gewissheit hat. Das Testat ist unter Umständen bereits erteilt, die Aufsichtsratssitzung findet aber erst in Kürze noch statt. Soweit meine Recherchen und Vermutungen. Alles ohne Gewähr. Schönen Abend in die Runde 🍷😁
Ich habe Neuigkeiten und die hören sich positiv an und ergeben für mich nun ein schlüssiges Bild mit stringentem Verhaltensmuster. Seit 2 Wochen gibt es ein neues Gesetz. Seit Anfang Juni gibt es im EU Listing Act deutliche Erleichterungen bei der ad hoc-Pflicht nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Dies betrifft insbesondere Insiderinformationen und Veröffentlichungspflichten bei zeitlich gestreckten Vorgängen. Es entfallen Zwischenschritte und das hat für Gerresheimer in der aktuellen Situation gravierende Auswirkungen Der Sachverhalt ist wie folgt. KPMG erstellt den Prüfbericht Sie geben ihn dem Vorstand zum Gegenlesen. Dabei geht es nicht darum, dass nun inhaltliche Änderungen vorgenommen werden können, sondern nur geschaut wird, ob alle Zahlen und Daten richtig in den Bericht übernommen wurden (klassischer Faktencheck). Danach unterschreibt der Vorstand die Vollständigkeitserklärung. Danach erteilt KPMG das Testat. Dies ist für Gerresheimer noch nicht ad hoc-pflichtig. Dieser Zwischenschritt der Kommunikationspflicht entfällt. Aber nur, wenn keine für den Markt gravierenden Änderungen im Bericht aufgetreten sind. Also zB dass es nur ein eingeschränktes Testat gibt oder im Bericht noch viel höhere Wertberichtigungen stehen, als dem Markt bisher bekannt waren. Sollte dies der Fall sein, bleibt der Zwischenschritt der ad hoc-Pflicht weiterhin bestehen. Das scheint hier bei uns nicht der Fall zu sein, sonst müssten wir das bereits mitgeteilt bekommen haben. Genauso wenn zuvor Grant Thornton noch Gravierendes gefunden hätte. Ist hingegen alles so, wie erwartet, dann besteht keine Veröffentlichungspflicht. Nachdem KPMG das Testat also erteilt hat, findet noch eine Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates statt. An dieser Sitzung nimmt auch KPMG teil und beantwortet Fragen. Wenn der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates den Prüfungsbericht bewilligt und abgesegnet hat, gilt das Testat als rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt greift sofort die ad hoc-Pflicht. Von 22.09 Uhr wären wir da vermutlich weit entfernt. Nach jetzigem Stand gehe ich davon aus, dass der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates kommenden Montag (22.) oder Dienstag (23.) tagt. Danach geht unmittelbar danach die ad hoc-Meldung raus und im Bundesanzeiger wird zudem die HV-Agenda veröffentlicht. Somit macht es auch Sinn, dass die IR einerseits weiterhin von einer Veröffentlichung im Juni ausgeht und andererseits noch nicht in der Pflicht ist, gegenwärtig den Markt via ad hoc zu informieren, aber dennoch schon recht große Gewissheit hat. Das Testat ist unter Umständen bereits erteilt, die Aufsichtsratssitzung findet aber erst in Kürze noch statt. Soweit meine Recherchen und Vermutungen. Alles ohne Gewähr. Schönen Abend in die Runde 🍷😁
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