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Meta Platforms WKN: A1JWVX ISIN: US30303M1027 Kürzel: META Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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Kommentare 30.797
R
Rex,
02.08.2016 18:27 Uhr
0
104-105 werden wir sicher nochmal sehen, vielleicht auch erst in 1-2 Wochen. Dann bin ich auch wieder dabei :-)
B
Beetle18,
02.08.2016 16:59 Uhr
0
105-108€ oder tiefer noch? Was denkt ihr?
J
Joker123,
02.08.2016 13:07 Uhr
0
Die auch verstuert werden müssen oder?
K
Kannnix,
02.08.2016 9:02 Uhr
0
Soviel Geld habe ich nicht :-(
B
Bankomat,
01.08.2016 23:29 Uhr
0
Bei kleineren Beträgen macht das sowieso nicht so viel aus.Sind mehrere hier mit grösseren Positionen 100 k plus?
B
Beetle21,
01.08.2016 22:11 Uhr
0
Bei der Präsentation der Quartalsergebnisse setzte Zuckerberg ein starkes Signal dafür, dass er noch lange operativ tätig sein will. Der 31-Jährige kündigte einen Aktiensplit im Verhältnis von 3:1 an. Dabei sollen auf jede bisherige Aktie zwei neue stimmrechtslose Aktien (Class C) ausgegeben werden.
O
Olli2112,
01.08.2016 21:19 Uhr
0
Bei einem normalen Aktien splitt ist auch nichts zu befürchten, so wie bei Apple. Sobald aber eine neue Aktien Gattung hinzukommt, also aus einem Posten im Depot werden zwei, sieht das Gesetz zur Zeit vor den neuen Posten zu versteuern.
H
HubbaBubba5c5f63088a58d,
01.08.2016 20:42 Uhr
0
Ich glaube, es gilt ab zu warten, was letztlich wie erfolgen soll. Der Aktiensplit bei Apple vor 2-3 Jahren war z.B. steuerfrei, da war ich mit dabei.
Ich glaube bull4now hat hier vorhin etwas Wichtiges gepostet. Je nachdem, wie die "neuen" Aktien bewertet und eingebucht werden.
Also die Ankündigung am Besten gut lesen und im Zweifel beim Finanzamt nachfragen.
B
Beetle21,
01.08.2016 20:19 Uhr
0
Du hast Recht aber die steuerliche Behandlung gilt wie unten aufgeführt siehe auch hier am Beispiel Google http://m.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/ministerialentscheid-google-aktionaere-bekommen-steuern-zurueck-13705951.html
H
HubbaBubba5c5f63088a58d,
01.08.2016 19:49 Uhr
0
Beetle: bei ebay war es kein split sondern spin-off von paypal, damit etwas ganz andetes als ein split und nicht zu vergleichen. Zu google kann ich nichts sagen, war nur bei ebay beteiligt.
B
Black_B33tl3,
01.08.2016 19:22 Uhr
0
Finanzamt Frankfurt/M. V - Höchst
Gutleutstr. 116
60327 Frankfurt
Einspruch gegen abgeführte Kapitalertragsteuer aus Ebay (WKN916529) Aktiensplit zu Depot: XXXXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen die am 21.07.2015 erhobenen und abgebuchten Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Ebay-Aktiensplit vom 17.07.2015 ein.
Durch Inkrafttreten des sogenannten Amtshilferichtlinien "Umsetzungsgesetz im Jahr 2013" wurden einige Passagen im Einkommensteuergesetz neu geregelt. Dies betrifft insbesondere die Regelung von Spin-Offs.
Aus diesem Gesetz trat insbesondere die sogenannte Fußstapfen-Theorie hervor, die besagt, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten im Verhältnis des Spin‐Offs, vorliegend 1:1, auf die neuen und die alten Papiere aufzuteilen sind.
Die Abspaltung führt nicht dazu, dass die Anleger mit ihren Ebay‐Aktien Gewinne oder Verluste realisieren, sondern es werden nur die vorhandenen Bestandteile in zwei Teile aufgespaltet. Eine Deklarierung als Sachdividende ist unsachgemäß, die Aktionäre haben nichts bekommen, was sie nicht schon vorher in anderer Form gehabt haben.
Ein Geldwerter Vorteil liegt hier nicht vor. Die Abspaltung folgt daher steuerneutral. Seit 2013 gilt die Fußstapfentheorie auch für ausländische Unternehmen.
Der Ebay Spin‐Off ist somit als steuerneutrale Maßnahme zu werten. Dies ergibt sich aus dem in 2013 begründeten Fußstapfen‐Prinzip.
Ich fordere Sie daher auf, die Steuerneutralität der Maßnahme festzustellen und die einbehaltene Steuer zzgl. Solidaritätszuschlag wieder an mich zurückzuführen.
Meine Bank:
XXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXX
Ich bitte um Ihre Rückantwort bis spätestens 24.08.2015
Mit freundlichen Grüßen
B
Beetle21,
01.08.2016 19:18 Uhr
0
1. Weil keiner heut zu Tage für einen Totalverlust für das eingesetzte Kapital verantwortlich sein will.
Frage: Warum gehst du in der Woche nicht 60 Stunden arbeiten?
Antwort: Du bis zur Rente durch halten musst mit arbeiten ausserdem Weil du nur 40 bezahlt bekommst also wozu 60 machen! Sagt sich der verantwortliche in einem anderen Unternehmen/Bank auch.
K
Kannnix,
01.08.2016 18:57 Uhr
0
Ich verstehe das nicht. Hab schon voll oft gehört dass die Aktie unterbewertet ist. Warum kauft keine Bank oder Unternehmen großteilig Facebook Aktien?
Zweite Frage wo wären wir wenn Facebook schlechte Zahlen geliefert hätte?
Versteht mich bitte nicht falsch diese Aktie ist mein bestes Pferd im Stall
J
Joker123,
01.08.2016 18:44 Uhr
0
Wann denkt ihr das der splitt kommt
B
Beetle21,
01.08.2016 18:18 Uhr
0
Und wer es immer noch nicht glaubt Schaut mal hier rein... http://forum.finanzen.net/forum/Ebay_Aktie_vor_Abspaltung_kaufen_Finanzamt-t524768 Tip war umsonst von mir heute :-))))
B
Black_B33tl3,
01.08.2016 18:10 Uhr
0
Finanzamt Frankfurt/M. V - Höchst
Gutleutstr. 116
60327 Frankfurt
Einspruch gegen abgeführte Kapitalertragsteuer aus Ebay (WKN916529) Aktiensplit zu Depot: XXXXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen die am 21.07.2015 erhobenen und abgebuchten Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Ebay-Aktiensplit vom 17.07.2015 ein.
Durch Inkrafttreten des sogenannten Amtshilferichtlinien "Umsetzungsgesetz im Jahr 2013" wurden einige Passagen im Einkommensteuergesetz neu geregelt. Dies betrifft insbesondere die Regelung von Spin-Offs.
Aus diesem Gesetz trat insbesondere die sogenannte Fußstapfen-Theorie hervor, die besagt, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten im Verhältnis des Spin‐Offs, vorliegend 1:1, auf die neuen und die alten Papiere aufzuteilen sind.
Die Abspaltung führt nicht dazu, dass die Anleger mit ihren Ebay‐Aktien Gewinne oder Verluste realisieren, sondern es werden nur die vorhandenen Bestandteile in zwei Teile aufgespaltet. Eine Deklarierung als Sachdividende ist unsachgemäß, die Aktionäre haben nichts bekommen, was sie nicht schon vorher in anderer Form gehabt haben.
Ein Geldwerter Vorteil liegt hier nicht vor. Die Abspaltung folgt daher steuerneutral. Seit 2013 gilt die Fußstapfentheorie auch für ausländische Unternehmen.
Der Ebay Spin‐Off ist somit als steuerneutrale Maßnahme zu werten. Dies ergibt sich aus dem in 2013 begründeten Fußstapfen‐Prinzip.
Ich fordere Sie daher auf, die Steuerneutralität der Maßnahme festzustellen und die einbehaltene Steuer zzgl. Solidaritätszuschlag wieder an mich zurückzuführen.
Meine Bank:
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XXXXXXXXXXX
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Ich bitte um Ihre Rückantwort bis spätestens 24.08.2015
Mit freundlichen Grüßen
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