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Meta Platforms WKN: A1JWVX ISIN: US30303M1027 Kürzel: META Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
499,00
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12:58:17 Uhr,
Lang & Schwarz
Knock-Outs auf Meta Platforms (A)
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Kommentare 30.797
J
Joker123,
03.08.2016 12:40 Uhr
0
So tief wird die nicht fallen hoffe ich.
B
Beetle21,
03.08.2016 12:28 Uhr
0
Gut steige ich erst bei 80-90€ ein :-p
b
bull4now,
03.08.2016 10:48 Uhr
0
Ja, dazu braucht man sich nur die Langfrist Charts auf Monatsbasis anzuschauen. Ist auf gleicher Höhe wie 2000. Aber das waren sie ja schon mal als die letzten Höchststände erreicht waren. Korrekturanfälligkeit deswegen ist schon möglich beim Gesamtmarkt
F
F95,
03.08.2016 10:20 Uhr
0
Kam gerade raus
F
F95,
03.08.2016 10:19 Uhr
0
Lest mal auf Finanzen 100. Aktien USA total überteuert. Interessant.
Finanzen 100
Aktien in USA so teuer wie 2000 und 2008
J
Joker123,
03.08.2016 10:18 Uhr
0
Okay so schwarz werde ich nich nicht malen. Bei den zinsen steigen doch viele auf aktien um da sonst das geld einfach verschwindet.
B
Beetle21,
03.08.2016 10:16 Uhr
0
Optionsschein = OS
K
Kannnix,
03.08.2016 10:11 Uhr
0
Ungemach nicht Ungemacht
Steht für Notlage, Kummer, Verlust, Krise u.s.w.
J
Joker123,
03.08.2016 9:56 Uhr
0
Was ist ein aktien ungemacht?
K
Kannnix,
03.08.2016 6:59 Uhr
0
Wieso sollen Aktien Ungemach bevorstehen ? Und was ist ein OS?
D
Dloggold,
03.08.2016 6:05 Uhr
0
@themaker
Wieso hast du bzgl. Aktien ein schlechtes Gefühl?
F
F95,
02.08.2016 22:42 Uhr
0
Ich bin auch raus, aber aus einem anderen Grund.
Ich glaube Aktien steht Ungemach bevor.
OS habe ich aber noch :)
U
Uppss,
02.08.2016 22:39 Uhr
0
Lustig 2Jahre vor dem.Split auszusteigen. Vielleicht stehen wir dann bei 500€
U
Uppss,
02.08.2016 22:38 Uhr
0
Facebook testet aktuell Werbeanzeigen im Livestreamangebot ausgewählter Partner. Damit treibt das Unternehmen den Ausbau von Live video zu einer profitablen App weiter voran. Das Potenzial ist enorm.
Live video ist das nächste, zukunftsträchtige Projekt von Facebook. Über die App kann man selbstproduzierte Videos live ansehen. Wie Facebook kürzlich bekannt gab, testet es derzeit mit einigen Partnern die Integration von kurzen Werbeeinschüben bei Livestreams. Die Werbepausen sollen bis zu 15 Sekunden dauern. Bei den sogenannten Mid-Roll Anzeigen handelt es sich um die erste Werbung, die direkt in die Social-Media-Plattform integriert ist. Facebook-CEO Marc Zuckerberg positioniert sein Unternehmen damit in einem weiteren Markt, auf den auch Konkurrenten wie Snapchat und Youtube ein Auge geworfen haben.
U
Uppss,
02.08.2016 22:37 Uhr
0
es sich um die erste Werbung, die direkt in die Social-Media-Plattform integriert ist. Facebook-CEO Marc Zuckerberg positioniert sein Unternehmen damit in einem weiteren Markt, auf den auch Konkurrenten wie Snapchat und Youtube ein Auge geworfen haben.
Nach dem jüngsten Kursanstieg notiert das Papier nur knapp unter dem Allzeithoch von 128,33 Dollar vom vergangenen Donnerstag. Das KGV liegt für 2016 bei 32 und soll nach Schätzungen nächstes Jahr auf 25 fallen. Diese hohe Bewertung ist vor dem Hintergrund des großen Wachstumspotenzials bei Facebook gerechtfertigt. Alleine beim Umsatz legte das Unternehmen im Gegensatz zu Mitte 2015 um fast 60 Prozent zu. Das Papier ist nach wie vor ein Kauf.
G
Gastus0815,
02.08.2016 19:47 Uhr
0
Ein Aktiensplit ist steuerlich neutral. Es entstehen keine Steuerlasten, jedenfalls solange die Wertpapierkennungen (ISIN oder WKN) unverändert bleiben.
Traurige Berühmtheit hingegen hat der Aktiensplit von Google im Jahr 2014 erlangt. Mit dem Aktiensplit vom April sollte der Kurs von ca. 1.200 € auf 600 € reduziert werden. Die vollzogene Maßnahme hatte aber ihre Besonderheiten.
Vor dem Aktiensplit gab es bei Google Papiere der Klasse A und Papiere der Klasse B. Die B Aktien werden von den beiden Gründern gehalten und sind mit dem zehnfachen Stimmrecht ausgestattet. Diese Konstruktion sorgte für eine Mehrheit der Gründer von 56 %.
Der Aktiensplit sollte natürlich nur bei den A Aktien durchgeführt werden. Dies hätte jedoch zu einem Verlust der Stimmrechtsmehrheit bei den Gründen geführt. Deswegen verfiel Google auf die aus der Sicht der Gründer clevere Idee eine neue Aktiengattung C zu schaffen als stimmrechtslose Aktie.
Der Aktiensplit wurde nun in der Weise durchgeführt, dass die Anleger zusätzlich zu einer Aktie der Klasse A eine Aktie der Klasse C erhielten. Zu allem Überfluss mussten die C-Aktien natürlich unter einer gesonderten Wertpapierkennung an der Börse laufen. Damit war die Mehrheit der Gründer gesichert. Deutsche Anleger hatten hingegen ein Steuerproblem.
Banken und wohl auch viele Steuerbehörden sahen in der Google-Operation eine Sachausschüttung (Sachdividende) mit den Anschaffungskosten null. Die eingebuchten C-Aktien wurden als steuerpflichtiger Kapitalertrag angesehen und die Kapitalertragssteuer in der entsprechenden Höhe abgeführt.
Fraglos entspricht die Maßnahme Googles nicht den Anforderungen an einen klassischen Aktiensplit. Dennoch spricht viel für eine Gleichbehandlung mit der Folge der Neutralität. Selbst die Finanzverwaltung scheint dieser Auffassung unterdessen zu folgen.
Betroffene Anleger konnten gegen die Kapitalertragssteueranmeldung der Banken Einspruch einlegen.
Sofern dies nicht erfolgt ist oder erfolglos geblieben ist kann die zu viel erhobene Kapitalertragssteuer aus dem Google Aktiensplit im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrigiert werden.
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