Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader

10,13 EUR
+0,46 % +0,05
21:20:00 Uhr, Baader Bank
Kommentare 410
B
BTrader, 03.08.2025 9:14 Uhr
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HINWEIS: Ich möchte erneut daran erinnern, dass uns noch nichts schriftliches seitens der Postbank vorliegt, somit ist alles mMn noch in der Schwebe. Fakt ist, dass zu viele Aktien 'besteuert' wurden und zudem auf dieser Grundlage der EK nicht stimmt.
B
BTrader, 03.08.2025 9:11 Uhr
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Es ist offensichtlich, dass in der gesamten Woche viele Werte stark gefallen sind, was nicht unbedingt bedeutet, dass es bei BYD nicht gut läuft.Vielmehr hängt es mit der Art und Weise zusammen, wie der Split abgerechnet wurde.Wenn viele Anleger hohe Verluste im fünf- oder sechsstelligen Bereich erleiden, sind sie gezwungen, ihre Konten durch den Verkauf von Anteilen auszugleichen. 😉. Aktie fällt...

Auch wenn ich deiner Antwort auf den Ausgangspost nur zustimmen kann, hier geht es um das Thema KESt bei der Postbank. Alles OT wird zukünftig kommentarlos gelöscht. Nutzt dafür bitte den Hauptthread. Danke!
MichaelJason
MichaelJason, 03.08.2025 9:06 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Es ist offensichtlich, dass in der gesamten Woche viele Werte stark gefallen sind, was nicht unbedingt bedeutet, dass es bei BYD nicht gut läuft.Vielmehr hängt es mit der Art und Weise zusammen, wie der Split abgerechnet wurde.Wenn viele Anleger hohe Verluste im fünf- oder sechsstelligen Bereich erleiden, sind sie gezwungen, ihre Konten durch den Verkauf von Anteilen auszugleichen. 😉. Aktie fällt...
B
BTrader, 03.08.2025 9:06 Uhr
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Ja hab’s gesehen aber auf den Namen habe ich keinen Zugriff

Ich leider ebenso nicht. 😞 Habe mich jetzt sogar extra über einen Browser probiert. Sorry!
MichaelJason
MichaelJason, 03.08.2025 9:03 Uhr
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Leider ist es nicht möglich, im Kontaktfeld mehr Informationen anzugeben.Sollte ich bis Montag keine Rückmeldung erhalten, werde ich die Angelegenheit auch an die BaFin weiterleiten.Wenn jeder so vorgeht, wird es sicherlich Wirkung zeigen.
MichaelJason
MichaelJason, 03.08.2025 8:59 Uhr
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Ich habe diesen Text einmal an die Redaktion von deraktionaer.de gesendet.Wenn viele Menschen das tun würden, könnte das Thema mehr mediale Aufmerksamkeit erhalten.
MichaelJason
MichaelJason, 03.08.2025 8:57 Uhr
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Betreff: Dringender Hinweis zu fehlerhafter Steuerpraxis bei Aktiensplit – bitte um redaktionelle Prüfung Sehr geehrte Redaktion, nach einem Aktiensplit der BYD-Aktie (WKN A0M4W9) hat mir die Postbank rund xxxx € Kapitalertragsteuer abgezogen, obwohl es keine Veräußerung und somit keinen tatsächlichen Gewinn gab. Andere Banken wie die PSD Bank haben dieselbe Kapitalmaßnahme steuerneutral eingebucht, sodass sich der Verdacht aufdrängt, dass Postbank-Kunden hier systematisch benachteiligt werden. Diese Praxis ist intransparent und für viele Privatanleger finanziell höchst belastend. Ich bitte Sie daher dringend, diese Thematik redaktionell aufzugreifen und aufzuklären. Mit freundlichen Grüßen
MichaelJason
MichaelJason, 03.08.2025 8:42 Uhr
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Aktiengram hat mir berichtet, dass bis Freitagvormittag rund 140 Personen bei ihnen angefragt haben.Das ist nicht besonders viel. Dafür ändern die Banken nichts
MichaelJason
MichaelJason, 03.08.2025 8:39 Uhr
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Und wer zahlt solange meine Überziehungszinsen 🤯
NewEarth76
NewEarth76, 03.08.2025 8:33 Uhr
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Ich habe zur Vernetzung aller durch den ungerechtfertigten KEST-Abzug geschädigten Investoren (in erster Linie bezogen auf Österreich) eine Teams Community eingerichtet. Hier können wir alle Fakten zusammentragen und uns einen Überblick verschaffen, welche Broker (wie es aussieht, überwiegend nur in AT) noch analog zu Flatex vorgegangen sind. Sollte Flatex hier nicht mehr zurückrudern, so ist es wohl vernetzt auch einfacher, das Geld nächstes Jahr im Zuge der Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2025 zurückzuholen, als den Weg als Einzelkämpfer bestreiten zu müssen. Hier geht es zur Gruppe: https://teams.live.com/l/community/FEAAU-IHQ-_JilayQI?v=g1
NewEarth76
NewEarth76, 03.08.2025 0:07 Uhr
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Hallo KG Sorry, aber da muss ich leider widersprechen. Deine Aussage – bzw. die deines ING-Kontakts – trifft zwar auf die 12 Bonusaktien aus der Kapitalrücklage zu, denn diese werden tatsächlich steuerfrei mit 0 EUR eingebucht und erst bei einem späteren Verkauf besteuert, aber eben nicht auf die 8 Bonusaktien aus dem Bilanzgewinn. Oft wird auf die Vereinfachungsregel nach § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG verwiesen, wonach Bonusaktien ausländischer Gesellschaften mit 0 EUR als Ertrag und Anschaffungskosten angesetzt werden dürfen. Das gilt jedoch nur, wenn nicht eindeutig bekannt ist, ob die Aktien aus Gewinn oder Kapital stammen. Im aktuellen Fall von BYD ist die Herkunft jedoch offiziell dokumentiert: Die 8 Bonusaktien stammen aus dem Bilanzgewinn – also einer Sachdividende, die sofort steuerpflichtig zum Marktwert besteuert wird. Die 12 Kapitalisierungsaktien stammen hingegen aus der Kapitalrücklage. Diese gelten als Kapitalmaßnahme und werden mit 0 EUR eingebucht, aber erst bei Verkauf steuerpflichtig.

Das stimmt so auch nicht, die 8 Bonusaktien stammen nicht aus dem Bilanzgewinn (also Vorjahresgewinn 2024), woraus die Bardividende bezahlt wurde, sondern aus Gewinnrücklagen, das ist ein Unterschied! Ob die Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Gewinn- oder anderen Kapitalrücklagen in Grundkapital erfolgt, ist unerheblich.
MichaelJason
MichaelJason, 02.08.2025 23:24 Uhr
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Also im ganzen bleibt noch eine Mail an die BaFin aber werden der Deutschen Bank auch nix vorschreiben. Bleibt mir nur noch ein Anwalt...
MichaelJason
MichaelJason, 02.08.2025 23:23 Uhr
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Was hast du vor?Am Freitag habe ich fünfmal jeweils 15 Minuten in der Warteschleife verbracht und wurde dann aus der Leitung geworfen.Bereits am 29.Juli und bis heute habe ich drei E-Mails mit Beweisen, wie es andere gemacht haben, an wertpapiere@postbank.de gesendet.Ich war auch in der Filiale, aber es scheint ihnen egal zu sein.Die Mitarbeiter waren so arrogant, dass man sich wie ein Assi gefühlt hat. Scheiß egal war denen das...
F
Foedi, 02.08.2025 18:09 Uhr
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Die Postbank wird euch empfehlen, die Kosten über die Steuererklärung zurückzufordern.Gleichzeitig möchten wir uns bei euch bedanken, dass ihr so lange die Überziehungszinsen gezahlt habt.

Das kann ich mir nicht vorstellen … es kann wie gesagt nicht zweierlei gemessen werden und noch dazu kann keine Doppelbesteuerung (jetzt und bei Veräußerung) stattfinden. Wir haben nicht mehr Kapital als vor dem Split demnach kann auch nichts versteuert werden (kein Kapitalertrag). Wir werden sehen aber ich werde für meinen Teil alles in die Wege leiten was möglich ist …
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