Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader

10,08 EUR
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24. Mai 2026, 19:00 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 410
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Donidoni, 08.08.2025 0:08 Uhr
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Der thread ist sowieso interessant weil dort nochmal genau erklärt wird warum maximal 8/30 versteuert werden dürfen wenn überhaupt.
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Donidoni, 08.08.2025 0:03 Uhr
0
Es sind mittlerweile 10 User oder mehr die alle das selbe berichten…die 12/30 Steuer ist bei scalable zurückerstattet worden
D
Donidoni, 08.08.2025 0:02 Uhr
0
https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/1mhcb2n/scalable_capital_konto_nach_byd_split_erheblich/?sort=new
D
Donidoni, 07.08.2025 23:58 Uhr
1
Ich kann es nicht 100% verifizieren aber ich habe mit dem scalable kundenszpport gesprochen und der hat mir gesagt das nur die 8/30!versteuert werden. Ich habe gar keine Steuern gezahlt da ich zwar bei scalable bin aber noch altjüngferlich bei der Baader Bank. 3 verschiedene Reddit user in einem extra scalable Thread haben alle heute geschrieben, dass sie die Steuer der 12/30 Buchung zurück haben und die der 8/30 nicht. In dem thread wurde sehr sachlich kommuniziert. Ich jedenfalls glaube nicht, dass sich das da einer ausgedacht hat und es passt auch mit dem zusammen was mir der kundendienstmitarbeiter erzählt hat. Also ich glaube es definitiv weil nicht 3 Leute die vorher seriös diskutiert haben plötzlich anfangen Unsinn zu erzählen. Im übrigen haben mehr als 50% aller Broker gar keine Steuer berechnet…
S
Sunlady, 07.08.2025 23:17 Uhr
0

Die ersten scalable Kunden haben Geld zurück bei scalable

Das glaube ich nicht!!!
S
Sunlady, 07.08.2025 23:16 Uhr
0

Ich verstehe das ganze nicht. Bei der einen Bank werden die neuen Aktien steuerneutral eingebucht und bei der anderen nicht. Die eine Bank scheint eine gewisse Bereitschaft zu signalisieren, die Eingebobene Steuer zurückzuerstatten (jedenfalls steht das hier so in den Kommentaren), die andere weigert sich strikt. Das kann doch nicht sein. Wir sind ja nicht auf einem Basar. Es müsste doch klare, für jeden nachvollziehbare Regeln geben. Angeblich hängt es vom jeweiligen Datenlieferanten ab, den eine Bank verwendet. Sollten viele betroffen sein, so hilft vielleicht nur eine Sammelklage. Für einen einzelnen rechnet sich das nicht.

Ich glaube nicht dass irgend eine Bank keine Abgeltungssteuer berechnet, entweder lügen die Leute die das behaupten oder es wurde noch nicht abgebucht!!!
S
Sunlady, 07.08.2025 23:14 Uhr
0

Ich muss dir leider widersprechen, rechtlich klar ist das nicht (siehe weiter oben)! Und ein Verlust ist es erst recht nicht, aber bei der Kursaussicht gebe ich dir recht! Wichtig ist aber, zumindest ist das bei der Postbank nicht korrekt, muss der neue EK korrekt sein. Ich glaube das ist bei dir, der Targobank, so!? Deshalb ja auch (fettes) Minus. Liegt ja lediglich am bereinigten EK durch den (mMn rechtswidrigen) Vorabzug der KESt. Bei mir stehen nach wie vor mehrere 100% plus was rechnerisch gar nicht möglich ist.... und die KESt ist 5stellig. Da lohnt der Kampf sehr wohl, zumal wohl maximal der eine Teil (8:10 Bonusaktien) nach deutscher Regel so besteuern werden darf. (siehe eins meiner ersten Posts)

Ich habe mich mit der Targobank herumgestritten und danach bei der BaFin angerufen!! Bei beiden Telefonaten wurden gesagt dass das Ganze zu 100% korrekt ist und ich da keine Rückzahlung mehr erhalte!!! Du willst mir doch nicht ernsthaft erklären dass du schlauer bist als die Spezialisten bei der TARGOBANK oder die Leute von der BaFin. Denen bei der BaFin geht das überhaupt nichts an und wenn dann soll ich mir einen Anwalt suchen, das wurde mir wortwörtlich am Telefon gesagt!!! So ist es und nicht anders!
F
Foedi, 07.08.2025 19:46 Uhr
0
Na dann hoffe ich mal dass die Postbank nachzieht … wäre schon mal gut, wobei ich dann immer noch nicht verstehe warum generell Steuer ohne Kapitalzuwachs 🙈
D
Donidoni, 07.08.2025 19:39 Uhr
0
Bei Reddit haben sich mittlerweile 3 gemeldet die bei scalable die Steuer Zurück haben von dem größeren Paket. Es scheint also Hoffnung zu geben. Und die Besteuerung auch fragwürdig zu sein.
D
Donidoni, 07.08.2025 19:05 Uhr
0
12/20 zurueckbekommen
D
Donidoni, 07.08.2025 19:04 Uhr
0
Die ersten scalable Kunden haben Geld zurück bei scalable
D
Donidoni, 07.08.2025 19:04 Uhr
0
Handelt es sich um einen Aktiensplit oder eine steuerpflichtige Bonusaktie? – Im Ergebnis beides: Rechtlich war BYD’s Maßnahme kein reiner Split, sondern teils Stockdividende (8 Bonusaktien aus Gewinn, steuerpflichtig) und teils Kapitalerhöhung aus Rücklagen (12 Aktien, steuerneutral) . Deutsche Aktionäre haben somit einen steuerpflichtigen Kapitalertrag erzielt – allerdings nur auf einen Teil der neuen Aktien, nicht auf alle. Maßgeblich sind die deutschen Regeln (§ 20 EStG und BMF-Schreiben): Dividenden in Geld oder Aktien sind steuerpflichtig , während Berichtigungsaktien aus Eigenkapitalumwandlung steuerneutral eingebucht werden . Das BMF bestätigt, dass bei ausländischen Gratisaktien die Herkunft entscheidend ist – stammen sie aus Gewinnen, liegt eine Sachausschüttung vor, stammen sie aus Kapitalrücklagen, handelt es sich um eine Einlagenkapitalisierung . War Scalable zur Steuerabführung verpflichtet? – Nur teilweise. Scalable musste die Steuer auf den Wert der Bonusaktien (Sachdividende) einbehalten, nicht jedoch auf die restlichen Aktien aus der Kapitalmaßnahme. Die pauschale Besteuerung beider Einbuchungen war nach deutscher Rechtslage nicht vorgeschrieben und insofern fragwürdig. In Deutschland haben mehrere Broker (Trade Republic, Comdirect, ING, DKB u.a.) gezeigt, dass eine steuerneutrale Verbuchung des Kapitalanteils möglich ist – teils wurde nur der Dividendenanteil besteuert, teils (wie bei TR) sogar zunächst gar nichts . Flatex bestätigte explizit, dass für deutsche Kunden keine Steuer auf die BYD-Aktienzuteilung abgeführt wurde . Diese Vergleichsfälle lassen darauf schließen, dass Scalable Capitals Vorgehen nicht dem branchenüblichen Verständnis der Rechtslage entsprach. Scalables Begründung (Verweis auf Quellensteuer und BYD-Struktur) erklärt zwar den Hintergrund, rechtfertigt aber nicht die vollständige Besteuerung. Entscheidend ist die deutsche Steuerdefinition des Zuflusses – und hier hätte Scalable differenzieren müssen. Nach Abwägung offizieller Quellen und bekannter Praxis lässt sich festhalten: Scalable Capital hat in diesem Fall steuerlich nicht korrekt gehandelt. Die korrekte Behandlung wäre gewesen, die Maßnahme teilweise als Aktiensplit (steuerneutral) und teilweise als dividendengleichen Ertrag zu verbuchen. Kunden, die deswegen zu viel Steuer gezahlt haben, können dies voraussichtlich im Rahmen der Steuerveranlagung berichtigen lassen. Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass solche Inkonsistenzen bei Auslandsmaßnahmen durch klare BMF-Vorgaben oder einheitliche Datenaufbereitung (WM Daten) reduziert werden, sodass alle Broker gleich verfahren und Anleger nicht benachteiligt werden. Quellen: Die obige Einschätzung stützt sich auf § 20 EStG und aktuelle BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer, Aussagen von Brokern (z.B. Flatex) und Erfahrungsberichte. Insbesondere die Differenzierung in 8 steuerpflichtige und 12 steuerfreie Aktien ist durch offizielle Dokumente und Expertenkommentare belegt . Das BMF-Schreiben vom 14.05.2025 (Rn. 111) beschreibt die Behandlung ausländischer Bonusaktien ausführlich . Broker-Stellungnahmen (Flatex) und Berichte auf Finanzportalen bestätigen die uneinheitliche Handhabung und untermauern, dass nur der Wert der Bonusaktien (ca. 28 % des neuen Bestands) steuerpflichtig ist – Scalable Capital hat folglich über den steuerlichen Rahmen hinaus besteuert. Letztlich lässt sich festhalten, dass Scalable nicht rechtmäßig im Sinne der deutschen Steuergesetze gehandelt hat, da die vollständige Versteuerung der BYD-Kapitalmaßnahme in Deutschland nicht geboten war. Kunden sollten daher prüfen, ob eine Korrektur oder Erstattung der einbehaltenen Steuer möglich ist
F
Foedi, 07.08.2025 19:02 Uhr
0
Ich staune, dass sich noch keine Anwaltskanzleien dazu äußern bzw. mit Unterstützung werben - scheint doch noch alles in der Prüfung zu sein
F
Foedi, 07.08.2025 19:01 Uhr
0
… an welche Mail hattet ihr das nochmal an die BaFin geschickt?
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