Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader

10,14 EUR
+0,59 % +0,06
18:20:03 Uhr, Quotrix Düsseldorf
Kommentare 410
rzeller
rzeller, 04.08.2025 21:28 Uhr
0

### 📌 1. **Objektives Nettoprinzip (§ 2 Abs. 2 EStG)** Steuern dürfen nur auf **tatsächliche Überschüsse** (Einnahmen abzüglich Werbungskosten/ Betriebsausgaben) erhoben werden. Ein reiner Vermögenszuwachs ohne realisierten Gewinn löst keine Steuerpflicht aus. **Beispiel**: Unrealisierte Wertsteigerungen von Aktien oder Immobilien unterliegen nicht der Besteuerung . ### 📌 2. **Realisationsprinzip (§ 4 Abs. 1 EStG)** Gewinne werden erst bei **tatsächlicher Veräußerung oder Verwendung** steuerlich relevant. Solange Vermögen gehalten wird, erfolgt keine Besteuerung – auch nicht bei marktbedingten Wertsteigerungen . ### 📌 3. **Verfassungsrechtliches Gebot der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit** Das Bundesverfassungsgericht leitet aus Art. 3 GG ab, dass Steuern nur erhoben werden dürfen, wenn eine **konkrete wirtschaftliche Leistungsfähigkeit** (z. B. durch realisierte Gewinne) vorliegt. Eine Besteuerung ohne Gewinn verstößt gegen dieses Prinzip .

Danke, bin bei der HVB und alles läuft so wie ein Split durchgeführt wird, ohne irgendwelche Steuern oder sonstige Nachteile für mich als Aktionär. Gott sei Dank bin ich nicht bei diesen "gebührenfreien" Broker, denn da ist der Hund begraben😢
D
Donidoni, 04.08.2025 21:17 Uhr
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### 📌 1. **Objektives Nettoprinzip (§ 2 Abs. 2 EStG)** Steuern dürfen nur auf **tatsächliche Überschüsse** (Einnahmen abzüglich Werbungskosten/ Betriebsausgaben) erhoben werden. Ein reiner Vermögenszuwachs ohne realisierten Gewinn löst keine Steuerpflicht aus. **Beispiel**: Unrealisierte Wertsteigerungen von Aktien oder Immobilien unterliegen nicht der Besteuerung . ### 📌 2. **Realisationsprinzip (§ 4 Abs. 1 EStG)** Gewinne werden erst bei **tatsächlicher Veräußerung oder Verwendung** steuerlich relevant. Solange Vermögen gehalten wird, erfolgt keine Besteuerung – auch nicht bei marktbedingten Wertsteigerungen . ### 📌 3. **Verfassungsrechtliches Gebot der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit** Das Bundesverfassungsgericht leitet aus Art. 3 GG ab, dass Steuern nur erhoben werden dürfen, wenn eine **konkrete wirtschaftliche Leistungsfähigkeit** (z. B. durch realisierte Gewinne) vorliegt. Eine Besteuerung ohne Gewinn verstößt gegen dieses Prinzip .
D
Donidoni, 04.08.2025 21:12 Uhr
1
Naja man spricht mit einem x beliebigen Mitarbeiter. Der kennt sich im Steuerrecht so gut aus wie ich. Ich werde noch eine genauere Antwort per Mail bekommen. Mal sehen was die sagen.
F
Foedi, 04.08.2025 20:47 Uhr
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@Donidoni und was sagen sie dazu, dass ja gar kein Kapitalzuwachs stattgefunden hat?
F
Foedi, 04.08.2025 19:35 Uhr
1
Sie werden so lange die gleiche Geschichte am Telefon erzählen, bis sie neue Instruktionen bekommen haben. Ich habe seit Freitag auch noch keine Abrechnung und auch keine Antwort auf meine Mail erhalten. Fakt ist, sollten sie es so lassen wollen, werde ich versuchen anderweitige Unterstützung zu erhalten denn es macht schlichtweg keinen Sinn und nur weil ein Unternehmen die ausgegebenen Aktien in einem Split Bonusaktien nennt, zählen immer noch die Gesetze und die sind - Steuern auf Erträge die hier aber nicht gegeben sind.
B
BTrader, 04.08.2025 18:46 Uhr
0
Der 1st Level am Telefon hat doch auch keine Ahnung! Und nein, zumindest für Deutschland ist nichts okay. Selbst mit korrekt berechnetem EK sind, wie oben bereits geschrieben, sind die beiden neuen Aktientranchen steuerlich unterschiedlich zu bewerten!
T
Tycoon5c699bc96cb5b, 04.08.2025 18:31 Uhr
0
Es ist wirklich schwierig, eine Ertragssteuer zahlen zu müssen, wenn kein Ertrag vorhanden ist.Ich habe bereits E-Mails geschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten.Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass alles rechtmäßig sei und wir wahrscheinlich morgen Post erhalten werden.
D
Donidoni, 04.08.2025 18:20 Uhr
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Zur Info scalable will anscheinend auch noch steuern einziehen…
B
BTrader, 04.08.2025 18:17 Uhr
0
Na immerhin! Ich vermute eh, dass es da im Hintergrund etwas rumort, weil wir immer noch keine offiziellen Unterlagen zu dem Vorgang haben! 🤔 Zudem ist Urlaubszeit. 🤷‍♂️
F
Foedi, 04.08.2025 17:59 Uhr
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Kommentarlos? Wie hast du sie eingereicht? Ich hatte ne Mail an wertpapiere@ pbank gesendet
MichaelJason
MichaelJason, 04.08.2025 16:33 Uhr
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Die Postbank hat mir meine Beschwerde heute nur telefonisch bestätigt sonst nix
F
Foedi, 04.08.2025 13:46 Uhr
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Die Aussage im Hauptchat zur Deutschen Bank gefällt mir gar nicht … oh man das wird glaube zäh
F
Foedi, 04.08.2025 11:57 Uhr
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Hallo @LukeStar28 , ja aber auch das ist nur teilweise richtig, da es bei diesem Split lediglich so bezeichnet wurde aber unterm Strich kein Zuwachs an Kapital stattgefunden hat … wenn man nichts bekommt, bekommt das Finanzamt ja eigentlich auch keinen Anteil in Form von Steuern. Es wurde durch 3 geteilt und die Anzahl mit 3 Multipliziert, demnach unterm Strich identisch also kein Zugewinn. Hätte BYD darüberhinaus noch aus dem Gewinn Bonusaktien verteilt, dann wäre es ein Kapitalzuwachs und somit Steuerpflichtig (du könntest dieses ja direkt cashen). So ist meine Ansicht und ich bin mir sicher, dass ich damit nicht alleine bin
L
LukeStar28, 04.08.2025 10:26 Uhr
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Und das war der kleinere Teil ..und nicht alle zusätzlichen. Bin gespannt
L
LukeStar28, 04.08.2025 10:25 Uhr
1
Mache ich. Ich habe leider noch keine Antwort auf meine meine Beschwerde erhalten. Eines ist definitiv klar ..bei uns wurden alle neue Aktien Anteile versteuert und das ist schlicht falsch. Nur die Bonusaktien die aus Gewinnrücklagen stammen sind steuerpflichtig.
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