ROCK TECH LITHIUM WKN: A1XF0V ISIN: CA77273P2017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Nächster Fehler: Die Einkommensteuer fließt nur zu 15 % an die Gemeinde: NOCHMAL: Wer von einem Thema keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten. Aber leider macht es die Anonymität des Netzes möglich, solchen Laberköppen wie Dir eine Spielwiese zu bieten. Ich eröffne übrigens morgen einen Laden für Endverbraucher, weil mir Deine Idee so gut gefallen hat, dass ich die Mehrwertsteuer nicht ans Finanzamt abführen muss. Werde aber vorsichtshalber mal eine Rückstellung für mögliche Steuernachzahlung nebst Zinsen bilden.
Soll bloß heißen das ein Industriebetrieb vor Ort nicht automatisch Steuereinnahmen generiert (bei Supermärkten ist das was anderes da gibt es Steuereinnahmen ). 1. Der Firmensitz muss an dem Ort sein 2. Es darf keinen Gewinnabführungsvertrag geben Der Ort profitiert ja trotzdem durch höhere Einkommenssteuer und das Unternehmen konsumiert ja vor Ort z.B. Energie von den Stadtwerken die dann wiederum Steuern zahlen. Das beste für Guben wäre Verlegung Firmensitz und ein Joint Venture mit einem anderen Unternehmen (z.B. dem Autohersteller) dann ist keine Gewinnabführung möglich. Nicht immer gleich alles negativ auffassen…..
Soll bloß heißen das ein Industriebetrieb vor Ort nicht automatisch Steuereinnahmen generiert (bei Supermärkten ist das was anderes da gibt es Steuereinnahmen ). 1. Der Firmensitz muss an dem Ort sein 2. Es darf keinen Gewinnabführungsvertrag geben Der Ort profitiert ja trotzdem durch höhere Einkommenssteuer und das Unternehmen konsumiert ja vor Ort z.B. Energie von den Stadtwerken die dann wiederum Steuern zahlen. Das beste für Guben wäre Verlegung Firmensitz und ein Joint Venture mit einem anderen Unternehmen (z.B. dem Autohersteller) dann ist keine Gewinnabführung möglich. Nicht immer gleich alles negativ auffassen…..
Soll bloß heißen das ein Industriebetrieb vor Ort nicht automatisch Steuereinnahmen generiert (bei Supermärkten ist das was anderes da gibt es Steuereinnahmen ). 1. Der Firmensitz muss an dem Ort sein 2. Es darf keinen Gewinnabführungsvertrag geben Der Ort profitiert ja trotzdem durch höhere Einkommenssteuer und das Unternehmen konsumiert ja vor Ort z.B. Energie von den Stadtwerken die dann wiederum Steuern zahlen. Das beste für Guben wäre Verlegung Firmensitz und ein Joint Venture mit einem anderen Unternehmen (z.B. dem Autohersteller) dann ist keine Gewinnabführung möglich. Nicht immer gleich alles negativ auffassen…..
Du hast ein gefährliches halbwissen! Hier nochmal zum nachlesen. Gewerbesteuer für Bilanzierende Im Rahmen der Bilanzerstellung werden Sie zunächst eine Handelsbilanz und ggf. eine Steuerbilanz aufstellen. Hier weisen Sie die Gewerbesteuer als Aufwand aus. Der ausgewiesene Gewinn ist um die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben (z. B. Bewirtungskosten, Geschenke, Gewerbesteuer) außerhalb der Bilanz zu erhöhen. Der so korrigierte (steuerliche) Gewinn ist die Ausgangsgröße zur Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags. Der steuerliche Gewinn ist in Ihrer Gewerbesteuererklärung zu erfassen.
Ich lach mich schlapp. Selbstverständlich zahlen Firmen (in D.) untereinander Umsatzsteuer. Kostenloser Grundkurs für kleine Maguckn´s: Bei einer Eingangsrechnung nennt man das Vorsteuer und bei einer Ausgangsrechnung nennt man das Mehrwertsteuer. Beides wird miteinander saldiert. Heraus kommt entweder eine Zahllast oder eine Erstattungsanspruch ggü dem Finanzamt. GuV-seitig ist das alles natürlich erfolgsneutral. Aber vielmehr ist interessant, dass Du davon ausgehst, wenn RTL "einen Laden für Endverbraucher einrichtet", dass RTL "dann Einnahmen aus der Mehrwertsteuer hätte". OMG, niedlich. Und ansonsten, auch wenn Du dagegen bist: Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der ihr Unternehmen seine Betriebsstätte hat. Wenn man von einem Thema so gar eine Ahnung hat, empfehle ich, einfach mal die Klappe halten. Hast leider Dein Ziel verfehlt, sogar das Argument zu zerschlagen, dass Guben wegen der Gewerbesteuer an einer Ansiedlung interessiert ist.
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