SBERBANK Forum: Community User: Tycoon1597

Kommentare 9.568
Trader47
Trader47, 7. Sep 20:56 Uhr
0
Nochmal meine Frage: Bin bei FLATEX und es hat sich hier noch gar nichts getan. Also weder Auszahlung noch brauchbare Antwort. Hat hierzu jemand weitere Infos / Erfahrungen / News / Antworten?
b
blitzi1277, 7. Sep 22:13 Uhr
0

Nochmal meine Frage: Bin bei FLATEX und es hat sich hier noch gar nichts getan. Also weder Auszahlung noch brauchbare Antwort. Hat hierzu jemand weitere Infos / Erfahrungen / News / Antworten?

So ist es bei Targobank und Consorsbank ebenfalls.....Schweigen im Walde der Obudsmann hat auch nichts erreicht bisher.
D
Det123, 8. Sep 13:28 Uhr
0

Frage...Bin auch betroffen und habe die Sber Bank und Gazprom Aktien wertlos im Depot bei ETORO liegen. Besteht da eine Chance ?

Wenn du Sberbank und Gazprom bei eToro bereits im Depot hast, ist die Situation derzeit sehr unterschiedlich zu einem normalen Aktienbestand. Sberbank bei eToro eToro führt weiterhin SBER.MOEX – Sberbank Moscow. Der bei eToro angezeigte Wert beträgt derzeit technisch 0,0001 RUB/USD, weil eToro wegen der Handelsbeschränkungen keine normale Bewertung bzw. Abwicklung durchführen kann. eToro schreibt ausdrücklich, dass Positionen derzeit weder eröffnet, geschlossen noch verändert werden können. � eToro + 1 Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Sberbank-Aktie wirtschaftlich wertlos ist. Die russische Sberbank selbst ist weiterhin operativ tätig und erwartet für 2026 sogar einen Rekordgewinn. � Reuters Für einen bestehenden eToro-Bestand ist daher entscheidend: eToro muss irgendwann festlegen, wie die gesperrte Position abgewickelt wird. Denkbar wären beispielsweise: Wiederbewertung der Position, Barausgleich, technische Umwandlung/Übertragung, oder eine andere von eToro bzw. den Depot-/Regulierungsstellen vorgegebene Abwicklung. Gazprom bei eToro Bei Gazprom ist es noch komplizierter. eToro führt weiterhin OGZDL.L – Gazprom OAO ADR. Der derzeit angezeigte Kurs liegt bei etwa 0,50 USD, wobei eToro selbst auf erhebliche Handels- und Bewertungsprobleme hinweist. � eToro Wichtig ist hier die Unterscheidung: Sberbank bei eToro: russische MOEX-Aktie Gazprom bei eToro: ADR Damit sind die rechtlichen und technischen Abwicklungswege nicht identisch. Besonders interessant für dich Da wir uns bereits mit der Sberbank-ADR-Liquidation durch JPMorgan und der nachgelagerten Clearstream-/Broker-Abwicklung beschäftigt haben, würde ich bei eToro genau prüfen, ob eToro bei Sberbank tatsächlich eine eigene Position in russischen Aktien hält oder lediglich eine synthetische/vertragliche Position gegenüber dem Kunden führt. Das ist entscheidend für die Frage: Wenn JPMorgan die Sberbank-ADR liquidiert hat und die Barabfindung über die internationale Verwahrkette läuft – muss eToro einen entsprechenden Geldbetrag an seine Sberbank-Kunden weitergeben, oder kann eToro die Position weiterhin mit 0,0001 bewerten? Das würde ich als Nächstes gezielt anhand der eToro-Bedingungen, der Sberbank-Position und der Verwahrkette untersuchen. Dabei können wir auch klären, ob für Sberbank und Gazprom unterschiedliche Ansprüche bestehen und was bei einer späteren Entsperrung passieren könnte.
AndiBörse
AndiBörse, 8. Sep 15:50 Uhr
1

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Abwicklung der im Rahmen der Kapitalmaßnahme (Squeeze-out) vorgesehenen Barabfindung ist derzeit aufgrund der bestehenden Sanktionsvorgaben nicht möglich. Am 20. Juli 2022 wurden unter anderem Sanktionen gegen russische zentrale Wertpapierverwahrstellen (CSDs) verhängt, welche durch unsere Lagerstelle entsprechend umgesetzt wurden und zu einer Sperrung der hiervon betroffenen Vermögenswerte geführt haben. Diese Situation besteht nach derzeitigem Kenntnisstand unverändert fort. Nach Rücksprache mit der Lagerstelle und deren zuständigen Compliance-Abteilung wurde uns mitgeteilt, dass die betreffenden Vermögenswerte aus zwei Gründen von der Sperrung erfasst sind: Zum einen aufgrund der bestehenden Sanktionen der Europäischen Union (EU) und des Office of Foreign Assets Control (OFAC) und zum anderen aufgrund des Umstands, dass die den betreffenden ADRs zugrunde liegenden Wertpapiere letztlich bei der National Settlement Depository (NSD) verwahrt werden. Die betreffende Position ist daher ebenfalls von der bestehenden Vermögenssperre betroffen. Infolgedessen kann die mit der ISIN US80585Y3080 verbundene Kapitalmaßnahme (Squeeze-out) derzeit nicht abgewickelt bzw. verarbeitet werden. Dies gilt entsprechend auch für die Auszahlung der im Rahmen der Kapitalmaßnahme vorgesehenen Barabfindung. Wir bitten um Kenntnisnahme und um Verständnis dafür, dass eine Abwicklung der vorgenannten Kapitalmaßnahme und der damit verbundenen Barabfindung zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der bestehenden sanktionsrechtlichen Beschränkungen nicht erfolgen kann. Freundliche Grüße Freundliche Grüße Kundenservice DADAT

Irgendwie muss ich bei diesen Ausführungen an den Film Platoon denken. "Ausreden sind wie A***öcher, jeder hat so etwas". Eigentlich nur noch lächerlich, wenn es nicht so traurig und für uns auch teuer wäre.
S
Stefen45kl, 8. Sep 16:43 Uhr
3
Consorsbank hat stand jetzt bezahlt die auszahlung kam heute so gegen 16:00 uhr
Tatu
Tatu, 7. Sep 20:15 Uhr
0
Frage...Bin auch betroffen und habe die Sber Bank und Gazprom Aktien wertlos im Depot bei ETORO liegen. Besteht da eine Chance ?
Bagocell007pfs
Bagocell007pfs, 7. Sep 19:19 Uhr
0
Danke Det123
Bagocell007pfs
Bagocell007pfs, 7. Sep 19:19 Uhr
1

DADAT / Schelhammer Capital Bank AG Kundenservice Wertpapiere [Adresse / E-Mail-Adresse, falls bekannt] Betreff: Dringende Klärung und Auszahlung der Barabfindung aus der Liquidation der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) – Widerspruch zu Ihrer Antwort vom [Datum Ihrer Antwort einfügen] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Antwort vom [Datum] teilen Sie mir mit, dass die Auszahlung der Barabfindung aus der Kapitalmaßnahme (Squeeze-out / Liquidation) der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) aufgrund von EU- und OFAC-Sanktionen sowie der Verwahrung der Underlying-Wertpapiere bei der National Settlement Depository (NSD) derzeit nicht möglich sei. Diese Begründung erscheint mir nicht nachvollziehbar und widerspricht dem tatsächlichen Sachverhalt. Tatsache ist: JP Morgan hat das betreffende ADR-Programm im Juni 2026 unter einer speziellen OFAC-Lizenz beendet, die zugrundeliegenden Aktien verkauft und eine Liquidationszahlung (Barabfindung) von ca. 4,48 USD pro ADR ausgeschüttet. Diese Zahlung erfolgt ohne direkten Zahlungsfluss über die NSD. Mehrere österreichische und deutsche Depotbanken – darunter nachweislich die Easybank – haben diese Barabfindung bereits an ihre Kunden weitergeleitet und gutgeschrieben. Ihre pauschale Berufung auf „bestehende sanktionsrechtliche Beschränkungen“ und die NSD-Verwahrung erklärt nicht, warum andere Banken dieselbe Position bereits abwickeln konnten. Sie wirkt vielmehr wie eine vorsorgliche Übererfüllung (Over-Compliance) zulasten der Anleger. Ich fordere Sie daher auf, mir binnen 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens schriftlich mitzuteilen: ob und wann die Liquidationszahlung von JP Morgan bei Ihrer Lagerstelle (Clearstream bzw. Unterverwahrstelle) eingegangen ist, aus welchem konkreten sanktionsrechtlichen Grund Ihre Bank – im Gegensatz zur Easybank – die Weiterleitung verweigert, welche konkreten Schritte Sie unternehmen, um die Auszahlung an mich zu ermöglichen, ob eine interne Freigabe oder eine Anfrage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (FMA) bzw. bei Clearstream bereits erfolgt ist. Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine nachvollziehbare und zufriedenstellende Klärung erfolgen, behalte ich mir vor, die Angelegenheit der Finanzmarktaufsicht (FMA), dem Bankenombudsmann sowie – falls erforderlich – gerichtlich prüfen zu lassen. Gleichzeitig werde ich die unterschiedlichen Behandlung derselben Position durch verschiedene österreichische Banken dokumentieren und ggf. öffentlich machen. Ich erwarte eine klare, inhaltliche und nicht nur formelhafte Antwort. Mit freundlichen Grüßen [Ihr vollständiger Name] [Ihre Depotnummer] [Ihre Kontaktdaten] [Ort, Datum] Hinweise zur Verwendung: Datum der ursprünglichen DADAT-Antwort und Ihre Depotnummer einfügen. Falls Sie die Antwort per E-Mail erhalten haben, können Sie dieses Schreiben ebenfalls per E-Mail (mit Lesebestätigung) und zusätzlich per Einschreiben senden. Behalten Sie eine Kopie und den Versandnachweis.

Danke Det123
D
Det123, 7. Sep 18:58 Uhr
1

Danke, mal sehen.

Du kannst auf keinen mehr Rücksicht nehmen. Nur noch drauf prügeln. Was hast du zu verlieren. Nix...
P
PFriedrich, 7. Sep 18:56 Uhr
0

DADAT / Schelhammer Capital Bank AG Kundenservice Wertpapiere [Adresse / E-Mail-Adresse, falls bekannt] Betreff: Dringende Klärung und Auszahlung der Barabfindung aus der Liquidation der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) – Widerspruch zu Ihrer Antwort vom [Datum Ihrer Antwort einfügen] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Antwort vom [Datum] teilen Sie mir mit, dass die Auszahlung der Barabfindung aus der Kapitalmaßnahme (Squeeze-out / Liquidation) der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) aufgrund von EU- und OFAC-Sanktionen sowie der Verwahrung der Underlying-Wertpapiere bei der National Settlement Depository (NSD) derzeit nicht möglich sei. Diese Begründung erscheint mir nicht nachvollziehbar und widerspricht dem tatsächlichen Sachverhalt. Tatsache ist: JP Morgan hat das betreffende ADR-Programm im Juni 2026 unter einer speziellen OFAC-Lizenz beendet, die zugrundeliegenden Aktien verkauft und eine Liquidationszahlung (Barabfindung) von ca. 4,48 USD pro ADR ausgeschüttet. Diese Zahlung erfolgt ohne direkten Zahlungsfluss über die NSD. Mehrere österreichische und deutsche Depotbanken – darunter nachweislich die Easybank – haben diese Barabfindung bereits an ihre Kunden weitergeleitet und gutgeschrieben. Ihre pauschale Berufung auf „bestehende sanktionsrechtliche Beschränkungen“ und die NSD-Verwahrung erklärt nicht, warum andere Banken dieselbe Position bereits abwickeln konnten. Sie wirkt vielmehr wie eine vorsorgliche Übererfüllung (Over-Compliance) zulasten der Anleger. Ich fordere Sie daher auf, mir binnen 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens schriftlich mitzuteilen: ob und wann die Liquidationszahlung von JP Morgan bei Ihrer Lagerstelle (Clearstream bzw. Unterverwahrstelle) eingegangen ist, aus welchem konkreten sanktionsrechtlichen Grund Ihre Bank – im Gegensatz zur Easybank – die Weiterleitung verweigert, welche konkreten Schritte Sie unternehmen, um die Auszahlung an mich zu ermöglichen, ob eine interne Freigabe oder eine Anfrage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (FMA) bzw. bei Clearstream bereits erfolgt ist. Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine nachvollziehbare und zufriedenstellende Klärung erfolgen, behalte ich mir vor, die Angelegenheit der Finanzmarktaufsicht (FMA), dem Bankenombudsmann sowie – falls erforderlich – gerichtlich prüfen zu lassen. Gleichzeitig werde ich die unterschiedlichen Behandlung derselben Position durch verschiedene österreichische Banken dokumentieren und ggf. öffentlich machen. Ich erwarte eine klare, inhaltliche und nicht nur formelhafte Antwort. Mit freundlichen Grüßen [Ihr vollständiger Name] [Ihre Depotnummer] [Ihre Kontaktdaten] [Ort, Datum] Hinweise zur Verwendung: Datum der ursprünglichen DADAT-Antwort und Ihre Depotnummer einfügen. Falls Sie die Antwort per E-Mail erhalten haben, können Sie dieses Schreiben ebenfalls per E-Mail (mit Lesebestätigung) und zusätzlich per Einschreiben senden. Behalten Sie eine Kopie und den Versandnachweis.

Danke, mal sehen.
D
Det123, 7. Sep 18:49 Uhr
0
DADAT / Schelhammer Capital Bank AG Kundenservice Wertpapiere [Adresse / E-Mail-Adresse, falls bekannt] Betreff: Dringende Klärung und Auszahlung der Barabfindung aus der Liquidation der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) – Widerspruch zu Ihrer Antwort vom [Datum Ihrer Antwort einfügen] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Antwort vom [Datum] teilen Sie mir mit, dass die Auszahlung der Barabfindung aus der Kapitalmaßnahme (Squeeze-out / Liquidation) der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) aufgrund von EU- und OFAC-Sanktionen sowie der Verwahrung der Underlying-Wertpapiere bei der National Settlement Depository (NSD) derzeit nicht möglich sei. Diese Begründung erscheint mir nicht nachvollziehbar und widerspricht dem tatsächlichen Sachverhalt. Tatsache ist: JP Morgan hat das betreffende ADR-Programm im Juni 2026 unter einer speziellen OFAC-Lizenz beendet, die zugrundeliegenden Aktien verkauft und eine Liquidationszahlung (Barabfindung) von ca. 4,48 USD pro ADR ausgeschüttet. Diese Zahlung erfolgt ohne direkten Zahlungsfluss über die NSD. Mehrere österreichische und deutsche Depotbanken – darunter nachweislich die Easybank – haben diese Barabfindung bereits an ihre Kunden weitergeleitet und gutgeschrieben. Ihre pauschale Berufung auf „bestehende sanktionsrechtliche Beschränkungen“ und die NSD-Verwahrung erklärt nicht, warum andere Banken dieselbe Position bereits abwickeln konnten. Sie wirkt vielmehr wie eine vorsorgliche Übererfüllung (Over-Compliance) zulasten der Anleger. Ich fordere Sie daher auf, mir binnen 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens schriftlich mitzuteilen: ob und wann die Liquidationszahlung von JP Morgan bei Ihrer Lagerstelle (Clearstream bzw. Unterverwahrstelle) eingegangen ist, aus welchem konkreten sanktionsrechtlichen Grund Ihre Bank – im Gegensatz zur Easybank – die Weiterleitung verweigert, welche konkreten Schritte Sie unternehmen, um die Auszahlung an mich zu ermöglichen, ob eine interne Freigabe oder eine Anfrage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (FMA) bzw. bei Clearstream bereits erfolgt ist. Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine nachvollziehbare und zufriedenstellende Klärung erfolgen, behalte ich mir vor, die Angelegenheit der Finanzmarktaufsicht (FMA), dem Bankenombudsmann sowie – falls erforderlich – gerichtlich prüfen zu lassen. Gleichzeitig werde ich die unterschiedlichen Behandlung derselben Position durch verschiedene österreichische Banken dokumentieren und ggf. öffentlich machen. Ich erwarte eine klare, inhaltliche und nicht nur formelhafte Antwort. Mit freundlichen Grüßen [Ihr vollständiger Name] [Ihre Depotnummer] [Ihre Kontaktdaten] [Ort, Datum] Hinweise zur Verwendung: Datum der ursprünglichen DADAT-Antwort und Ihre Depotnummer einfügen. Falls Sie die Antwort per E-Mail erhalten haben, können Sie dieses Schreiben ebenfalls per E-Mail (mit Lesebestätigung) und zusätzlich per Einschreiben senden. Behalten Sie eine Kopie und den Versandnachweis.
D
Det123, 7. Sep 18:49 Uhr
0
Nicht so scharfe form
D
Det123, 7. Sep 18:47 Uhr
1
DADAT / Schelhammer Capital Bank AG Kundenservice Wertpapiere Betreff: Letzte Aufforderung zur Auszahlung der Barabfindung ISIN US80585Y3080 – unhaltbare Sanktionsbegründung und ungleiche Behandlung Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort, wonach die Auszahlung der Barabfindung aus der Liquidation der Sberbank-ADRs (ISIN US80585Y3080) aufgrund von EU-/OFAC-Sanktionen und der Verwahrung bei der NSD nicht möglich sei, ist sachlich unhaltbar. Tatsachen, die Sie ignorieren: JP Morgan hat das ADR-Programm unter einer speziellen OFAC-Lizenz liquidiert und die Barabfindung (ca. 4,48 USD je ADR) ausgezahlt – ohne Zahlungsfluss über die NSD. Mehrere österreichische Banken, darunter die Easybank, haben diese Zahlung bereits an ihre Kunden weitergeleitet und gutgeschrieben. Ihre pauschale Berufung auf „Sanktionen“ und „NSD“ erklärt nicht, warum andere Banken dieselbe Position bereits abwickeln konnten. Ihre Begründung wirkt daher wie eine willkürliche, übervorsichtige Blockade zulasten der Anleger und stellt eine ungleiche Behandlung gleicher Sachverhalte dar. Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, mir innerhalb von 10 Tagen ab Zugang dieses Schreibens schriftlich mitzuteilen: Ob die JP-Morgan-Liquidationszahlung bei Ihrer Lagerstelle eingegangen ist und wann. Aus welchem konkreten, nachprüfbaren sanktionsrechtlichen Grund Sie – im Gegensatz zur Easybank – die Auszahlung verweigern. Bis wann die Gutschrift auf meinem Depot erfolgt. Sollte innerhalb dieser Frist keine nachvollziehbare und belastbare Antwort bzw. keine Auszahlung erfolgen, werde ich unverzüglich: Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) einreichen, den Bankenombudsmann einschalten, die unterschiedliche Behandlung derselben ISIN durch österreichische Banken dokumentieren und ggf. öffentlich machen, sowie meine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Ich erwarte keine weiteren Standardfloskeln, sondern eine klare, inhaltliche Klärung und die Auszahlung. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name] Depotnummer: [Ihre Nummer] [Ort, Datum]
D
Det123, 7. Sep 18:43 Uhr
0

Danke, ich bin in Österreich bei einer Hypo Bank, die hat schon mal gezahlt, dann jedoch wieder abgebucht, derzeit keine Zahlung für meine Sberbank Aktien.

Tut mir sehr leid. Ich kann auch nur versuchen zu erklären, leider auch nicht helfen.. Soll ich ein Schreiben an deine Bank entwerfen??
P
PFriedrich, 7. Sep 18:38 Uhr
0

Ja, ich verstehe den Widerspruch – und er ist real und ärgerlich. Es geht um die Sberbank ADR (ISIN US80585Y3080, WKN A1JB8N). JP Morgan hat im Juni 2026 das Depositary-Receipt-Programm formal beendet, die zugrundeliegenden Aktien unter einer speziellen OFAC-Lizenz verkauft und eine Liquidationszahlung (Barabfindung) von ca. 4,48 USD pro ADR ausgeschüttet. Das ist keine klassische deutsche Squeeze-out-Maßnahme nach AktG, sondern die Beendigung des ADR-Programms mit Zwangsverkauf der Underlying-Shares.434ef9 Magenta Warum Easybank gezahlt hat und DADAT nicht Easybank (BAWAG) hat die Zahlung offenbar weitergeleitet. Das ist bei mehreren österreichischen und deutschen Banken passiert, die die Gelder von JP Morgan / den Clearingsystemen erhalten und an die Kunden durchgereicht haben. DADAT (Schelhammer Capital Bank) beruft sich auf die Antwort der Lagerstelle + Compliance: Die Position sei wegen EU-Sanktionen + OFAC und weil die Underlying-Shares bei der NSD (russischer Zentralverwahrer, selbst sanktioniert) liegen, gesperrt. Deshalb könne weder die Kapitalmaßnahme noch die Barabfindung abgewickelt werden. Das klingt nach unterschiedlicher Compliance-Auslegung (manchmal auch „Over-Compliance“ genannt). JP Morgan hat die Zahlung ohne Zahlungsfluss an die NSD oder die russische Regierung abgewickelt – unter spezieller OFAC-Lizenz. Manche Depotbanken akzeptieren das und leiten weiter, andere sehen die gesamte Position weiterhin als sanktionsbehaftet an und blockieren vorsichtshalber.2d8629 Magenta Passt die DADAT-Aussage? Teilweise ja: Die ADRs und die Underlying-Shares bei der NSD waren und sind sanktionsrechtlich hochproblematisch. Viele Banken behandeln russische ADR-Positionen noch immer sehr restriktiv. Aber unvollständig/problematisch: Die konkrete Auszahlung von JP Morgan läuft seit Ende Juni 2026. Wenn Easybank (und andere) die Beträge bereits gutgeschrieben haben, ist die pauschale Aussage „kann derzeit nicht abgewickelt werden“ für diese spezifische Liquidationszahlung nicht mehr zwingend. Es hängt stark von der jeweiligen Verwahrkette, dem Clearing (Clearstream etc.) und der internen Risikoeinschätzung der Bank ab. Viele Inhaber berichten aktuell genau von diesem Flickenteppich: Manche Banken zahlen, andere nicht, und die Begründungen variieren (Sanktionen, NSD, interne Compliance, fehlende Freigabe der Lagerstelle). Was du tun kannst Schriftlich nachhaken bei DADAT und konkret fragen: Ob die Liquidationszahlung von JP Morgan (Notice vom 08.06.2026, Payment ab 22.06.2026) bei ihrer Lagerstelle eingegangen ist. Warum Easybank auszahlen konnte und sie nicht. Ob eine spezielle OFAC-/EU-Genehmigung oder eine interne Freigabe möglich ist. Die Lagerstelle (meist Clearstream oder eine Unterverwahrstelle) namentlich nennen lassen und deren genaue Begründung verlangen. Falls die Antwort weiter pauschal bleibt: Bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) oder dem Bankenombudsmann nachfragen – besonders wenn andere österreichische Banken (Easybank) bereits gezahlt haben. Kurz: Die DADAT-Aussage ist nicht komplett erfunden, aber sie erklärt nicht, warum die Zahlung bei anderen Banken schon durchgelaufen ist. Das ist der eigentliche Widerspruch, und der ist berechtigt.

Danke, ich bin in Österreich bei einer Hypo Bank, die hat schon mal gezahlt, dann jedoch wieder abgebucht, derzeit keine Zahlung für meine Sberbank Aktien.
D
Det123, 7. Sep 18:09 Uhr
1

Versteht du das, wobei die Easy Bank ausgezahlt hat? Nach Rücksprache mit der Lagerstelle und deren zuständigen Compliance-Abteilung wurde uns mitgeteilt, dass die betreffenden Vermögenswerte aus zwei Gründen von der Sperrung erfasst sind: Zum einen aufgrund der bestehenden Sanktionen der Europäischen Union (EU) und des Office of Foreign Assets Control (OFAC) und zum anderen aufgrund des Umstands, dass die den betreffenden ADRs zugrunde liegenden Wertpapiere letztlich bei der National Settlement Depository (NSD) verwahrt werden. Die betreffende Position ist daher ebenfalls von der bestehenden Vermögenssperre betroffen. Infolgedessen kann die mit der ISIN US80585Y3080 verbundene Kapitalmaßnahme (Squeeze-out) derzeit nicht abgewickelt bzw. verarbeitet werden. Dies gilt entsprechend auch für die Auszahlung der im Rahmen der Kapitalmaßnahme vorgesehenen Barabfindung. Wir bitten um Kenntnisnahme und um Verständnis dafür, dass eine Abwicklung der vorgenannten Kapitalmaßnahme und der damit verbundenen Barabfindung zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der bestehenden sanktionsrechtlichen Beschränkungen nicht erfolgen kann. Freundliche Grüße Freundliche Grüße Kundenservice DADAT m maxhome, 15:04 Uhr 0 Easybank hat erneut ausgezahlt! Arasthan, 13:49 Uhr Danke für die Info, welchen Wert? A Arasthan, 13:49 Uhr 2 Easybank hat erneut ausgezahlt!

Ja, ich verstehe den Widerspruch – und er ist real und ärgerlich. Es geht um die Sberbank ADR (ISIN US80585Y3080, WKN A1JB8N). JP Morgan hat im Juni 2026 das Depositary-Receipt-Programm formal beendet, die zugrundeliegenden Aktien unter einer speziellen OFAC-Lizenz verkauft und eine Liquidationszahlung (Barabfindung) von ca. 4,48 USD pro ADR ausgeschüttet. Das ist keine klassische deutsche Squeeze-out-Maßnahme nach AktG, sondern die Beendigung des ADR-Programms mit Zwangsverkauf der Underlying-Shares.434ef9 Magenta Warum Easybank gezahlt hat und DADAT nicht Easybank (BAWAG) hat die Zahlung offenbar weitergeleitet. Das ist bei mehreren österreichischen und deutschen Banken passiert, die die Gelder von JP Morgan / den Clearingsystemen erhalten und an die Kunden durchgereicht haben. DADAT (Schelhammer Capital Bank) beruft sich auf die Antwort der Lagerstelle + Compliance: Die Position sei wegen EU-Sanktionen + OFAC und weil die Underlying-Shares bei der NSD (russischer Zentralverwahrer, selbst sanktioniert) liegen, gesperrt. Deshalb könne weder die Kapitalmaßnahme noch die Barabfindung abgewickelt werden. Das klingt nach unterschiedlicher Compliance-Auslegung (manchmal auch „Over-Compliance“ genannt). JP Morgan hat die Zahlung ohne Zahlungsfluss an die NSD oder die russische Regierung abgewickelt – unter spezieller OFAC-Lizenz. Manche Depotbanken akzeptieren das und leiten weiter, andere sehen die gesamte Position weiterhin als sanktionsbehaftet an und blockieren vorsichtshalber.2d8629 Magenta Passt die DADAT-Aussage? Teilweise ja: Die ADRs und die Underlying-Shares bei der NSD waren und sind sanktionsrechtlich hochproblematisch. Viele Banken behandeln russische ADR-Positionen noch immer sehr restriktiv. Aber unvollständig/problematisch: Die konkrete Auszahlung von JP Morgan läuft seit Ende Juni 2026. Wenn Easybank (und andere) die Beträge bereits gutgeschrieben haben, ist die pauschale Aussage „kann derzeit nicht abgewickelt werden“ für diese spezifische Liquidationszahlung nicht mehr zwingend. Es hängt stark von der jeweiligen Verwahrkette, dem Clearing (Clearstream etc.) und der internen Risikoeinschätzung der Bank ab. Viele Inhaber berichten aktuell genau von diesem Flickenteppich: Manche Banken zahlen, andere nicht, und die Begründungen variieren (Sanktionen, NSD, interne Compliance, fehlende Freigabe der Lagerstelle). Was du tun kannst Schriftlich nachhaken bei DADAT und konkret fragen: Ob die Liquidationszahlung von JP Morgan (Notice vom 08.06.2026, Payment ab 22.06.2026) bei ihrer Lagerstelle eingegangen ist. Warum Easybank auszahlen konnte und sie nicht. Ob eine spezielle OFAC-/EU-Genehmigung oder eine interne Freigabe möglich ist. Die Lagerstelle (meist Clearstream oder eine Unterverwahrstelle) namentlich nennen lassen und deren genaue Begründung verlangen. Falls die Antwort weiter pauschal bleibt: Bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) oder dem Bankenombudsmann nachfragen – besonders wenn andere österreichische Banken (Easybank) bereits gezahlt haben. Kurz: Die DADAT-Aussage ist nicht komplett erfunden, aber sie erklärt nicht, warum die Zahlung bei anderen Banken schon durchgelaufen ist. Das ist der eigentliche Widerspruch, und der ist berechtigt.
Meistdiskutiert
Thema
1 Iris Energy -11,29 %
2 VONOVIA Hauptdiskussion -0,98 %
3 XRP zu USD Hauptdiskussion -1,44 %
4 net digital Hauptdiskussion +6,77 %
5 Cipher Mining -11,04 %
6 Beyond Meat Hauptdiskussion ±0,00 %
7 ROCK TECH LITHIUM Hauptdiskussion +26,11 %
8 AFC ENERGY Hauptdiskussion -2,59 %
9 CAC 40 Inflation Adjusted Index (EUR) Hauptdiskussion +0,27 %
10 DEUTZ Hauptdiskussion +1,45 %
Alle Diskussionen
Aktien
Thema
1 Iris Energy -11,29 %
2 VONOVIA Hauptdiskussion -0,98 %
3 net digital Hauptdiskussion +6,77 %
4 Cipher Mining -11,04 %
5 Beyond Meat Hauptdiskussion ±0,00 %
6 ROCK TECH LITHIUM Hauptdiskussion +26,11 %
7 AFC ENERGY Hauptdiskussion -2,59 %
8 DEUTZ Hauptdiskussion +1,45 %
9 BRAINCHIP HOLDINGS LTD Hauptdiskussion -6,33 %
10 Aktuelles zu Almonty Industries -2,58 %
Alle Diskussionen