SharpLink/ETH/StrategyB/BTC WKN: 722713 ISIN: US5949724083 Kürzel: MSTR Forum: Aktien User: Lüning2

Knock-Outs auf Microstrategy (Doing business Strategy) (A)
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Kommentare 58.180
e
enju, 29.01.2025 23:06 Uhr
1

Ja, in Deutschland kann das Finanzamt eine Steuervorauszahlung verlangen, wenn du mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen handelst. Ob das geschieht, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. Wann ist eine Steuervorauszahlung möglich? Das Finanzamt kann Vorauszahlungen festsetzen, wenn es davon ausgeht, dass eine Einkommensteuerzahlung anfallen wird. Dies geschieht vor allem in folgenden Fällen: Hohe Gewinne aus dem privaten Bitcoin-Handel (Spekulationsgewinne nach § 23 EStG). Regelmäßige hohe Einkünfte aus gewerblichem Krypto-Handel oder Mining, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) eingestuft werden. Keine oder geringe Lohnsteuerabzüge (z. B. wenn du selbstständig bist oder nur Kapitaleink

Also ich hab Gott sei dank eigentlich keine vielen trades sondern ja nur eine Position, die ich halte bis ich rausgehe. Und der Gewinn wird ja auch "nur" bei 20-30% liegen, insofern sprechen wir von 4-6k gewinn. Da wird schon kein Finanzamt was gewerbliches hinter vermuten.
Grey_trade
Grey_trade, 29.01.2025 23:06 Uhr
1
Mach dich schlau ich bin unsicher weil ich glaube doch und die KI auch Ich hatte zwei Jahre Mieteinnahmen und da es mein normales Einkommen zu hoch überschritt durfte ich nachzahlen. Das führt dann zu Vorrauszahlungen im Folgejahr vierteljährlich
Gregor439
Gregor439, 29.01.2025 23:05 Uhr
0
grey du hast enju jetzt den abend versüßt...
e
enju, 29.01.2025 23:03 Uhr
0

Kurz um was genau tradest du enju? Nicht das wir aneinander vorbei reden

Ich trade tatsächlich über Bitget bitcoin Futures. Das muss doch nur mit der Kapitalertragssteuer verrechnet werden oder??
Gregor439
Gregor439, 29.01.2025 23:03 Uhr
0
@pari es kommt drauf an ob die oder etp physisch oder synthetisch angebildet werden. synthetisch abgebildete etp unterliegen der abgeltungsteuer. physisch abgebildete unterliegen der einkommensteuer
Gregor439
Gregor439, 29.01.2025 23:01 Uhr
0
Ja, in Deutschland kann das Finanzamt eine Steuervorauszahlung verlangen, wenn du mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen handelst. Ob das geschieht, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. Wann ist eine Steuervorauszahlung möglich? Das Finanzamt kann Vorauszahlungen festsetzen, wenn es davon ausgeht, dass eine Einkommensteuerzahlung anfallen wird. Dies geschieht vor allem in folgenden Fällen: Hohe Gewinne aus dem privaten Bitcoin-Handel (Spekulationsgewinne nach § 23 EStG). Regelmäßige hohe Einkünfte aus gewerblichem Krypto-Handel oder Mining, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) eingestuft werden. Keine oder geringe Lohnsteuerabzüge (z. B. wenn du selbstständig bist oder nur Kapitaleink
Gregor439
Gregor439, 29.01.2025 23:01 Uhr
1
er tradet auf bitget
Nivek
Nivek, 29.01.2025 23:00 Uhr
0
Das echt kompliziert, bin ich froh das bei den aktien direkt alles runter geht
Oliver78
Oliver78, 29.01.2025 23:00 Uhr
0
So ne gute Stimmung hier …. Hab ich was verpasst 🤷‍♂️ War in der Sauna 🥱…. Erzählt mal
Grey_trade
Grey_trade, 29.01.2025 23:00 Uhr
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Kurz um was genau tradest du enju? Nicht das wir aneinander vorbei reden
Grey_trade
Grey_trade, 29.01.2025 22:59 Uhr
0
Ich rede davon Futures bei Bitget oder ähnlichen zu traden Ich rede nicht von ETPs oder Zertis
Grey_trade
Grey_trade, 29.01.2025 22:58 Uhr
0
Bitcoin-Futures und Steuer: Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer? Bitcoin-Futures sind Termingeschäfte und unterliegen in Deutschland nicht der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer von 25 %), sondern werden als private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. 1. Warum unterliegen Bitcoin-Futures nicht der Kapitalertragsteuer? Die Kapitalertragsteuer (25 % Abgeltungsteuer) gilt für: ✅ Aktien, ETFs, Anleihen ✅ Zertifikate, Optionsscheine ✅ CFDs (wenn als Finanzinnovation eingestuft) ❌ Aber NICHT für Termingeschäfte wie Futures, Optionen oder Swaps! • Bitcoin-Futures fallen unter § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte). • Gewinne aus diesen Geschäften sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern (nicht mit 25 % Abgeltungsteuer). 2. Wo muss Bitcoin-Futures-Handel in der Steuererklärung angegeben werden? Da es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt, gehören Bitcoin-Futures in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte). • Zeile 48: Verkaufspreis eintragen • Zeile 49: Anschaffungskosten & Gebühren abziehen • Zeile 51: Gewinn oder Verlust eintragen • Zeile 52: Verlustverrechnung mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften ✅ Steuersatz: Persönlicher Einkommensteuersatz (z. B. 30–45 % je nach Einkommen). ✅ Freibetrag: 1.000 € steuerfrei (ab 2024). ✅ Verluste: Nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar. 3. Vergleich: Bitcoin-Futures vs. Krypto-Spotmarkt Investment Besteuerung Steuersatz Verlustverrechnung Bitcoin-Futures § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) Persönlicher Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) Nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften Bitcoin-Spotmarkt (Kauf/Verkauf) § 23 EStG (Spekulationsfrist 1 Jahr) Steuerfrei nach 1 Jahr Verlustverrechnung mit Krypto-Gewinnen möglich Aktien/ETFs § 20 EStG (Kapitalerträge) 25 % Abgeltungsteuer Mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar 4. Fazit ❌ Bitcoin-Futures unterliegen NICHT der Kapitalertragsteuer (25 %), sondern der Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz). ✅ Gewinne gehören in die Anlage SO der Steuererklärung (Zeilen 48–52). ✅ Freibetrag von 1.000 € pro Jahr gilt für private Veräußerungsgeschäfte. ✅ Verluste nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar. Möchtest du eine Berechnung für deine Steuerlast?
pari
pari, 29.01.2025 22:58 Uhr
0
Na, by the way, ich hatte ja ehemals, vor vielleicht über einem Jahr BTC getradet als BTC ETP. Und dabei bei den damaligen ( kleinen) Gewinn Abgeltungssteuer bezahlt. Ist also bei einigen Produkten, ( manche sagen ja auch Etf's dazu, sind aber keine) , offenbar auch 1zu1 ohne Einkommenssteuer, aber mit Abgeltungssteuer möglich. Allerdings eben ohne jeden Hebel dann aber offenbar handelbar wie eine Aktie. Aber Obacht: Das gilt soweit ich weiss auch nur für die ETP'S von Wisdom Tree. ( Warum auch immer..) Ticker- Symbol hier : A3GKGK ( Wisdom Tree Physical Bitcoin )
Grey_trade
Grey_trade, 29.01.2025 22:57 Uhr
0
Icb komm grad nicht klar. Futures über Kryptobörsen sollen doch der Kapitalertragssteuer unterliegen. Man muss sie nur selbst absetzen Chat gpt behauptet zwar Anlage So aber trotzdem den Einkommenssteuersatz
Gregor439
Gregor439, 29.01.2025 22:54 Uhr
0
gewerblich ist wenn du trader bist. nicht beim bullrun paar trades oder wenn du hodlst und am ende auscashst
Gregor439
Gregor439, 29.01.2025 22:53 Uhr
0

Ne also das höre ich zum ersten Mal, keiner leistet Vorauszahlungen wie bei einem Gewerbe oder so.

doch das können die machen. machen die wenn die davon ausgehen dass du es gewerblich machst. deswegen verpissen sich viele nicht nur wegen der kapitalertragsteuer, sondern auch wegen solchen geschichten.
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