STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
D
Demokrator, 01.06.2023 16:03 Uhr
0

Joa ... aber hier steht doch die Frage im Raum, ob Steinhoff überhaupt insolvent ist und ob das Management sich korrekt verhalten hat.

Steinhoff hat einen Liquidationsplan neben dem Restrukturierungsplan eingereicht, schon vergessen ? Das Gericht bzw. die Observer konnten alle bilanziellen und operativen Daten vergleichen. Das Ergebnis aus Amsterdam kennen wir noch nicht. Es wird z.B. hier in Deutschland nicht veröffentlicht, sondern nur der Gerichtsentscheid. Mal schauen, wie es in den Niederlanden erfolgt...
D
Demokrator, 01.06.2023 16:05 Uhr
0

Frühere Insos kannst gar nicht vergleichen.. Hier kommt sonst die Wahrheit ans Licht

Was die Wahrheit ist, entscheidet das Gericht. Und befragt dazu auch die Observer, also die Insolvenz-Spezis, nehme ich an.
elbeflieger
elbeflieger, 01.06.2023 16:07 Uhr
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Interessanter Schriftwechsel mit Faber Stellungnahme in meinem Link von 15:52 Exhibit 20 – 28 (PDF 25 MB)
Cassini2.0
Cassini2.0, 01.06.2023 16:07 Uhr
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Legst dich ziemlich ins Zeug…
Sicher1
Sicher1, 01.06.2023 16:09 Uhr
0
Ja Die hatten ja stundenlange Gespräche mit der SDK.. Hoffentlich zu unseren Gunsten.. Sind ja 2 Falls einer bestechlich wäre...
Sicher1
Sicher1, 01.06.2023 16:02 Uhr
1

Ich hatte es bereits vor einiger Zeit angedeutet und sehe mich immer mehr darin bestätigt, dass man - ähnlich wie im deutschen Recht - dem Gericht die Haltung der Aktionäre detailliert erläutert, um über deren Untätigkeit und Ablehnung einer für sie finanziell besser stellenden Lösung deren verhältnismäßiges Ausscheiden begründet. Neben der bilanziellen und operativen Begründung. Ich kenne Ankeraktionäre früherer Inso-AGs, die in ähnlichen Konstellationen über einen treuhänderischen Stützfonds der Aktionäre nachgedacht haben, diesen aber weder einrichteten noch dieses vor Gericht vortrugen. Das Gericht hatte damals im Ausschlussverfahren nach §245 InsO (deutsches Recht) auf das Fehlen jeglicher Initiative der Aktionäre zur Abwendung einer Insolvenz hingewiesen und über die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens wie seines Fortbestandes seine Entscheidung zur Zulassung eines Insolvenzplans unter Ausschluss der Aktionäre begründet. Scheint, als seien die Juristen Steinhoffs nicht weit von diesen deutschen Verfahrensweisen entfernt ? Nur meine Einschätzung.

Frühere Insos kannst gar nicht vergleichen.. Hier kommt sonst die Wahrheit ans Licht
D
Demokrator, 01.06.2023 16:01 Uhr
0

Quelle?

https://dejure.org/gesetze/InsO/245.html Seit 7, Pkt 1.4.15 hier: https://www.steinhoffinternational.com/downloads/2023/Homologatieverzoek-31%20mei%202023.pdf
b
blunto, 01.06.2023 16:01 Uhr
1

Ich hatte es bereits vor einiger Zeit angedeutet und sehe mich immer mehr darin bestätigt, dass man - ähnlich wie im deutschen Recht - dem Gericht die Haltung der Aktionäre detailliert erläutert, um über deren Untätigkeit und Ablehnung einer für sie finanziell besser stellenden Lösung deren verhältnismäßiges Ausscheiden begründet. Neben der bilanziellen und operativen Begründung. Ich kenne Ankeraktionäre früherer Inso-AGs, die in ähnlichen Konstellationen über einen treuhänderischen Stützfonds der Aktionäre nachgedacht haben, diesen aber weder einrichteten noch dieses vor Gericht vortrugen. Das Gericht hatte damals im Ausschlussverfahren nach §245 InsO (deutsches Recht) auf das Fehlen jeglicher Initiative der Aktionäre zur Abwendung einer Insolvenz hingewiesen und über die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens wie seines Fortbestandes seine Entscheidung zur Zulassung eines Insolvenzplans unter Ausschluss der Aktionäre begründet. Scheint, als seien die Juristen Steinhoffs nicht weit von diesen deutschen Verfahrensweisen entfernt ? Nur meine Einschätzung.

Joa ... aber hier steht doch die Frage im Raum, ob Steinhoff überhaupt insolvent ist und ob das Management sich korrekt verhalten hat.
D
Demokrator, 01.06.2023 16:00 Uhr
0
Die Rolle der Observer/Beobachter im WHOA-Prozess könnte man dabei mit denen des deutschen Sachwalters vergleichen, denke ich.
Sicher1
Sicher1, 01.06.2023 16:00 Uhr
0
Wenn's Gap close nach Plan war müsste man eigentlich nochmal nachlegen.. Möchte aber die 3 mal Regel nicht brechen 😁
elbeflieger
elbeflieger, 01.06.2023 15:59 Uhr
1

Ich hatte es bereits vor einiger Zeit angedeutet und sehe mich immer mehr darin bestätigt, dass man - ähnlich wie im deutschen Recht - dem Gericht die Haltung der Aktionäre detailliert erläutert, um über deren Untätigkeit und Ablehnung einer für sie finanziell besser stellenden Lösung deren verhältnismäßiges Ausscheiden begründet. Neben der bilanziellen und operativen Begründung. Ich kenne Ankeraktionäre früherer Inso-AGs, die in ähnlichen Konstellationen über einen treuhänderischen Stützfonds der Aktionäre nachgedacht haben, diesen aber weder einrichteten noch dieses vor Gericht vortrugen. Das Gericht hatte damals im Ausschlussverfahren nach §245 InsO (deutsches Recht) auf das Fehlen jeglicher Initiative der Aktionäre zur Abwendung einer Insolvenz hingewiesen und über die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens wie seines Fortbestandes seine Entscheidung zur Zulassung eines Insolvenzplans unter Ausschluss der Aktionäre begründet. Scheint, als seien die Juristen Steinhoffs nicht weit von diesen deutschen Verfahrensweisen entfernt ? Nur meine Einschätzung.

Quelle?
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Demokrator, 01.06.2023 15:57 Uhr
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Ich hatte es bereits vor einiger Zeit angedeutet und sehe mich immer mehr darin bestätigt, dass man - ähnlich wie im deutschen Recht - dem Gericht die Haltung der Aktionäre detailliert erläutert, um über deren Untätigkeit und Ablehnung einer für sie finanziell besser stellenden Lösung deren verhältnismäßiges Ausscheiden begründet. Neben der bilanziellen und operativen Begründung. Ich kenne Ankeraktionäre früherer Inso-AGs, die in ähnlichen Konstellationen über einen treuhänderischen Stützfonds der Aktionäre nachgedacht haben, diesen aber weder einrichteten noch dieses vor Gericht vortrugen. Das Gericht hatte damals im Ausschlussverfahren nach §245 InsO (deutsches Recht) auf das Fehlen jeglicher Initiative der Aktionäre zur Abwendung einer Insolvenz hingewiesen und über die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens wie seines Fortbestandes seine Entscheidung zur Zulassung eines Insolvenzplans unter Ausschluss der Aktionäre begründet. Scheint, als seien die Juristen Steinhoffs nicht weit von diesen deutschen Verfahrensweisen entfernt ? Nur meine Einschätzung.
Sicher1
Sicher1, 01.06.2023 15:52 Uhr
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Waren paar grosse Pakete dabei.. PIC oder Zocker im Plus? https://www.tradegate.de/orderbuch_umsaetze.php?isin=NL0011375019
elbeflieger
elbeflieger, 01.06.2023 15:52 Uhr
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Fix ist, dass seit 15.12.2022 viel Zeit vergangen ist und dass es nur noch 4 Wochen bis zur Fälligkeit am 30. Juni 2023 sind. Fix ist auch, dass Steinhoff das Ergebnis des Votums mit einem Antrag zur Restrukturierung über deren Rechtsanwälte an das Bezirksgericht in Amsterdam einreicht und eine Entscheidung dieses Gerichts herbeiführen möchte. Quelle: https://www.steinhoffinternational.com/downloads/2023/Homologatieverzoek-31%20mei%202023.pdf

du hättest alles verlinken sollen und nicht nur den Plan, der keiner ist https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
Sicher1
Sicher1, 01.06.2023 15:49 Uhr
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Das Start Gap von gestern wurde jetzt zumindest fix geschlossen.. Drücker Kolonne am Mittag macht sauber..
B
Bekru, 01.06.2023 15:46 Uhr
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Richtig. Die möchten das. 😂👍 Aber wofür dann das Votum. Also fix ist das nix fix ist. Dann eben noch was warten 🤷‍♀️
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