STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
elbeflieger
elbeflieger, 01.06.2023 16:17 Uhr
0

Was die Wahrheit ist, entscheidet das Gericht. Und befragt dazu auch die Observer, also die Insolvenz-Spezis, nehme ich an.

Wäre mir neu, dass ein Gericht über Wahrheit entscheidet. Ein Gericht fällt max. ein Urteil, ob dass nun immer der Wahrheit entspricht sei dahingestellt.
T
Tycoon5c6a5e3408a80, 01.06.2023 16:16 Uhr
5
Ich bin immer wieder begeistert, was der Demokrator so alles weiss und auch mit entsprechenden Paragraphen belegen kann. Bloss Sachverhalte müssen auch unter die Paragraphen subsumiert werden. Aber nicht nur die Aktionäre sollten was tun, um die Inso abzuwenden, sondern sicher doch auch die Gläubiger. Es kann doch nicht sein, dass mutwillig eine Gesellschaft in die Insolvenz getrieben wird, nur weil die Kredtilinien auslaufen. Steinhoff würde ohne die Wucheerzinsen ein profitables Unternehmen darstellen, das dann wirklich ordentlich Geld verdien würde. Auch andere große Aktiengesellschaften würden in Schwierigkeiten geraten, wenn z.B. bei Daimler gleichzeitig alle Kreditlinien gekündigt würden.
elbeflieger
elbeflieger, 01.06.2023 16:14 Uhr
0

https://dejure.org/gesetze/InsO/245.html Seit 7, Pkt 1.4.15 hier: https://www.steinhoffinternational.com/downloads/2023/Homologatieverzoek-31%20mei%202023.pdf

Du meinst doch wohl nicht ernsthaft, dass SH hier Transparenz geübt hat? Die SdK ist ferner der Ansicht, dass SIHNV keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt hat, um die die von SIHNV geforderten Bewertungen zu überprüfen. SIHNV, durch die Bewertungsberichte SIHNV hat durch die zur Verfügung gestellten Bewertungsberichte, die Offenlegung der Vertragsunterlagen und Veröffentlichung weiterer Erklärungen auf seiner Website hat SIHNV mehr als ausreichende Transparenz geübt um es den Aktionären zu ermöglichen, sich eine fundierte Meinung über den Vereinbarung. SIHNV hat auch einen direkten Dialog mit Sdk aufgenommen, siehe Rdnr. 61 und weiter unten.
Sicher1
Sicher1, 01.06.2023 16:09 Uhr
0
Ja Die hatten ja stundenlange Gespräche mit der SDK.. Hoffentlich zu unseren Gunsten.. Sind ja 2 Falls einer bestechlich wäre...
Cassini2.0
Cassini2.0, 01.06.2023 16:07 Uhr
0
Legst dich ziemlich ins Zeug…
elbeflieger
elbeflieger, 01.06.2023 16:07 Uhr
0
Interessanter Schriftwechsel mit Faber Stellungnahme in meinem Link von 15:52 Exhibit 20 – 28 (PDF 25 MB)
D
Demokrator, 01.06.2023 16:05 Uhr
0

Frühere Insos kannst gar nicht vergleichen.. Hier kommt sonst die Wahrheit ans Licht

Was die Wahrheit ist, entscheidet das Gericht. Und befragt dazu auch die Observer, also die Insolvenz-Spezis, nehme ich an.
D
Demokrator, 01.06.2023 16:03 Uhr
0

Joa ... aber hier steht doch die Frage im Raum, ob Steinhoff überhaupt insolvent ist und ob das Management sich korrekt verhalten hat.

Steinhoff hat einen Liquidationsplan neben dem Restrukturierungsplan eingereicht, schon vergessen ? Das Gericht bzw. die Observer konnten alle bilanziellen und operativen Daten vergleichen. Das Ergebnis aus Amsterdam kennen wir noch nicht. Es wird z.B. hier in Deutschland nicht veröffentlicht, sondern nur der Gerichtsentscheid. Mal schauen, wie es in den Niederlanden erfolgt...
Sicher1
Sicher1, 01.06.2023 16:02 Uhr
1

Ich hatte es bereits vor einiger Zeit angedeutet und sehe mich immer mehr darin bestätigt, dass man - ähnlich wie im deutschen Recht - dem Gericht die Haltung der Aktionäre detailliert erläutert, um über deren Untätigkeit und Ablehnung einer für sie finanziell besser stellenden Lösung deren verhältnismäßiges Ausscheiden begründet. Neben der bilanziellen und operativen Begründung. Ich kenne Ankeraktionäre früherer Inso-AGs, die in ähnlichen Konstellationen über einen treuhänderischen Stützfonds der Aktionäre nachgedacht haben, diesen aber weder einrichteten noch dieses vor Gericht vortrugen. Das Gericht hatte damals im Ausschlussverfahren nach §245 InsO (deutsches Recht) auf das Fehlen jeglicher Initiative der Aktionäre zur Abwendung einer Insolvenz hingewiesen und über die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens wie seines Fortbestandes seine Entscheidung zur Zulassung eines Insolvenzplans unter Ausschluss der Aktionäre begründet. Scheint, als seien die Juristen Steinhoffs nicht weit von diesen deutschen Verfahrensweisen entfernt ? Nur meine Einschätzung.

Frühere Insos kannst gar nicht vergleichen.. Hier kommt sonst die Wahrheit ans Licht
D
Demokrator, 01.06.2023 16:01 Uhr
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Quelle?

https://dejure.org/gesetze/InsO/245.html Seit 7, Pkt 1.4.15 hier: https://www.steinhoffinternational.com/downloads/2023/Homologatieverzoek-31%20mei%202023.pdf
b
blunto, 01.06.2023 16:01 Uhr
1

Ich hatte es bereits vor einiger Zeit angedeutet und sehe mich immer mehr darin bestätigt, dass man - ähnlich wie im deutschen Recht - dem Gericht die Haltung der Aktionäre detailliert erläutert, um über deren Untätigkeit und Ablehnung einer für sie finanziell besser stellenden Lösung deren verhältnismäßiges Ausscheiden begründet. Neben der bilanziellen und operativen Begründung. Ich kenne Ankeraktionäre früherer Inso-AGs, die in ähnlichen Konstellationen über einen treuhänderischen Stützfonds der Aktionäre nachgedacht haben, diesen aber weder einrichteten noch dieses vor Gericht vortrugen. Das Gericht hatte damals im Ausschlussverfahren nach §245 InsO (deutsches Recht) auf das Fehlen jeglicher Initiative der Aktionäre zur Abwendung einer Insolvenz hingewiesen und über die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens wie seines Fortbestandes seine Entscheidung zur Zulassung eines Insolvenzplans unter Ausschluss der Aktionäre begründet. Scheint, als seien die Juristen Steinhoffs nicht weit von diesen deutschen Verfahrensweisen entfernt ? Nur meine Einschätzung.

Joa ... aber hier steht doch die Frage im Raum, ob Steinhoff überhaupt insolvent ist und ob das Management sich korrekt verhalten hat.
D
Demokrator, 01.06.2023 16:00 Uhr
0
Die Rolle der Observer/Beobachter im WHOA-Prozess könnte man dabei mit denen des deutschen Sachwalters vergleichen, denke ich.
Sicher1
Sicher1, 01.06.2023 16:00 Uhr
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Wenn's Gap close nach Plan war müsste man eigentlich nochmal nachlegen.. Möchte aber die 3 mal Regel nicht brechen 😁
elbeflieger
elbeflieger, 01.06.2023 15:59 Uhr
1

Ich hatte es bereits vor einiger Zeit angedeutet und sehe mich immer mehr darin bestätigt, dass man - ähnlich wie im deutschen Recht - dem Gericht die Haltung der Aktionäre detailliert erläutert, um über deren Untätigkeit und Ablehnung einer für sie finanziell besser stellenden Lösung deren verhältnismäßiges Ausscheiden begründet. Neben der bilanziellen und operativen Begründung. Ich kenne Ankeraktionäre früherer Inso-AGs, die in ähnlichen Konstellationen über einen treuhänderischen Stützfonds der Aktionäre nachgedacht haben, diesen aber weder einrichteten noch dieses vor Gericht vortrugen. Das Gericht hatte damals im Ausschlussverfahren nach §245 InsO (deutsches Recht) auf das Fehlen jeglicher Initiative der Aktionäre zur Abwendung einer Insolvenz hingewiesen und über die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens wie seines Fortbestandes seine Entscheidung zur Zulassung eines Insolvenzplans unter Ausschluss der Aktionäre begründet. Scheint, als seien die Juristen Steinhoffs nicht weit von diesen deutschen Verfahrensweisen entfernt ? Nur meine Einschätzung.

Quelle?
D
Demokrator, 01.06.2023 15:57 Uhr
1
Ich hatte es bereits vor einiger Zeit angedeutet und sehe mich immer mehr darin bestätigt, dass man - ähnlich wie im deutschen Recht - dem Gericht die Haltung der Aktionäre detailliert erläutert, um über deren Untätigkeit und Ablehnung einer für sie finanziell besser stellenden Lösung deren verhältnismäßiges Ausscheiden begründet. Neben der bilanziellen und operativen Begründung. Ich kenne Ankeraktionäre früherer Inso-AGs, die in ähnlichen Konstellationen über einen treuhänderischen Stützfonds der Aktionäre nachgedacht haben, diesen aber weder einrichteten noch dieses vor Gericht vortrugen. Das Gericht hatte damals im Ausschlussverfahren nach §245 InsO (deutsches Recht) auf das Fehlen jeglicher Initiative der Aktionäre zur Abwendung einer Insolvenz hingewiesen und über die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens wie seines Fortbestandes seine Entscheidung zur Zulassung eines Insolvenzplans unter Ausschluss der Aktionäre begründet. Scheint, als seien die Juristen Steinhoffs nicht weit von diesen deutschen Verfahrensweisen entfernt ? Nur meine Einschätzung.
Sicher1
Sicher1, 01.06.2023 15:52 Uhr
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Waren paar grosse Pakete dabei.. PIC oder Zocker im Plus? https://www.tradegate.de/orderbuch_umsaetze.php?isin=NL0011375019
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