STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
D
Demokrator, 22.06.2023 10:29 Uhr
1

Spekulation auf den Dead Cat Bounce. Gibt es häufiger als man denkt. Ich spiel sowas nicht, aber ist nicht ganz substanzlos.

Hat leider keine gesetzliche Grundlage im Falle von Aktien, die der Wertlosigkeit zuzurechnen sind. Reine Zockerei, an denen nicht selten die Sozialen Medien beteiligt sind. Und dann kann es kritisch werden, falls sich nicht an die Marktregeln gehalten wird. Ich möchte lieber nicht daran beteiligt sein. wenn eine Aktie per Handelsaussetzung nach §25 Börsengesetz in den Fokus der Handelsüberwachung gerät. Gerade in Frankfurt ist man da seit Wirecard sehr hellhörig geworden. Nur meine Meinung.
blaui
blaui, 22.06.2023 10:28 Uhr
0

Wann steigt Steinhoff endlich. Ich warte auf die 3-5ct🙊🙈

Geduld, die werden noch zu sehen sein. Vielleicht auch 5 €
D
DanCarter, 22.06.2023 10:27 Uhr
0

Frag lieber wann der Steinhoffsche Aktienhandel endet. Das Datum ist viel wichtiger grad.

Denke zum 15.7 ist das alles zu Ende.
I
Innerwinner, 22.06.2023 10:26 Uhr
0
Am freitag geht noch was🦅🦅🦈🦈🔥🔥
D
Demokrator, 22.06.2023 10:24 Uhr
0

Wann steigt Steinhoff endlich. Ich warte auf die 3-5ct🙊🙈

Frag lieber wann der Steinhoffsche Aktienhandel endet. Das Datum ist viel wichtiger grad.
T
TuDios, 22.06.2023 10:24 Uhr
0

Ich verstehe ja das viele verkaufen, aber wer kauft und warum?

Spekulation auf den Dead Cat Bounce. Gibt es häufiger als man denkt. Ich spiel sowas nicht, aber ist nicht ganz substanzlos.
B
Bekru, 22.06.2023 10:22 Uhr
0
3-5 Cent wären echt schön
B
Bekru, 22.06.2023 10:21 Uhr
0
Ich verstehe ja das viele verkaufen, aber wer kauft und warum?
D
DanCarter, 22.06.2023 10:18 Uhr
0
Wann steigt Steinhoff endlich. Ich warte auf die 3-5ct🙊🙈
G
Gast-752977401, 22.06.2023 10:03 Uhr
0

Naja, da verliert man ja mehr durch den Wertverlust auf 0 als über die verbleibenden Schulden weil die ja sowieso Insolvenz anmelden müssen wenn die sich nicht refinanzieren können. Aber bei Banken kann man ja locker ein zigfaches des Aktienkurses nachschießen wenn man mit KBV 0,1 oder 0,2 kauft, die Bank aber 100 mal so viele Verbindlichkeiten hat

Man könnte ja eine Begrenzung der Nachschusspflicht im Insolvenzfall auf eine bestimmte Höhe festlegen, z.B. 10% vom Höchstkurs der Aktie. Wäre alles machbar aber natürlich völlig unrealistisch. Man hat ja erst 2017 die Nachschusspflicht auf CFD für Privatanleger verboten.
blaui
blaui, 22.06.2023 9:52 Uhr
0
Wo ist der Don hin? In den Urlaub gefahren?
T
TuDios, 22.06.2023 9:51 Uhr
0

Es würden aber auch viele Firmen gar nicht erst an die Börse kommen weil keiner so dumm wäre, für total aufgeblasene Bewertungen zu zahlen. Man braucht sich doch nur die ganzen deutschen IPO's von 2019-2021 ansehen. Geldvernichtung pur wie z.B. bei Bike24, Exasol usw...

Naja, da verliert man ja mehr durch den Wertverlust auf 0 als über die verbleibenden Schulden weil die ja sowieso Insolvenz anmelden müssen wenn die sich nicht refinanzieren können. Aber bei Banken kann man ja locker ein zigfaches des Aktienkurses nachschießen wenn man mit KBV 0,1 oder 0,2 kauft, die Bank aber 100 mal so viele Verbindlichkeiten hat
B
Bekru, 22.06.2023 9:49 Uhr
1
Wie aber schon immer gesagt wurde, an der Börse werden wir bei SH nichts holen können. Nur vor Gericht. Und aktuell kenn ich nicht die Details des Urteils und damit auch noch nicht die Möglichkeiten. Wenn SH Dinge nachgewiesen werden die nicht koscher, dann müssen wir weiter kämpfen. Warten wir mal auf die SDK, auch wenn die in anderen Verfahren vielleicht nicht immer erfolgreich waren
G
Gast-752977401, 22.06.2023 9:48 Uhr
0

Dann muss man Banken halt von der Börse nehmen, Niemand wäre so bekloppt einen Bail in für eine Bank zu riskieren.

Es würden aber auch viele Firmen gar nicht erst an die Börse kommen weil keiner so dumm wäre, für total aufgeblasene Bewertungen zu zahlen. Man braucht sich doch nur die ganzen deutschen IPO's von 2019-2021 ansehen. Geldvernichtung pur wie z.B. bei Bike24, Exasol usw...
D
Demokrator, 22.06.2023 9:48 Uhr
0
Die Sdk ist stark und macht einen <guten> Job, kein Zweifel. Aber es hat sich erneut gezeigt, dass die SdK nicht stark genug ist. Daher kein <sehr gut>.
D
Demokrator, 22.06.2023 9:45 Uhr
0
Ich befürchte, dass der letzte Angriff der SdK über die Verletzung der Adhoc-Pflichten ebenfalls einer "Auslegungs-Regelung" unterliegen wird. Hierzu sollte man sich im informationsstarken Emittenten-Leitfaden der Bafin informieren. Siehe Ausnahme-Regelungen zu den Pflichten nach MAR2016.
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