STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.472
B
Bekru, 05.04.2023 15:42 Uhr
0
Da läuft auch schon was. Nur wir wissen es noch nicht.
B
Bekru, 05.04.2023 15:39 Uhr
0
Aber es brodelt im Hintergrund
B
Bekru, 05.04.2023 15:38 Uhr
0
Ach so. OK
B
Bekru, 05.04.2023 15:37 Uhr
0
https://www.deraktionaer.de/artikel/anlageschutz/steinhoff-personalwechsel-fliegt-bald-der-chef-raus-20329836.html
D
Demokrator, 05.04.2023 15:30 Uhr
0
Steinhoff weiß nichts von der Sonderprüfung ? Quelle bitte. Meine Quellen habe ich hier genannt.
D
Demokrator, 05.04.2023 15:20 Uhr
0
Das mag deine persönliche Milchmädchen-Rechnung sein, die aber keinen Bestand vor einem Gericht hätte.
D
Demokrator, 05.04.2023 15:18 Uhr
0

Adhoc-Pflicht nach WpHG....solltest du eigentlich wissen.

Und natürlich Artikel 17 MMVO.
D
Demokrator, 05.04.2023 15:16 Uhr
0
Adhoc-Pflicht nach WpHG....solltest du eigentlich wissen.
D
Demokrator, 05.04.2023 15:15 Uhr
0

Ja hätte, könnte, würde - Konjunktiv ist live! 😀 Da schliesse ich mich an: 🚨 Was wenn die Sonderprüfung die Theorie der SDK bestätigen würde, dass die Steinhoff Assets 12 Mrd. EUR betragen und die Schulden nur 10,2 Mrd betragen. 😲 Immer die Realitäten im Auge behalten und sich nicht blenden lassen! 🚨

Klar, auch möglich. Aber aus meiner persönlichen Sicht der Dinge eher unwahrscheinlich. Im Falle von erneuter "Bilanz-Kosmetik" mit den daraus folgenden Rechtsakten, dürften sich die Gläubiger am 30.6.2023 rechtzeitig aus ihrer Finanzierung einseitig verabschieden. So täte ich das den Gläubigern zumindest empfehlen, um ihr Geld unter dem Risiko einer Zinsaussetzung nicht unnötig leichtfertig auf unbestimmte Zeit einer Verfahrensdauer zu binden.
KnightTrader
KnightTrader, 05.04.2023 15:03 Uhr
1
Ja hätte, könnte, würde - Konjunktiv ist live! 😀 Da schliesse ich mich an: 🚨 Was wenn die Sonderprüfung die Theorie der SDK bestätigen würde, dass die Steinhoff Assets 12 Mrd. EUR betragen und die Schulden nur 10,2 Mrd betragen. 😲 Immer die Realitäten im Auge behalten und sich nicht blenden lassen! 🚨
D
Demokrator, 05.04.2023 14:54 Uhr
0

Stimmt wäre gut. Dann gehts hier ab 🚀

Nur falls die Sonderprüfung vor dem 30.6.23 beendet ist. Sonst könnte das Fallbeil der Gläubiger in Form der Fälligstellung der Verbindlichkeiten hinab stürzen...jeder mag selbst recherchieren, wie lange Sonderprüfungen im Allgemeinen und im Besonderen andauern...ahemm. Außerdem könnte die Sonderprüfung auch ergeben, dass eine Überschuldung vorliegt. Also bitte nicht einfach die Realitäten ausblenden.
KnightTrader
KnightTrader, 05.04.2023 14:50 Uhr
0

Wo bleibt denn der Antrag zur angekündigten Sonderprüfung seitens der SdK ?

Stimmt wäre gut. Dann gehts hier ab 🚀
G
Gast-766086800, 05.04.2023 14:43 Uhr
0

Wo bleibt denn der Antrag zur angekündigten Sonderprüfung seitens der SdK ?

Die machen einen guten Job nicht gelesen?
D
Demokrator, 05.04.2023 14:40 Uhr
0
Wo bleibt denn der Antrag zur angekündigten Sonderprüfung seitens der SdK ?
J
JimmyBondi, 05.04.2023 14:36 Uhr
2
Wer standhaft bleibt, wird als Gewinner von Bord gehen...die SDK macht einen sehr guten Job! :)
D
Demokrator, 05.04.2023 14:32 Uhr
0
Er sprach von Insolvenz, nicht von WHOA. WHOA ist mir geläufig.
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