STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
D
Demokrator, 14.04.2023 21:57 Uhr
0

Was setzt denn Steini um? Die müssen erstmal einen Katalog an Fragen beantworten und diese müssen auch noch nachvollziehbar sein, ansonsten kann es ZUUNGUNSTEN der Gesellschaft ausgehen.

Zuungunsten der Gesellschaft kann leicht die Insolvenz bedeuten. Und damit auch zuungunsten der Aktionäre.
elbeflieger
elbeflieger, 14.04.2023 21:56 Uhr
1

Ich habe mich nicht darauf bezogen. Stell es aber ruhig so da, wie du es gerne hättest. Kannst mich nicht schlecht reden. Ich weiß, was ich weiß. Andere nicht. Du ebenfalls nicht. Nicht mein Problem. Nicht mein Geld.

Warum schreibst du im Zusammenhang mit Steini von dt. Insolvenzrecht und meinst dich nicht darauf zu beziehen? Unlogisch.
D
Demokrator, 14.04.2023 21:55 Uhr
0

30 Mio. Aktien durch, nur noch ca. 70 Mio. und wir haben ein dejavue zu gestern, right ?

Nicht ganz 100 Mio durch, aber fast.
elbeflieger
elbeflieger, 14.04.2023 21:55 Uhr
1

Ich habe mich nicht darauf bezogen. Stell es aber ruhig so da, wie du es gerne hättest. Kannst mich nicht schlecht reden. Ich weiß, was ich weiß. Andere nicht. Du ebenfalls nicht. Nicht mein Problem. Nicht mein Geld.

für nicht dein Problem engagierst du dich aber mächtig, scheint gut was abzuwerfen
elbeflieger
elbeflieger, 14.04.2023 21:53 Uhr
0

Und wieder eine Woche vorbei, in welcher Steinhoff sein Ding straight forward umsetzt. Die Aktionäre wollten nicht dabei sein, haben das Angebot mit 20% Beteiligung abgelehnt...

Was setzt denn Steini um? Die müssen erstmal einen Katalog an Fragen beantworten und diese müssen auch noch nachvollziehbar sein, ansonsten kann es ZUUNGUNSTEN der Gesellschaft ausgehen.
D
Demokrator, 14.04.2023 21:52 Uhr
0

Dann sollte man sich auch nicht darauf beziehen und suggerieren, dass es in NL auch so wäre.

Ich habe mich nicht darauf bezogen. Stell es aber ruhig so da, wie du es gerne hättest. Kannst mich nicht schlecht reden. Ich weiß, was ich weiß. Andere nicht. Du ebenfalls nicht. Nicht mein Problem. Nicht mein Geld.
D
Demokrator, 14.04.2023 21:50 Uhr
0
Und wieder eine Woche vorbei, in welcher Steinhoff sein Ding straight forward umsetzt. Die Aktionäre wollten nicht dabei sein, haben das Angebot mit 20% Beteiligung abgelehnt...
elbeflieger
elbeflieger, 14.04.2023 21:48 Uhr
2

Nein, natürlich nicht. Niederl. Recht. Das sollte man aber wissen.

Dann sollte man sich auch nicht darauf beziehen und suggerieren, dass es in NL auch so wäre.
D
Demokrator, 14.04.2023 21:48 Uhr
0
Rätselraten ist jetzt sehr gefährlich fürs Geld...dann lieber spenden für einen guten Zweck.
D
Demokrator, 14.04.2023 21:47 Uhr
0

Ist hier deutsches Insolvenzrecht anzuwenden?

Nein, natürlich nicht. Niederl. Recht. Das sollte man aber wissen.
elbeflieger
elbeflieger, 14.04.2023 21:41 Uhr
0

Danke, Zitat: "Aber das eingeschaltete niederländische Gericht kann das gesamte Restructuring-Verfahren starten, sofern nur eine Stakeholder-Gruppe – bei Steinhoff wäre das mit Sicherheit die Gruppe der Aktionäre (Mehrheit wird von SdK vertreten) – gegen den Plan stimmt und die anderen zustimmen. Und diese Variante wäre zumindest denkbar: Gericht überstimmt Aktionärsentscheidung „zum Wohle des gesamten Unternehmens“." Anmerkung meinerseits: Im deutschen Insolvenzrecht kommt es nach §245 InsO immer wieder genau hierzu: Überstimmen der Aktionärsentscheidung.

Ist hier deutsches Insolvenzrecht anzuwenden?
D
Demokrator, 14.04.2023 21:28 Uhr
0

https://www.nebenwerte-magazin.com/steinhoff-versucht-das-management-doch-noch-so-was-wie-entgegenkommen-zumindest-im-ton-etwas-netter-aber/

Danke, Zitat: "Aber das eingeschaltete niederländische Gericht kann das gesamte Restructuring-Verfahren starten, sofern nur eine Stakeholder-Gruppe – bei Steinhoff wäre das mit Sicherheit die Gruppe der Aktionäre (Mehrheit wird von SdK vertreten) – gegen den Plan stimmt und die anderen zustimmen. Und diese Variante wäre zumindest denkbar: Gericht überstimmt Aktionärsentscheidung „zum Wohle des gesamten Unternehmens“." Anmerkung meinerseits: Im deutschen Insolvenzrecht kommt es nach §245 InsO immer wieder genau hierzu: Überstimmen der Aktionärsentscheidung.
Sicher1
Sicher1, 14.04.2023 21:13 Uhr
0
Auf Stuttgart Chart schalten Der steht noch bei Plus 30 % Der weiß warum 🤣
Sicher1
Sicher1, 14.04.2023 21:03 Uhr
1

https://www.nebenwerte-magazin.com/steinhoff-versucht-das-management-doch-noch-so-was-wie-entgegenkommen-zumindest-im-ton-etwas-netter-aber/

Letzter Satz ist geil.. Oder enthielt der „Brief“ des SdK zum Restructuring Plan, innerhalb der alten Consulting Period abgegeben, nachdenkenswerte Punkte, die beim Management einen „Denkprozess“ ausgelöst haben könnten? Wer weiss. Auf jeden heir zum „selber einschätzen“ 
elbeflieger
elbeflieger, 14.04.2023 21:01 Uhr
0
ZUUNGUNSTEN der Gesellschaft 🤓
elbeflieger
elbeflieger, 14.04.2023 21:00 Uhr
0
Aus Sicht unserer niederländischen Anwälte dürfte dies kein Entgegenkommen gegenüber den Stakeholdern sein; vielmehr wird Steinhoff vermutlich aufgrund der Vielzahl der detailliert eingereichten Fragen mehr Zeit benötigen, diese auch mehr oder weniger zu beantworten. Unzureichende Antworten könnten im anstehenden WHOA-Verfahren zuungunsten der Gesellschaft gewertet werden.
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