STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
D
Demokrator, 02.06.2023 15:43 Uhr
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Solange die SDK die Aktien hält kann man doch beruhigt sein.. Die sitzen ja an der Quelle 😉

Wann und wie bekommst du denn mit, falls die SdK verkauft ?
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 15:33 Uhr
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Solange die SDK die Aktien hält kann man doch beruhigt sein.. Die sitzen ja an der Quelle 😉
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 15:28 Uhr
1

Daran glaube ich nicht, da reine Vermutung und nicht plausibel wg. Fristablauf 30.6.23.

Wir glauben auch nicht alles was du vermutest.
Rambostar
Rambostar, 02.06.2023 15:04 Uhr
2
Anhörung am 15. Juni 2023 Als Termin für die Anhörung zum Restrukturierungsplan wurde vom Gericht der 15. Juni 2023 vorgeschlagen. Wir werden an dem Termin teilnehmen. Wir klären derweilen, ob es möglich ist, dass Aktionäre an dem Termin als Zuschauer teilnehmen. Hierzu haben wir zahlreiche Anfragen erhalten. Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, den 02.06.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
D
Demokrator, 02.06.2023 15:03 Uhr
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falsch, von der SdK wurde ein Sanierungsexperte beantragt, der jedoch auf Grund der Gesetzeslage vom Gericht abgelehnt wurde. Die Beobachter Verhoeven und Meijer haben nicht den Auftrag und schon gar nicht die Zeit, bis zur Anhörung die unterschiedlichen Resultate zu bewerten. Die Beantragung des der SdK war somit ein geschickter Schachzug um nach der Ablehnung des WHOA das Gericht dazu zu bringen, einen Sonderermittler ins Feld schicken zu können.

Daran glaube ich nicht, da reine Vermutung und nicht plausibel wg. Fristablauf 30.6.23.
Rambostar
Rambostar, 02.06.2023 15:03 Uhr
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Bestellung eines Restrukturierungsexperten abgelehnt / Anhörung am 15. Juni 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Juni 2023 fand die gerichtliche Anhörung bezüglich einer Bestellung eines Restrukturierungsexperten statt. Die SdK wurde von Dr. Liebscher und den Anwälten von AMS vertreten. Ebenfalls vertreten waren die Gesellschaft durch den Vorstand und die Anwälte der Gesellschaft und Anwälte einer Gruppe der größten sieben Gläubiger der Gesellschaft („G7“). Das Gericht hat nach einer knapp 2- stündigen Diskussion den Antrag der SdK abgelehnt. Eine Begründung für die Ablehnung wurde noch nicht mitgeteilt, dürfte aber zeitnah in schriftlicher Form erfolgen. Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich die beiden zuvor vom Gericht auf Antrag der Gesellschaft bestellten Beobachter gegen die Einsetzung eines Restrukturierungsexperten ausgesprochen, da dadurch die Gefahr bestünde, dass die Gesellschaft mit Laufzeitende der Verbindlichkeiten am 30. Juni 2023 in die unkontrollierte Insolvenz schlittern würde. Wir halten dieses auch von den Gläubigern und der Gesellschaft vorgetragene Argument weiterhin nicht für belastbar. Ersten könnten die Gläubiger mit einfacher Mehrheit die Laufzeit um weitere 6 Monate verlängern, ohne irgendeinen Wertverlust erleiden zu müssen, da die Verbindlichkeiten weiterhin verzinst werden würden. Und zweitens wäre ein (sinnvoller) Verkauf der Vermögenswerte innerhalb von 6 Monaten sowieso nicht möglich. Die Situation mit der kurzfristigen Fälligkeit wurde und wird von der Gesellschaft und den Gläubigern somit selbstverschuldet und wohl auch absichtlich herbeigeführt, um einen kontrollierten und auch von den Aktionären mitbestimmten Verkaufsprozess zu verhindern. Ein von der Gegenseite vorgetragener angeblicher Schutzmechanismus durch die Gewährung von 20 % der CVRs existiert so tatsächlich nicht. Erstens dürften diese im Zusammenhang mit den langen Verkaufszeiten von bis zu fünf Jahren wertlos sein, und zweitens stellt sich die Frage, wieso die Aktionäre nur 20 % der CVRs, und nicht 100 % der CVRs bekommen sollen. Aktuell würde sämtlicher die Verbindlichkeiten übersteigende Verkaufserlös den Aktionären zugutekommen. Wieso sollte sich dies zukünftig ändern? Und wieso wollen die Gläubiger überhaupt 80 % der CVRs für sich, wenn doch der Wert der Vermögenswerte doch aktuell sowieso schon weit unterhalb der Verbindlichkeiten liegen soll? Es kam vielfach die Frage auf, ob der Antrag von vorneherein aussichtlos gewesen sei, da bereits ein Beobachter bestellt worden sei. Dies ist nach unserer Auffassung und nach Aussage unserer niederländischen Anwälte nicht so. Man kann auch nach bereits erfolgter Bestellung eines Beobachters noch einen Restrukturierungsexperten bestellen. In Artikel 380 Satz 3 des „Dutch Bankruptcy Code“ wird erwähnt, dass im Falle eines erfolgreichen Antrages auf Bestellung eines Restrukturierungsexperten, der Beobachter abberufen wird. Daher war der
B
Bekru, 02.06.2023 14:44 Uhr
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Wenn wir gewinnen sollten dann ist jetzt noch ein guter EK. …. Bin froh wenn der Mist ein Ende hat.
J
JimmyBondi, 02.06.2023 14:30 Uhr
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Wir hatten auf jeden Fall bei 0,0102€ den Boden erreicht...also ein sehr guter EK! :)
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 14:04 Uhr
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Deshalb steigt der Dreck mit wenig Volumen 3, 4 % Freefloat Hier soll es wohl 84 % heißen https://unternehmer.de/finanzen-steuern/298778-gerry-weber-international-ag-aktie-heute
B
Baronwufet, 02.06.2023 12:21 Uhr
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Weiß jemand warum die PIC für den whoa gestimmt hat?
Sicher1
Sicher1, 02.06.2023 12:09 Uhr
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Schon verrückte Börsen Welt Gerry Weber nach 2 Pleiten und ohne Foren flow heute auf 6 € gestiegen
KnightTrader
KnightTrader, 02.06.2023 11:44 Uhr
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Selbst wenn Steinhoff Insolvenz anmelden muss, dann heisst das nicht, dass wir leer ausgehen werden. Eine Insolvenz bedeutet auf jedenfall Aufklärung und das ist das was wir wollen! 💪Wenn Steinhoff nichts zu verbergen hat, dann hätten Sie das WHOA-Verfahren gar nicht erst gestartet, sondern direkt Insolvenz angemeldet (wenn alles sauber laufen würde). Nur meine Meinung zur aktuellen Situation. Ich bleibe drin ✌️
T
Tycoon5c6a5e3408a80, 02.06.2023 11:06 Uhr
4
Das ganze jetzige Szenario hätte vermieden werden können, wenn sich das Managment schon vor über einem Jahr für eine Umschuldung eingesetzt hätte. Zu Zeiten des Niedrigzinses hätte sich sicherlich eine Großbank gefunden, die 7 oder 8 % Zins eingesteckt hätte, und das wohl mit Kusshand. Das dies jetzt anders ist, ist tragisch. Es zeigt aber auch, dass das Management schon lange Zeit mit gezinkten Karten gespielt hat. Auch das werden Richter bei ihrer Entscheidung wohl berücksichtigen müssen.
elbeflieger
elbeflieger, 02.06.2023 10:03 Uhr
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Im Ignorieren sind Einige an der Börse wirklich Weltklasse. Das habe ich in deutschen Insolvenzverfahren oft genug erleben müssen...

was du so alles erleben musstest und dass auch noch oft
elbeflieger
elbeflieger, 02.06.2023 10:01 Uhr
2

Schluss mit WHOA. Stimmt, dann können die Gläubiger nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit per 30.6.2023 das Insolvenzverfahren beantragen und erhalten aus der Insolvenzmasse, was ihnen zusteht. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit müsste Steinhoff dann gleich nach der Ablehnung des WHOA Insolvenz beantragen, am gleichen oder nächsten Tag. Aktionäre haben in einem Insolvenzverfahren zumindest nach deutschem Recht wenig Einflussmöglichkeiten, da sie sich freiwillig auf die Seite des Schuldners begeben haben.

falsch, von der SdK wurde ein Sanierungsexperte beantragt, der jedoch auf Grund der Gesetzeslage vom Gericht abgelehnt wurde. Die Beobachter Verhoeven und Meijer haben nicht den Auftrag und schon gar nicht die Zeit, bis zur Anhörung die unterschiedlichen Resultate zu bewerten. Die Beantragung des der SdK war somit ein geschickter Schachzug um nach der Ablehnung des WHOA das Gericht dazu zu bringen, einen Sonderermittler ins Feld schicken zu können.
D
Demokrator, 02.06.2023 9:52 Uhr
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Lasst euch doch nicht provozieren. Alles kann noch, nix muss. Weiterhin sind die. HF‘s jetzt angreifbar, weil LDP nachweislich in einem Interessenskonflikt ist. 😁Lasst die SDK mal machen. In einer Insolvenz kommen nämlich dann auch die schon gezahlten Zinsen auf den Prüfstand. Es ist eng für alle. 🙈Und ignoriert den komischen D endlich mal 👍🙈

Im Ignorieren sind Einige an der Börse wirklich Weltklasse. Das habe ich in deutschen Insolvenzverfahren oft genug erleben müssen...
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