STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans

Kommentare 288.469
B
Bekru, 02.06.2023 9:43 Uhr
5
Lasst euch doch nicht provozieren. Alles kann noch, nix muss. Weiterhin sind die. HF‘s jetzt angreifbar, weil LDP nachweislich in einem Interessenskonflikt ist. 😁Lasst die SDK mal machen. In einer Insolvenz kommen nämlich dann auch die schon gezahlten Zinsen auf den Prüfstand. Es ist eng für alle. 🙈Und ignoriert den komischen D endlich mal 👍🙈
D
Demokrator, 02.06.2023 9:52 Uhr
0

Lasst euch doch nicht provozieren. Alles kann noch, nix muss. Weiterhin sind die. HF‘s jetzt angreifbar, weil LDP nachweislich in einem Interessenskonflikt ist. 😁Lasst die SDK mal machen. In einer Insolvenz kommen nämlich dann auch die schon gezahlten Zinsen auf den Prüfstand. Es ist eng für alle. 🙈Und ignoriert den komischen D endlich mal 👍🙈

Im Ignorieren sind Einige an der Börse wirklich Weltklasse. Das habe ich in deutschen Insolvenzverfahren oft genug erleben müssen...
elbeflieger
elbeflieger, 02.06.2023 10:01 Uhr
2

Schluss mit WHOA. Stimmt, dann können die Gläubiger nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit per 30.6.2023 das Insolvenzverfahren beantragen und erhalten aus der Insolvenzmasse, was ihnen zusteht. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit müsste Steinhoff dann gleich nach der Ablehnung des WHOA Insolvenz beantragen, am gleichen oder nächsten Tag. Aktionäre haben in einem Insolvenzverfahren zumindest nach deutschem Recht wenig Einflussmöglichkeiten, da sie sich freiwillig auf die Seite des Schuldners begeben haben.

falsch, von der SdK wurde ein Sanierungsexperte beantragt, der jedoch auf Grund der Gesetzeslage vom Gericht abgelehnt wurde. Die Beobachter Verhoeven und Meijer haben nicht den Auftrag und schon gar nicht die Zeit, bis zur Anhörung die unterschiedlichen Resultate zu bewerten. Die Beantragung des der SdK war somit ein geschickter Schachzug um nach der Ablehnung des WHOA das Gericht dazu zu bringen, einen Sonderermittler ins Feld schicken zu können.
elbeflieger
elbeflieger, 02.06.2023 10:03 Uhr
0

Im Ignorieren sind Einige an der Börse wirklich Weltklasse. Das habe ich in deutschen Insolvenzverfahren oft genug erleben müssen...

was du so alles erleben musstest und dass auch noch oft
T
Tycoon5c6a5e3408a80, 02.06.2023 11:06 Uhr
4
Das ganze jetzige Szenario hätte vermieden werden können, wenn sich das Managment schon vor über einem Jahr für eine Umschuldung eingesetzt hätte. Zu Zeiten des Niedrigzinses hätte sich sicherlich eine Großbank gefunden, die 7 oder 8 % Zins eingesteckt hätte, und das wohl mit Kusshand. Das dies jetzt anders ist, ist tragisch. Es zeigt aber auch, dass das Management schon lange Zeit mit gezinkten Karten gespielt hat. Auch das werden Richter bei ihrer Entscheidung wohl berücksichtigen müssen.
D
Demokrator, 02.06.2023 9:30 Uhr
0

Das kannst du sehen wie du lustig bist, jedenfalls hat hier die SdK einen taktisches Manöver gestartet und die Hedgefonds unter Druck gesetzt um ihren "Plan" zu veröffentlichen. Ohne diesen, hätte ein Restruckturierungsexperte vielleicht beauftragt werden können. Nun muss SH mit diesem Plan und den Gegenstimmen der Aktionäre aufs Eis. Bei einem positiven Ergebnis für die Aktionäre ist für SH erstmal Schluss mit WHOA.

Schluss mit WHOA. Stimmt, dann können die Gläubiger nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit per 30.6.2023 das Insolvenzverfahren beantragen und erhalten aus der Insolvenzmasse, was ihnen zusteht. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit müsste Steinhoff dann gleich nach der Ablehnung des WHOA Insolvenz beantragen, am gleichen oder nächsten Tag. Aktionäre haben in einem Insolvenzverfahren zumindest nach deutschem Recht wenig Einflussmöglichkeiten, da sie sich freiwillig auf die Seite des Schuldners begeben haben.
elbeflieger
elbeflieger, 02.06.2023 9:18 Uhr
1

Viel Glück weiterhin. Es wird immer enger.

für SH und die Hedgefonds auf jeden Fall
elbeflieger
elbeflieger, 02.06.2023 9:17 Uhr
2

Wie du meinst. Sehe ich allerdings anders im Hinblick auf die an das Gericht eingereichten Unterlagen.

Das kannst du sehen wie du lustig bist, jedenfalls hat hier die SdK einen taktisches Manöver gestartet und die Hedgefonds unter Druck gesetzt um ihren "Plan" zu veröffentlichen. Ohne diesen, hätte ein Restruckturierungsexperte vielleicht beauftragt werden können. Nun muss SH mit diesem Plan und den Gegenstimmen der Aktionäre aufs Eis. Bei einem positiven Ergebnis für die Aktionäre ist für SH erstmal Schluss mit WHOA.
D
Demokrator, 02.06.2023 9:06 Uhr
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Viel Glück weiterhin. Es wird immer enger.
D
Demokrator, 02.06.2023 9:06 Uhr
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Blödsinn, weil die SDK dadurch SH unter Druck setzte, die WHOA Schriftsätze zu veröffentlichen.

Wie du meinst. Sehe ich allerdings anders im Hinblick auf die an das Gericht eingereichten Unterlagen.
elbeflieger
elbeflieger, 02.06.2023 9:04 Uhr
0

Antrag SdK vom Gericht abgelehnt ? Nicht gut für die SdK-Pläne. Nur meine persönliche Meinung. 15. Juni WHOA Confirmation Hearing also. Quelle: https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/steinhoff-international-holdings-n-v-appointment-of-restructuring-expert-rejected/1830981

Blödsinn, weil die SDK dadurch SH unter Druck setzte, die WHOA Schriftsätze zu veröffentlichen.
D
Demokrator, 02.06.2023 9:01 Uhr
0
Danach sind nur noch rund 2 Wochen Zeit bis zur bekannten Fälligkeit der Steinhoffschen Schulden.
D
Demokrator, 02.06.2023 9:00 Uhr
0
Antrag SdK vom Gericht abgelehnt ? Nicht gut für die SdK-Pläne. Nur meine persönliche Meinung. 15. Juni WHOA Confirmation Hearing also. Quelle: https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/steinhoff-international-holdings-n-v-appointment-of-restructuring-expert-rejected/1830981
D
Demokrator, 02.06.2023 8:58 Uhr
0

Haben sich die die drängelnden Aktien schon bei Dir gemeldet? Sonst bitte Quelle

Quelle wofür ? Sollte, wäre ? Schon so verzweifelt, dass die korrekte Konjugation misslingt ?
elbeflieger
elbeflieger, 02.06.2023 6:38 Uhr
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Moin Moin, Aha... Ich stelle mal aus dem Ariva-Forum die Erklärung für die Entscheidung des Richters (Ablehnung des Restrukturierungsexperten) ein. Er hatte wohl gar keine andere Wahl als diesen abzulehnen. Beobachter und Restrukturierungsexperte Hätte der Gerichtshof heute einen 'herstructureringsdeskundige' ernannt, dann hätte er Verhoeven und Meijer in Urlaub schicken müssen..... Ausgangspunkt der vorliegenden Verordnung ist, dass ein Umstrukturierungsexperte und ein Beobachter nicht gleichzeitig im Amt sein können. Eine gleichzeitige Bestellung eines Restrukturierungsexperten und eines Beobachters ist nicht möglich, es gibt keine solche Option. Der Gesetzgeber hält die Bestellung eines Beobachters nicht für erforderlich, wenn bereits ein Sanierungsexperte zur Erstellung und Vorlage des Sanierungsplans bestellt wurde. In diesem Fall handelt es sich bereits um einen unabhängigen Sachverständigen, der für die Gesamtgläubiger tätig wird. Bestellt das Gericht einen Sanierungsexperten und ist bereits ein Beisitzer bestellt, endet die Bestellung des Beisitzers in jedem Fall.
Henry1966
Henry1966, 01.06.2023 23:22 Uhr
0

Bin schon lange in Steini und ertrage es einfach mit Humor. Erwarte nix mehr und seitdem geht es mir besser 😂

Bin au scho Jahre drin, kein Stress
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