STORE CAPITAL WKN: A12CRU ISIN: US8621211007 Kürzel: STOR Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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2. Feb, 23:01:29 Uhr, TTMzero RT
Kommentare 584
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burnerle, 14.03.2023 14:56 Uhr
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Denke auch, dass hier die Ursache in der unterschiedlichen Abwicklung der Lagerstellen liegen könnte. Die von TR genutzte wickelt alles über ein eigenes Vorschusskonto ab welches nach der Erstattung wieder ausgeglichen ist. Hier wird die Belastung nicht an den Broker/Kunden weitergegeben. Die von der ING gibt die Belastung direkt weiter und geht hier nicht in Vorleistung. Dort wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die Erstattung an den Broker/Kunden direkt weitergegeben. Danke für die Info von TR.

Das ist interessanter Input.
S
Saleva, 14.03.2023 14:33 Uhr
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Denke auch, dass hier die Ursache in der unterschiedlichen Abwicklung der Lagerstellen liegen könnte. Die von TR genutzte wickelt alles über ein eigenes Vorschusskonto ab welches nach der Erstattung wieder ausgeglichen ist. Hier wird die Belastung nicht an den Broker/Kunden weitergegeben. Die von der ING gibt die Belastung direkt weiter und geht hier nicht in Vorleistung. Dort wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die Erstattung an den Broker/Kunden direkt weitergegeben. Danke für die Info von TR.
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lw2023, 14.03.2023 11:18 Uhr
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Rückmeldung von TR: "Die steuerliche Verrechnung erfolgt durch die Lagerstelle. Weitere Informationen wären durch diese abzufragen." Spricht mE auch dafür, dass ING hier etwas erreichen könnte.
p
perry12345, 14.03.2023 9:43 Uhr
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Nach unermüdlichen Nachhaken bei der ING heute eine weitere Antwort: "Guten Tag, aus unserer Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass wir - und damit natürlich dann Sie - die Steuer normalerweise wieder zurückbekommen. Zumindest war das in der Vergangenheit so und wir haben dazu auch schon alles Nötige bei unserer Lagerstelle veranlasst. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir die Steuer immer erst einmal abführen müssen und im Vorfeld eben nicht mitteilen können, wie, ob wirklich und ggf. wann wir in so einem Fall dann die Erstattung zurück bekommen. Wir versprechen Ihnen aber: Sobald wir das Geld zurück erhalten, schreiben wir es Ihnen und den anderen betroffenen Kunden gut. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Tag."

Danke dir das hört sich doch schonmal gut an.
s
sabirei, 13.03.2023 18:22 Uhr
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Nach unermüdlichen Nachhaken bei der ING heute eine weitere Antwort: "Guten Tag, aus unserer Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass wir - und damit natürlich dann Sie - die Steuer normalerweise wieder zurückbekommen. Zumindest war das in der Vergangenheit so und wir haben dazu auch schon alles Nötige bei unserer Lagerstelle veranlasst. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir die Steuer immer erst einmal abführen müssen und im Vorfeld eben nicht mitteilen können, wie, ob wirklich und ggf. wann wir in so einem Fall dann die Erstattung zurück bekommen. Wir versprechen Ihnen aber: Sobald wir das Geld zurück erhalten, schreiben wir es Ihnen und den anderen betroffenen Kunden gut. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Tag."

Das ist doch ein Hoffnungsschimmer, ganz vielen Dank fürs Teilen und fürs Dranbleiben.
b
burnerle, 13.03.2023 16:18 Uhr
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Nach unermüdlichen Nachhaken bei der ING heute eine weitere Antwort: "Guten Tag, aus unserer Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass wir - und damit natürlich dann Sie - die Steuer normalerweise wieder zurückbekommen. Zumindest war das in der Vergangenheit so und wir haben dazu auch schon alles Nötige bei unserer Lagerstelle veranlasst. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir die Steuer immer erst einmal abführen müssen und im Vorfeld eben nicht mitteilen können, wie, ob wirklich und ggf. wann wir in so einem Fall dann die Erstattung zurück bekommen. Wir versprechen Ihnen aber: Sobald wir das Geld zurück erhalten, schreiben wir es Ihnen und den anderen betroffenen Kunden gut. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Tag."

Danke für das Teilen dieser Information.
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Saleva, 13.03.2023 14:32 Uhr
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Nach unermüdlichen Nachhaken bei der ING heute eine weitere Antwort: "Guten Tag, aus unserer Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass wir - und damit natürlich dann Sie - die Steuer normalerweise wieder zurückbekommen. Zumindest war das in der Vergangenheit so und wir haben dazu auch schon alles Nötige bei unserer Lagerstelle veranlasst. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir die Steuer immer erst einmal abführen müssen und im Vorfeld eben nicht mitteilen können, wie, ob wirklich und ggf. wann wir in so einem Fall dann die Erstattung zurück bekommen. Wir versprechen Ihnen aber: Sobald wir das Geld zurück erhalten, schreiben wir es Ihnen und den anderen betroffenen Kunden gut. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Tag."
b
burnerle, 13.03.2023 9:06 Uhr
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Hoffentlich löst das nichts aus.

Sollte ein Kunde mit einer E-Mail einen Steuerabzug, der dann ja anscheinend rechtlich zwingenden ist, auslösen, hast Du ganz andere Probleme bei deinem Broker.
Olli2111
Olli2111, 12.03.2023 13:13 Uhr
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Erste Reaktion des Kundenservice von TR war, dass die Anfrage an die zuständigen Kollegen weitergeleitet wurde. Derzeit noch keine Rückmeldung von dort.

Hoffentlich löst das nichts aus.
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lw2023, 12.03.2023 13:02 Uhr
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Erste Reaktion des Kundenservice von TR war, dass die Anfrage an die zuständigen Kollegen weitergeleitet wurde. Derzeit noch keine Rückmeldung von dort.
z
zrx1200, 10.03.2023 18:06 Uhr
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Das wäre spannend. Danke dir.

Hast Du schon eine Antwort erhalten? Ich bin auch brennend interessiert und möchte mich mit der lapidaren Antwort von der ING auch nicht zufreiden geben... :-(
S
Saleva, 07.03.2023 12:14 Uhr
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Hab vorhin die ING erneut angeschrieben hinsichtlich der angesprochenen Ansässigkeitsbescheinigung. Die Antwort kam prombt: "Nein, das hätte die Quellensteuern auch nicht verhindert. Es kann sein, dass eine Erstattung durch die Lagerstelle erfolgt, jedoch liegen dazu aktuell keine Informationen vor". Hier noch ein Forum bei reddit zu dem Thema Store Capital: https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/11dh2sf/comment/jac4iy4/
K
Kani89, 06.03.2023 20:45 Uhr
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https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/fw8ben.pdf
K
Kani89, 06.03.2023 20:21 Uhr
1
Ich habe der ING jetzt folgendes geantwortet: „Ich wüsste gerne, warum andere Banken in DE nur den Gewinn nach deutschem Recht versteuert haben und die ING hier einen Sonderweg einschlägt, der nicht gerade kundenfreundlich und vertrauensfördernd ist. Des Weiteren würde mich interessieren wann mit einer Entscheidung durch die Lagerstelle zu rechnen ist und wie ich als deutscher Anleger meine Ansprüche in den USA geltend machen kann. Ich kann ja keine Steuererklärung in den USA abgeben, weil ich kein US Staatsbürger bin.“ Ich rechne mit einer inkompetenten Antwort aus dem Katalog. Hat jemand schon mal die ING angerufen und einen Vorgesetzten verlangt?
S
Saleva, 06.03.2023 20:13 Uhr
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Habe irgendwo gelesen, dass die ING ggf. eine Ansässigkeitsbescheinigung hätte abgeben müssen. Kann damit jemand was anfangen?

Auf jeden Fall wurden wir steuertechnisch wie US-Bürger behandelt. Nur diese holen sich das Geld über ihre Steuererklärung wieder indem sie die Ausbuchung der Aktien als Verlust gegenrechnen lassen. Dieser Weg ist uns wahrscheinlich verbaut. Und der US-Bürger hat dann natürlich auch nur einmal Steuern bezahlt und nicht doppelt wie wir. Insofern könnte es sein dass bei einer Ansässigkeitsbescheinigung und damit der nachgewiesenen deutschen Steuerbarkeit kein Abzug erfolgt wäre. Mit dieser hole ich mir auch regelmäßig Quellensteuer aus der Schweiz zurück. Dort liefert mir die ING auch alle notwendigen Unterlagen, bei Store Capital hat man jegliche Vorbereitung wohl verpennt. Danke für den Hinweis!
t
turbobay, 06.03.2023 18:55 Uhr
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Habe irgendwo gelesen, dass die ING ggf. eine Ansässigkeitsbescheinigung hätte abgeben müssen. Kann damit jemand was anfangen?
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