Strategy B WKN: 722713 ISIN: US5949724083 Forum: Aktien User: WhiteRussian

159,96 EUR
+4,60 % +7,03
8. Mai 2026, 23:00 Uhr, L&S Exchange
Knock-Outs auf Microstrategy (Doing business Strategy) (A)
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Kommentare 30.744
Oliver78
Oliver78, Montag 19:30 Uhr
0
SKK Holding, wer auch immer das ist, aktuell knappe 720% heute … Das wäre ja mal was 🥳für uns
WhiteRussian
WhiteRussian, Montag 18:09 Uhr
1
Ja das verstehe ich 👍👍. Wollte das nur als Ergänzung für deinen Post nutzen, da mir der Gedanke kam es sei noch ein wichtiges Element das deins abrundet.
Useyourillusion
Useyourillusion, Montag 14:40 Uhr
1
Auf jeden Fall 👍🏻 aber der Ursprung warum ich mich dazu gemeldet habe war ja genau der Ansatzpubkt des Users @Fero83
WhiteRussian
WhiteRussian, Montag 14:33 Uhr
1
In der Rechnung ist allerdings ein wichtiger Punkt oben noch einmal zu erwähnen. Verkauf und Kauf der gleichen Aktie bringt nur dann Liquidität wenn du im plus in punkto Steuern bist. Wenn nicht hast du lediglich minus auf der Uhr stehen für bessere Zeiten. Somit keine schnelle Liquidität. Des Weiteren ist die Steuerlast in der Rechnung bei einem Anstieg von 15 auf 60 natürlich dann auch hoch multipliziert härter als bei 30 auf 60. Es ist also nur ein kurzfristiger Liquiditäsbringer wenn du etwas umschichten möchtest.
Useyourillusion
Useyourillusion, Montag 11:31 Uhr
4
Ein Beispiel weil erwünscht! Konstruktive Kritik willkommen Shares 1.000 x 30€ = 30.000€ Shares 1.000x 15€ = 15.000 € Verlust realisiert 15.000 minus Genau die gleiche Anzahl an Shares gekauft 1.000 für 15€ = 15.000 Anzahl wie gehabt plus/minus 0,00 Steuererstattung auf bereits gezahlte Steuern 15.000 (Gewinn vorher x 26,375%) = 3.956,25€ mehr zum investieren und zwar sofort, nicht erst wenn Du wirklich verkaufst, was Jahre dauern kann. So jetzt steigt der Wert auf 60€ du verkaufst. Shares 1.000 x 60€ =60.000,00 € Steuer 60.000€ - 15.000€ = 45.000,00 € 45.000€ x 26,375% = 11.868,75€ Netto Gewinn 33.131,25 Steuer identisch 7912,50€ + 3.956,25€ = 11.868,75 Szenario: Von den 3.956,25€ s.o. kaufst du direkt weitere dieses Shares: / 15€ p. Share = ca. 263 Shares mehr. VK Szenario nun 1263 Shares x 60€ = 75.780€ 75.780€ - Anschaffung 18.956€ = 56.824€ Ertrag - Steuer 26,375% Netto Gewinn 41.836,67€
Useyourillusion
Useyourillusion, Montag 11:05 Uhr
4
Schön mal wieder im „Alten Forum“ zu sein, hoffe es geht allen gut! Ich bin immer noch Bitcoiner aber das was in D passiert (nicht nur in dem Bereich) lässt mich wirklich zweifeln, aber gut es wird sich nichts ändern egal wer da als Clown vorne steht. Was ist nur aus den Gute geworden a la Müntefering, Rau und und und. Schaue hier ab und an wieder vorbei!
onecoin83
onecoin83, Montag 9:55 Uhr
3

Eigentlich wollte ich hier mal fragen wie ihr die steuerliche Behandlung (so wie Klingbeil es will) bei Bitcoin seht bzw. Welche Strategie man dann am besten fährt. Aber dann habe ich die Posts gesehen Erklärung poste ich sehr gerne dauerte etwas ist länger damit man das auch richtig deutet! Kommt gleich…..

Grüß dich ✌🏻 Die Mitteilung vom Klingbeil das Thema Versteuerung auf Krypto zu erneuern hat bei mir das Fass zum überlaufen gebracht. Aber gut, letztlich werden wir im Juli sehen was passiert. Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, dass sie sich das einfacher vorstellen als gedacht. Die große Hoffnung meinerseits ist, dass die Koalition schon vorher zerbricht. Letztlich wird es aber eine Übergangslösung geben müssen. Hierbei dürften Coins, die vor einem Stichtag X gekauft wurden, von der neuen Regelung befreit sein. Das ist jetzt meine persönliche Einschätzung. Die Konsequenz hieraus ist für mich, dass ich meine Strategy Anteile verkauft habe und aktuell alles in BTC gesteckt habe. Werde auch weiterhin alles in BTC stecken und abwarten was kommt. Ich muss aber dazu sagen, dass meine BTC Bestände bereits jetzt zu über 90% steuerfrei sind.
WhiteRussian
WhiteRussian, Montag 9:51 Uhr
2

BFH und BMF haben 2023 bzw. 2025 bestätigt, dass es sich bei Krypto um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt und daher § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) greift. Meines Wissens nach unterliegt alles dort einer Haltefrist (Kunst, Gold, Immobilien etc). Wie wird die Regierung argumentieren warum die Haltefrist bei Krypto gestrichen wird? Was wäre mit dem Gleichheitsprinzip? Oder wird gegen BFH und BMF argumentiert, dass es sich nicht um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt? Bin gespannt ob Berlin der Mist nicht umme Ohren fliegt wenn bis in die letzte Instanz jemand dagegen klagen sollte. Auf die Begründung bzw. Auslegung bin ich gespannt. Ansonsten ist das bislang für mich reine Willkür. Gesetze auf den Kopp stellen um Geldquellen auf Teufel komm raus anzuzapfen.

Dann wird eine Grundgesetz änderung auf die Vermögenswerte durchgeführt. Die Linken und die CDU haben sie ja im Sack bei dem Thema. Alle gierigen Schmierhände gehen hoch und das Problem ist gelöst.
WhiteRussian
WhiteRussian, Montag 9:50 Uhr
3

Grüße Dich ja das ich mir auch gedacht, aber die Enttäuschung über die SpD wird einfach nicht weniger, keine Ahnung warum die Deutschland mit aller Macht zerstören wollen, ich weiß es nicht, ich habe noch Ein Video gesehen mit Reher/Cotar sehr interessant aber ich muss sagen als ich die Mitteilung gehört habe, war ich schon traurig, erbost enttäuscht und einfach sprachlos!

Es liegt ja in der Natur des Sozis seine Hände in die Taschen anderer zu stecken. Am besten so tief, dass die Hände an der Unterseite der beiden heck backen hängen bleiben. Und wenn da nichts mehr zu holen ist, dann knöpft sich der gemeine sozi die löchrigen Socken vor. Da könnte ja im Strumpf noch was liegen….. Ich erinnere mich beim Klingbeil immer an den Disney Commic mit Robin Hood wo Robin ein Fuchs ist und der Bruder Tuck ein Bär. Schöner Kinderfilm! Aber da gibt es die Szene in der der Sherrif von Nottingham einer armen Seele den letzten penny nimmt. So und genau so sind die Sozis.
Groschensammler
Groschensammler, Montag 9:40 Uhr
3
BFH und BMF haben 2023 bzw. 2025 bestätigt, dass es sich bei Krypto um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt und daher § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) greift. Meines Wissens nach unterliegt alles dort einer Haltefrist (Kunst, Gold, Immobilien etc). Wie wird die Regierung argumentieren warum die Haltefrist bei Krypto gestrichen wird? Was wäre mit dem Gleichheitsprinzip? Oder wird gegen BFH und BMF argumentiert, dass es sich nicht um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt? Bin gespannt ob Berlin der Mist nicht umme Ohren fliegt wenn bis in die letzte Instanz jemand dagegen klagen sollte. Auf die Begründung bzw. Auslegung bin ich gespannt. Ansonsten ist das bislang für mich reine Willkür. Gesetze auf den Kopp stellen um Geldquellen auf Teufel komm raus anzuzapfen.
Useyourillusion
Useyourillusion, Montag 9:05 Uhr
0

Das ist noch gar nicht klar. Wieder nur lautes Getöse. Was ist denn die Definition von „Krypto“ oder wie soll das mit der Haltefrist laufen. Welche Steuerart wird verwendet oder erfinden wir ne neue das könne wir ja sehr gut …… Daher abwarten bis Juli vorher gibt es hierzu eh keine klaren Nachrichten.

Grüße Dich ja das ich mir auch gedacht, aber die Enttäuschung über die SpD wird einfach nicht weniger, keine Ahnung warum die Deutschland mit aller Macht zerstören wollen, ich weiß es nicht, ich habe noch Ein Video gesehen mit Reher/Cotar sehr interessant aber ich muss sagen als ich die Mitteilung gehört habe, war ich schon traurig, erbost enttäuscht und einfach sprachlos!
WhiteRussian
WhiteRussian, Montag 8:52 Uhr
0

Es kann steuerlich sinnvoll sein – das nennt sich oft „Verlustrealisierung“ oder im Englischen Tax Loss Harvesting. In Deutschland ist das grundsätzlich erlaubt, aber es gibt einige wichtige Punkte und Unterschiede zwischen Aktien und Derivaten. Grundidee Wenn du ein Wertpapier mit Verlust verkaufst: * wird der Verlust steuerlich erfasst, * landet im sogenannten Verlustverrechnungstopf, * und kann mit Gewinnen verrechnet werden. Wenn du die Position danach sofort wieder kaufst, bist du wirtschaftlich fast wieder gleich investiert, hast aber den Verlust steuerlich „realisiert“. ⸻ Beispiel Du hast: * 5.000 € Gewinn mit Aktie A erzielt → darauf wurden ca. 26,375 % Kapitalertragsteuer einbehalten. * Aktie B steht aktuell 3.000 € im Minus. Wenn du Aktie B verkaufst: * werden die 3.000 € Verlust verrechnet, * du bekommst ggf. bereits gezahlte Steuer teilweise zurück bzw. weniger Steuer wird künftig fällig. Wenn du Aktie B direkt wieder kaufst: * bist du wieder investiert, * aber der steuerliche Verlust bleibt realisiert. ⸻ Wichtige Unterschiede: Aktien vs. Derivate 1. Aktien Für Aktien gilt in Deutschland ein separater Aktienverlusttopf. Das bedeutet: * Verluste aus Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. * Nicht mit Zinsen, ETFs (teilweise), Optionen, Futures usw. Sofortiger Rückkauf erlaubt? Ja. Deutschland hat aktuell keine allgemeine „Wash Sale Rule“ wie die USA. Das heißt: * Verkauf mit Verlust * sofortiger Rückkauf derselben Aktie ist grundsätzlich zulässig. Aber: Wenn das extrem künstlich oder missbräuchlich wirkt, könnte theoretisch §42 AO („Gestaltungsmissbrauch“) diskutiert werden. In der Praxis ist ein normaler Verkauf/Rückkauf bei Privatanlegern aber meist unproblematisch. ⸻ 2. Derivate / Optionen / Zertifikate / Futures Hier gelten andere Regeln: * Verluste landen normalerweise im allgemeinen Verlusttopf. * Sie können breiter verrechnet werden. ABER: Für bestimmte Termingeschäfte gab/gibt es Verlustverrechnungsbeschränkungen. Die Rechtslage wurde mehrfach geändert und teilweise vom Bundesfinanzhof kritisiert. Für aktuelle Details müsste man je nach Produktart und Jahr genau schauen. ⸻ Wann macht das besonders Sinn? Sinnvoll wenn: * du dieses Jahr hohe Gewinne hattest, * du Steuer zurückholen möchtest, * du langfristig ohnehin investiert bleiben willst, * die Position aktuell deutlich im Minus ist. ⸻ Nachteile / Risiken 1. Kursrisiko beim Rückkauf Zwischen Verkauf und Rückkauf kann der Kurs steigen. 2. Gebühren & Spread Mehr Trades = Kosten. 3. Neuer Einstandskurs Nach dem Rückkauf gilt der neue Kaufpreis steuerlich als neuer Einstieg. Das kann spätere Steuerwirkungen verändern. 4. FIFO-Regel Bei mehreren Käufen derselben Aktie gilt oft das FIFO-Prinzip („First In, First Out“). Das kann steuerlich unerwartete Folgen haben. ⸻ Praktischer Hinweis Wenn dein Broker die Steuer automatisch abführt (deutsche Broker meist): * wird die Verrechnung oft automatisch durchgeführt, * und du bekommst eine Steuergutschrift direkt aufs Verrechnungskonto. Bei ausländischen Brokern musst du es häufig selbst in der Steuererklärung angeben. ⸻ Kurzfazit Das kann absolut sinnvoll und legal sein: * Verlust verkaufen, * steuerlich nutzen, * direkt wieder einsteigen. Besonders bei größeren Gewinnen kann das die Steuerlast deutlich reduzieren. Aber: * Aktien und Derivate werden steuerlich unterschiedlich behandelt, * FIFO und Verlusttöpfe beachten, * und bei größeren Summen lohnt sich ggf. ein Steuerberater oder spezialisierter Broker-Report.

Vielen Dank für diesen ausführlichen aber guten und konstruktiven Beitrag ! 👍👍👍
WhiteRussian
WhiteRussian, Montag 8:51 Uhr
0

Eigentlich wollte ich hier mal fragen wie ihr die steuerliche Behandlung (so wie Klingbeil es will) bei Bitcoin seht bzw. Welche Strategie man dann am besten fährt. Aber dann habe ich die Posts gesehen Erklärung poste ich sehr gerne dauerte etwas ist länger damit man das auch richtig deutet! Kommt gleich…..

Das ist noch gar nicht klar. Wieder nur lautes Getöse. Was ist denn die Definition von „Krypto“ oder wie soll das mit der Haltefrist laufen. Welche Steuerart wird verwendet oder erfinden wir ne neue das könne wir ja sehr gut …… Daher abwarten bis Juli vorher gibt es hierzu eh keine klaren Nachrichten.
Useyourillusion
Useyourillusion, Montag 8:04 Uhr
0
Hinweis ich Handel 95% Derivate!
Useyourillusion
Useyourillusion, Montag 8:03 Uhr
3
Es kann steuerlich sinnvoll sein – das nennt sich oft „Verlustrealisierung“ oder im Englischen Tax Loss Harvesting. In Deutschland ist das grundsätzlich erlaubt, aber es gibt einige wichtige Punkte und Unterschiede zwischen Aktien und Derivaten. Grundidee Wenn du ein Wertpapier mit Verlust verkaufst: * wird der Verlust steuerlich erfasst, * landet im sogenannten Verlustverrechnungstopf, * und kann mit Gewinnen verrechnet werden. Wenn du die Position danach sofort wieder kaufst, bist du wirtschaftlich fast wieder gleich investiert, hast aber den Verlust steuerlich „realisiert“. ⸻ Beispiel Du hast: * 5.000 € Gewinn mit Aktie A erzielt → darauf wurden ca. 26,375 % Kapitalertragsteuer einbehalten. * Aktie B steht aktuell 3.000 € im Minus. Wenn du Aktie B verkaufst: * werden die 3.000 € Verlust verrechnet, * du bekommst ggf. bereits gezahlte Steuer teilweise zurück bzw. weniger Steuer wird künftig fällig. Wenn du Aktie B direkt wieder kaufst: * bist du wieder investiert, * aber der steuerliche Verlust bleibt realisiert. ⸻ Wichtige Unterschiede: Aktien vs. Derivate 1. Aktien Für Aktien gilt in Deutschland ein separater Aktienverlusttopf. Das bedeutet: * Verluste aus Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. * Nicht mit Zinsen, ETFs (teilweise), Optionen, Futures usw. Sofortiger Rückkauf erlaubt? Ja. Deutschland hat aktuell keine allgemeine „Wash Sale Rule“ wie die USA. Das heißt: * Verkauf mit Verlust * sofortiger Rückkauf derselben Aktie ist grundsätzlich zulässig. Aber: Wenn das extrem künstlich oder missbräuchlich wirkt, könnte theoretisch §42 AO („Gestaltungsmissbrauch“) diskutiert werden. In der Praxis ist ein normaler Verkauf/Rückkauf bei Privatanlegern aber meist unproblematisch. ⸻ 2. Derivate / Optionen / Zertifikate / Futures Hier gelten andere Regeln: * Verluste landen normalerweise im allgemeinen Verlusttopf. * Sie können breiter verrechnet werden. ABER: Für bestimmte Termingeschäfte gab/gibt es Verlustverrechnungsbeschränkungen. Die Rechtslage wurde mehrfach geändert und teilweise vom Bundesfinanzhof kritisiert. Für aktuelle Details müsste man je nach Produktart und Jahr genau schauen. ⸻ Wann macht das besonders Sinn? Sinnvoll wenn: * du dieses Jahr hohe Gewinne hattest, * du Steuer zurückholen möchtest, * du langfristig ohnehin investiert bleiben willst, * die Position aktuell deutlich im Minus ist. ⸻ Nachteile / Risiken 1. Kursrisiko beim Rückkauf Zwischen Verkauf und Rückkauf kann der Kurs steigen. 2. Gebühren & Spread Mehr Trades = Kosten. 3. Neuer Einstandskurs Nach dem Rückkauf gilt der neue Kaufpreis steuerlich als neuer Einstieg. Das kann spätere Steuerwirkungen verändern. 4. FIFO-Regel Bei mehreren Käufen derselben Aktie gilt oft das FIFO-Prinzip („First In, First Out“). Das kann steuerlich unerwartete Folgen haben. ⸻ Praktischer Hinweis Wenn dein Broker die Steuer automatisch abführt (deutsche Broker meist): * wird die Verrechnung oft automatisch durchgeführt, * und du bekommst eine Steuergutschrift direkt aufs Verrechnungskonto. Bei ausländischen Brokern musst du es häufig selbst in der Steuererklärung angeben. ⸻ Kurzfazit Das kann absolut sinnvoll und legal sein: * Verlust verkaufen, * steuerlich nutzen, * direkt wieder einsteigen. Besonders bei größeren Gewinnen kann das die Steuerlast deutlich reduzieren. Aber: * Aktien und Derivate werden steuerlich unterschiedlich behandelt, * FIFO und Verlusttöpfe beachten, * und bei größeren Summen lohnt sich ggf. ein Steuerberater oder spezialisierter Broker-Report.
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