THE NAGA GROUP AG NA O.N. Forum: Community User: Piesi

Kommentare 8.865
C
Calvados_, 19.12.2017 12:55 Uhr
0
Kann man die gekauften Coins bei Naga liegen lassen oder brauch man dafür eine Wallet! Vielen Dank schon einmal für die Antwort!
A
AktienProfi, 18.12.2017 15:57 Uhr
0
Brauchen etwas geduld wie gesagt hat schon seine 500% hinter sich
A
Alcatraz99, 18.12.2017 14:39 Uhr
0
Man man man /.\ Vielleicht wird auch gedrückt. idk
H
Holler2, 18.12.2017 14:17 Uhr
0
Hatte heute auch mit mehr gerechnet.
J
JD.com, 18.12.2017 14:09 Uhr
0
Kommt der Naga Coin direkt in die Top100 bei coinmarketcap ?
P
Patrick119, 18.12.2017 13:39 Uhr
0
50 Mio nagacoins verkauft, das sollte den Kurs eigentlich beflügeln
D
Deadpoet, 18.12.2017 12:09 Uhr
0
Alles grün heute außer Naga natürlich!
H
Holler2, 18.12.2017 10:38 Uhr
0
Auf geht es Naga! :)
P
Pälzer_is_back, 18.12.2017 10:03 Uhr
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Schaut Euch mal Atlas Cloud (Stromkosten scheinbar bei nur 3 Cent) und Leonovus ( erste Lösungen für Blockchain scheinbar bereits am Markt platziert)an.
M
Muzz, 17.12.2017 23:18 Uhr
0
@hsvgo eigentlich wurde bereits alles gesagt. aber dennoch noch einmal. "bei etoro wird m.E. nicht mit echten BTC gehandelt, sondern CFD ähnlich? --> Termingeschäfte --> Kapitalertragssteuer etc. mit BTC etc selbst, also im Wallet und Marktplätze. --> private Veräußerungsgeschäfte. 'Hier noch mit 1 Jahr haltedauer, dann Steuerfrei möglich. Sonst kommt der Gewinn mit die Einkommenssteuerberechnung mit rein." nachzulesen hier... Einkommensteuergesetz (EStG)--> § 20 § 23 Private Veräußerungsgeschäfte § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug
ChristianH
ChristianH, 17.12.2017 15:19 Uhr
0
@HSV ...dann Handhabe dies so und weiterhin viel Spaß und Erfolg:-) Lass dich überraschen:-)))
Haschihaschdich
Haschihaschdich, 17.12.2017 11:50 Uhr
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2. Versuch für HSV! Bitcoins sind kein Anlageobjekt wie zum Beispiel Aktien, die mit einer Abgeltungssteuer von 25 % belegt sind, wenn diese mit Gewinn verkauft werden. Stattdessen handelt es sich beim Bitcoin-Handel um private Veräußerungsgeschäfte, wodurch etwaige Gewinne nach § 23 EStG steuerpflichtig sind. Dies bedeutet: Werden Bitcoins nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr verkauft, sind etwaige Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins grundsätzlich steuerfrei.
HSVgo!
HSVgo!, 17.12.2017 11:38 Uhr
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Keine Meinung, sondern Fakten. Steuerrecht ist halt kompliziert
Haschihaschdich
Haschihaschdich, 17.12.2017 11:29 Uhr
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HSV, bleib ruhig bei deiner Meinung, du solltest mal Google anwenden.
HSVgo!
HSVgo!, 17.12.2017 11:27 Uhr
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Haltedauer ist abgeschafft
Haschihaschdich
Haschihaschdich, 17.12.2017 11:18 Uhr
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Läuft das nicht so ab? Kryptowährungen werden bei der Besteuerung wie private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Gewinne sind nach §23 ESTG zu versteuern. Konkret bedeutet dass, das Gewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei sind. Jede Haltedauer darunter ist steuerpflichtig und ein damit erwirtschafteter Gewinn oder Verlust muss zum individuellen Steuersatz versteuert werden.
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