TUPPERWARE WKN: 901014 ISIN: US8998961044 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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12. Juni 2025, 02:10 Uhr, Nasdaq OTC
Kommentare 40.911
donpipone
donpipone, 12.11.2024 8:00 Uhr
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Ich habe nirgends etwas von "automatisch" geschrieben. Das hast Du einfach reininterpretiert. Jeder mit nur etwas Vermögen lässt das halt einem Steuerberater machen und tut sich das selbstverständlich nicht selber an....
r
rhsw, 12.11.2024 0:48 Uhr
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donpipone: Ja, und damit nicht automatisch - Wer tut sich bitte eine Einkommenssteuererklärung an?
donpipone
donpipone, 11.11.2024 22:39 Uhr
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donpipone: Nicht automatisch - Zumindest in Deitschland wo nichtmal Gewinne / Verkuste von ETF versus Einzelaktien gegen gerechnet werden

Das ist genauso, wie ich es geschrieben habe. Wenn eine Aktie als Totalverlust wertlos ausgebucht wird, dann kann man sich eine Verlustbestätigung ausstellen lassen und diese Verlust in der ESt ansetzen. Und zwar ausdrücklich gegen ALLE Einkommen aus KAP. Nicht nur gegen Gewinne aus Aktuengeschäften innerhalb des Verlusttopfes. Aber was interessiert Dich überhaupt deutsches Steuerrecht? Mir ist das österreichische völlig wurscht - obwohl ich dort ha sogar einen Zweitwohnsitz habe.
H
Hollywood79, 11.11.2024 21:12 Uhr
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Ach nix. Hab die auch nicht. Aber sie wurde mir im Broker plötzlich mit + angezeigt, das fand ich überraschend
S
Seppo179, 11.11.2024 21:06 Uhr
0

Geht wieder

Und was geht?
H
Hollywood79, 11.11.2024 20:58 Uhr
0
Geht wieder
r
rhsw, 11.11.2024 19:02 Uhr
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donpipone: Nicht automatisch - Zumindest in Deitschland wo nichtmal Gewinne / Verkuste von ETF versus Einzelaktien gegen gerechnet werden
donpipone
donpipone, 11.11.2024 18:59 Uhr
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Wenn du Dividendenausschüttung meinst, ist deine Aussage falsch...es gibt unterschiedliche Verlusttöpfe und Dividendenausschüttung wird nicht mit Verlustgeschäften von Aktienverkäufen verrechnet. ☝🏼

Wenn die Aktie wertlos ausgebucht wird, ist das eben nicht so. Das darf dann gegen sämtliche Gewinne aus KAP gerechnet werden.
N
Nerfi, 11.11.2024 18:58 Uhr
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Vor allem kann man die Verluste bei wertloser Ausbuchung gegen sämtliche Gewinne aus Kap rechnen. Nicht nur gegen Aktiengewinne innerhalb des Verlustopfes. Für mich ist das gut, da ich so zumindest die Gewinnausschüttung aus meinen Unternehmen noch etwas drücken kann. Letztlich begrenzt man den 100% Verlust zumindest auf einen 75% Verlust. Immerhin....

Wenn du Dividendenausschüttung meinst, ist deine Aussage falsch...es gibt unterschiedliche Verlusttöpfe und Dividendenausschüttung wird nicht mit Verlustgeschäften von Aktienverkäufen verrechnet. ☝🏼
r
rhsw, 11.11.2024 17:08 Uhr
0
ARGE: Armselig ist es mit Trinkgeldern zu pokern - Ob ich heute 5.000 EUR im Depot gewinne oder verliere spielt keine Rolle - An bewegten Tagen schwankt es um 10.000 und mehr die 3 Monate später auch keinen mehr interessieren weil es sich am Ende ohnehin mittelt
r
rhsw, 11.11.2024 17:07 Uhr
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ARGE: Ich hab halt viel Freiziet wil das Depot eh alleine läuft
A
ARGE, 11.11.2024 16:31 Uhr
1

ARGE: Lange genug dass seine Investments so groß sind dass die durchschnittlichen Renditen die durchschnittlichen Lebenskosten übersteigen ganz ohne rum traden

Wenn Du so toll bist, verstehe ich nicht, das Du hier noch rumlungerst und andere aufen Sack gehst....ich sag ja VOLL ARMSELIG!!!!
r
rhsw, 11.11.2024 16:22 Uhr
0
ARGE: Lange genug dass seine Investments so groß sind dass die durchschnittlichen Renditen die durchschnittlichen Lebenskosten übersteigen ganz ohne rum traden
A
ARGE, 11.11.2024 16:13 Uhr
0

ARGE: Der armeslige schreibt das ganze jahr nur Gewinne

Wie lange macht Er das schon an der Börse?
r
rhsw, 11.11.2024 15:37 Uhr
0
ARGE: Der armeslige schreibt das ganze jahr nur Gewinne
S
Seppo179, 11.11.2024 14:19 Uhr
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Guten Tag Herr.. bei dem von Ihnen genannten Wertpapier wurde die Notierung eingestellt. Ob sie noch einmal aufgenommen wird oder mit einer Abfindung zu rechnen ist, wissen wir nicht. Möchten Sie das Wertpapier aus Ihrem Direkt-Depot nehmen? Das geht durch eine "wertlose Ausbuchung". Die kostet sie nichts. Bestimmt sind diese Informationen dazu wichtig für Sie: - Mit der Ausbuchung verzichten Sie unwiderruflich auf alle Rechte aus dem Wertpapier. Falls die Notierung wieder aufgenommen wird oder die Gesellschaft eine Abfindung bezahlt, haben Sie darauf keinen Anspruch mehr. - Bei so einer wertlosen Ausbuchung gibt es keine Verlustverrechnung über uns. Die Ausbuchung erscheint nur in Ihren Jahresendbelegen. Ob, wie und in welchem Umfang Sie dieses Geschäft dann steuerlich geltend machen können, besprechen Sie am besten direkt mit einer Steuerkanzlei, einem Lohnsteuerhilfeverein oder Ihrem Finanzamt. Sie entscheiden sich für die wertlose Ausbuchung? Dann geht sie einfach und schnell online so: Melden Sie sich dazu im Internetbanking an. Unter "Einstellungen", dann "Depot-Verwaltung" finden Sie die "Wertlose Ausbuchung". Klappt es online nicht? Dann schreiben Sie uns bitte noch mal - und wir schicken Ihnen ein Formular dafür. Bei Fragen besuchen Sie uns einfach unter www.ing.de/wertpapierwissen - da gibt es viele schnelle Antworten.

OK danke👍
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