VONOVIA WKN: A1ML7J ISIN: DE000A1ML7J1 Kürzel: VNA Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 55.579
D
Diversify, Samstag 20:27 Uhr
0

Würde mich nicht wundern wenn die Börse das positiv beurteilt. Jetzt scheint es mal ne Roadmap und ne Timeline zu geben…

Es werden sich demnächst viele weitere Experten zu Wort melden und ihre Einschätzungen abgeben: Rechtswissenschaftler, Ökonomen, Immofachleute, Wohnungsbauunternehmen, Instis (in- und ausländische), ...
d
dieKöllner, Samstag 20:16 Uhr
1

Fazit der Zeitanalyse Das Ineinandergreifen von Bundesgesetzgebung und den prozessualen Fristen des Bundesverfassungsgerichts bei verfassungsrechtlichem Neuland (Artikel 15 GG) wirkt als effektiver Zeitschredder. Die rechtlichen Hürden sorgen dafür, dass das politische Vorhaben über die gesamte Legislaturperiode in der Theorie verbleibt, während eine praktische Durchführung rechnerisch und juristisch ausgeschlossen ist.

Würde mich nicht wundern wenn die Börse das positiv beurteilt. Jetzt scheint es mal ne Roadmap und ne Timeline zu geben…
A
Abc12345, Samstag 20:08 Uhr
0
Und was machen eigentlich die französischen Schüler? „Hurra Hurra, die Schule brennt“ oder wat?
A
Abc12345, Samstag 20:05 Uhr
0
Vergesellschaftung=„Unsere Demokratie“
s
schreiber, Samstag 20:03 Uhr
3
Fazit der Zeitanalyse Das Ineinandergreifen von Bundesgesetzgebung und den prozessualen Fristen des Bundesverfassungsgerichts bei verfassungsrechtlichem Neuland (Artikel 15 GG) wirkt als effektiver Zeitschredder. Die rechtlichen Hürden sorgen dafür, dass das politische Vorhaben über die gesamte Legislaturperiode in der Theorie verbleibt, während eine praktische Durchführung rechnerisch und juristisch ausgeschlossen ist.
s
schreiber, Samstag 20:01 Uhr
4
Jahre 2028 bis 2030 (Institutioneller Stillstand): Das Bundesverfassungsgericht prüft das Bundesgesetz im Hauptverfahren. Es erfolgt kein operativer Zugriff auf Wohnungsbestände. Die betroffenen Immobilienwerte bewegen sich entkoppelt von der Berliner Landespolitik, da der Markt die rechtliche Lähmung einpreist. Ende 2030 / Anfang 2031 (Urteil zum Bundesgesetz): Erst nach einer mehrjährigen Verfahrensdauer entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Bundesverbots: Szenario A (Bundesgesetz hält): Das Berliner Vergesellschaftungsprojekt ist endgültig rechtswidrig und beendet. Szenario B (Bundesgesetz fällt): Erst ab diesem Zeitpunkt besäße das Land Berlin die rechtliche Legitimation, mit der Ausarbeitung eines eigenen Landesgesetzes zu beginnen. Herbst 2031 (Ende der Legislaturperiode): Die fünfjährige Wahlperiode des 20. Berliner Abgeordnetenhauses endet regulär, ohne dass während der gesamten Amtszeit eine operative Umsetzung des Volksentscheids stattgefunden hat.
s
schreiber, Samstag 20:00 Uhr
1
Chronologischer Ablauf der rechtlichen Blockaden November 2026 (Koalitionsverhandlungen): SPD, Grüne und Linke starten die formalen Koalitionsverhandlungen in Berlin auf Basis des Sondierungspapiers. Jahr 2027 (Berliner Konzeptphase): Der Berliner Senat befasst sich ausschließlich mit der internen Ausarbeitung eines Finanzierungskonzepts. Es wird kein Gesetz formuliert. Operativ und rechtlich herrscht in Berlin Stillstand. Mitte 2027 (Verkündigung des Bundesgesetzes): Die Bundesregierung verabschiedet das bundesweite Verbot für Wohnraum-Vergesellschaftungen. Durch Artikel 31 des Grundgesetzes („Bundesrecht bricht Landesrecht“) entfaltet das Gesetz eine sofortige Sperrwirkung. Berlin ist gesetzgeberisch blockiert. Herbst 2027 (Erster Gang nach Karlsruhe): Das Land Berlin reicht eine Abstrakte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Bundesverbot ein. Die verfassungsrechtliche Prüfung dieses Bundesgesetzes beansprucht eine Dauer von 2 bis 4 Jahren (Einholen von Stellungnahmen aller 16 Bundesländer, Gutachten von Wirtschaftsinstituten, Terminierung und mündliche Verhandlung). Mitte 2028 (Kollaps des Berliner Zeitplans): Gemäß dem Sondierungspapier beabsichtigt Berlin, zu diesem Zeitpunkt das eigene Landesgesetz zu verabschieden. Da das Bundesverbot jedoch weiterhin in Karlsruhe geprüft wird und bis zu einem Urteil uneingeschränkt gilt, darf das Berliner Abgeordnetenhaus kein kollidierendes Landesrecht beschließen.
D
Diversify, Samstag 20:00 Uhr
0

Ich gebe zu 100% Recht. Trotzdem bleibt die Unsicherheit und das mag die Börse normalerweise nicht so.

Stimmt! Turbulenzen sind wahrscheinlich. Die Frage ist nur, wie lange sie anhalten. Ich rechne damit, dass die gesetzlichen Hürden, die politischen Machtspielchen und natürlich auch die wirtschaftlichen Folgen für Deutschland in der nächsten Woche sehr intensiv beleuchtet und diskutiert werden. Von den fehlenden Vorteilen für die jetzigen Mieter mal ganz abgesehen, geschweige denn von einer Entspannung auf dem privaten Berliner Wohnungsmarkt. Später starten wir wieder durch.
L
Lohen, Samstag 19:50 Uhr
1

@schreiber Herzlichen Dank für deine wohlüberlegte und kluge Argumentation und ausführliche Begründung. Auch ich halte dieses politische Scharmützel für nichts weiter als politisches Kalkül der drei beteiligten Parteien.

Ich gebe zu 100% Recht. Trotzdem bleibt die Unsicherheit und das mag die Börse normalerweise nicht so.
B
Beppinator, Samstag 19:33 Uhr
1

Aktuell sind wie bei einer Bewertung von unter 15 Mrd. Für die die sich nicht mit den Zahlen befassen

Genau gesagt sogar nur bei 14,3 Mrd. Jetzt noch ein Abschlag von 15% wären wir bei 12 Mrd. Sorry aber das wäre völlig absurd.
D
Diversify, Samstag 19:33 Uhr
1

Rechtlich betrachtet ist die Enteignung unter den aktuellen Bedingungen zu fast 100 Prozent zum Scheitern verurteilt. Hier sind noch einmal die drei entscheidenden Hürden, die wie eine unüberwindbare Mauer wirken: 1. Die finanzielle Reißleine (Das 16-Milliarden-Dilemma): Berlin hat im Papier festgelegt, dass die Enteignung maximal 16 Milliarden Euro kosten darf, um den Haushalt nicht zu sprengen. Der reale Wert der 160.000 Wohnungen liegt aber bei über 20 bis 30 Milliarden Euro. Wenn die Gerichte (wie zu erwarten) entscheiden, dass Berlin den echten Verkehrswert zahlen muss, ist das Gesetz sofort tot. Berlin hat schlicht kein Geld für den realen Preis, und das Gesetz verbietet eine höhere Summe. 2. Das Stopp-Gesetz aus dem Bund („Bundesrecht bricht Landesrecht“): Die Bundesregierung unter Friedrich Merz plant ein Bundesgesetz, das den Bundesländern die Vergesellschaftung von Wohnraum schlicht verbietet. Nach Artikel 31 des Grundgesetzes steht Bundesrecht über Landesrecht. Sobald dieses Bundesgesetz greift, ist der Berliner Sonderweg blockiert und wird jahrelang in Karlsruhe auf Eis gelegt. 3. Das verfassungsrechtliche Neuland (Art. 15 GG): Der Artikel 15 des Grundgesetzes zur Vergesellschaftung wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet. Es gibt keine rechtliche Blaupause. Das Bundesverfassungsgericht müsste hier völlig neue juristische Wege gehen. Dass die Richter eine so radikale Enteignung einer gesamten Branche auf Landesebene einfach durchwinken, gilt unter Verfassungsrechtlern als extrem unwahrscheinlich. Auf den Punkt gebracht: Es ist ein politisches Scheinmanöver, bei dem das Narrativ einer Einigung über die rechtliche Machbarkeit gestellt wird. Das Fazit des Theaters: Die SPD weiß, dass das Gesetz an diesen Hürden zerschellen wird, und stimmt deshalb zu, um regieren zu können. Die Linke weiß es im Grunde auch, nutzt das Narrativ aber, um ihre Wähler zu mobilisieren und später den Gerichten oder dem Bund die Schuld am Scheitern zu geben.

@schreiber Herzlichen Dank für deine wohlüberlegte und kluge Argumentation und ausführliche Begründung. Auch ich halte dieses politische Scharmützel für nichts weiter als politisches Kalkül der drei beteiligten Parteien.
1
12Test12Test, Samstag 19:30 Uhr
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Aktuell sind wie bei einer Bewertung von unter 15 Mrd. Für die die sich nicht mit den Zahlen befassen
B
Beppinator, Samstag 19:29 Uhr
1

Rechtlich betrachtet ist die Enteignung unter den aktuellen Bedingungen zu fast 100 Prozent zum Scheitern verurteilt. Hier sind noch einmal die drei entscheidenden Hürden, die wie eine unüberwindbare Mauer wirken: 1. Die finanzielle Reißleine (Das 16-Milliarden-Dilemma): Berlin hat im Papier festgelegt, dass die Enteignung maximal 16 Milliarden Euro kosten darf, um den Haushalt nicht zu sprengen. Der reale Wert der 160.000 Wohnungen liegt aber bei über 20 bis 30 Milliarden Euro. Wenn die Gerichte (wie zu erwarten) entscheiden, dass Berlin den echten Verkehrswert zahlen muss, ist das Gesetz sofort tot. Berlin hat schlicht kein Geld für den realen Preis, und das Gesetz verbietet eine höhere Summe. 2. Das Stopp-Gesetz aus dem Bund („Bundesrecht bricht Landesrecht“): Die Bundesregierung unter Friedrich Merz plant ein Bundesgesetz, das den Bundesländern die Vergesellschaftung von Wohnraum schlicht verbietet. Nach Artikel 31 des Grundgesetzes steht Bundesrecht über Landesrecht. Sobald dieses Bundesgesetz greift, ist der Berliner Sonderweg blockiert und wird jahrelang in Karlsruhe auf Eis gelegt. 3. Das verfassungsrechtliche Neuland (Art. 15 GG): Der Artikel 15 des Grundgesetzes zur Vergesellschaftung wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet. Es gibt keine rechtliche Blaupause. Das Bundesverfassungsgericht müsste hier völlig neue juristische Wege gehen. Dass die Richter eine so radikale Enteignung einer gesamten Branche auf Landesebene einfach durchwinken, gilt unter Verfassungsrechtlern als extrem unwahrscheinlich. Auf den Punkt gebracht: Es ist ein politisches Scheinmanöver, bei dem das Narrativ einer Einigung über die rechtliche Machbarkeit gestellt wird. Das Fazit des Theaters: Die SPD weiß, dass das Gesetz an diesen Hürden zerschellen wird, und stimmt deshalb zu, um regieren zu können. Die Linke weiß es im Grunde auch, nutzt das Narrativ aber, um ihre Wähler zu mobilisieren und später den Gerichten oder dem Bund die Schuld am Scheitern zu geben.

Perfekt beschrieben :)
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12Test12Test, Samstag 19:29 Uhr
0
Ganz grob überschlagen: Wenn Vonovia nur 50 % vom Marktwert bekommt (ich denke es ist alles klar, dass das nicht passiert) und dafür 15 Mrd bekommt. Bedeutet das, dass sich der Bestand um 30 Mrd auf 50 Mrd reduziert. Die Schulden sinken von rund 40 Mrd auf 25 Mrd. Bestand - Schulden wären dann 25 Mrd. Mir ist klar, dass das vereinfacht dargestellt ist. Für SACHLICHE Gegenargument bin ich gerne offen.
A
Alex19855, Samstag 19:27 Uhr
6
Als nächstes werden die Automobilkonzerne enteignet, günstige Autos für jeden. Völlig irre was in Dummland los ist.
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