Wie lange ist WDI noch handelbar? WKN: 747206 ISIN: DE0007472060 Kürzel: WDI Forum: Aktien User: Firni1

0,0176 EUR
+1,15 % +0,0002
29. Mai 2026, 19:47 Uhr, Hamburg
Kommentare 382
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Demokrator, 18. Mai 11:59 Uhr
0
Siehe Jahreschart. Der Kursverlauf im letzten Jahr hat deutlich gemacht , dass der Kurs schnell auf Delistingniveau abstürzen kann. Die Analyse der anschliessenden Käufe zeigt das erwartete Bild, das Marktbeobachter von den Bagholdern erwartet haben. Sobald das Delisting angekündigt wird, dürfte vermutlich der finale Kursabsturz kommen.
Bert1989
Bert1989, 19. Mai 9:18 Uhr
1
Hat wer von euch bei mingers mitgemacht? Die sind ja jetzt insolvent und man solle doch die gebühren übernehmen. Hat das wer von euch bekommen?
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CrimsonF, 19. Mai 13:36 Uhr
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Hat wer von euch bei mingers mitgemacht? Die sind ja jetzt insolvent und man solle doch die gebühren übernehmen. Hat das wer von euch bekommen?

Puh das ist ja übel. Habe diesen Anbieter aber schon immer als unseriös eingestuft. (zum Glück) Der Insolvenzverwalter empfiehlt eine juristische Fortsetzung der Verfahren mithilfe der Kanzleien "GHENDLER RUVINSKIJ" oder "WBS.LEGAL". Achtung: 1.) Anleger dürfen auch jede andere Kanzlei wählen oder alternativ das Verfahren (Einzelklage bzw. KapMuG) nicht weiter verfolgen. 2.) Des Weiteren entstehen bei der Fortführung von Verfahren durch andere RAs/Kanzleien erneut Kosten, die der Mandant stets selbst zu tragen hat. 3.) (falls gewünscht) können Mandanten ihre bisherigen Kosten als Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. (Frist: 13.07.2026) Hinweis: im Normalfall kann man aber die Forderungen bis zur Gläubigerversammlung am 12.08.2026 anmelden.
Bert1989
Bert1989, 19. Mai 14:26 Uhr
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Puh das ist ja übel. Habe diesen Anbieter aber schon immer als unseriös eingestuft. (zum Glück) Der Insolvenzverwalter empfiehlt eine juristische Fortsetzung der Verfahren mithilfe der Kanzleien "GHENDLER RUVINSKIJ" oder "WBS.LEGAL". Achtung: 1.) Anleger dürfen auch jede andere Kanzlei wählen oder alternativ das Verfahren (Einzelklage bzw. KapMuG) nicht weiter verfolgen. 2.) Des Weiteren entstehen bei der Fortführung von Verfahren durch andere RAs/Kanzleien erneut Kosten, die der Mandant stets selbst zu tragen hat. 3.) (falls gewünscht) können Mandanten ihre bisherigen Kosten als Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. (Frist: 13.07.2026) Hinweis: im Normalfall kann man aber die Forderungen bis zur Gläubigerversammlung am 12.08.2026 anmelden.

Also ganz so dramatisch ist es nicht, wenn ich jetzt aussteige geht es „nur“ um 82€. Aber ich verstehe nicht ganz wieso es diese Kosten gibt. Diese Kosten müssen doch ganz am Anfang anfallen, also die Gerichtskosten und nicht jetzt aus heiterem Himmel
C
CrimsonF, 19. Mai 15:37 Uhr
0
Wie werden die Kosten beim Ausstieg bzw. der Fortsetzung beschrieben?
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Demokrator, 18. Mai 11:48 Uhr
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Ich halte es lieber mit der Wahrheit. Und die KI nutze ich nur zur Analyse der Börsenforen in Bezug auf diese Wahrheit. Am Ende werden sich auch bei der Wirecard Skandal-Aktie die erdrückenden Fakten niederschlagen. Meine langjährige Erfahrung sieht auch für Hamburg als letzte deutsche Börsennotierung das Delisting kommen. Es ist nur eine Frage der Zeit und die Ankündigung kann täglich bekannt gemacht werden. Risiko. Nur meine Meinung. Wie bei den früheren ca. 80 delisteten Insobutzen zuvor...
ChrisTupak
ChrisTupak, 3. Mai 19:49 Uhr
2

Wer Paragraf 25 BörsG und dessen Bedeutung im Freiverkehr nicht kennt , sollte zur Sicherheit den Freiverkehr meiden oder zumindest den Totalverlust einkalkulieren. Die Handelsüberwachung überwacht auch im Freiverkehr die Einhaltung der Vorschriften und verfügt Abhilfe auch über Paragraf 25 BörsG.

Klingt KI generiert. Macht in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn.
ChrisTupak
ChrisTupak, 3. Mai 19:40 Uhr
2

Schlau zu tun, bedeutet nicht, schlau zu sein.

Überheblichkeit und Hochmut kommt vor dem Fall 🤫
8
8PELO8, 29. Apr 16:20 Uhr
0

Schlau zu tun, bedeutet nicht, schlau zu sein.

Allerdings, da bist Du das beste Beispiel!
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Demokrator, 29. Apr 14:25 Uhr
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Wer Paragraf 25 BörsG und dessen Bedeutung im Freiverkehr nicht kennt , sollte zur Sicherheit den Freiverkehr meiden oder zumindest den Totalverlust einkalkulieren. Die Handelsüberwachung überwacht auch im Freiverkehr die Einhaltung der Vorschriften und verfügt Abhilfe auch über Paragraf 25 BörsG.
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Demokrator, 29. Apr 14:18 Uhr
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Schlau zu tun, bedeutet nicht, schlau zu sein.
D
Demokrator, 29. Apr 14:17 Uhr
0

Warum sind die Prozesse in Hamburg veraltet? Ich denke das ist sehr verunglimpfend. Die Hamburger Börse scheint mir eher sehr zukunftsorientiert zu sein 👌

Dann hast du die AGB nicht gelesen. Oder hast dich nicht zu den europäischen Richtlinien informiert. Das erkennt man sofort. Z B. AGB Stand Sept. 2019. Na, macht es jetzt endlich klick?
8
8PELO8, 23. Apr 22:37 Uhr
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Hoffentlich informieren sich wenigstens die Leser hier ausreichend.

Oje.... 🤦‍♂️
ChrisTupak
ChrisTupak, 23. Apr 22:26 Uhr
2
Warum sind die Prozesse in Hamburg veraltet? Ich denke das ist sehr verunglimpfend. Die Hamburger Börse scheint mir eher sehr zukunftsorientiert zu sein 👌
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