Wie lange ist WDI noch handelbar? WKN: 747206 ISIN: DE0007472060 Kürzel: WDI Forum: Aktien User: Firni1
0,0152
EUR
-12,64 % -0,0022
17. April 2026, 19:45 Uhr,
Hamburg
Kommentare 356
D
Demokrator,
11.11.2025 13:43 Uhr
0
13:23:58 0,001 -93,06 % 1.650.000 Aktien abgeworfen. Weiß da jemand mehr ? Quelle:
https://www.boerse-hamburg.de/aktien/DE0007472060/wirecard-ag-inhaber-aktien-o-n/
D
Demokrator,
05.11.2025 11:59 Uhr
0
Das wäre meiner Rechtsauffassung nach ein Grund, die Aktie auch in Hamburg endgültig zu delisten.
D
Demokrator,
05.11.2025 11:40 Uhr
0
Wirecard-Aktionären droht Niederlage vor dem BGH
Reuters · 16.10.2025, 17:29 Uhr
Quelle:
https://www.onvista.de/news/2025/10-16-wirecard-aktionaeren-droht-niederlage-vor-dem-bgh-0-20-26440345
D
Demokrator,
05.11.2025 11:39 Uhr
0
Wie bereits hier erwähnt, dünne Geldseite. Nun Börse Hamburg: Börse
Hamburg
Update
05.11.25 11:20 Uhr
Geld
0,0004
Geld Stk.
1.595.000
Brief
0,0166
Brief Stk.
15.000
Spread (in %)
0,0162 (4.050,00%)
Quelle:
https://www.boerse-hamburg.de/aktien/DE0007472060/wirecard-ag-inhaber-aktien-o-n/
D
Demokrator,
29.10.2025 9:02 Uhr
1
Mal abgesehen von einer rein steuerlichen Betrachtung...
D
Demokrator,
29.10.2025 9:01 Uhr
1
Auch ein wichtiges Zitat aus dem Wallstreet-Online Forum bzgl. Schadenersatz: "Käufe nach dem 25.06.2020 werden nicht als Schaden berücksichtigt." Wer jetzt noch Wirecard Aktien kauft, hat außer dem Totalverlustrisiko keinen echten Mehrwert durch die bilanziell wertlose Aktie.
C
CrimsonF,
28.10.2025 15:17 Uhr
1
--> aus der Diskussion zur Sache im wallstreet online Forum
Anmerkungen zum weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens:
sollte der BGH die EK und FK Geber in der Insolvenzordnung gleichstellen,
lohnt sich eine professionelle Anmeldung der Ansprüche durch einen Anwalt
beim Insolvenzverwalter Jaffé (wahrscheinlich) nicht wirklich.
Hier einmal das Beispiel mit den mustergültigen Anmeldekosten (bis 3000 €)
im Verfahren gesetzlich festgelegte 1,0 Satzungsgebühr i.V.m. RA Verfahrensgebühr InsO = Gesamtkosten i.H.v. 287,98 €
(diese Kosten sind bei anderen Anwälten nicht höher und auch nicht niedriger!)
In anderen Worten muss also eine Insolvenzquote von fast 10 % herausspringen,
damit der obsiegende Kleinanleger seine Kosten erstattet bekommt. (Nullgewinn)
Im Insolvenzverfahren sind derzeit insgesamt 15,4 Mrd. € angemeldet. (EK+FK)
Die Insolvenzmasse beträgt aber nur rund 650 Mio. €.
Auf Basis dessen können wir aber nur mit einer Insolvenzquote von rund 4,2 % rechnen.
(es sei denn der Insolvenzverwalter erwirtschaftet noch drastisch mehr Mittel)
=> demnach lohnt sich nur eine Anmeldung der Ansprüche ohne Anwalt in Eigenregie.
D
Demokrator,
28.10.2025 14:59 Uhr
0
Milchmädchenrechnung bedenken...
D
Demokrator,
28.10.2025 14:57 Uhr
1
Formaljuristisch hast du Recht, sobald der BGH die neue Rechtsprechung bestätigt. Finanzmathematisch bedeutet der Urteilstext des OLG München allerdings einen Schadenersatzanspruch von nur 0,04 Euro für jede berechtigte Forderung ("Anteil") i.H.v. 1 Euro (650 Mio. geteilt durch 15,4 Mrd.). Nach Korrektur der Insolvenzmasse um Massekosten und um Verfahrenskosten seit 2020 dürften von den 0,04 Euro vermutlich zwischen 0,03 und 0,035 Euro je "Anteil" übrig bleiben, sagen wir mal 0,0325 Euro je "Anteil". Wer also z.B. nachweislich um 100.000 Euro geschädigt wurde (Aktionär oder sonstiger Gläubiger im Falle eines positiven BGH-Urteils gleichen Ranges), erhielte dann aus der Insolvenzmasse eine Entschädigung i.H.V. 3.250 Euro. Die weiteren Ansprüche (im Beispiel hier wären das 96.750 Euro) müssten die anspruchsberechtigten Aktionäre und auch die sonstigen Gläubiger dann auf juristischem Wege geltend machen. Was stand im Text des OLG ? Ich zitiere: "Für die Anmeldung von solchen „Aktionärsforderungen“ wurde bislang noch kein allgemeiner Prüfungstermin angesetzt..."
C
CrimsonF,
26.10.2025 15:31 Uhr
0
Das ist im Fall von Wirecard falsch. OLG München 17.09.2024 – 5 U 7318/22 e. Hier wurde entschieden, dass Aktionäre im Insolvenzverfahren gleichgestellt werden. Der BGH wird das aber final entscheiden müssen.
D
Demokrator,
24.10.2025 10:27 Uhr
0
Geschädigte Aktionäre, und das sind nur Aktionäre, die zeitlich vor Bekanntwerden des Skandals bereits Aktien hielten, müssten ihre Ansprüche gegen die Schuldigen des Wirecard-Skandals auf juristischem Wege geltend machen. Das ist der Weg,
D
Demokrator,
24.10.2025 10:25 Uhr
0
Die Aktionäre stehen ganz am Ende der Rangordnung für Ansprüche aus einem Insolvenzverfahren und gehen in diesem Verfahren nach §199 InsO wegen Überschuldung der Wirecard AG leer aus. Siehe Insolvenzordnung (InsO):
§ 199 Überschuß bei der Schlußverteilung
Können bei der Schlußverteilung die Forderungen aller Insolvenzgläubiger in voller Höhe berichtigt werden, so hat der Insolvenzverwalter einen verbleibenden Überschuß dem Schuldner herauszugeben. Ist der Schuldner keine natürliche Person, so hat der Verwalter jeder am Schuldner beteiligten Person den Teil des Überschusses herauszugeben, der ihr bei einer Abwicklung außerhalb des Insolvenzverfahrens zustünde.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__199.html
D
Demokrator,
10.10.2025 11:06 Uhr
0
"Im Wirecard-Skandal sprach ein Gericht Henry O’Sullivan wegen der Anstiftung zu Kontenfälschungen schuldig. Das Urteil zeigt, wie skrupellos Jan Marsaleks Vertraute vorgingen." Quelle:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/wirecard-das-steht-im-urteil-gegen-den-marsalek-vertrauten-osullivan/100160322.html
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