XRP zu USD Forum: Krypto Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 29.100
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Dr.Future, 02.12.2024 19:41 Uhr
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Dr.Future, 02.12.2024 19:41 Uhr
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MrEFkk, 02.12.2024 19:40 Uhr
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Die Banken führen in der Regel die Steuern direkt ab, wie es bei TR ist, weiß ich nicht. Ebenso wird die Steuer in Form einer Verlustrechnung wieder gutgeschrieben, solltest du Aktien mit Verlust verkaufen. Du erhältst für jede Transaktion eine Abrechnung in deinem Posteingang. So zumindest bei der ING. Die Verlustrechnung aber auch Gewinnabrechnung beinhaltet eine Übersicht, wieviel Steuern du bezahlt hast bzw. wie groß dein Freibetrag noch ist. Spannend wird es wenn du mehrere Depots besitzt bei unterschiedlichen Anbietern. Die kommunizieren untereinander nicht. Ich weiss auch nicht wie es sich bei Coinbase, Bitpanda etc. verhält. Mein Trauzeuge wurde vom Finanzamt mit einer ziemlich empfindlichen Strafe belegt, weil er Bitcoin innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft hat, er den Gewinn nicht bei der Steuer angegeben hatte, sein Broker die Steuer nicht abgeführt hatte, aber die Meldung ans Finanzamt über den Gewinn gemacht hatte. Jetzt weisst du aber nicht, ob das Finanzamt eine Anfrage an den Broker gestellt hatte, oder ob der Broker automatisiert die Gewinnmitteilung verschickt hat...
Ichbinneuhier24
Ichbinneuhier24, 02.12.2024 19:39 Uhr
1

Würde aber trotzdem gerne nochmal das Thema Steuer ansprechen. Wie ich weiß macht ja jeder seine Steuererklärung so gerne wie Urlaub. Wenn ich meinen Freibetrag bei TR ausgeschöpft habe, muss ich dann bei der Steuer trotzdem noch was angeben oder führt TR alles automatisch ab? Danke für eine Rückmeldung. PS. Ich liebe Steuererklärungen.

Automatisch und du bekommst (relativ spät) noch eine Jahresübersicht für deine Steuerklärung
sturm69
sturm69, 02.12.2024 19:39 Uhr
0
Macht was ihr wollt….mein Ziel ist 2030. Dez.4 Zulassung/Jan25 Trumpd new SEC Buddy 😁
Petersilie2021
Petersilie2021, 02.12.2024 19:38 Uhr
0

Würde aber trotzdem gerne nochmal das Thema Steuer ansprechen. Wie ich weiß macht ja jeder seine Steuererklärung so gerne wie Urlaub. Wenn ich meinen Freibetrag bei TR ausgeschöpft habe, muss ich dann bei der Steuer trotzdem noch was angeben oder führt TR alles automatisch ab? Danke für eine Rückmeldung. PS. Ich liebe Steuererklärungen.

Für die Steuererklärung habe ich eine Firma. Die kümmert sich um solche spaßigen Angelegenheiten
T
Teo51, 02.12.2024 19:37 Uhr
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So jetzt mal Butter bei die Fische damit echt Klarheit herrscht bezüglich der Steuer: Wann auf Gewinne aus Bitcoin Steuern fällig werden Beim An- und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin gelten in Punkto Steuern folgende Spielregeln: Es greifen die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das bedeutet im Klartext: Liegt zwischen dem An- und Verkauf von Bitcoin weniger als ein Jahr, ist der Verkauf ein Fall für die Steuererklärung (BFH Urteil v. 14.02.2023, Az. IX R 3/22). Ausnahme: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 1.000 Euro (bis 2023: 600 Euro) wird nicht überschritten. Hält man Kryptowährungen jedoch länger als ein Jahr in seinem Besitz, ohne damit Handelsvorgänge zu tätigen, so fallen auf die damit erzielten Gewinne keine Steuern an. Es darf in dieser Zeit jedoch auch keine „wirtschaftliche Zwischennutzung“ der Währung geschehen, zum Beispiel durch Verleihen. Auch der Umtausch in eine andere Kryptowährung oder eine Fiatwährung innerhalb der Haltefrist wäre steuerpflichtig. Quelle; https://www.steuern.de/bitcoin-steuer#:~:text=Verkauf%20von%20Bitcoin%20%26%20Co.%20z%C3%A4hlt,Verlust%20kann%20steuerliche%20Auswirkungen%20haben.

Ist fur Deutschland oder Österreich gilt die gesetze!!!
B
BMWfahrer, 02.12.2024 19:29 Uhr
0
Würde aber trotzdem gerne nochmal das Thema Steuer ansprechen. Wie ich weiß macht ja jeder seine Steuererklärung so gerne wie Urlaub. Wenn ich meinen Freibetrag bei TR ausgeschöpft habe, muss ich dann bei der Steuer trotzdem noch was angeben oder führt TR alles automatisch ab? Danke für eine Rückmeldung. PS. Ich liebe Steuererklärungen.
Petersilie2021
Petersilie2021, 02.12.2024 19:27 Uhr
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Und Abfahrt

Abfahrt Aufwärts. So ist das bei Crypto. Noch nie aufgefallen?
Petersilie2021
Petersilie2021, 02.12.2024 19:25 Uhr
0

Wir werden die 3$ heute nacht noch sehen 😁

Ja. Morgen früh steht ne 3 vor dem Komma
B
BMWfahrer, 02.12.2024 19:18 Uhr
0

So jetzt mal Butter bei die Fische damit echt Klarheit herrscht bezüglich der Steuer: Wann auf Gewinne aus Bitcoin Steuern fällig werden Beim An- und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin gelten in Punkto Steuern folgende Spielregeln: Es greifen die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das bedeutet im Klartext: Liegt zwischen dem An- und Verkauf von Bitcoin weniger als ein Jahr, ist der Verkauf ein Fall für die Steuererklärung (BFH Urteil v. 14.02.2023, Az. IX R 3/22). Ausnahme: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 1.000 Euro (bis 2023: 600 Euro) wird nicht überschritten. Hält man Kryptowährungen jedoch länger als ein Jahr in seinem Besitz, ohne damit Handelsvorgänge zu tätigen, so fallen auf die damit erzielten Gewinne keine Steuern an. Es darf in dieser Zeit jedoch auch keine „wirtschaftliche Zwischennutzung“ der Währung geschehen, zum Beispiel durch Verleihen. Auch der Umtausch in eine andere Kryptowährung oder eine Fiatwährung innerhalb der Haltefrist wäre steuerpflichtig. Quelle; https://www.steuern.de/bitcoin-steuer#:~:text=Verkauf%20von%20Bitcoin%20%26%20Co.%20z%C3%A4hlt,Verlust%20kann%20steuerliche%20Auswirkungen%20haben.

Vielen Dank. Sehr gut.
Gdrive77
Gdrive77, 02.12.2024 19:12 Uhr
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So jetzt mal Butter bei die Fische damit echt Klarheit herrscht bezüglich der Steuer: Wann auf Gewinne aus Bitcoin Steuern fällig werden Beim An- und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin gelten in Punkto Steuern folgende Spielregeln: Es greifen die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das bedeutet im Klartext: Liegt zwischen dem An- und Verkauf von Bitcoin weniger als ein Jahr, ist der Verkauf ein Fall für die Steuererklärung (BFH Urteil v. 14.02.2023, Az. IX R 3/22). Ausnahme: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 1.000 Euro (bis 2023: 600 Euro) wird nicht überschritten. Hält man Kryptowährungen jedoch länger als ein Jahr in seinem Besitz, ohne damit Handelsvorgänge zu tätigen, so fallen auf die damit erzielten Gewinne keine Steuern an. Es darf in dieser Zeit jedoch auch keine „wirtschaftliche Zwischennutzung“ der Währung geschehen, zum Beispiel durch Verleihen. Auch der Umtausch in eine andere Kryptowährung oder eine Fiatwährung innerhalb der Haltefrist wäre steuerpflichtig. Quelle; https://www.steuern.de/bitcoin-steuer#:~:text=Verkauf%20von%20Bitcoin%20%26%20Co.%20z%C3%A4hlt,Verlust%20kann%20steuerliche%20Auswirkungen%20haben.
123aktienjuhu
123aktienjuhu, 02.12.2024 19:12 Uhr
0
Logisch
B
BMWfahrer, 02.12.2024 19:11 Uhr
0
Dann macht es ja Sinn im Dezember noch die 1000 Euro mitzunehmen.
123aktienjuhu
123aktienjuhu, 02.12.2024 19:11 Uhr
0
9000 Euro GMT master verkauft für 29.000 Euro
123aktienjuhu
123aktienjuhu, 02.12.2024 19:11 Uhr
0
1000 Euro sind egal ist wie Freibetrag
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