YINGLI GREEN WKN: A2ACH0 ISIN: US98584B2025 Kürzel: YG12 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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19. Oct, 13:25:54 Uhr, Stuttgart
Kommentare 205
M
Multisync3Fg, 02.11.2020 19:39 Uhr
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Keine Ahnung. Man liest und hört ja nichts mehr
Sicher1
Sicher1, 03.11.2020 11:34 Uhr
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Meine Adrs wurden am 10.September heimlich ausgebucht und gegen nicht handelbare Cvr's ausgetauscht.. Müsst ihr mal googlen.. Sieht nach Totalverlust aus.. Schlimmer noch.. Wir können den Verlust nicht realisieren.. Habe mich kürzlich noch beim Aktien finder gewundert, Warum die Milliarden Schulden verschwunden sind.. Wirecard, Wayland mäßiger Raub Unglaublich was alles legal ist.. Traue nie einem Chinesen.. Herzliches Beileid an Alle.. 🙁
Sicher1
Sicher1, 03.11.2020 11:54 Uhr
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CORPORATE FINANCE & ACCOUNTING FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN  Eventualwertrecht (CVR) Durch TROY SEGAL  Aktualisiert am 14. März 2020 Was ist ein Contingent Value Right (CVR)? Aktionäre eines Unternehmens, die sich einer Umstrukturierung oder einem Buyout gegenübersehen, erhalten häufig Eventual Value Rights (CVRs). Diese Rechte stellen sicher, dass die Aktionäre bestimmte Vorteile erhalten, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, normalerweise innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Diese Rechte ähneln Optionen, da sie häufig ein Ablaufdatum haben, ab dem die Rechte auf die zusätzlichen Vorteile nicht mehr gelten. CVRs beziehen sich normalerweise auf die Wertentwicklung der Aktien eines Unternehmens.
M
Multisync3Fg, 03.11.2020 13:30 Uhr
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Ja, egal. Ich bin nicht wirklich mit großem Geld investiert. Innerlich habe ich die schon lange abgeschrieben. Sollte wiedererwartens die doch noch mal grün werden freue ich mich natürlich. Aber das wird nie passieren😂
Sicher1
Sicher1, 08.11.2020 22:32 Uhr
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Habe gerade die Ankündigung für den Tausch rechtzeitig vorher gefunden.. Adrs gibt's bald nicht mehr.. Also hat der Broker alles richtig gemacht.. Ob wir noch was für die Cvrs bekommen werden?🤔🙁 Verlusttopf wäre gut.. Sonst hätten wir vorher nochmal kaufen sollen, Damit's mit Gebühren genug für Verkauf gewesen wäre..
Seemanskie
Seemanskie, 02.11.2020 17:33 Uhr
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Keine aktuellen Kurse? Was ist hier los?
Seemanskie
Seemanskie, 13.10.2020 15:58 Uhr
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Jahreshoch an der Nasdaq😄
Sicher1
Sicher1, 02.01.2020 23:05 Uhr
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Ohne Witz. Würde ich die Schweine nicht so lange kennen, Würde mich der 1. Jahres Chart reizen..🤔😅
Sicher1
Sicher1, 02.01.2020 22:40 Uhr
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Ich wünsche euch ein erfolgreiches neues Jahr. 👍😘 Kopfhoch Ich bin seit Yingli fast zum c ....Hasser geworden... Über 1 Jahresgehalt weg.. Anfängerfehler aus Gier.. Nach Gewinnen zu früh rein, Ständig nachgekauft.. Jahresgehalt ist momentan noch 50 €🙁 Okay 3 Urlaube waren's weniger.. Würde gerne nachkaufen.. Oder auf Cayman Amoklaufen .. Nur ein Reim..😄🙁👹🤬🤬🤬
A
Adrenalin61, 04.12.2019 22:50 Uhr
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Hab auch ein Scheck bekommen von 82 Dollar. Was wenn die das einstecken? Also was ist denn passiert ? Nie was Gehört gehabt und jetzt kommt so ein kack Scheck.
A
Adrenalin61, 04.12.2019 22:49 Uhr
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Was ist denn das für ein scheiss.
Q
Queta, 04.12.2019 18:08 Uhr
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Ich habe einen Scheck bekommen mit nicht gerade viel Geld
A
Adrenalin61, 03.12.2019 16:44 Uhr
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Hab heute was bekommen, muss aber erstmal checken was das ist. Hat noch jemand was bekommen?
A
Adrenalin, 01.03.2019 12:58 Uhr
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Ne ich noch nicht. Ich denke dass das sehr lange dauern wird.
Q
Queta, 01.03.2019 10:38 Uhr
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Hat schon jemand was aus Amerika gehört wegen der Klage?
Sicher1
Sicher1, 17.12.2018 22:31 Uhr
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Alle reden davon, dass sich die Solarbranche zunehmend professionalisiert oder professionalisieren muss. Das betrifft auch die Garantiebedingungen und die Sicherheit, dass Verbraucher ein Unternehmen auch erreichen, wenn sie einen Garantiefall haben. Als Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen werde ich jedoch immer wieder mit Garantiefällen oder -klauseln konfrontiert, die man nur als absurd bezeichnen kann. Ein Beispiel dafür hat mit Yingli zu tun. Yingli hat aufgrund einer Abmahnung und Klage der Verbraucherzentrale NRW bereits im Jahr 2011 seine Garantiebedingungen geändert. Das Landgericht München hatte Yingli per Urteiluntersagt, „die Kosten für die Demontage defekter und Wiedermontage reparierter oder ausgetauschter Solarmodule gegenüber Verbrauchern aus der Garantie auszuschließen“. Neue Kostenklausel klingt wie Hohn Was Yingli daraufhin als umformulierte Kostenklausel präsentierte, ist – das muss in aller Klarheit gesagt werden – eine Frechheit: „Für den Fall, dass es sich bei dem Anspruchsberechtigten um einen Verbraucher handelt, erstattet Yingli Solar für Demontage und Wiedermontage die ortsüblichen Kosten, maximal jedoch 50 Euro je Anlage und Garantiefall sowie 10 Euro für jedes betroffene PANDA-Solarmodul. Verbraucher ist jede natürliche Person, die mehr als 90 Prozent des von dem PANDA-Solarmodul produzierten Stroms eigenverbraucht.“ Diese so geänderte Garantiebedingung ist immer noch online (Stand 14. Dezember 2018). Angefangen damit, dass die im ersten Satz angebotene Erstattung nur einen Bruchteil der realistischen Kosten (etwa für Gerüst, Kran, Arbeitszeit) abdeckt, schließt der zweite Satz jegliche Kostenerstattung aus. Reine Einspeiser sind schon begrifflich ausgeschlossen, und Eigenverbraucher scheitern an der praktisch unerreichbaren 90-Prozent-Quote. Damit verstößt Yingli nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW gegen das oben genannte Urteil. Darüber hinaus strotzt die Klausel auch noch vor Intransparenz. Unter anderem bleibt offen, über 90 Prozent wovon hier fabuliert wird, und wie eine Anlage definiert ist. Besonders entlarvend ist der Versuch Yinglis, sich mit seiner Verbraucher-Definition praktisch zum Herrscher des Rechts aufzuschwingen. Denn natürlich kann Yingli nicht selbst bestimmen, wer Verbraucher ist, das heißt, wer von den verbraucherschützenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) profitiert – das regelt ausschließlich das BGB beziehungsweise der Bundesgerichtshof (BGH). „Kein Anschluss unter dieser Nummer“ Der Versuch der Verbraucherzentrale NRW, diese Verstöße zu ahnden, führte zu der Erkenntnis, dass Yingli seine Niederlassung in Deutschland geschlossen hat. Kunden mit Garantiefällen dürften eine ähnliche Erfahrung machen. Yingli hat nämlich Anfang 2018 seine deutsche Niederlassung in München (Yingli Green Energy Europe GmbH) aufgelöst. Einzige Vertretung in Europa ist jetzt das Büro in Madrid (Yingli Green Energy Europe S.L.). Auch ein Schreiben an die Niederlassung in Madrid blieb bisher unbeantwortet, ebensowenig die Kontaktaufnahme über die in den Garantiebedingungen angegebene E-Mail-Adresse „service@yingli.eu“ sowie die ebenfalls dort angegebene Telefonnummer „+49 211 22059206“ scheiterte, da beide abgestellt wurden – „Mail delivery failed“ und „kein Anschluss unter dieser Nummer“. Die Alarmglocken schrillen … Rein rechtlich betrachtet ändert die Schließung der Deutschlandniederlassung zwar nichts, denn Garantiegeber war und ist weiterhin die „Yingli Green Energy Holding Company Limited“. Allerdings sitzt diese in China. Durch die Auflösung des deutschen Büros in München haben Anlagenbetreiber ihren Ansprechpartner „um die Ecke“ verloren. Recht haben und Recht durchsetzen, sind stets zwei Paar Schuhe. Im Fall von Yingli wird die Kluft dazwischen nun umso größer. All das ist eine schlechte Nachricht für Anlagenbetreiber in Deutschland – von der man erstaunlicherweise selbst in der Fachöffentlichkeit nichts gehört hat. Denn Yingli ist nicht irgendwer: Module des ehemaligen Weltmarktführers wurden in Deutschland massenhaft verbaut, insbesondere auch bei kleinen Dachanlagen.
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