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Gericht kippt Apples Klimaversprechen für Smartwatches

Apple-Werbung gestoppt: Gericht verbietet CO2-neutral-Claim bei Smartwatches 26.08.2025, 15:56 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Gericht kippt Apples Klimaversprechen für Smartwatches: Apple-Werbung gestoppt: Gericht verbietet CO2-neutral-Claim bei Smartwatches
© Symbolbild von Apple
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Klimaversprechen unter juristischem Beschuss

Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Technologieriesen Apple untersagt, seine Smartwatches in Deutschland weiterhin als „CO2-neutral“ zu vermarkten. Das Urteil folgt einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die dem Konzern „dreistes Greenwashing“ vorwirft. Apple hatte seit 2023 mehrere Watch-Modelle als klimaneutral positioniert – unter Verweis auf Emissionsreduktionen und Ausgleichsmaßnahmen wie Aufforstungsprojekte in Paraguay.

Das Gericht kritisierte insbesondere die fehlende Langfristigkeit der Klimakompensation: Große Teile der für die CO2-Bindung vorgesehenen Flächen seien nur bis 2029 gesichert. Verbraucher gingen jedoch von einer deutlich längeren Absicherung bis Mitte des Jahrhunderts aus. Damit sei die Werbeaussage irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Auch die Nutzung des Labels „Carbon Neutral“ stehe in der Kritik – obwohl das Gericht es nicht als offizielles Siegel, sondern als Bestandteil der Produktkommunikation einstufte.

Vertrauensschaden mit potenzieller Tragweite

Der Fall dürfte weit über Apple hinaus für Aufmerksamkeit sorgen. Die Entscheidung stellt die Glaubwürdigkeit sogenannter naturbasierter Kompensationsstrategien in Frage – ein zentrales Element vieler ESG-Kampagnen global agierender Konzerne. Auch Unternehmen wie Microsoft, Amazon, Alphabet und Meta verfolgen ähnliche CO2-Ausgleichsstrategien, etwa über Waldschutz- oder Aufforstungsprojekte.

In Zeiten wachsender regulatorischer Anforderungen an Green Claims – etwa durch die geplante EU-Verordnung zu Umweltaussagen ab 2026 – erhöht das Urteil den Druck auf global tätige Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitskommunikation präzise und belegbar zu gestalten. Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich durch das Urteil bestärkt, auch weitere Unternehmen ins Visier zu nehmen.

Spannung vor dem nächsten Schritt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können Berufung einlegen. Apple hat bereits angekündigt, das CO2-Label im Rahmen künftiger EU-Vorgaben zu überarbeiten. Doch die zentrale Frage bleibt: Wie glaubwürdig sind Klimaversprechen im Tech-Sektor wirklich – und was erwartet den Markt, wenn Regulierer künftig genauer hinsehen?

Bn-Redaktion/jh
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