BAYER Insiderboard WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Forum: Aktien User: Bay5anto

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Kommentare 5.872
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2020 20:35 Uhr
0
Wie gesagt aktuell 100 Mio. Patienten mit chronischer Nierenerkrankung (CKD) Tendenz steigend. Grundsätzlich betrifft das aber einen Großteil der Diabetes-Typ2 Patienten. 40% erkranken wohl an CKD, was die Lebenserwartung um bis zu 16 Jahre verkürzt. Man rechnet in 2045 mit 700 Millionen Diabetes-Typ2 Erkrankten. Dürfte also ein riesiger Markt mit Patienten sein die das Produkt dann vermutlich über Jahre oder Jahrzehnte einnehmen. Bisher gibt es wohl keinen vergleichbaren Wirkstoff und einen großen ungedeckten Bedarf. Über Margen wird man wohl erst genaues sagen können wenn die Marktzulassung durch ist. Die Anträge auf Zulassung befinden sich wohl in Vorbereitung.
Petersen_Heinz
Petersen_Heinz, 23.10.2020 18:35 Uhr
0
Hmm, klingt schön auf jeden Fall.Was hat die Konkurrenz im Portfolio diesbezüglich? Novartis etc. Wie hoch ist die reguläre Marge bei vergleichbaren Produkten? Da fehlen mir noch einige Infos um von möglichen Blockbuster zu sprechen.
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2020 17:02 Uhr
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Da fliegt wohlmöglich der nächste Blockbuster für Bayer an. 100 Mio. Patienten Tendenz steigend.
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2020 17:01 Uhr
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Bayer : Vorstellung der Ergebnisse der Phase-III-Studie FIDELIO-DKD bei der Kidney Week 2020 der American Society of Nephrology (ASN) Berlin, 23. Oktober 2020 - Die detaillierten Ergebnisse der Phase-III-Studie FIDELIO-DKD haben gezeigt, dass das Prüfpräparat Finerenon das Fortschreiten der chronischen Nierenerkrankung (CKD) bei Patienten mit CKD und Typ-2-Diabetes (T2D) gegenüber Placebo verlangsamte. Finerenon führte in Kombination mit der maximal tolerierten Dosis der leitliniengerechten Therapie zu einer signifikanten Reduzierung des primären Endpunkts, definiert als kombiniertes Risiko der Zeit bis zum Nierenversagen, einem anhaltenden Rückgang der geschätzten glomerulären Filtrationsrate (estimated glomerular filtration rate, eGFR) um mindestens 40 % gegenüber dem Ausgangswert über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen oder Tod durch Nierenversagen um 18 % (relative Risikoreduktion; HR 0,82 [95 % CI, 0,73-0,93; p=0,0014]), bei einer medianen Dauer der Nachbeobachtungszeit von 2,6 Jahren. Nach 36 Monaten lag die erforderliche Behandlungszahl für die Verhinderung eines Ereignisses in Zusammenhang mit dem kombinierten primären Endpunkt bei 29 [95 % CI 16-166]. FIDELIO-DKD ist die erste große, neuere Studie mit positiven Ergebnissen bei Patienten mit CKD und T2D, deren primärer kombinierter Endpunkt ausschließlich nierenspezifische Ergebnisse umfasst. Die Erkenntnisse aus der Studie FIDELIO-DKD, die zum bisher größten klinischen Studienprogramm der Phase III für CKD und T2D gehört, wurden heute bei der Kidney Week 2020 der American Society of Nephrology (ASN) vorgestellt und zeitgleich im New England Journal of Medicine veröffentlicht.
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2020 10:26 Uhr
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Sorry, aber das steht irgens Rollo. Für die Diskussion wäre es förderlich die Emotionen rauszulassen und bei den Fakten zu bleiben. O-Ton: "The petitions for review are denied." Die Anträge auf Überprüfung werden abgelehnt. Johnson hatte nämlich parallel den Antrag gestellt, die deutliche Reduzierung der Schadenersatzzahlungen aus der 2. Instanz zurückzunehmen. Supreme Court (California) hat also beiden Parteien gesagt "Nö, wollen wir uns nicht anschauen" Deswegen interessiert es auch keinen, weil es keine Veränderung der Lage bedeutet.
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2020 9:39 Uhr
0
Weil es ja eigentlich eine Grundsatzentscheidung ist. Es geht ja nicht um Johnson oder Hardeman, sondern um die Frage ob ein Unternehmen für den unterlassenen Hinweis auf angebliche Gefahren haftbar gemacht werden kann, wenn ihm gleichzeitig behördlich (in dem Fall von der EPA) untersagt wurde Gefahrenhinweise aufzudrucken, weil die die Gefahren nicht wissenschaftlich belegt sind. Diese Frage ist ja ganz grundsätzlich, betrifft nicht nur Bayer und Glyphosat, sondern eigentlich die ganze Branche und vermutlich sogar darüber hinaus.
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2020 9:35 Uhr
0
Heißt aber nicht bestätigt und das ist schon ein Unterschied für mich 😉
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2020 8:48 Uhr
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Nein, er hat eben nichts bestätigt oder revidiert. Das Gericht hat schlicht die Berufung abgewiesen, also die den Antrag auf Überprüfung des bisherigen Urteils. Sie beschäftigen sich einfach nicht damit. In den USA muss der Supreme Court das nicht, sondern kann frei entscheiden ob er dazu Zeit und Lust hat.
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2020 7:45 Uhr
0
Rollo sorry, aber du gibst das sachlich nicht korrekt wieder. Eine 2. Instanz verlieren und die Ablehnung einer Berufung sind zwei Paar Schuhe, insbesondere wenn das im gleichen Bundesstaat erfolgt. Der Supreme Court (of California) ist frei darin ob er die Berufung annimmt. Das ist ein grundlegender Unterschied zu Deutschland. Hier wurde nicht verhandelt und keine Aussage getroffen ob das Urteil zuvor korrekt war. Wie gestern bereits gesagt, Ich denke Bayer hat damit gerechnet und das Ziel war von Beginn die Entscheidung vor den Supreme Court of the States zu tragen, damit die Entscheidung eben nicht mehr allein in Kalifornien getroffen wird. Dort rechnet man sich deutlich bessere Chancen aus als im Hippiestate.
J
Jungeleut, 23.10.2020 0:04 Uhr
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Und das ist nun eine noch schlechtere News? Was meint ihr?
Bay5anto
Bay5anto, 22.10.2020 23:12 Uhr
0
Bayers Antrag auf Berufung im Roundup-Urteil abgewiesen Von Jacob Bunge und Sara Randazzo NEW YORK (Dow Jones) - Bayer hat im Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Roundup beim Obersten Gerichtshof im US-Bundesstaat Kalifornien eine Niederlage erlitten. Das Gericht lehnte am Donnerstag eine Berufung des DAX-Konzerns gegen eine Entscheidung vom Juli diesen Jahres um die Überprüfung der Entscheidung im Fall Dewayne Johnson gegen Monsanto ab. Ein Sprecher von Bayer reagierte enttäuscht auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im US-Bundesstaat Kalifornien. Der Konzern prüfe weiter seine rechtlichen Optionen. Bayer wollte gerichtlich klären lassen, ob ein Hersteller eines bereits zugelassenen Herbizids grundsätzlich dafür haftbar gemacht werden könne, wenn ein Warnhinweis vor einer möglichen Krebserklarung fehle. Der Konzern argumentiert, dass das Bundesgesetz einen entsprechenden Warnhinweis gar nicht zulasse. Der Leverkusener Konzern hatte die rechtlichen Verpflichtungen für Roundup durch die Übernahme des Saatgut- und Pestizidherstellers Monsanto geerbt. Der Schulplatzwärter Johnson hatte geklagt und gewann 2018 einen Geschworenenprozess, in dem Roundup für sein Non-Hodgkin-Lymphom verantwortlich gemacht wurde. Ihm wurden zunächst 289,2 Millionen US-Dollar zugesprochen. In dem Berufungsverfahren vor einem kalifornischen Gericht wurde der zugesprochenen Schadenersatz Ende Juli auf 20,4 Millionen Dollar dann deutlich zusammengestrichen. Gegen dieses Verfahren und zwei weitere hatte Bayer Berufung eingelegt. Neben dem Fall Johnson sind dies die Fälle Hardeman und Pilliod. Am morgigen Freitag wird sich ein Bundesberufungsgericht mit den Argumenten von Bayer gegen ein Jury-Urteil zugunsten von Edwin Hardeman befassen. Hardeman macht den Glyphosat-Hersteller ebenfalls für seine Krebserkranung verantwortlich. Ende Juni hatte Bayer die Einigung mit den Klägeranwälten im Volumen von 10,9 Milliarden US-Dollar gemeldet. Damit sollten alle eingereichten und vorbereiteten Schadensersatzklagen beigelegt und auch künftige Fälle abgedeckt werden.
Bay5anto
Bay5anto, 22.10.2020 23:11 Uhr
0
Ok, Ergebnis von Episode 1 ist schon da, leider nicht wie erhofft. Morgen Kapitel 2 Hardeman. Um auf die Frage von gestern Abend/Heute morgen zurück zu kommen. Das ist jetzt übrigens der Supreme Court of California. Also wie bei uns das Oberlandesgericht, allerdings mit mehr Rechten. Jetzt müsste Bayer Berufung beim Supreme Court of the States einlegen. Ich denke das war von Beginn das Ziel um die Entscheidung aus Kalifornien raus zu bringen.
Bay5anto
Bay5anto, 22.10.2020 23:00 Uhr
0
So schaut's aus. Billiger wäre es so oder so. Chance den Preis zu drücken und die Kosten auf längere Zeit zu strecken.
T
Tb100, 22.10.2020 22:57 Uhr
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Am Ende landet das ganze Geld bei gierigen Anwälten und niemanden ist geholfen. Was für ein be**** Rechtssystem Wäre da nicht der Druck der Aktionäre könnte Bayer auf Zeit spielen und die Klagen durchziehen aber die Börse will es lieber schnell und teuer.
Bay5anto
Bay5anto, 22.10.2020 21:42 Uhr
0
Naja 2010 ist der Kurs natürlich ordentlich um 44% eingebrochen, hat sich dann aber relativ schnell erholt und war bis Corona relativ stabil. Die Anwälte haben auch wegen Corona und ihren kranken Mandanten Druck. Viele wollen einen schnellen Abschluss weil es ihnen wirtschaftlich schlecht geht oder ihnen läuft gesundheitlich die Zeit davon.
L
Linus40070, 22.10.2020 19:45 Uhr
0
Das sehe ich genauso @Bay5anto !:) Sowohl Bayer als auch die Anwälte haben Zeitdruck. Bayer durch den Richter, Anwälte durch den Supreme Court!:) Erwähnenswert ist natürlich, dass dies BP ordentlich geschadet hat. Siehe Aktienkurs....
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