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BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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17:52:41 Uhr,
Lang & Schwarz
Knock-Outs auf Bayer
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Kommentare 173.536
Irish,
27.05.2021 8:39 Uhr
1
Unter 40 😂😂😂
Meine Ignoreliste wächst langsam...
U
Ulv,
27.05.2021 8:38 Uhr
0
@Ascescendar: Es geht sogar noch um viel mehr als die von Dir aufgeworfene Frage der möglichen Ursächlichkeit von Roundup für Krebs. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das Mittel wirklich in jedem konkreten Fall tatsächlich ursächlich für Krebs war. Und selbst, SOWEIT das in Einzelfällen der Fall gewesen sein sollte, würde sich noch immer die Frage der Verantwortlichkeit stellen. Wenn alle Welt gutgläubig davon überzeugt ist, dass kein Zusammenhang besteht - worin sollte dann die zu bestrafende Pflichtverletzung sein? Und last but not least: Selbst wenn man eine Pflichtverletzung annimmt: Sollen dann ganz andere für die Pflichtverletzung der Voreigentümer bzw. von deren Erfüllungsgehilfen bestraft werden? Das ist doch pervers. Wenn die meinen, dass jemand bestraft werden soll, dann müssen die doch die Voreigentümer oder die Verantwortlichen bei Monsanto ins Gefängnis werfen für die Dinge, die in deren Verantwortung geschehen sind! Mit der jetzigen Rechtsprechung werden die - vermeintlichen - Verantwortlichen ja gerade nicht bestraft!
M
Mephi,
27.05.2021 8:37 Uhr
1
Denke die von onder law haben jetzt wrstmal Muffensausen
A
Agent.K,
27.05.2021 8:35 Uhr
0
Für Bayer ist das eine Katastrophe
A
Agent.K,
27.05.2021 8:35 Uhr
0
Die 50 fällt sowieso
A
Agent.K,
27.05.2021 8:35 Uhr
0
Wir gehen noch unter 40.
M
Masel_tov,
27.05.2021 8:35 Uhr
0
Chhabria hatte gefragt welches Interesse Kläger an einem Gremium haben sollten, das Glyphosat wahrscheinlich sowieso als unbedenklich einstufen würden. So habe ich das zumindest verstanden. Und selbst wenn das Ganze irgendwann vorm SC landen sollte, kann der Schuss für Bayer auch nach hinten losgehen.
U
Ulv,
27.05.2021 8:31 Uhr
0
Vor rund 10 Jahren wären die Kläger wahrscheinlich alle krachend gescheitert. Zumindest bei einer Klage gegen ein AMERIKANISCHES Unternehmen. In der aktuellen Verfassung der USA kann man da wohl nicht mehr sicher sein. Extremismus, Fanatismus, aber auch extremer Nationalismus greifen immer mehr um sich.
Wespen,
27.05.2021 8:29 Uhr
0
https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/WDH/ANALYSE-FLASH:-Goldman-bel%C3%A4sst-Bayer-auf-'Buy'---Ziel-74-Euro/3019676/
T
Trader18321,
27.05.2021 8:28 Uhr
0
Und wie war das mit dem Kurs unter 50..., bis jetzt hält es sich sehr gut, glaub nicht das wir die heute sehen
D
DerAktienKaiser,
27.05.2021 8:26 Uhr
0
Die Hoffnung beruht eigentlich primär auf dem Supreme Court und wenn nicht bleibt Bayer echt nichts anderes mehr als noch viel intensiver darüber nachzudenken die Kuh vom Eis zu holen.
D
DerAktienKaiser,
27.05.2021 8:24 Uhr
0
@Ulv Korrekt unparteiisch ist anders. Hier geht es doch wirklich darum fest zu stellen, ob Roundup krebserregend für den Menschen ist und den wirklichen Beweis hat selbst die Studie von 2015 vom IARC eben nicht erbracht. Es gibt keine Beweise und deshalb bleibe ich dabei, auch wenn das Rechtsrisiko nicht gerade gesunken ist, sondern durch die verlorenen Verfahren (meiner Ansicht nach eben zu Unrecht) und den gescheiterten Vergleich gestiegen ist.
U
Ulv,
27.05.2021 8:20 Uhr
0
@BayerInvestor: Da reicht auch das, was im Handelsblatt stand. Wenn - auf den Punkt gebracht - der Richter den Beklagten fragt, welches Interesse der Kläger an der Wahrheitsfindung haben sollte, sagt das schon alles. Solche "Richter" sind überflüssig.
B
BayerInvestor,
27.05.2021 8:15 Uhr
0
Ich finde zumindest die 5 Punkte die richtige Antwort. Wer das Hearing gesehen hat, konnte schon die sehr einseitige Sichtweise von Chhabria spüren.
M
Masel_tov,
27.05.2021 8:12 Uhr
0
Wenn Bayer nicht gleich mal bei Punkt Nr. 1 des Maßnahmen-Plans scheitert, nämlich die Einrichtung einer neuen Internetseite. Seit Jahren schafft Bayer es nicht einmal, die Domain monsanto.de korrekt einzubinden. Ist ja nicht so, als hätte man Bayer nicht informiert.
U
Ulv,
27.05.2021 8:10 Uhr
0
@Georg_54: Wenn stimmt, was die Jungs im Forum hier schreiben, ist es gar nicht so einfach, vor das "höchste Gericht" in den USA zu ziehen. Vielleicht ein wenig vergleichbar mit dem BVerfG bei uns - ? Das BVerfG ist auch keine "Superrevisionsinstanz", welches Klagen gegen jedwedes Urteil zuläßt, sondern nur Beschwerden der Verletzung spezifischer Grundrechte. Und selbst das ist ein extrem enges Nadelöhr mit vielen, vielen formalen Voraussetzungen. Über 90% aller Verfassungsbeschwerden nimmt das BVerfG erst gar nicht an. In gewisser Hinsicht machen die, was sie wollen. Das gilt aber leider auch schon für "untere" Instanzen. Beispielsweise gab es da dieses aus meiner Sicht krasse Fehlurteil, in dem die zwei gewalttätigen halbstarken Verbrecher nur zu lächerlichen rund 3 Jahren Jugendstrafe verurteilt wurden dafür, dass sie die beiden 16-jährigen Jungs in Nürnberg vor den einfahrenden Zug geworfen hatten. Das Urteil - soweit aus den Medien bekannt - ist meiner Meinung nach grob falsch und in seiner Begründung geradezu abwegig. Es widerspricht in gröbster Weise der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung von Vorsatz. Die Eltern der ermordeten Jungen sind mE zu Recht in Berufung gegangen - der BGH hat sich dann vor einer Überprüfung des Urteils gedrückt (meine Wertung) und hat die Berufung nicht zugelassen. Das scheint auch in den USA das Problem zu sein: Wenn der SC nicht mag, dann mag er halt nicht. Dann bleibt es bei den "Gerichts"-Possen der unteren Instanzen.
Im Grunde disqualifiziert sich ein solches Land wie die USA für ausländische Investitionen.
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