BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 172.977
Bay5anto
Bay5anto, 10.12.2021 12:09 Uhr
0
@Mephi Nein, es geht darum ob Bayer die Anwender nicht ausreichend vor den Risiken gewarnt hat. Und Bayer darum ob sie mehr hätten drauf schreiben dürfen als sie es getan haben.
Bay5anto
Bay5anto, 10.12.2021 12:06 Uhr
1
@1233619 da hat doch jemand aufmerksam mitgelesen die letzten 2 Jahre 👍🏼
M
Mephi, 10.12.2021 12:00 Uhr
0
@mephi was hat denn die cancerogenität mit glyphosat zu tun? ??? Darum gehts doch seit 3 Jahren😂
jenson40
jenson40, 10.12.2021 11:58 Uhr
1
schön, hier auch sachlich und gut begründete einschätzungen zu lesen, danke 1233619 👍
M
Mephi, 10.12.2021 11:58 Uhr
1
1233619: so isses
1
1233619, 10.12.2021 11:51 Uhr
0
Ulv: eventuell hab ich auch ein komplett falsches rechtsverständnis aber Bayer kann ja nur verklagt werden weil sie vor (angeblichen) Krebsrisiken nicht gewarnt haben. Wenn man vor einem Risiko warnt kann man deshalb nicht verklagt werden. Sonst würde ja auch in Amerika keiner mehr Zigaretten verkaufen weil dann bei jedem Lungenkrebs eine Klage bevorstünde. Da die Hersteller aber vor den Folgen warnen können sie im nachgang nicht verklagt werden. Genau das ist der Punkt bei Bayer und laut Bundesrecht durfte Bayer nicht warnen da lt Einschätzung der Behörden glyphosat nicht krebserregend ist und daher bayer vor einem nicht existierenden Risiko nicht warnen darf.
U
Ulv, 10.12.2021 11:40 Uhr
0
Sicher ist die Klage wohl berechtigt und sinnvoll. Aber sie bringt vielleicht selbst bei positivem Ausgang nicht den Befreiungsschlag.
U
Ulv, 10.12.2021 11:39 Uhr
2
@1233619; Ja, mag alles richtig sein. Aber nochmals: Am Ende geht es nicht darum, ob Bayer schuldhaft unterlassen zu warnen oder schuldhaft das Produkt weitervertrieben hat, obwohl sie (bzw. Monsanto) wusste, was das für ein Dreck ist, sondern darum, ob das Zeug in konkreten Fällen Krebs ausgelöst hat oder nicht. Auch wenn Bayer völlig pflichtgemäß gehandelt haben sollte, HAFTET Bayer eben DOCH, falls ein Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass Glypho der Auslöser für den Krebs war...
M
MajorTom123, 10.12.2021 11:38 Uhr
0
Ich sehe die Klage auch als berechtigt an. Ausschlaggebend für die Annahme dürften aber die Argumente des Anwalts in der mündlichen Anhörung vor dem SC sein.
U
Ulv, 10.12.2021 11:35 Uhr
0
Das sowieso.... Und eben: Selbst das garantiert womöglich keineswegs den Befreiungsschlag
1
1233619, 10.12.2021 11:34 Uhr
0
Du hattest geschrieben, risikoreicher als das europäische. Das ist auch so, das liegt nämlich an der Art und Weise wie Produkte auf den Markt kommen in Europa musst du sehr strenge Auflagen erfüllen um Produkte zu verkaufen, aber hast dafür geringere Haftungsrisiken. In Amerika ist das umgedreht. Du darfst fast alles verkaufen, ist es aber schädlich bist du dran. Bayer greift bewusst die Thematik auf dass von bundesseite glyphosat nicht krebserregend eingestuft wurde. Dadurch darf Bayer nicht vor Risiken warnen laut Rechtssprechung. Das kollidiert mit dem einzelstaatlichen Recht das wiederum sagt Bayer muss warnen. Beide Ansichten widersprechen sich. Die Klage von Bayer ist daher meiner Meinung nach berechtigt
RaktebiszumMond
RaktebiszumMond, 10.12.2021 11:32 Uhr
0
Im Ergebnis ist folgenden festzuhalten: Die Annahme UND eine positive Entscheidung im Verfahren sind hier entscheidend.. Die bloße Annahme reicht leider nicht..
U
Ulv, 10.12.2021 11:28 Uhr
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"....käme das einem Befreiungsschlag gleich...." Ist das so? Du hast meinen Betrag unten schon auch gelesen, wonach das verschuldensUNabhängige Haftungsrecht in den USA sogar noch brutaler ist als das europäische...? Im worst case ist es also völlig egal, ob Bayer hätte warnen müssen oder nicht....
U
Ulv, 10.12.2021 11:26 Uhr
0
Dann warten wir halt wieder... Am Dienstag werden wir dann wissen, ob wir etwas mehr wissen... Mein Tip: Der SC entscheidet nicht einmal über die Annahme, sondern vertagt die Frage auf März 2022. Das läuft bei Bayer immer so ;-)..... Scheint eine Krankheit speziell bei Bayer zu sein...
1
1233619, 10.12.2021 11:24 Uhr
0
In dem Antrag an den Supreme Court argumentiert Bayer mit der sogenannten Federal Preemption. Der Konzern vertritt demzufolge die Ansicht, Schadenersatzansprüche wegen angeblich fehlerhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Denn die verantwortliche Bundesbehörde habe eine solche Warnung verboten. Sollte der Fall verhandelt werden und eine höchstrichterliche Entscheidung zugunsten von Bayer fallen, käme das einem Befreiungsschlag gleich. Die Leverkusener versprechen sich davon, die Glyphosat-Streitigkeiten dann im Grunde beenden zu können. Vor allem mögliche künftige Klagen stehen dabei im Fokus. Quelle: https://www.boerse-express.com/news/articles/roundup-bayer-mit-erfolg-in-us-glyphosat-prozess-warten-auf-supreme-court-399625
U
Ulv, 10.12.2021 11:23 Uhr
0
@Lifegoals: Komme die Kursziele nicht vom amerikanischen Großkapital? Etwa gar von Goldman-Sachs??? Sicher, dass die nicht auch Aktien haben, die sie gerne noch zu Kursen von über 20 Euro je Aktie an den dummen Kleinaktionär verkaufen wollen? Wenn die Kursziele so hoch sind - warum kauft dann niemand??? ;-)
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