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Kommentare 173.575
G
Guschtl, 16.05.2021 1:01 Uhr
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Aber zurück zu Bayer, ja diese wollen zum Surpreme Court und wenn der Surpreme Court feststellen sollte oder entscheiden sollte, dass das Mittel krebserrengend ist (was ich nicht glaube), dann könnte man dies evtl auch auf die Flaschen schreiben, wenn Sie sagen nein ist nicht so, dann könnte das andere Klagen eliminieren. So oder so, die Sache endet mit dem Surpreme Court und wird evtl am Mittwoch für aktuelle und die meisten künftigen Fälle geklärt.
G
Guschtl, 16.05.2021 0:51 Uhr
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Und genau das macht mir ehrlich gesagt Sorgen, da ich in einigen Unternehmen investiert bin, die auch in den USA tätig sind.
G
Guschtl, 16.05.2021 0:32 Uhr
0
Das ist wie bei Corona Impfungen, da sterben Leute aber am Ende stand es im Beipackzettel oder im Aufklärungsbogen, was es an Nebenwirkungen geben könnte. Aber hier werden Deklarationen nicht erlaubt, weil die Behörde sich weigert, weil es ja eigentlich offensichtlich eine Falschangabe ist. Da gebe ich der Behörde auch recht, es gibt keinen Nachweis aber dass man hier trotzdem die Hand aufhalten kann zeigt doch einfach nur, wie man in den USA verschaukelt werden kann, wenn sie mit Bayer fertig sind, wer kommt als Nächstes?
G
Guschtl, 16.05.2021 0:27 Uhr
0
Echt kompliziert, Bayer ist da in ein echt vertracktes Rechts- und Behördesystem geraten, Sie werden bestraft dafür dass Sie es nicht deklariert haben aber dürfen es auch nicht deklarieren, da es ja eine Falschinformation wäre.
G
Guschtl, 16.05.2021 0:24 Uhr
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@Stockpicker Die Schweiz ist ja auch nicht Abgabeweltmeister wie wir.
G
Guschtl, 16.05.2021 0:23 Uhr
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Nunja, so wie ich das verstanden habe will Bayer auf den Flaschen Hinweise anbringen, dass es krebserregend sei, dies lehne aber die US Behörde EPA ab, weil diese dies als Falschinformation ansieht, deshalb wollen sie stattdessen auf Studien verweisen. Schon kompliziert aber man kann dann hier keine Vorwürfe machen, warum man nicht darauf hinweist. Ist ja wie bei einem Medikament, sobald die Nebenwirkung im Zettel steht kann man nicht mehr dagegen vorgehen. Die Kennzeichnung wäre eine Lösungsmöglichkeit. Der längere Weg ist über den Surpreme Court um künftige Klagen und dementsprechend auch Risiken zu klären. Der Vergleich ist ebenfalls ein gutes Mittel um Klagen einzudämmen, allerdings könnte man immer wieder Einzelklagen haben die mal hier mal da 20 Millionen kosten könnten, bis der Surpreme Court hier evtl mal Bayer recht geben könnte oder die EPA die Deklaration erlaubt.
Stockpicker_99
Stockpicker_99, 16.05.2021 0:12 Uhr
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Hier in der Schweiz sind Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerfrei.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:52 Uhr
1
Insgesamt ist aber die Kapitalertragssteuer weniger Bürokratie, wenn man einen deutschen Broker hat kümmert der sich darum und fertig, da ist dann nichts mehr auszufüllen.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:32 Uhr
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Sorry ich meinte überall Weltweit müssen Körperschaftssteuern bezahlt werden.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:24 Uhr
1
Es gibt genauso wie bei der Mietpreisbremse hier klare Stellungnahmen des BVG, die Mietpreisbremse wie sie die SPD und Grünen wollen ist verfassungswidrig und eine volle Besteuerung von Kapitalerträgen von Aktien genauso, auch wäre der Betrag hier nicht mehr verhältnismäßig.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:22 Uhr
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@Rroland Überall weltweit müssen Kapitalertragssteuern bezahlt werden, von daher gibt es nur die Möglichkeit des Halbsteuerverfahrens. Das hieße die Hälfte der Kapitalerträge würden versteuert werden mit dem Einkommen. Bei Zinsen oder Anleihen wären es die vollen Beträge. Eine volle Anrechnung bei Aktien ist gegen die Verfassung, da es sonst eine Doppelbesteuerung wäre. Ans Einkommen koppekn hieße aber auch Werbungskosten sind absetzbar wie die Fahrt zur Hauptversammlung oder der Flug, Hotel Verpflegung etc.
R
Rroland, 15.05.2021 22:48 Uhr
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Die Idee ist im Prinzip auch nicht neu. Merz hatte das vor 20 Jahren so ungefähr im Sinn. Jetzt haben wir hier einen Topf und da einen Topf und Töpfe verrechnen und Freigrenzen und weiß der Kukuk. Bürokratische Ineffizienz.
R
Rroland, 15.05.2021 22:45 Uhr
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@Ascescendar Ich bin Ingenieur, ich denke pragmatisch. Selbstverständlich sollen Kapitalweträge nicht doppelt versteuert werden. Ich würde das Steuersystem neu denken. Alles was man im Jahr verdient ist Einkommen. Ob ich das als Domina, durch Arbeit, Kapitalerträge, Verkaufen von Gemälden erziele ist im Prinzip egal. Am Ende des Jahres bezahle ich meinen Steuersatz und die Geschichte wäre transparent und einfach. Kleine Einkommen werden beim Vermögensaufbau unterstützt, Großverdiener zahlen einen etwas höheren Satz.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 22:20 Uhr
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@Matries Politik und Wirtschaft hängen zusammen, zum Thema warten wir einfach mal den Vergleich am 19.05. ab, wenn der positiv ausgeht wird das den Kurs wieder befeuern. Für Trader ist der 19.05. relevant für Investoren ist das eh egal und irgendwann wird sich der gordische Knoten eh lösen.
M
Matries, 15.05.2021 22:06 Uhr
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Hier geht's um die Bayer Aktie, schon vergessene... Ist ja wie ne Gesprächstherapie hier... Sowas will hier niemand wissen.. Man oh Mann Tauscht doch Eure Koordinaten aus..Und Ende
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 22:04 Uhr
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@Rroland Kapitalerträge werden bereits mit ca 25% Körperschaftssteuer besteuert, die können laut BVG nicht voll nochmal aufs Einkommen angerechnet werden, deshalb gab es mal den Halbsteuersatz, ist aber komplizierter so, statt pauschal 26,38% Kapitalertragssteuer abzuführen, das verursacht weniger Büroktatie. Auch kann man dann Werbungskosten wie den Flug nach Tokyo zur Hauptversammlung steuerlich absetzen, wenn die Grünen sich damit durchsetzen.
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