BED BATH & BEYOND Forum: Community User: Storm300018

Kommentare 118.453
N
NeuerUser, 13.08.2023 19:21 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Da bin ich froh, dass mir das eröffnet wurde, was ich vorher noch nie behauptet habe und sonst auch nur äußerst kompliziert ist! Hund und Katze ist ne Nummer für sich, ich bin eher konzentriert auf 🐀
N
NeuerUser, 13.08.2023 19:20 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Also da bin ich wirklich baff! Du kennst den Siggi? 🥰
G
Gast-754654401, 13.08.2023 19:19 Uhr
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https://ibb.co/6wF46yj Gibt sogar ein👍hahaaaaa🖕

Oh mann, und ich wollte morgen groß einsteigen bei PP!!!! Gut das ich das hier jetzt gelesen habe😯
N
NeuerUser, 13.08.2023 19:19 Uhr
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Ach NeuerUser, dass du mir so viel Aufmerksamkeit schenkst, schmeichelt mir jetzt aber. Ein Psychologe hätte mir hunderte Euro abgeknöpft, bei dir krieg ich das umsonst und auch noch zum Nachlesen. BBBY war vor etwa 10 Jahren mal ein 5 Sterne Wert im Börsenbrief von Value Investor Volker Gelfahrth, den ich damals abonniert hatte. Hatte ich damals auf der Watchlist, aber nie gekauft. Daher interessiert mich BBBY mehr als die anderen Meme, die du aufgezählt hast. Wenn mich Leute im Februar als Clown, Lappen und ahnungslos betitelt haben, dann sollten diejenigen schon vertragen, wenn der Clown sich mal meldet. Ihr könnt mir ja auch gerne den Spiegel vorhalten, falls der Squeeze irgendwann doch noch kommt (auch wenn ich nie jemanden beleidigt habe).

Ach wat, sehr gerne! Hab momentan tatsächlich viel Zeit…Da liegst du auch tatsächlich mit fast allen Punkten richtig! Gut auch, dass du die aktuellen Verrechnungssätze kennst, allerdings gibt es nach oben noch Luft😉 Mit den Beleidigungen ist jedoch nicht ganz korrekt, da ist dir auch schon was rausgerutscht! Aber das zählen wir nicht mit. Wie war denn das Spiel? Hattest du Spaß? Wirkst so losgelöst, gefällt mir gut!
E
Eicherhausen, 13.08.2023 19:06 Uhr
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https://ibb.co/6wF46yj Gibt sogar ein👍hahaaaaa🖕
optionentrader3
optionentrader3, 13.08.2023 18:54 Uhr
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Ach NeuerUser, dass du mir so viel Aufmerksamkeit schenkst, schmeichelt mir jetzt aber. Ein Psychologe hätte mir hunderte Euro abgeknöpft, bei dir krieg ich das umsonst und auch noch zum Nachlesen. BBBY war vor etwa 10 Jahren mal ein 5 Sterne Wert im Börsenbrief von Value Investor Volker Gelfahrth, den ich damals abonniert hatte. Hatte ich damals auf der Watchlist, aber nie gekauft. Daher interessiert mich BBBY mehr als die anderen Meme, die du aufgezählt hast. Wenn mich Leute im Februar als Clown, Lappen und ahnungslos betitelt haben, dann sollten diejenigen schon vertragen, wenn der Clown sich mal meldet. Ihr könnt mir ja auch gerne den Spiegel vorhalten, falls der Squeeze irgendwann doch noch kommt (auch wenn ich nie jemanden beleidigt habe).
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NeuerUser, 13.08.2023 16:23 Uhr
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Liest jemand diese Aufsätze???🤔

Überfordern dich aneinandergereihte Buchstaben? Ach warte, du bist doch der mit den bösen und beleidigenden Worten mit Punkttrennung?! Dann lass lieber, schaue RTL2…
studie8888
studie8888, 13.08.2023 16:16 Uhr
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Liest jemand diese Aufsätze???🤔

Ja muss man lesen, Bilder einfügen geht ja noch nicht!
Hopppla
Hopppla, 13.08.2023 16:13 Uhr
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Liest jemand diese Aufsätze???🤔
N
NeuerUser, 13.08.2023 16:10 Uhr
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Ich mische mich nicht in eure Angelegenheiten. Ich äußere meine Meinung, was auch der Sinn eines Forums ist. Man darf auch schreiben, warum man nicht investiert. Mich interessiert das zumindest immer bei den Werten, die ich im Depot habe. Wer nur Einheitsmeinung lesen möchte, kann jeden Andersdenkenden blockieren und freut sich über die Harmonie im Forum. Machen ja auch einige. Ob Einheitsmeinung Erfolg an der Börse bringt? Hmmm...

🤨Oh doch das tust du, verehrter Meinungsprohet, das tust du! Neben deiner Wertung ist es auch noch Spott vertreten, liest sich problemlos heraus! Spott eines reifen Mannes, der sich als kleines Licht bezeichnet, aber mehr Watt als ne Strassenfunzel in Anspruch nimmt. Nein, zum gefühlt 10000x!🙄(Alter Verwalter ist senile Demenz anstrengend… )Du darfst natürlich deine Meinung haben! Machst du auch prima, diese unentwegt zu präsentieren, mit einem gewissen Drang, fast schon Zwang! Du solltest Kommentare öfter lesen, dann erinnerst du dich vielleicht auch daran? Es ist nur so dezent ätzend mit jemanden zu diskutieren, der sich feiert, weil eins von 741 Szenarien teils eintraf, die Messe ist jedoch noch lange nicht gesungen!☝️ Ja ich weiß auch, dass dein Charakterbild -sollte der Fall des Ergebnis =0 eintreffen- den unterschwelligen Hohn zum Vorschein bringt und du dich weiter und weiter daran aufhängst, fast schon befriedigst!? Wäre natürlich ein Invest für die eigene Zufriedenheit, dass man durch Verluste bei anderen nur erzeugen kann! Naja, finde ich eher so geht so. Aber nur meine Meinung. Warum treibst du dich eigentlich nicht bei Tupper,Mullen,Windeln,… und Co rum? Deine Meinung wird da sicherlich herzlichst begrüßt! Zudem bekommst du damit auch den Tag gehörig gefüllt! Wäre doch Abwechslung zum Lieblingsforum, wo du mehr kommentierst und spottest als bei deinen Watchlist-Invests……… Schon wirklich schräg, muss man sich nur mal so vor Augen halten! Ich wünsche dir dennoch nen angenehmen Strand Aufenthalt und ein aufregendes Fußballspiel, ggf. einen Sieg für deine Mannschaft.🫡
M
Moowalker, 13.08.2023 16:07 Uhr
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https://www.millernash.com/firm-news/news/today-in-tax-spin-off-structures-in-mergers-and-acquisitions Am 12. November 2021 erließ der IRS das Private Letter Ruling 202145025 ( PLR 202145025).), in dem der antragstellende Steuerpflichtige beabsichtigte, eine Reihe von Transaktionen durchzuführen, um seine Organisationsstruktur abzubauen und einen seiner Geschäftsbereiche zu verkaufen. Das allgemeine spaltende Ziel dieser Transaktion bietet sich häufig für eine steuerfreie Ausgliederung an (wie beispielsweise oben in PLR 202145020 erörtert), aber es gab wahrscheinlich im Urteil nicht offengelegte Faktoren, die einen solchen Ansatz ausschlossen. Stattdessen hat die Organisation ihre beiden Geschäftsbereiche im Wesentlichen in eine untergeordnete Muttergesellschaft und eine Tochtergesellschaft zusammengefasst. Die untergeordnete Muttergesellschaft fusionierte mit einer neu gegründeten LLC, wobei die LLC überlebte. Die daraus resultierende LLC schüttete die Anteile der Tochtergesellschaft steuerfrei an einen übergeordneten Muttergesellschafter aus und wurde anschließend im Rahmen einer unserer Einschätzung nach steuerpflichtigen Kapitalbeteiligungsveräußerung verkauft. Der letzte Schritt dieser Transaktion umfasste die Gründung einer Tochtergesellschaft LLC, die sich vollständig im Besitz der Tochtergesellschaft befand und in die die übergeordnete Muttergesellschaft im Rahmen einer nachgelagerten Fusion fusioniert werden sollte. Wenn sich der Staub gelegt hätte, wäre der eigentliche Eigentümer alleiniger Eigentümer der Tochtergesellschaft, ohne offene Fragen. Eine der in diesem Urteil angesprochenen Fragen ist, ob die endgültige nachgelagerte Fusion angesichts der Dekonsolidierung der konsolidierten Steuergruppe des ursprünglichen Steuerzahlers und des Verkaufs eines bedeutenden Geschäftsbereichs als steuerfreie Umstrukturierung gelten würde. Eine der Voraussetzungen für eine steuerfreie Umstrukturierung besteht darin, dass eine „Kontinuität des Unternehmens“ gewährleistet sein muss – das heißt, das historische Geschäft und die Vermögenswerte der Organisation müssen in der Form erhalten bleiben, die sich aus der geplanten Umstrukturierung ergibt. Aufgrund dieser Anforderung könnte die Entkonsolidierung und der Verkauf von Geschäftsbereichen unter bestimmten Umständen fatale Folgen für die Steuerfreiheit haben. Obwohl der IRS zugunsten des Steuerzahlers entschied, geht aus dem Urteil nicht ganz klar hervor, warum. Ein interessanter Kontrapunkt besteht darin, dass die Anforderungen an die Kontinuität von Unternehmen im Kontext spaltender Umstrukturierungen und Ausgliederungen im Allgemeinen nicht angewendet werden. Insbesondere weist die Präambel zu TD 8760 darauf hin, dass der IRS die Vorschriften zur Kontinuität von Umstrukturierungen von Unternehmen „D“, „F“ oder Abschnitt 355-Transaktionen nicht erweitert hat, da weitere Untersuchungen erforderlich sind, um festzustellen, ob solche Anforderungen gerechtfertigt sind. Daher kann es Fälle geben, in denen, sofern die Fakten dies zulassen, eine Ausgliederungstransaktion ein vorzuziehender Ansatz sein könnte.
M
Moowalker, 13.08.2023 15:54 Uhr
0
Shills 🤫🤫🤫
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