BioNTech WKN: A2PSR2 ISIN: US09075V1026 Kürzel: BNTX Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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3. August 2026, 23:00 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 667.869
G
Gast-758561000, 14.09.2023 12:32 Uhr
1
Jeder selbst schuld der sich zugeballert hat, warum soll der Staat zahlen
hotzenplotz5
hotzenplotz5, 14.09.2023 12:46 Uhr
0

Zitat Anwalt „Gerichtstermin beim Landgericht Passau am 13.09.2023“ Wir haben vor dem Landgericht Passau, den Termin zur mündlichen Verhandlung wahrgenommen. In dem Rechtsstreit ging es um Schadenersatz gegen den Hersteller BioNTech. Im Termin der mündlichen Verhandlung wurde der Kläger angehört, insbesondere zu allen gesundheitlichen Schäden, die nichts mit den streitgegenständlichen Schäden zu tun hatten. Das Gericht erklärte dann im Anschluss daran dem Kläger, dass er, weil er zuvor Bewusstseinsstörungen und Konzentrations-Störungen gerügt hatte. es doch vielleicht besser einmal so angehen solle, dass er sich wegen Depression untersuchen lassen solle. Die gerügten Erschöpfungserscheinungen, die Kopfschmerzen, die erhebliche körperliche Schwäche seien altersbedingt typisch. Er kenne das als Vorsitzender von sich, weil er im gleichen Alter sei. Das sei völlig normal. Aus Sicht der Kammer können Menschen, die fortgeschrittenen Alters sind, keinen Erfolg mit solchen Klagen gegen den Hersteller der Impfung haben, weil sie typischerweise auch sonst sehr häufig bereits an ähnlich oder gleich gelagerten Erkrankungen leiden würden. Er sei des Weiteren davon überzeugt, dass auch andere Erkrankungen, insbesondere eine Arthrose gesundheitlichen Schäden geeignet sei, sämtliche gesundheitlichen Schäden zu erklären. Er kenne das von seinem Schwiegervater, den er neun Jahre miterlebt habe. Auch könne sich die Kammer am besten Willen nicht vorstellen, dass bei 65 Mio Geimpften ein Schaden entstanden sein könne, der nicht jede andere Ursache auch haben könne. Sonst würde es ja viel mehr Schäden geben. Schließlich könne man auch Kopfschmerzen haben, wenn man getrunken hat. Schließlich seien Ausführungen des Klägers selbst unsubstantiiert, solange keine Arztberichte nochmals die subjektiv wahrgenommenen Symptome der gesundheitlichen Schäden wiedergeben würden. Der Kläger bekomme Schriftsatznachlass zu all den Hinweisen der Kammer bis zum 03.11.2023. Danach werde ein klageabweisendes Urteil erfolgen. Das OLG München möge dann nach mitgeteilter Ansicht des Landgerichts Passau mitteilen, ob dann der Vortrag des Klägers den Substantiierungsanforderungen genüge, ggf. werde Beweis erhoben. Nach den vorstehenden Äußerungen des Landgerichts in Passau dürfte die Klageabweisung schon jetzt, völlig gleich, was wir schreiben, feststehen.

🚀🚀🚀🚀😅😅 Was für ein Uns.inn... aber klagen darf halt jeder. Naja wenigstens kann der "Nichtballerer" nicht klagen. Er hat ja nicht geballert
hotzenplotz5
hotzenplotz5, 14.09.2023 12:52 Uhr
2
Mi.st wieder eine gute Nachricht, schnell verkaufen. Ist ja Biontech, hier wird jede Milliarde mit -5% bestraft 😂
Artikel14
Artikel14, 14.09.2023 13:50 Uhr
2
Wenn man einen großen Teil der aktuell vorliegenden Informationen zusammenfasst, bedeutet dies nicht nur, (1) dass BioNTech ganz hervorragend mit Cash aus den bisherigen C19- Gewinnen ausgestattet ist. (2) Es bedeutet auch nicht nur, dass diese Gewinne sich im zweiten Halbjahr dieses Jahres um weitere Milliarden erhöhen. (3) Es bedeutet auch nicht nur, dass in den Folgejahren weitere Gewinne mit C19 gemacht werden. (4) Es bedeutet auch nicht, dass man die nächsten Jahre auf medizinisch Durchbrüche in der Pipeline warten müsste. (5) Nein, in mehreren Pipeline-Projekten liegt es primär noch daran, die wirksamen Medikationen durch die Zulassung und damit auf den Markt zu bringen. Ob dies mit beschleunigten Zulassungen in den USA, in der EU oder Großbritannien zuerst gelingt, das wird sich schon bald zeigen. Dies muss gar nicht mehrere Jahre noch dauern (meiner bescheidenen Meinung nach). Und für die nächsten Wochen sind bereits viele Ergebnisse gerplant (weitere 12 Stück) aus der Pipeline (siehe Seite 24). Quelle (13. Sept 2023 Corporate Presentation): https://investors.biontech.de/static-files/50ff5522-ae91-4dee-b09d-b9acd705f984
Artikel14
Artikel14, 14.09.2023 12:14 Uhr
2
Zitat Anwalt „Gerichtstermin beim Landgericht Passau am 13.09.2023“ Wir haben vor dem Landgericht Passau, den Termin zur mündlichen Verhandlung wahrgenommen. In dem Rechtsstreit ging es um Schadenersatz gegen den Hersteller BioNTech. Im Termin der mündlichen Verhandlung wurde der Kläger angehört, insbesondere zu allen gesundheitlichen Schäden, die nichts mit den streitgegenständlichen Schäden zu tun hatten. Das Gericht erklärte dann im Anschluss daran dem Kläger, dass er, weil er zuvor Bewusstseinsstörungen und Konzentrations-Störungen gerügt hatte. es doch vielleicht besser einmal so angehen solle, dass er sich wegen Depression untersuchen lassen solle. Die gerügten Erschöpfungserscheinungen, die Kopfschmerzen, die erhebliche körperliche Schwäche seien altersbedingt typisch. Er kenne das als Vorsitzender von sich, weil er im gleichen Alter sei. Das sei völlig normal. Aus Sicht der Kammer können Menschen, die fortgeschrittenen Alters sind, keinen Erfolg mit solchen Klagen gegen den Hersteller der Impfung haben, weil sie typischerweise auch sonst sehr häufig bereits an ähnlich oder gleich gelagerten Erkrankungen leiden würden. Er sei des Weiteren davon überzeugt, dass auch andere Erkrankungen, insbesondere eine Arthrose gesundheitlichen Schäden geeignet sei, sämtliche gesundheitlichen Schäden zu erklären. Er kenne das von seinem Schwiegervater, den er neun Jahre miterlebt habe. Auch könne sich die Kammer am besten Willen nicht vorstellen, dass bei 65 Mio Geimpften ein Schaden entstanden sein könne, der nicht jede andere Ursache auch haben könne. Sonst würde es ja viel mehr Schäden geben. Schließlich könne man auch Kopfschmerzen haben, wenn man getrunken hat. Schließlich seien Ausführungen des Klägers selbst unsubstantiiert, solange keine Arztberichte nochmals die subjektiv wahrgenommenen Symptome der gesundheitlichen Schäden wiedergeben würden. Der Kläger bekomme Schriftsatznachlass zu all den Hinweisen der Kammer bis zum 03.11.2023. Danach werde ein klageabweisendes Urteil erfolgen. Das OLG München möge dann nach mitgeteilter Ansicht des Landgerichts Passau mitteilen, ob dann der Vortrag des Klägers den Substantiierungsanforderungen genüge, ggf. werde Beweis erhoben. Nach den vorstehenden Äußerungen des Landgerichts in Passau dürfte die Klageabweisung schon jetzt, völlig gleich, was wir schreiben, feststehen.
hubi3007
hubi3007, 14.09.2023 12:12 Uhr
0

Die Fahrt geht doch eh wieder unter die 100€

👅👅👅🚀🐰🐰🐰
Poschel
Poschel, 14.09.2023 10:27 Uhr
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Die Fahrt geht doch eh wieder unter die 100€
Burgenländerin
Burgenländerin, 14.09.2023 8:32 Uhr
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Langzeitfolgen der Pandemie :Wie viel Long Covid kostet Wis­sen­schaft­le­r:in­nen versuchen zu berechnen, wie teuer die langfristigen Pandemiefolgen werden. Ihre Ergebnisse sind aber noch ziemlich ungenau. https://taz.de/Langzeitfolgen-der-Pandemie/!5956714/
Regenschauer2
Regenschauer2, 14.09.2023 7:42 Uhr
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https://www.deraktionaer.de/artikel/pharma-biotech/biontech-konkurrent-moderna-gibt-gas-das-sind-die-plaene-fuer-die-kommenden-jahre-20339377.html?feed=TRtvHrugxEKV2n-qR2P-ag
Subarach
Subarach, 13.09.2023 21:09 Uhr
2
Super wie Moderna Biontech mit runter gezogen hat, rauf zuvor natürlich nicht.
P
Poach., 13.09.2023 20:57 Uhr
1
Gut, dass sich nächste Woche alle impfen lassen. ;-) https://www.mopo.de/news/panorama/rki-corona-variante-ba-2-86-erstmals-in-deutschland-nachgewiesen/
T
Tycoon5c6c298b1c3d5, 13.09.2023 20:11 Uhr
2
ich hoffe die chinesen ziehen ihr ding durch und lassen keine stolze amerikaner in ihre börse rein oder nur begrenzt, das sollte man überall so machen auf der welt
Artikel14
Artikel14, 13.09.2023 19:19 Uhr
1
Barclays projects over $5B COVID booster sales in fall 2023
gripsmaker
gripsmaker, 13.09.2023 18:52 Uhr
1

BioNTech ist kein Pennystock, sondern hat viele Millionen auf der Kante. Aber wer tatsächlich glaubt, dass diese Aktie wieder über die 350 Euro klettert, dem ist auch nicht zu helfen.

Danke, das nenne ich doch mal eine fundierte Analyse! Ich werde sofort meine gesamten Biontech Aktien verkaufen. Mal sehen, wie viele BBBY Aktien ich dafür bekomme. 🤔
hotzenplotz5
hotzenplotz5, 13.09.2023 18:38 Uhr
1

BioNTech ist kein Pennystock, sondern hat viele Millionen auf der Kante. Aber wer tatsächlich glaubt, dass diese Aktie wieder über die 350 Euro klettert, dem ist auch nicht zu helfen.

Junge bist du wir.r
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