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BioNTech WKN: A2PSR2 ISIN: US09075V1026 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
83,78
EUR
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12:55:23 Uhr,
Lang & Schwarz
Knock-Outs auf BioNTech
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Kommentare 668.603
L
Longie41,
10.08.2020 21:26 Uhr
0
Eine neue KE schließe ich kategorisch aus. Keine Sorge!
L
Longie41,
10.08.2020 21:25 Uhr
0
@gogo4711: Ja, du hast Recht. In dem Offering von Biontech steht ja, dass die Bezugsrechte verfallen.
Damit wäre alles geklärt. Das Thema müsste damit abgeschlossen sein.
G
Gast-754445000,
10.08.2020 21:24 Uhr
0
Ich hätte eine Frage .
Wäre es denkbar , oder sogar möglich , eine 2. Kapitalerhöhung zu veranlassen ?
E
Engin,
10.08.2020 21:22 Uhr
0
Die 63 bis 64 sehen wir noch
m
mufazou2.0,
10.08.2020 21:22 Uhr
0
Ke hin oder her lasst uns die 63 heute sehen und gut ist
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Flucht aus dem Dollar?
S
SirDynamite,
10.08.2020 21:20 Uhr
0
Neue KE wäre nicht so gut.
gogo4711,
10.08.2020 21:20 Uhr
0
Widerspruch. Hier nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Diese sind nicht handelbar, dürfen auch nicht weiter gereicht werden und können im Rahmen dieser KE auch nicht noch einmal neu aufgelegt werden.
BioNTech könnte eine weitere KE durchführen, neues Spiel, Neues Glück.
Das wäre aber ganz schlecht.
L
Longie41,
10.08.2020 21:16 Uhr
0
Kurzum: Es kann gut sein, dass Biontech mit dem Geld, was sie eingesammelt haben, auskommt und die übrig gebliebenen Bezugsrechte nicht zusätzlich am Markt anbietet. Eines ist ziemlich sicher: Wir werden es erfahren. Biontech muss nämlich über den Ausgang der KE berichten.
L
Longie41,
10.08.2020 21:13 Uhr
0
Korrekt @PillePal! Das muss Biontech entscheiden, ob es die nicht ausgeübten Bezugsrechte nochmal am Markt zur Verfügung stellt oder nicht. Das hängt u.a. davon ab, wieviel Geld mit den neuen Aktien eingeholt worden ist und wie viele Bezugsrechte zum Beispiel von Großaktionären trotz des höheren Preises im Vergleich zum Marktpreis ausgeübt worden sind, um die Anteile am Gesamtunternehmen nicht zu verwässern. Ich gehe davon aus, dass insbesondere die Kleinaktionäre wie du und ich ihre Bezugsrechte nicht eingelöst haben.
F
Franki223,
10.08.2020 21:12 Uhr
0
Da die kurz vor der letzten Phase 3 bzw. den Ergebnissen bald stehen und schon erste Vorverträge geschlossen haben, glaube ich nicht dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Ich denke die KE war hauptsächlich dafür da, um diese und die Phase davor finanziell zu stützen. Nun sollte es mit dem Geld genügen und spätestens in einem Monat werden erste sehr sehr positive Zwischenergebnisse gemeldet und dann sind die Leute hier wieder ganz ruhig und traurig, die jetzt meckern wie sch.... die Kursentwicklung und BioNtech doch ist.
Also ruhig Blut an alle die Nerven haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass alle die halten und den Mut besitzen am Ende ein deutliches Lächeln auf dem Gesicht haben, wenn sie die 3 stelligen Kurse und das dunkelgrüne Plus im Depot sehen.
seas1,
10.08.2020 21:09 Uhr
0
Kann natürlich niemand Biontech daran hindern, nochmal Bezugsrechte anzubieten, vielleicht günstiger. Ich weiß nicht, wie dringend die Kohle brauchen. Hab nur mal gelesen, dass so ne Impfstoffentwicklung Unsummen verschlingt.
L
Longie41,
10.08.2020 21:05 Uhr
0
Fallbeispiel: Ein Unternehmen x hält einen eigenen Aktienanteil von 50 Prozent (sagen wir 1 Million Aktien) und ein Großaktionär hält an diesem Unternehmen die anderen 50 Prozent (also auch 1 Million Aktien). Das Unternehmen x entscheidet sich im Laufe der Zeit für eine Kapitalerhöhung (KE), da es Geld benötigt. Das Unternehmen x gibt nun beispielsweise 2 Million neue zusätzliche Aktien heraus, die am Markt durch andere Aktionäre erworben werden können. Der Großaktionär bekommt in diesem Zusammenhang 1 Million Bezugsrechte (1 Bezugsrecht entspricht 1 Aktie) eingeräumt, damit sein Anteil nicht verwässert nach der KE. Wenn er die Bezugsrechte nicht ausübt, hat er zwar immer noch seine ursprünglichen 1 Million Aktien. Allerdings gibt es ja nach der KE nun 4 Millionen Aktien insgesamt statt wie zuvor 2 Million. Ohne Bezugsrechte hätte der Großaktionär aber jetzt nur noch 25% aller Aktien (zuvor waren es 50%). Wenn er seine Bezugsrechte ausübt, hat er nach der KE 2 Million Aktien und somit wieder einen 50%igen Anteil in Bezug auf alle 4 Millionen vorhandenen Aktien. Das Unternehmen selbst hält nach wie vor 1 Million Aktien und die weitere 1 Million Aktien sind nun in Händen neuer Aktionäre. Wenn die Bezugsrechte vom Großaktionär nicht ausgeübt werden, kann das Unternehmen zunächst nur 1 Million statt 2 Million neue Aktien auf den Markt bringen. Es hat demnach auch weniger Geld eingesammelt als wenn der Großaktionär seine Bezugsrechte für die 1 Million Aktien ausgeübt hätte.
Das Unternehmen x kann jetzt entscheiden, ob ihm der Geldeintrag von 1 Million Aktien ausreicht oder ob es die andere 1 Million Aktien (vormals Bezugsrechte des Großaktionärs, die dieser nicht eingelöst hat), nun ebenfalls noch dem Markt zur Verfügung stellt.
seas1,
10.08.2020 21:05 Uhr
0
Die Bezugsfrist für die ADS-Bezugsrechte läuft von 12:01 Uhr (New Yorker Zeit) am 28. Juli 2020 bis 00:01 Uhr (New Yorker Zeit) am 14. August 2020. Die Bezugsfrist für die Aktien-Bezugsrechte läuft von 00:00 Uhr (Mainzer Zeit) am 28. Juli 2020 bis 24:00 Uhr (Mainzer Zeit) am 14. August 2020. Die Rechte auf Erwerb von ADSs sind nicht übertragbar, und die Ausübung von ADS-Bezugsrechten erfolgt unwiderruflich. ADS-Bezugsrechte und Aktien-Bezugsrechte, die nicht innerhalb der anwendbaren Frist ausgeübt werden, verfallen ersatzlos. Die Lieferung der Stammaktien und der ADSs im Rahmen des Rights Offering wird am oder um den 27. August 2020 erwartet.
seas1,
10.08.2020 21:04 Uhr
0
@MrMuscle: Sehe es wie du. https://www.globenewswire.com/news-release/2020/07/23/2066253/0/de/BioNTech-gibt-Preisfestsetzung-f%C3%BCr-das-aufgestockte-Zeichnungsangebot-und-die-Konditionen-des-Bezugsrechtsangebots-bekannt.html
G
Gast367,
10.08.2020 20:49 Uhr
0
Freier Verkauf ist freier Fall?!?
Dann müssen die jetht die Werbetrommel drehen...
K
Kajohn,
10.08.2020 20:48 Uhr
0
Abends is am besten
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