BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BYDDF Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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11. Mai 2026, 23:00 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 193.384
MememeDog
MememeDog, 06.05.2025 18:33 Uhr
0

Ich denke einfach, dass die Chinesen sich um deutsche Steuerrecht ein Dreck scheren und mit diese Aktion eigentlich chinesische Käufer anlocken wollen

Ich habe mal meinen Broker angeschrieben. Solange auch nur ein Funken Ungewissheit besteht, werde ich am 9.06. verkaufen und erst am Ex Tag wieder einsteigen. Lieber verzichte ich auf die Dividende und nehme den Spread in Kauf, als Gefahr zu laufen, auf 80 Prozent des Gesamtinvests pauschal 25 Prozent Steuern zu zahlen. Aber ist ja noch ein wenig Zeit, um Klarheit zu schaffen.
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Legengärry, 06.05.2025 18:46 Uhr
1

So ist es. Beschweren darf man sich beim Gesetzgeber. Deutsches Steuerrecht ist sowieso eine Sache für sich. Und um Deine Bedenken aufzugreifen. Angenommen, jemand hätte irgendwann um 2008 herum für 1 Euro pro Aktie 10.000 Euro in BYD investiert, also 10.000 Anteile erworben, die er bis heute hält. Und die Aktie steht im Juni bei 55 Euro pro Anteil. Dann muss diese Person 80% des aktuellen Wertes seines Investments voll versteuern, also 440.000 Euro. Darauf fallen dann überschlagen rund 120.000 Euro steuern an. Dadurch, dass 80% an Bonus-Aktien ausgegeben werden, erfolgt eine immense Besteuerung, ohne dass der Investor Geld erhält, aus dem er die Steuernzahlen könnte. Zusätzlich wird auch sein Altbestand verwässert. Er steht also nachher nicht besser da, was den Wert seines Investments anbelangt, er hat dann jedoch bereits so viel Steuern gezahlt, als hätte er 80% Gewinn auf seinen Altbestand gemacht. Noch einmal: Wer am Tag vor der Hauptversammlung 30.00 Euro in 600 BYD Aktien zu 50 Euro investiert, zahlt 6.500 Euro Steuern für Bonus-Aktien, die ihm wertmässig im Portfolio nichts bringen und ohne, dass er überhaupt einen Kursgewinn gemacht hätte. @Safeme: Naja, überleg einmal, wenn das ganze als Dividendengewinn gebucht würde, hättest Du niemals die Möglichkeit, das Geld gegen durch Verrechnung abzuschreiben. Es sei denn, Du legst sehr große Geldbeträge für sehr lange Zeit bei sehr hohen Negativzinsen an ;)

Bitte einmal den Gesetzestext vorlegen, in welchem das so geregelt ist, wie es Ihrer Meinung nach sein soll. Ich konnte nämlich nur einen Text finden indem das völlig anders dargestellt wird. 1. § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG „Erhält der Steuerpflichtige neue Anteile unentgeltlich aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, gelten die Anschaffungskosten der alten Anteile anteilig als Anschaffungskosten der neuen Anteile.“
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Legengärry, 06.05.2025 18:47 Uhr
0
Daraus erschließt sich mir nicht, dass die neuen Anteile direkt versteuert werden.
L
Legengärry, 06.05.2025 18:52 Uhr
0
Falls die 8 Bonusaktien auch aus Gesellschaftsmitteln stammen, gelten diese wie die Kapitalaktien als Steuerneutral bei der Anschaffung. Ich konnte bisher nichts finden, woher die Bonusaktien stammen sollen.
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User123B, 06.05.2025 19:23 Uhr
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Bitte einmal den Gesetzestext vorlegen, in welchem das so geregelt ist, wie es Ihrer Meinung nach sein soll. Ich konnte nämlich nur einen Text finden indem das völlig anders dargestellt wird. 1. § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG „Erhält der Steuerpflichtige neue Anteile unentgeltlich aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, gelten die Anschaffungskosten der alten Anteile anteilig als Anschaffungskosten der neuen Anteile.“

Du referenzierst hier schon auf den richtigen Gesetzestext: § 20 Abs 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz/EStG . Hier ist zur Konkretisierung das BMF-Schreiben Rn. 91 von 2016 heranzuziehen. Zwar hat das BMF den Text 2022 noch einmal nachgeschärft, aber die Randnummer 91 unberührt belassen. "Bonus-Aktie" bedeutet im Deutschen Steuerrecht per Definition, dass die Anteile ohne Kapitalerhöhung steigen und aus Gewinnrücklagen finanziert werden. Im Gegensatz werden bei der Ausgabe von Kapitalisierungsaktien Kapitalreserven in Aktien umgewandelt, wodurch das Grundkapital steigt. Noch einmal: Wenn der Pressetext von BYD den Sachverhalt korrekt wiedergibt, zahlt JEDER BYD-Aktionär in Deutschland auf 80% des Gesamtwertes seiner BYD-Aktienbestandes sofort Kapitalertragssteuer, auch dann, wenn er mit seinem Investment zu dem Zeitpunkt im Minus ist. Wenn es sich ausschließlich um eine Aktienausgabe von Kapitalisierungsaktien handeln würde, hätte BYD hier keine deutliche Unterscheidung vornehmen müssen. Dass hier unmittelbar die Kapitalertragssteuer anfällt, ohne dass ein Wahlrecht für den Aktionär bestünde, ist eben eine Besonderheit des deutschen Steuerrechts. Mehr können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen und müssen auf Anfang Juni warten. Falls die Sache am Ende wie dargestellt ausgeht, dürften bei nicht wenigen satte 5-stellige Steuerschulden entstehen. Ggf. ist es sinnvoll, mit dem Broker vorab zu klären, was passiert, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist.
Safeme
Safeme, 06.05.2025 18:19 Uhr
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Ich kann und will das alles irgendwie nicht glauben. Das würde bedeuten, dass BYD fast 1/3 der Market Cap als Gewinn ausschütten würde. Das würde zum einer Bardividende von 33 Prozent entsprechen, auch wenn der Kurs sich am Ex-Tag drittelt. Das macht doch kein Unternehmen. Sollte man in Betracht ziehen, vorher zu verkaufen, um nur die Dividende nicht zu kassieren, sollte man bedenken, dass am 10.06. Schlusskurs China und nicht Deutschland zählt. Alles zwischen 9.00 Uhr und Handelsschluss in Deutschland ist Niemandsland vor Ex-Day China am 11.06.

Ich denke einfach, dass die Chinesen sich um deutsche Steuerrecht ein Dreck scheren und mit diese Aktion eigentlich chinesische Käufer anlocken wollen
S
Surfer8777, 06.05.2025 18:13 Uhr
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Oder so. Andere Meinungen werden ignoriert oder niedergeschrien. Übrigens fällt der Kurs immer weiter. 😉 Das ist keine Schadenfreude, ich bin hier ordentlich investiert.

Dann hast ja heute doch noch einen erfolgreichen Tag, wenn eh so dick investiert bist. Cool 😎
MememeDog
MememeDog, 06.05.2025 18:11 Uhr
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So ist es. Beschweren darf man sich beim Gesetzgeber. Deutsches Steuerrecht ist sowieso eine Sache für sich. Und um Deine Bedenken aufzugreifen. Angenommen, jemand hätte irgendwann um 2008 herum für 1 Euro pro Aktie 10.000 Euro in BYD investiert, also 10.000 Anteile erworben, die er bis heute hält. Und die Aktie steht im Juni bei 55 Euro pro Anteil. Dann muss diese Person 80% des aktuellen Wertes seines Investments voll versteuern, also 440.000 Euro. Darauf fallen dann überschlagen rund 120.000 Euro steuern an. Dadurch, dass 80% an Bonus-Aktien ausgegeben werden, erfolgt eine immense Besteuerung, ohne dass der Investor Geld erhält, aus dem er die Steuernzahlen könnte. Zusätzlich wird auch sein Altbestand verwässert. Er steht also nachher nicht besser da, was den Wert seines Investments anbelangt, er hat dann jedoch bereits so viel Steuern gezahlt, als hätte er 80% Gewinn auf seinen Altbestand gemacht. Noch einmal: Wer am Tag vor der Hauptversammlung 30.00 Euro in 600 BYD Aktien zu 50 Euro investiert, zahlt 6.500 Euro Steuern für Bonus-Aktien, die ihm wertmässig im Portfolio nichts bringen und ohne, dass er überhaupt einen Kursgewinn gemacht hätte. @Safeme: Naja, überleg einmal, wenn das ganze als Dividendengewinn gebucht würde, hättest Du niemals die Möglichkeit, das Geld gegen durch Verrechnung abzuschreiben. Es sei denn, Du legst sehr große Geldbeträge für sehr lange Zeit bei sehr hohen Negativzinsen an ;)

Ich kann und will das alles irgendwie nicht glauben. Das würde bedeuten, dass BYD fast 1/3 der Market Cap als Gewinn ausschütten würde. Das würde zum einer Bardividende von 33 Prozent entsprechen, auch wenn der Kurs sich am Ex-Tag drittelt. Das macht doch kein Unternehmen. Sollte man in Betracht ziehen, vorher zu verkaufen, um nur die Dividende nicht zu kassieren, sollte man bedenken, dass am 10.06. Schlusskurs China und nicht Deutschland zählt. Alles zwischen 9.00 Uhr und Handelsschluss in Deutschland ist Niemandsland vor Ex-Day China am 11.06.
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User123B, 06.05.2025 17:57 Uhr
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Aber wie auch immer, ich werde doch keine Steuer zahlen für Aktien, die den gleichen Wert widerspiegeln, als ich zuvor hatte. Wenn man ein paar Aktien hat, ist es alles schön und gut es gibt aber Leute die haben paar 1000

So ist es. Beschweren darf man sich beim Gesetzgeber. Deutsches Steuerrecht ist sowieso eine Sache für sich. Und um Deine Bedenken aufzugreifen. Angenommen, jemand hätte irgendwann um 2008 herum für 1 Euro pro Aktie 10.000 Euro in BYD investiert, also 10.000 Anteile erworben, die er bis heute hält. Und die Aktie steht im Juni bei 55 Euro pro Anteil. Dann muss diese Person 80% des aktuellen Wertes seines Investments voll versteuern, also 440.000 Euro. Darauf fallen dann überschlagen rund 120.000 Euro steuern an. Dadurch, dass 80% an Bonus-Aktien ausgegeben werden, erfolgt eine immense Besteuerung, ohne dass der Investor Geld erhält, aus dem er die Steuernzahlen könnte. Zusätzlich wird auch sein Altbestand verwässert. Er steht also nachher nicht besser da, was den Wert seines Investments anbelangt, er hat dann jedoch bereits so viel Steuern gezahlt, als hätte er 80% Gewinn auf seinen Altbestand gemacht. Noch einmal: Wer am Tag vor der Hauptversammlung 30.00 Euro in 600 BYD Aktien zu 50 Euro investiert, zahlt 6.500 Euro Steuern für Bonus-Aktien, die ihm wertmässig im Portfolio nichts bringen und ohne, dass er überhaupt einen Kursgewinn gemacht hätte. @Safeme: Naja, überleg einmal, wenn das ganze als Dividendengewinn gebucht würde, hättest Du niemals die Möglichkeit, das Geld gegen durch Verrechnung abzuschreiben. Es sei denn, Du legst sehr große Geldbeträge für sehr lange Zeit bei sehr hohen Negativzinsen an ;)
IRONIKUS
IRONIKUS, 06.05.2025 17:44 Uhr
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Aber wie auch immer, ich werde doch keine Steuer zahlen für Aktien, die den gleichen Wert widerspiegeln, als ich zuvor hatte. Wenn man ein paar Aktien hat, ist es alles schön und gut es gibt aber Leute die haben paar 1000

Meine Rede: HABEN zu verwalten ist eben immer schwieriger als SOLL zu verwalten 🤣😅😂😎👍😁😉‼️
Safeme
Safeme, 06.05.2025 17:40 Uhr
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Aber wie auch immer, ich werde doch keine Steuer zahlen für Aktien, die den gleichen Wert widerspiegeln, als ich zuvor hatte. Wenn man ein paar Aktien hat, ist es alles schön und gut es gibt aber Leute die haben paar 1000
Safeme
Safeme, 06.05.2025 17:38 Uhr
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Bonus-Aktien gelten als Gewinn aus einem Aktienverkauf nicht als Dividendeneinkunft. Also ja, eine Verrechnung mit dem Verlusttopf ist möglich.

Okay, wenn das so ist, wäre mir neu
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User123B, 06.05.2025 17:32 Uhr
0

Dieser Topf greift nicht bei steuerpflichtigen Aktien genauso nicht wie bei Dividende

Bonus-Aktien gelten als Gewinn aus einem Aktienverkauf nicht als Dividendeneinkunft. Also ja, eine Verrechnung mit dem Verlusttopf ist möglich.
U
User123B, 06.05.2025 17:29 Uhr
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Danke für deine Antwort. Wenn ich folgendes von BYD lese und korrekt interpretiere, trifft meine oben aufgeführte Kalkulation für die Bonusaktien zu. Quelle BYD: (REVISED 2024 PROFIT DISTRIBUTION PLAN AND CAPITAL RESERVE CAPITALIZATION PLAN) https://www.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2025/0422/2025042202081.pdf Auszug; “…issue of Bonus Shares on the basis of eight (8) Bonus Shares for every ten (10) Shares in issue” • Diese Bonusaktien stammen somit aus dem distributable profit, also dem ausschüttungsfähigen Gewinn. Begründung: In Abschnitt 2 heißt es: “As of 31 December 2024… the distributable profit of the parent company amounted to RMB 14,519,182,000… The Company had sufficient distributable profits and capital reserve… for the 2024 Profit Distribution Plan and Capital Reserve Capitalization Plan.” D.h. für mich – die Bonusaktien werden explizit aus dem Gewinn ausgeschüttet. Das bedeutet für mich als deutscher Anleger in Deutschland. → steuerpflichtige Sachdividende nach § 20 EStG, zum Marktwert am Tag der Einbuchung. Gerne lass ich mich anderweitig überraschen, aber ich werde mich auf dieses Szenario vorbereiten und entsprechende Rücklagen bereitstellen, bzw. ggf. mein Bestand anpassen. (P.s. mir wäre es anders lieber, da ich nun Free Cash hierfür zurücklegen muss)

So sehe ich das bisher leider auch. Der Begriff "Bonus-Aktie" ist dahingehend in Deutschland nämlich fest definiert. Zusätzlich unterscheided BYD extra Bonus-Aktien von Kapitalisierungs-Aktien, bei einem klassischen Split wäre diese explizite Unterscheidung nicht erforderlich. Ich habe den ganzen Sachverhalt vor einigen Tagen ja schon einmal detailliert erläutert. Wer sich dafür interessiert, kann meine alten Posts hierzu lesen. Grundsätzlich wird die Steuer auf Bonus-Aktien in Deutschland auch nicht bei Einbuchung, sondern bei Verabschiedung der Ausgabe auf der Hauptversammlung fällig. Eingebucht werden sie zu 0 Euro. An diesem Tag wird (vermutlich) auch der Kurs sich noch nicht gedrittelt haben. Angenommen die Aktie von BYD entwickelt sich gut und wir stehen im Juni bei 55 Euro. Für 10 Aktien erhält jeder Aktionär 8 Bonusaktien, also 80% des IST-Bestandes. Dann müsste im Juni ein Aktionär mit 2.000 Anteilen 1.600 Anteile (eben diese 80%) mit 25% zzg. Soli auf 55 Euro pro Anteil versteuern, folglich unterstellt einem das Finanzamt dann 88.000 Euro Gewinn, woraufhin ca 23.500 Euro Steuern anfallen, die Eure Depotbank direkt einzieht. Euer ursprünglicher Kaufpreis pro Aktie spielt keine Rolle, es ist also egal, ob Ihr zu dem Zeitpunkt im Gewinn oder Verlust seid. Gleichzeitig ist der Zeitpunkt des Kaufs egal. Es zählt nur der Wert der Aktie am Tag des Beschlusses der Ausgabe von Bonusaktien. Und wenn diese erst mit der Bar-Dividende ausgegeben werden, müsst Ihr auf diese auch noch 2 Monate warten. Und da die Frage aufkam: Natürlich kann man hier mit dem Verlusttopf verrechnen. Und es gilt immer First-in, First-Out. Angenommen jemand kauft die Aktie zu 56 Euro am Tag vor dem Beschluss und am Beschlusstag liegt die Aktie bei 55 Euro, dann zahlt er trotz dem Buchverlustes von einem Euro und der (vermutlichen) späteren Drittelung des Aktienwertes die volle Steuer als hätte er pro Aktie 55 Euro Gewinn gemacht. Falls es so kommt, wäre es für einige möglicherweise unschön. Es kann aber noch immer sein, dass am Ende doch "nur" der gedrittelte Aktienpreis versteuert werden muss. Unwahrscheinlich dürfte es sein, dass die Bonus-Aktien nicht zur anteiligen Verwässerung führen. Am Ende müsst Ihr, wie ich bereits sagte, bedenken, dass das Steuerrecht in Deutschland nun einmal anders ist als in anderen Ländern. Da haben wir ggf. einfach Pech gehabt. Und solange offiziell keine Details bekannt werden, ist auch keine finale Antwort möglich. Es sollte nur jeder im Hinterkopf haben, dass da was kommen kann.
Safeme
Safeme, 06.05.2025 17:15 Uhr
1

na klar

Dieser Topf greift nicht bei steuerpflichtigen Aktien genauso nicht wie bei Dividende
Pogige
Pogige, 06.05.2025 17:07 Uhr
1
na klar
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