BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Hier muss ich etwas korrigieren, der Aktionär zahlt nicht auf 80% des Gesamtwertes die Steuer sondern nur auf die benannten zusätzlichen Bonusaktien, wie im Beispiel aufgeführt. Es ist nicht zutreffend, dass „80 % des Gesamtwerts des BYD-Depots“ steuerpflichtig sind. Richtig ist, nur der Wert der Bonusaktien ist steuerpflichtig – ca. 28 % des neuen Gesamtbestands. - Gesetzliche Grundlage: § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG Auszug: „Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören […] Gewinnanteile (Dividenden) aus Aktien […] auch wenn sie in Form von Aktien gewährt werden.“ Konsequenz: Wenn ein Unternehmen Aktien aus dem Bilanzgewinn ausschüttet („Bonusaktien“), gelten diese als Sachdividende. Bemessungsgrundlage ist der gemeine Wert (Marktwert) der erhaltenen Aktien zum Zeitpunkt der Zuteilung (§ 20 Abs. 4a Satz 3 EStG). Dieser Wert ist steuerpflichtig, selbst wenn du die Aktien nicht verkauft hast. - Abgrenzung zur Kapitalerhöhung aus Kapitalrücklage Kapitalerhöhungen aus der Kapitalrücklage („Kapitalisierungsaktien“) führen nicht zu steuerpflichtigen Einkünften, weil kein Zufluss im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG vorliegt. Gem. BMF-Schreiben 2016, Rn. 91: „Wird das Grundkapital durch Umwandlung von Rücklagen (Kapitalrücklage oder Gewinnrücklagen) erhöht und werden dem Anteilseigner neue Anteile im Verhältnis zu seinen bisherigen Beteiligungen zugeteilt, liegt keine Ausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG vor.“ Schlussfolgerung; Nur der Wert der Bonusaktien, nicht der Gesamtbestand! > Die ursprünglich gehaltenen Aktien sind nicht steuerpflichtig, da sie kein „Zufluss“ sind. > Nur die Bonusaktien sind steuerpflichtig → deren Marktwert ist zu versteuern. > Die Kapitalisierungsaktien sind nicht steuerpflichtig Sollte ein Steuerberater hier im Forum sein, darf er gerne hierzu seine Einschätzung abgeben.
Hier muss ich etwas korrigieren, der Aktionär zahlt nicht auf 80% des Gesamtwertes die Steuer sondern nur auf die benannten zusätzlichen Bonusaktien, wie im Beispiel aufgeführt. Es ist nicht zutreffend, dass „80 % des Gesamtwerts des BYD-Depots“ steuerpflichtig sind. Richtig ist, nur der Wert der Bonusaktien ist steuerpflichtig – ca. 28 % des neuen Gesamtbestands. - Gesetzliche Grundlage: § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG Auszug: „Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören […] Gewinnanteile (Dividenden) aus Aktien […] auch wenn sie in Form von Aktien gewährt werden.“ Konsequenz: Wenn ein Unternehmen Aktien aus dem Bilanzgewinn ausschüttet („Bonusaktien“), gelten diese als Sachdividende. Bemessungsgrundlage ist der gemeine Wert (Marktwert) der erhaltenen Aktien zum Zeitpunkt der Zuteilung (§ 20 Abs. 4a Satz 3 EStG). Dieser Wert ist steuerpflichtig, selbst wenn du die Aktien nicht verkauft hast. - Abgrenzung zur Kapitalerhöhung aus Kapitalrücklage Kapitalerhöhungen aus der Kapitalrücklage („Kapitalisierungsaktien“) führen nicht zu steuerpflichtigen Einkünften, weil kein Zufluss im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG vorliegt. Gem. BMF-Schreiben 2016, Rn. 91: „Wird das Grundkapital durch Umwandlung von Rücklagen (Kapitalrücklage oder Gewinnrücklagen) erhöht und werden dem Anteilseigner neue Anteile im Verhältnis zu seinen bisherigen Beteiligungen zugeteilt, liegt keine Ausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG vor.“ Schlussfolgerung; Nur der Wert der Bonusaktien, nicht der Gesamtbestand! > Die ursprünglich gehaltenen Aktien sind nicht steuerpflichtig, da sie kein „Zufluss“ sind. > Nur die Bonusaktien sind steuerpflichtig → deren Marktwert ist zu versteuern. > Die Kapitalisierungsaktien sind nicht steuerpflichtig Sollte ein Steuerberater hier im Forum sein, darf er gerne hierzu seine Einschätzung abgeben.
Du referenzierst hier schon auf den richtigen Gesetzestext: § 20 Abs 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz/EStG . Hier ist zur Konkretisierung das BMF-Schreiben Rn. 91 von 2016 heranzuziehen. Zwar hat das BMF den Text 2022 noch einmal nachgeschärft, aber die Randnummer 91 unberührt belassen. "Bonus-Aktie" bedeutet im Deutschen Steuerrecht per Definition, dass die Anteile ohne Kapitalerhöhung steigen und aus Gewinnrücklagen finanziert werden. Im Gegensatz werden bei der Ausgabe von Kapitalisierungsaktien Kapitalreserven in Aktien umgewandelt, wodurch das Grundkapital steigt. Noch einmal: Wenn der Pressetext von BYD den Sachverhalt korrekt wiedergibt, zahlt JEDER BYD-Aktionär in Deutschland auf 80% des Gesamtwertes seiner BYD-Aktienbestandes sofort Kapitalertragssteuer, auch dann, wenn er mit seinem Investment zu dem Zeitpunkt im Minus ist. Wenn es sich ausschließlich um eine Aktienausgabe von Kapitalisierungsaktien handeln würde, hätte BYD hier keine deutliche Unterscheidung vornehmen müssen. Dass hier unmittelbar die Kapitalertragssteuer anfällt, ohne dass ein Wahlrecht für den Aktionär bestünde, ist eben eine Besonderheit des deutschen Steuerrechts. Mehr können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen und müssen auf Anfang Juni warten. Falls die Sache am Ende wie dargestellt ausgeht, dürften bei nicht wenigen satte 5-stellige Steuerschulden entstehen. Ggf. ist es sinnvoll, mit dem Broker vorab zu klären, was passiert, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist.
Bitte einmal den Gesetzestext vorlegen, in welchem das so geregelt ist, wie es Ihrer Meinung nach sein soll. Ich konnte nämlich nur einen Text finden indem das völlig anders dargestellt wird. 1. § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG „Erhält der Steuerpflichtige neue Anteile unentgeltlich aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, gelten die Anschaffungskosten der alten Anteile anteilig als Anschaffungskosten der neuen Anteile.“
So ist es. Beschweren darf man sich beim Gesetzgeber. Deutsches Steuerrecht ist sowieso eine Sache für sich. Und um Deine Bedenken aufzugreifen. Angenommen, jemand hätte irgendwann um 2008 herum für 1 Euro pro Aktie 10.000 Euro in BYD investiert, also 10.000 Anteile erworben, die er bis heute hält. Und die Aktie steht im Juni bei 55 Euro pro Anteil. Dann muss diese Person 80% des aktuellen Wertes seines Investments voll versteuern, also 440.000 Euro. Darauf fallen dann überschlagen rund 120.000 Euro steuern an. Dadurch, dass 80% an Bonus-Aktien ausgegeben werden, erfolgt eine immense Besteuerung, ohne dass der Investor Geld erhält, aus dem er die Steuernzahlen könnte. Zusätzlich wird auch sein Altbestand verwässert. Er steht also nachher nicht besser da, was den Wert seines Investments anbelangt, er hat dann jedoch bereits so viel Steuern gezahlt, als hätte er 80% Gewinn auf seinen Altbestand gemacht. Noch einmal: Wer am Tag vor der Hauptversammlung 30.00 Euro in 600 BYD Aktien zu 50 Euro investiert, zahlt 6.500 Euro Steuern für Bonus-Aktien, die ihm wertmässig im Portfolio nichts bringen und ohne, dass er überhaupt einen Kursgewinn gemacht hätte. @Safeme: Naja, überleg einmal, wenn das ganze als Dividendengewinn gebucht würde, hättest Du niemals die Möglichkeit, das Geld gegen durch Verrechnung abzuschreiben. Es sei denn, Du legst sehr große Geldbeträge für sehr lange Zeit bei sehr hohen Negativzinsen an ;)
Ich kann und will das alles irgendwie nicht glauben. Das würde bedeuten, dass BYD fast 1/3 der Market Cap als Gewinn ausschütten würde. Das würde zum einer Bardividende von 33 Prozent entsprechen, auch wenn der Kurs sich am Ex-Tag drittelt. Das macht doch kein Unternehmen. Sollte man in Betracht ziehen, vorher zu verkaufen, um nur die Dividende nicht zu kassieren, sollte man bedenken, dass am 10.06. Schlusskurs China und nicht Deutschland zählt. Alles zwischen 9.00 Uhr und Handelsschluss in Deutschland ist Niemandsland vor Ex-Day China am 11.06.
So ist es. Beschweren darf man sich beim Gesetzgeber. Deutsches Steuerrecht ist sowieso eine Sache für sich. Und um Deine Bedenken aufzugreifen. Angenommen, jemand hätte irgendwann um 2008 herum für 1 Euro pro Aktie 10.000 Euro in BYD investiert, also 10.000 Anteile erworben, die er bis heute hält. Und die Aktie steht im Juni bei 55 Euro pro Anteil. Dann muss diese Person 80% des aktuellen Wertes seines Investments voll versteuern, also 440.000 Euro. Darauf fallen dann überschlagen rund 120.000 Euro steuern an. Dadurch, dass 80% an Bonus-Aktien ausgegeben werden, erfolgt eine immense Besteuerung, ohne dass der Investor Geld erhält, aus dem er die Steuernzahlen könnte. Zusätzlich wird auch sein Altbestand verwässert. Er steht also nachher nicht besser da, was den Wert seines Investments anbelangt, er hat dann jedoch bereits so viel Steuern gezahlt, als hätte er 80% Gewinn auf seinen Altbestand gemacht. Noch einmal: Wer am Tag vor der Hauptversammlung 30.00 Euro in 600 BYD Aktien zu 50 Euro investiert, zahlt 6.500 Euro Steuern für Bonus-Aktien, die ihm wertmässig im Portfolio nichts bringen und ohne, dass er überhaupt einen Kursgewinn gemacht hätte. @Safeme: Naja, überleg einmal, wenn das ganze als Dividendengewinn gebucht würde, hättest Du niemals die Möglichkeit, das Geld gegen durch Verrechnung abzuschreiben. Es sei denn, Du legst sehr große Geldbeträge für sehr lange Zeit bei sehr hohen Negativzinsen an ;)
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