BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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NewEarth76
NewEarth76, 07.06.2025 17:51 Uhr
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In Österreich fällt für den Erhalt von Bonusaktien (Stockdividenden) grundsätzlich keine Kapitalertragsteuer (KESt) zum Zeitpunkt der Einbuchung an – sofern es sich um eine steuerneutrale Zuteilung handelt. Aber: Die steuerliche Behandlung hängt vom genauen Hintergrund der Zuteilung ab! 🔍 Zwei mögliche steuerliche Szenarien: 1. Steuerneutrale Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien aus Rücklagen) Wenn BYD die Bonusaktien aus Rücklagen zuteilt (also eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, wie es in China üblich ist), gilt in Österreich: • ✅ Keine KESt bei Einbuchung • 📉 Der Einstandskurs deiner bestehenden Aktien wird aufgeteilt → Die Anschaffungskosten verteilen sich auf die alten und neuen Aktien. • 🧾 Die Versteuerung erfolgt erst beim Verkauf, also mit dem dann gültigen Veräußerungsgewinn. 2. Stockdividende im engeren Sinne (Ausschüttung aus Gewinn) Falls es sich um eine echte Aktiendividende aus dem Gewinn handelt, dann: • ❗ KESt kann sofort fällig werden (27,5 % auf den tatsächlichen Wert der erhaltenen Aktien zum Zuteilungszeitpunkt) • Aber: Das ist bei internationalen Unternehmen wie BYD eher unwahrscheinlich – vor allem, wenn keine Bardividende zur Auswahl steht. Bei BYD handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Kapitalmaßnahme (Bonus Shares aus Rücklagen), wie sie in Hongkong und China üblich ist. In diesem Fall: • ✅ Keine KESt bei Einbuchung • 📉 Die Anschaffungskosten der Aktien werden entsprechend angepasst. Fazit: Nein, für den Erhalt der Bonusaktien von BYD muss in Österreich in der Regel keine Kapitalertragsteuer bezahlt werden, sofern es sich um eine steuerneutrale Maßnahme (z. B. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) handelt – was hier der Fall zu sein scheint.
D
Donidoni, 07.06.2025 17:47 Uhr
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Wenn es so kommen würde wie Emil schreibt wäre das schon ärgerlich aber da ich bei byd auf dicken gewinnen sitze würde ein Verkauf für mich auch sofort zu zahlenden steuern fuehren. Meine Frau arbeitet in einem Riesen Steuer Büro. Die soll di mal einen Chef fragen.
angoras
angoras, 07.06.2025 17:42 Uhr
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Wie schon geschrieben...andere Länder andere Sitten
angoras
angoras, 07.06.2025 17:41 Uhr
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Es muss ja auch so sein, es kann ja nicht zu einem finanziellen Verlust kommen, den man nicht beeinflussen kann und der einem quasi auferzwungen wird (außer man verkauft vorher, aber das ist für mich keine annehmbare Option)

Nach der Einschreibung der Aktien werdet ihr wieder alle rumheulen...und so sinnvolle Sachen schreiben wie ....wie kann das denn nur sein....das ist doch nicht rechtens...usw und so fort
rzeller
rzeller, 07.06.2025 17:36 Uhr
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Es muss ja auch so sein, es kann ja nicht zu einem finanziellen Verlust kommen, den man nicht beeinflussen kann und der einem quasi auferzwungen wird (außer man verkauft vorher, aber das ist für mich keine annehmbare Option)
D
Donidoni, 07.06.2025 17:30 Uhr
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und nochmal es kommen auch wenn emil recht hat keine steuern die du nicht sowieso zahlen müsstest.
D
Donidoni, 07.06.2025 17:28 Uhr
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d.h. als fazit für mich der worstcase ist, dass 8/30 des depotwerts direkt versteuert werden mit 26,375% also insgesamt 30/8 ×0,26375=0,07033... also könnten wenn emils aussage stimmt 7% des aktuellen byd depotwerts an steuern anfallen aber du hast dann diese aktien schon versteuert und der ek deiner alt aktien ändert sich nicht und du zahlst später weniger steuern.
rzeller
rzeller, 07.06.2025 17:28 Uhr
1

Es wird richtig teuer werden

Ich bin überzeugt, der einzige, der überhaupt nichts verstanden hat bist du, schon deine immer gleichen jämmerlichen Kommentare ohne Inhalt😭😭😭
angoras
angoras, 07.06.2025 17:22 Uhr
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Es wird richtig teuer werden
D
Donidoni, 07.06.2025 17:08 Uhr
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eins von beiden wird passieren wobei ich natürlich sagen muss, dass es mir auch lieber waere es würde ein normaler split durchgeführt bei dem ich sicher weiss was passiert und ich meine aktien verkaufen kann wenn es mir steuertechnisch besonders gut passt. z.b. in der rente wenn ich keinen verdienst habe kann man, dass gut timen und zahlt vllt nie steuern
D
Donidoni, 07.06.2025 17:06 Uhr
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wenn emilh recht hat dann werden steuern direkt fällig das stimmt dann aber um es nochmal zu betonen es sind steuern die du sowieso zahlen musst und deine altaktien behalten dann ihren alten einkauf - es gibt nur 2 varianten du zahlst keine steuern und es gibt einen neuen gesplitteten ek oder alte und neue aktien werden getrennt betrachtet, dann fallen auf die neuen aktien steuern an aber später bei verkauf deiner alten aktien dann viel weniger steuern - den fall, dass einfach so irgendwelche zusätzlichen steuern anfallen den gibt es nicht
D
Donidoni, 07.06.2025 17:03 Uhr
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2. Bei steuerpflichtigen Bonusaktien (z. B. aus Vorjahresgewinn/Sachdividende): Die Bonusaktien gelten als neu angeschafft zum Marktwert am Zuteilungstag. Sie haben einen eigenen Einstandskurs (z. B. 20 € je Aktie, wenn sie bei Zuteilung 20 € wert waren). Die alten Aktien behalten ihren historischen Einstandskurs (z. B. 30 € von früher). ➡️ Der Durchschnittspreis wird nicht gemischt! Altbestand und Bonusaktien werden steuerlich getrennt behandelt. 🧾 Beispiel: Angenommen: Du hast 100 BYD-Aktien zu 10 € gekauft. Du bekommst 80 Bonusaktien, die am Zuteilungstag 20 € wert sind → steuerpflichtige Sachdividende. Die 80 Aktien werden mit 20 € Einstandskurs ins Depot eingebucht. Du zahlst auf die 1.600 € (80 × 20 €) Abgeltungsteuer (25 % + Soli). Beim späteren Verkauf: Für die alten 100 Aktien: Gewinn = Verkaufspreis minus 10 € Für die Bonusaktien: Gewinn = Verkaufspreis minus 20 €
D
Donidoni, 07.06.2025 16:59 Uhr
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entweder sie buchen die die aktien mit ek 0 rein dann musst du natürlich die stuern zahlen aber dann verändert sich nichts an dem ek deiner "alten" aktien oder es wird wie ein split behandelt
D
Donidoni, 07.06.2025 16:56 Uhr
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also angenommen es stimmt was der steuerberater in diesem forum schrieb, dann heisst das immer das diese aktien komplett neue aktien sind mit ek-wert 0 und komplett versteuert werden. aber das heisst dann gleichzeitig das deine anderen aktien ihren alten ek beibehalten und im wert natürlich fallen. also mein verständnis ist auf jeden fall, dass es egal wie es gehandhabt wird steuertechnisch nur eine verschiebung ist.
D
Donidoni, 07.06.2025 16:50 Uhr
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sind bonusaktien laut einkommenssteuergesetz §20 absatz 1 nummer 1 nicht sachdividenden ChatGPT: Sehr gute und tiefgehende Frage! Die steuerliche Einordnung von Bonusaktien im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) ist tatsächlich nicht eindeutig trivial und wird oft missverstanden. Lass uns das präzise klären: 📜 § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG – Was steht dort? „Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören: Gewinnanteile (Dividenden), sonstige Bezüge aus Aktien, ... unabhängig davon, ob sie in Geld oder in anderen Wirtschaftsgütern (Sachdividenden) bestehen ...“ Das Gesetz erwähnt also explizit, dass Sachdividenden – also Dividenden nicht in Geld, sondern in Form anderer Vermögenswerte – steuerpflichtig sind. ✅ Aber: Sind Bonusaktien eine solche Sachdividende? Antwort: Nein, in der Regel nicht. ▶️ Warum? Bonusaktien bzw. Kapitalisierungsaktien entstehen meist durch Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 AktG), also durch Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital. Du bekommst keinen Vermögenszuwachs in dem Moment. Dein prozentualer Anteil am Unternehmen bleibt gleich. Sie gelten nicht als ausschüttungsähnlicher Vorgang im Sinne einer „Sachdividende“. ➡️ Ergebnis: Bonusaktien sind keine steuerpflichtige Einnahme zum Zeitpunkt der Zuteilung – weder als Geld- noch als Sachdividende. 🔎 Was sagen die Finanzbehörden (z. B. BMF oder BFH)? In verschiedenen BMF-Schreiben und auch durch die BFH-Rechtsprechung wurde wiederholt bestätigt: Gratisaktien aus Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stellen keine Einkünfte i.S.d. § 20 EStG dar. Stattdessen wird der Anschaffungspreis neu verteilt (§ 20 Abs. 4a Satz 7 EStG). hier nochmal bei chatgpt nachgebohrt also bei mir kommt keine entschuldigung sondern er wiederholt was vorher schon gesagt wurde
D
Donidoni, 07.06.2025 16:45 Uhr
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Ich will nochmal ein ganz einfaches Beispiel dazu machen. Angenommen ich habe eine Aktie Einkauf 5€ und aktueller wert 10. Mal angenommen es Farbe dann dazu eine Bonus Aktie und die muss komplett versteuert werden dannnhaette ich danach 2 Aktien eine mit ek 0 wert 5€ und eine mit ek 5 wert 5€ d.h ich versteuere jetzt meine 5€ Gewinn sofort und habe danach 2 steuerfreie Aktien im Depot. Oder aber es ist einfach wie bei einem Split und ich habe dannebaktien mit jeweils 5€ wert und einem gesplitteten ek von 2.5 und ich muss die 5 € bei Verkauf dieser beider Aktien versteuern. Es werden die keine Aktien rein gebucht komplett versteuert und dann nochmal versteuert. Der worst case ist das du gezwungen wirst Teile deines Gewinns jetzt zu versteuern anstatt beim Verkauf. Und wenn du keinen Gewinn hast würde das heissen du zahlst jetzt steuern und hast dann eine Position die im minus ist also sozusagen einen verlusttopf. Von dieser direkten Versteigerung gehe ich aber nicht aus aber auch wenn sie kommt ist das keine zusatzsteuer
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