Das neue Dax Prognose Forum WKN: 846900 ISIN: DE0008469008 Forum: Indizes User: Jens2020
Selber keinen Ratschlag parat, aber vielleicht hilft ChatGpt. Die hätten auch direkt den Mustertext für den Einspruch parat. Die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften (nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) erlaubt nur eine Verrechnung von Verlusten bis max. 20.000 € pro Jahr. Viele hielten das für verfassungswidrig — mehrere Finanzgerichte (z. B. FG Rheinland-Pfalz, FG Rheinland-Westfalen) haben bereits Zweifel angemeldet. Inzwischen hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) diese Beschränkung dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt (Az. BFH VIII R 15/21 und VIII R 23/20). Das Verfahren beim BVerfG läuft immer noch. 📌 Was bedeutet das für dich konkret? 1️⃣ Finanzamt erstattet nicht freiwillig: Solange das Gesetz formal noch gilt, wendet dein Finanzamt es an und zahlt nicht mehr als die 20.000 € Verluste aus — egal was der Bankberater sagt. Ohne ein Gerichtsurteil müssen sie sich an die Rechtslage halten. 2️⃣ Was kannst du tun? Wenn du betroffen bist (z. B. Vorauszahlung zu hoch, Verluste nicht anerkannt): ✅ Einspruch einlegen gegen den Steuerbescheid — am besten mit Hinweis auf das anhängige Verfahren beim BVerfG (Aktenzeichen: 2 BvL 3/21). ✅ Gleichzeitig Ruhen des Verfahrens beantragen (dann wird es ausgesetzt, bis das BVerfG entscheidet). ✅ Hast du keinen aktuellen Bescheid mehr, kannst du ggf. eine schlichte Änderung oder Wiedereinsetzung beantragen, wenn du die Fristen verpasst hast. 3️⃣ Was machen andere? Viele Steuerberater raten, ALLE Bescheide offen zu halten, also: Einspruch einlegen und Ruhen beantragen. Wenn das BVerfG entscheidet, kannst du rückwirkend die volle Verlustverrechnung verlangen. Ohne Einspruch ist der Bescheid meist bestandskräftig — dann geht nichts mehr. ✅ Mein Tipp Prüfe deine Bescheide: Sind sie endgültig oder vorläufig? Wenn möglich: Unbedingt Einspruch + Ruhen beantragen. Auf Fristen achten! Nach Bescheid hast du nur 1 Monat Zeit für Einspruch.
Selber keinen Ratschlag parat, aber vielleicht hilft ChatGpt. Die hätten auch direkt den Mustertext für den Einspruch parat. Die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften (nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) erlaubt nur eine Verrechnung von Verlusten bis max. 20.000 € pro Jahr. Viele hielten das für verfassungswidrig — mehrere Finanzgerichte (z. B. FG Rheinland-Pfalz, FG Rheinland-Westfalen) haben bereits Zweifel angemeldet. Inzwischen hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) diese Beschränkung dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt (Az. BFH VIII R 15/21 und VIII R 23/20). Das Verfahren beim BVerfG läuft immer noch. 📌 Was bedeutet das für dich konkret? 1️⃣ Finanzamt erstattet nicht freiwillig: Solange das Gesetz formal noch gilt, wendet dein Finanzamt es an und zahlt nicht mehr als die 20.000 € Verluste aus — egal was der Bankberater sagt. Ohne ein Gerichtsurteil müssen sie sich an die Rechtslage halten. 2️⃣ Was kannst du tun? Wenn du betroffen bist (z. B. Vorauszahlung zu hoch, Verluste nicht anerkannt): ✅ Einspruch einlegen gegen den Steuerbescheid — am besten mit Hinweis auf das anhängige Verfahren beim BVerfG (Aktenzeichen: 2 BvL 3/21). ✅ Gleichzeitig Ruhen des Verfahrens beantragen (dann wird es ausgesetzt, bis das BVerfG entscheidet). ✅ Hast du keinen aktuellen Bescheid mehr, kannst du ggf. eine schlichte Änderung oder Wiedereinsetzung beantragen, wenn du die Fristen verpasst hast. 3️⃣ Was machen andere? Viele Steuerberater raten, ALLE Bescheide offen zu halten, also: Einspruch einlegen und Ruhen beantragen. Wenn das BVerfG entscheidet, kannst du rückwirkend die volle Verlustverrechnung verlangen. Ohne Einspruch ist der Bescheid meist bestandskräftig — dann geht nichts mehr. ✅ Mein Tipp Prüfe deine Bescheide: Sind sie endgültig oder vorläufig? Wenn möglich: Unbedingt Einspruch + Ruhen beantragen. Auf Fristen achten! Nach Bescheid hast du nur 1 Monat Zeit für Einspruch.
Habe eine wichtige Frage. Die Beschränkung der Verlustverrechnung bei den Termingeschäften wurde als Verfassungswiidrig eingestuft. Die Steuervorrauszahlung die ich 2021 gezahlt habe will mir das Finanzamt nicht mehr zurückschicken. Auch den Verlustvortrag von 20000€ Jährlich den ich laut dem Bankberater geltend machen kann akzeptieren die auch nicht. Mich würde es interessieren ob jemand hier ist der auch davon betroffen ist und wie er das Problem geregelt hat.
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