FREYR BATTERY Forum: Community User: Mountainclimber
Das war aber nur der Entwurf vom Senstsausschuss. Es folgt noch die Abstimmung im Senat und im Repräsentantenhaus. Änderungen durchaus möglich. Du spekulierst aber auf der Prämisse, dass das jetzt schon alles Fakten wären. Außerdem schreibst du so, als wäre es ja „natürlich“ schwieriger mit der Finanzierung und dass die G2 „alles andere als sicher“ sei und „auf der kippe“ stehe. Bro?? Was ist wenn T1 schon einen Saudi-Investor an der Angel hat? Also du weiß es nicht, schreibst aber so, als wäre deine Schlussfolgerung natürlich die einzig sinnvolle. Letzter Punkt: „Wie wissen alle was das für die Zukunft von T1 bedeuted“ mals wieder suggerierst du eine Firmenpleite und dass das ja Jeder so denken würde. Ersten müssten deine vorherigen Aussagen ja erstmal eintreten und zum anderen, würde auch nur mit der bestehenden G1 keine Insolvenzgefahr bestehen, wie von dir suggeriert…
Nach Inkrafttreten des Gesetzes sind alle Bauvorhaben ab 01.01.2026 betroffen. Davor gilt das alte Recht. So zumindest habe ich es verstanden. Fazit für 2025-Baubeginn: Projekte, die 2025 beginnen, können weiterhin z. B.: chinesische Solarmodule verbauen, chinesisches Know-how nutzen, mit Investoren mit FEOC-Beziehungen zusammenarbeiten, und trotzdem IRA-Steuergutschriften beanspruchen. Copyright: chatgpt
Ich meine es geht jeweils um die Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, daher wäre T1 sehr wohl betroffen, auch bei Baubeginn in 2025 oder verstehe ich es falsch? Um dem zu entgehen, müssten starke Änderungen am bestehenden Geschäftsmodell vorgenommen werden, um einer Einstufung als FEOC zu entgehen
Die Frage ist, ob T1 überhaupt davon betroffen ist? Foreign Entities of Concern (FEOC) Einschränkungen gelten jetzt für diese Gutschriften. Nach der Verabschiedung der Gesetzgebung kann der Kreditnutzer kein bestimmtes ausländisches Unternehmen sein: T1 ist kein ausländisches Unternehmen Ein Jahr nach der Verabschiedung können Einrichtungen, die mit dem Bau beginnen, keine materielle Unterstützung von einer verbotenen ausländischen Einheit erhalten: Baubeginn von G2 ist dieses Jahr, G1 ist fertiggestellt. Zwei Jahre nach der Verabschiedung darf der Kreditnutzer kein von außen beeinflusstes Unternehmen sein oder eine anwendbare Zahlung an ein verbotenes ausländisches Unternehmen leisten. So wie ich es verstehe, sind alle Unternehmen die bis nächstes Jahr (Sommer) schon im Bau bzw. fertiggestellt sind, nicht betroffen. Keine Garantie….aber das würde auch den Wunsch einiger Republikaner nach Planungssicherheit für die Unternehmen gewährleisten.
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