GAZPROM Forum: Community User: Caiw5c5f62645bb07

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Det123, 19.09.2023 8:19 Uhr
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Hallo zusammen, heute bekam ich die Info von onvista webtrading, dass die einzige Voraussetzung, dass sich die Bundesbank um den Umtausch ist ein Konto und ein Depot bei einer russischen Bank zu eröffnen. Und den Nachweis bis zum 25.09 der Bundesbank zur Verfügung stellen. Hat jemand das von euch gemacht? Und das in so einer sehr kurzen Zeit. Unverschämt

Du brauchst meines Wissens noch kein russisches kontu zum 25.09. Du musst eines benennen beispielsweise Gazprombank etc. Dann musst du aber in der Lage sein, wenn die Ausnahmegenehmigung beschlossen wird zu liefern.
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Stahlengruber, 18.09.2023 11:31 Uhr
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Hallo zusammen, heute bekam ich die Info von onvista webtrading, dass die einzige Voraussetzung, dass sich die Bundesbank um den Umtausch ist ein Konto und ein Depot bei einer russischen Bank zu eröffnen. Und den Nachweis bis zum 25.09 der Bundesbank zur Verfügung stellen. Hat jemand das von euch gemacht? Und das in so einer sehr kurzen Zeit. Unverschämt
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AktienManne, 17.09.2023 21:25 Uhr
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Es wird eine Massentaugliche Lösung geben. Das sind die ersten Schritte dazu.

Was stellst du Dir darunter vor ? Wir werden als Verlierer aus dem Rennen gehen, wenn wir nicht Konvertierung können. Ich möchte ja nichts unterstellen. Ich glaube sogar das Zwangsverkäufe für ein Apple und ein Ei gemacht werden und die Oben nachher die ADR konvertieren und irgendwann später als Aktien verkaufen. Gut verdient.
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AktienManne, 17.09.2023 21:14 Uhr
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Eigentlich gebe ich dem Einen und Anderen von Euch recht. Ich sehe auch es als Abzocke an, wo sich andere Leute eine goldene Nase verdienen. Zb. mit der Provision für Rechtsanwalt und die 3-5 Prozent zur Konvertierung. Sind ein paar Mausklicks und fertig. Ich sehe immer noch Clearstream und Konzerte als großes Problem an. Die werden sich Querstellen und wir stehen mit einem Konto in Russland da und einer Ausnahmegenehmigung.... wo nichts bringt.
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Ibra67, 17.09.2023 19:51 Uhr
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Es wird eine Massentaugliche Lösung geben. Das sind die ersten Schritte dazu.
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Det123, 17.09.2023 18:42 Uhr
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Gazprom Verifizierung https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/wow-ein-anstrengender-tag Please note that only shares of PJSC Gazprom obtained in a result of the conversion of depositary receipts can be credited to the owner?s type ?C? securities account opened in a simplified procedure, other shares can be credited to this account only after passing identification in accordance with the requirements of the Legislation of the Russian Federation on AML/CFT. ​ Bitte beachten Sie, dass nur Aktien von PJSC Gazprom, die durch die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen erworben wurden, dem Aktientyp „C“ des Eigentümers gutgeschrieben werden können. Bei einem im vereinfachten Verfahren eröffneten Wertpapierkonto können andere Aktien diesem Konto nur nach bestandener Identifizierung gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gutgeschrieben werden. Hat für mich bedeutet, ich bekomme da keine anderen Aktien hinterlegt ohne dass ich mich vor Ort ?identifiziert? habe (siehe andere Diskussionen bzgl Fahrten nach Kaliningrad ;)).  ​www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/auf-nach-kaliningrad
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Det123, 17.09.2023 17:42 Uhr
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ANATOLIEN-PORTAL ADR Tausch = Kostenfalle??? 17/9/2023 0 Kommentare   Dieser Tage ist Aufbruchstimmung nach all der Lethargie der letzten Wochen und Monate. Ausnahmegenehmigung, ADR-Übertragung, Aktientausch, Sicherung der Vermögenswerte sind die Schlagworte. Doch die all zu große Euphorie könnte schnell dem Katzenjammer weichen. Die Anleger sollten  dabei mögliche Kosten im Auge behalten. ANATOLIEN-PORTAL ADR Tausch = Kostenfalle??? 17/9/2023 0 Kommentare   Dieser Tage ist Aufbruchstimmung nach all der Lethargie der letzten Wochen und Monate. Ausnahmegenehmigung, ADR-Übertragung, Aktientausch, Sicherung der Vermögenswerte sind die Schlagworte. Doch die all zu große Euphorie könnte schnell dem Katzenjammer weichen. Die Anleger sollten  dabei mögliche Kosten im Auge behalten. Ein Beispiel soll das verdeutlichen. Dabei wird unterstellt, dass es Brokerangebote gibt, die zwischen 3% und 5% Gebühren auf aktuelle Vermögenswerte verlangen. Ähnlich wird es bei Anwälten aussehen (deren Kostenstruktur), deren Kostenstruktur ich nicht kenne. Um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen wird ein Beispiel von einem Vermögenswert von 100 Rubel ausgegangen. Dabei wird unterstellt, dass nach heutigen Stand September 2023 bei einem möglichen Verkauf (Beispiel: Magnit)  ein Abzug von einem Durchschnittskurs oder heutigem Kurs von 50% und einer Sondersteuer von 10% und einem ungewissen Rubel-Umtauschkurs von 120 als Berechnungsgrundlage ausgegangen wird. Brutto Vermögenswert 100 Rubel - 50 % Abzug                    -50 Rubel verbleiben                         50 Rubel - 10 % Sondersteuer        - 5 Rubel verbleiben                         45 Rubel - 5 % Maklergebühr          - 5 Rubel verbleiben                          40 Rubel Umrechnungskurs 120  (fiktiv, da der Rubelkurs nicht frei handelbar und nur Referenzkurse ermittelt werden) verbleiben dem Anleger (40/120) = 33 Cent pro hundert Rubel. Die Maklergebühr von 5 Rubel wurden auf den Brutto-Vermögenswert bezogen und beträgt danach 5 %. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Letztlich verbleiben dem Kunden aber nur 45 Rubel. Die 5 Rubel Maklergebühr betragen also auf den Zwischenbetrag nicht mehr 5 % sondern (5*100/45) = 11,11 %. Der Anleger sollte sich im Vorfeld genau bei einem Depotübertrag auf Russland die überleben ob die Makler- oder Anwaltsgebühr in einem angemessenen Verhältnis ist. Nun könnte man als Argument dagegenhalten. Makler- oder Anwaltskosten sind egal, wenn ich die ersten Dividenden bekomme. Das ist zwar richtig. Wenn aber ein Verkauf aufgrund von russischen Vorschriften erfolgen muss, sofern ein Handel wieder möglich ist, nutzt man sein Depot nicht längerfristig um jahrelange Dividende abzuschöpfen. Dann ist die Frage ob sich ein Tausch überhaupt lohnt. Wohlgemerkt. Wer bereits ein Depot in Russland hat oder die Möglichkeit hat eines kostengünstig zu eröffnen. Meinen Glückwunsch. Jedoch sollte sich jeder über die Vor- und Nachteile eines Depots- in Russland im Klaren sein.  Lesen Sie auch hierzu: ​www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/nachdenken-ruhe-und-besinnlichkeit Zu guter Letzt. Ich hatte in einigen Foren einmal die Problematik mit dem Abzug hingewiesen, wir er aktuell bei Rückkäufen praktiziert wird. Hier einige Beispiele, welcher Vermögenswert pro Aktie rein rechnerisch in Euro heute wert wäre. Dabei wird das og.  Beispiel mit einem Eurokurs von 33 Cent pro 100 Rubel zugrunde gelegt. Kurse Stand 15.09.2023 Gazprom 173 Rubel entspricht ca. 57 Cent Sperbank 260 Rubel entspricht ca. 86 Cent Lukoil 6.583 Rubel entspricht ca. 21,72 Euro Magnit 5.800 Rubel entspricht ca. 19,14 Euro. https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/adr-tausch-kostenfalle
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Vincent!, 17.09.2023 16:08 Uhr
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Das nutzt dir alles nichts. Irgendwann brauchst du ein Depot. Bei Gazprom musst du ggf in Kaliningrad verifizieren lassen wenn du ausser Gazprom Aktien auch andere Werte einlagern willst. Raiffeisen Russia ist ein Totalausfall. Die verlangen wohl eine Verpflichtungsertklärung dass du verkaufen musst wenn ein Handel möglich ist. Dann brauchst du erst gar nicht zu wandeln. Bei freedom24 zahlst du je nach Vermögenswert zwischen 3% bis 5% Gebühren.

Für Gazprom-ADRs brauche ich nur ein Depot/Konto bei der Gazprombank (Online-Eröffnung) und damit keine Vor-Ort-Verifizierung in Kaliningrad/Moskau oder gebührenpflichtiges Depot/Konto bei Freedom24.
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Det123, 17.09.2023 15:56 Uhr
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Bundesbank-Ausnahmegenehmigung: Habe heute den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Bundesbank gestellt (sz.finanzsanktionen@bundesbank.de). Antragstellung machbar, bis auf Unterlage zu Nr. 5, den Angaben eines russischen Depots. Aber hier scheint es, dass es eine Nachfristlösung geben wird (also Nachreichen auch nach der Frist 25. September 2023) möglich. --> Wie sehen Eure konkreten Erfahrungen mit bereits erfolgten Rückmeldungen von der Bundesbank in den letzten Wochen aus?

Das nutzt dir alles nichts. Irgendwann brauchst du ein Depot. Bei Gazprom musst du ggf in Kaliningrad verifizieren lassen wenn du ausser Gazprom Aktien auch andere Werte einlagern willst. Raiffeisen Russia ist ein Totalausfall. Die verlangen wohl eine Verpflichtungsertklärung dass du verkaufen musst wenn ein Handel möglich ist. Dann brauchst du erst gar nicht zu wandeln. Bei freedom24 zahlst du je nach Vermögenswert zwischen 3% bis 5% Gebühren.
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Vincent!, 17.09.2023 15:17 Uhr
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Bundesbank-Ausnahmegenehmigung: Habe heute den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Bundesbank gestellt (sz.finanzsanktionen@bundesbank.de). Antragstellung machbar, bis auf Unterlage zu Nr. 5, den Angaben eines russischen Depots. Aber hier scheint es, dass es eine Nachfristlösung geben wird (also Nachreichen auch nach der Frist 25. September 2023) möglich. --> Wie sehen Eure konkreten Erfahrungen mit bereits erfolgten Rückmeldungen von der Bundesbank in den letzten Wochen aus?
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Vincent!, 17.09.2023 15:07 Uhr
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Gazprombank-Konto/Depot Habe vor einer Woche den Antrag auf Eröffnung eines Kontos/Depots bei der Gazprombank gestellt (depo@gazprombank.ru), einschließlich ausgefüllten Gazprombank-eigenen Kundenanfrageformular und Reisepass-Kopie. Habe bis heute keine Rückmeldung, auch keine Eingangsbestätigung erhalten. Wie sehen Eure konkreten Erfahrungen mit der Gazprombank in den letzten Wochen aus?
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Ibra67, 16.09.2023 21:53 Uhr
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Am Freitag war nur das Dokument mit dem Hinweis das ein russisches Konto benötigt wird für Gazprom da. Heute schaue ich rein und erneut zwei Dokumente für Gazprom und Lukoil aber ohne russische Kontopflicht. Ich glaub die wissen selber nicht Mal was die da genau machen. Rückmeldefrist 22.09 für oben genannten Titel wurde eine Kapitalmalßnahme bekannt gegeben. Sofern Sie nicht daran teilnehmen möchten, ergibt sich für Sie kein Handlungsbedarf. Wir möchten Sie darüber informieren, dass American Depositary Receipts (ADR), Global Depositary Receipts oder ähnlicher Zertifikate (nachfolgend zusammen „Aktienzertifikate"), dem russische Wertpapiere zugrunde liegen und beim National Settlement Depository (NSD) verwahrt werden unter bestimmten Voraussetzungen in das zugrundeliegende Wertpapier umgewandelt werden können, um das zugrundeliegende Wertpapier zu veräußern. Bei dem Inhaber des Aktienzertifikats muss es sich um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Europäischen Union niedergelassenen Einrichtung handeln. Sofern Sie nicht daran teilnehmen möchten, ergibt sich für Sie kein Handlungsbedarf. Für eine Umwandlung der Aktienzertifikate müssen darüber hinaus die folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1.Das Aktienzertifikat muss vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt worden sein. 2.Der betreffende Genehmigungsantrag (Derogation) muss bis zum 25. September 2023 gestellt werden. 3.Der Inhaber des Aktienzertifikates muSs nachweisen können, dass eine Umwandlung für die Veräußerung notwendig ist 4.Die Veräußerung des zugrundeliegenden Wertpapiers muss mit den Verboten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, einschlieslich der Artikel 5 und 5f (EU) Nr. 833/2014, vereinbar sein. 5.Mit dem Verkauf verbundene Gelder dürfen nicht an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen fließen, die im Anhang 1 der Verordnung (EU) 269/2014 aufgeführt werden. 6.Nachweis eines Depots und Kontos in Russland über das der Inhaber des Aktienzertifikats die Wertpapiere erhalten und veräußern kann. 7.Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats.
Ad_Astra
Ad_Astra, 16.09.2023 20:00 Uhr
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/russische-adr-gazprom-lukoil-und-co-umwandlung-mit-ausnahmegenehmigung-216395.html
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Ibra67, 15.09.2023 16:55 Uhr
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für oben genannten Titel wurde eine Kapitalmaßnahme bekannt gegeben. Sofern Sie nicht daran teilnehmen möchten, ergibt sich für Sie kein Handlungsbedart. Im Rahmen des Umtauschangebotes kam es zu Änderungen der Angebotsbedingungen. Für die Prüfung des Weisungsauftrags müssen nun folgende Voraussetzungen erfolit sein: 1.Das Aktienzertifikat muss vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt worden sein. 2.Der betreffende Genehmigungsantrag (Derogation) muss bis zum 25. September 2023 gestellt werden. 3.Der Inhaber des Aktienzertifikates muss nachweisen können, dass eine Umwandlung für die Veraußerung notwendig ist. 4.Die Veräußerung des zugrundeliegenden Wertpapiers muss mit den Verboten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, einschließlich der Artikel 5 und 5f (EU) Nr. 833/2014, vereinbar sein. 5.Mit dem Verkauf verbundene Gelder dürfen nicht an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen fließen, die im Anhang der Verordnung (EU) 269/2014 aufgeführt werden. 6.Nachweis eines Depots und Kontos in Russland über das der Inhaber des Aktienzertifikats die Wertpapiere erhalten und veräußern kann. Weitere Infomationen erhalten Sie unter
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