MARINE HARVEST WKN: 924848 ISIN: NO0003054108 Kürzel: MOWIAD Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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13:59:57 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 8.906
R
RandolphDukeold, 04.03.2018 18:33 Uhr
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Noch eine kurze Frage zur Sicherheit .... Hat hier jemand bei der Diba seine MH liegen und wurde da tatsächlich auch die Quellensteuer abgezogen?
Dios
Dios, 04.03.2018 18:18 Uhr
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jep. han kurz nach dem zahlen verkauft. habe an verschiedenen anderen stellen investiert. aber ich hab auch für eine einstiegsposition hier schon was bereit liegen. muss aber wieder günstiger werden.
I
InDarkness, 04.03.2018 18:12 Uhr
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Dios, ach Du bist raus?
Dios
Dios, 04.03.2018 17:53 Uhr
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randolph nein ich habe keine mh mehr. ich steige evtl später wieder ein.
B
Burger17, 04.03.2018 17:40 Uhr
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Ist herauskopiert: Das Erstattungsverfahren nach DBA ist unkompliziert und kostenfrei. Ein Formular gibt es nicht. Man benötigt für das Erstattungsverfahren nur drei Dinge: eine Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Fiskus, die bestätigt, dass man in der Bundesrepublik als Steuerzahler gemeldet ist (ein Formular gibt es auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern, www.bzst.de), den Dividendenbeleg, aus dem der Quellensteuerabzug hervorgeht, und ein einfaches, formloses Anschreiben an die norwegische Er­stattungsbehörde (Adresse auf www.steuerliches-infocenter.de), in dem man um Rückerstattung bittet. Geben Sie gleich die Kontoverbindung mit IBAN und BIC-Code an. Für das Erstattungsschreiben ist keine spezielle Sprache vorgeschrieben. Es werden deutsche und englische Fassungen akzeptiert. Als Antwort erhält man Erstattungs­bescheide in norwegischer und englischer Sprache. Wer sprachsicher ist, sollte sein Schreiben in Englisch abfassen. https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/euro-am-sonntag-service-norwegen-wie-deutsche-anleger-nordische-quellen-anzapfen-5042780 Nur ein kleiner Nachtrag.bisher at es bei mir gereicht wenn ich den Perso mit eingereicht hatte. Das Formular wegen ansässikeit habe ich nur das erste mal vor x Jahren mitgesendet.die Gutschrift dauert zwischen 6 und 9 Monate.
I
InDarkness, 04.03.2018 15:50 Uhr
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Also was die Quellsteuer betrifft gibt es erstmal kein Entkommen. Bei welchem Broker Du bist, ist dabei egal. Zurückholen ist, was man hier so lesen konnte einfach. Die Dividendenabrechnungen zusammen mit einem formlosen Brief (auch in deutsch) nach Norwegen schicken, Kontonummer angeben und etwas Geduld haben. Ist bis aufs Porto nach Norwegen kostenfrei.
R
RandolphDukeold, 04.03.2018 15:45 Uhr
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Ok. Vielen Dank an alle. Jetzt habe ich es verstanden. Ergo: Wären meine MH's bei der Diba geblieben .... wäre die Quellensteuer auch fällig gewesen ... Ok. Mache mich jetzt schlau, wie ich mir die zurückholen kann ... Sollte das mit dem Zurückholen nicht klappen, oder ist es recht aufwendig ..... hm . .. dann wird die MH aber für mich als Divi-Titel echt uninteressant.... Jedes Mal die Hälfte futsch ist ja nicht gerade der Hit
I
InDarkness, 04.03.2018 15:41 Uhr
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Scroll mal etwas runter, im Forum wurde schon erklärt wie man sich mit überschaubaren Aufwand die Quellsteuer aus Norwegen wiederholen kann.
I
InDarkness, 04.03.2018 15:39 Uhr
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Die deutsche Steuer (Abgeltungssteuer) bleibt davon unberührt. Die war vorher fällig unf ist es es jetzt auch nich. Und die wird auch immer auf den Gesamtbetrag vor dem Quellsteuerabzug fällig.
JohnDillinger
JohnDillinger, 04.03.2018 15:39 Uhr
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Das habe ich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Die Quellensteuer im Ursprungsland entfiel bisher, in D war natürlich KESt fällig
I
InDarkness, 04.03.2018 15:37 Uhr
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Randolf, wie John schon schrieb waren bisher, genau gesagt die letzten Jahre, die Ausschüttungen Kapitalrückzahlungen (Return of Capital) und darauf fällt in Norwegen keine Quellsteuer an. Jetzt sind es wieder Dividenden.
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RandolphDukeold, 04.03.2018 15:35 Uhr
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@John: Kapitalertragssteuer habe ich bei der Diba aber auch gezahlt....
JohnDillinger
JohnDillinger, 04.03.2018 15:10 Uhr
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Randolph: ja, dieses Jahr wird erstmalig eine "richtige" Dividende gezahlt. Die vorherige Gewinnausschüttung an die Aktionäre war eine sog. Gewinnrückführung, die als solche keiner Besteuerung seitens der Aktionäre bedurfte.
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RandolphDukeold, 04.03.2018 15:05 Uhr
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@DIOS: Deine MH liegen doch schon länger bei der onvista... Wird da jetzt ab 2018 tatsächlich das erste Mal Quellensteuer abgezogen?
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RandolphDukeold, 04.03.2018 15:02 Uhr
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Äh ... kleine Korrektur: Bei der Diba taucht Quellensteuer nie auf
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RandolphDukeold, 04.03.2018 14:59 Uhr
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Hi @all: Danke für die Antworten... Irgendwie ist zwar in der Abrechnung etwas von Quellensteuer drauf bei der onvista ... aber so ganz ersichtlich daraus ist da nichts, dass die abgezogen wurde ;-( Aber auf die dusselige Quellensteuer habe ich auch getippt ... Bei den alten Abrechnungen bei der Diba taucht Quellensteuer jedenfalls nur auf. Freistellungsauftrag spielt keine Rolle; war immer schon ausgeschöpft ;-) Jemand von Euch hat geschrieben, dass Jetzt zum ersten Mal die Quellensteuer abgezogen wurde ... Ist das richtig? (Dann würde das Ganze ja Sinn machen) Dann ist aber die Frage, wie das die Diba handhabt? Wird die jetzt da auch dieses Jahr abgezogen?
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