MUTARES WKN: A2NB65 ISIN: DE000A2NB650 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

26,28 EUR
+0,19 % +0,05
19:38:50 Uhr, L&S Exchange
Knock-Outs auf mutares
Werbung
Mit Hebel
DZ Bank
Diese Werbung richtet sich nur an Personen mit Wohn-/Geschäftssitz in Deutschland. Der jeweilige Basisprospekt, etwaige Nachträge, die Endgültigen Bedingungen sowie das maßgebliche Basisinformationsblatt sind auf www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Kommentare 20.044
O
OlliK96H, 01.08.2025 18:03 Uhr
0
Also wenn du das so wie beschrieben machst, dann hoffe ich nicht du warst Short 😅 Der Absturz heute ging so schnell, da werden nur ganz wenige Short gewesen sein und sich bei Eröffnung später teils vielleicht auch stand jetzt die Finger verbrannt haben 😅 Aber wer gestern Short war und heute rechtzeitig raus ist, der hat ordentlich Kasse gemacht
Alex881
Alex881, 01.08.2025 18:03 Uhr
0
Aber die Frage bleibt für mich, ob es in unserem überbürokratisierten Land auch Fristen von der Eröffnung einer Prüfung bis quasi zur „Urteilsverkündigung“ gibt? Sollte die Prüfung nichts bringen, wäre dies ja schon irgendwie zumindest rufschädigend
TheProducer
TheProducer, 01.08.2025 18:02 Uhr
1
Eins muss ich euch sagen, Jungs: meine Recherche zeigt, dass dieselbe Agentur seit Jahren die IR für mutares macht. Die Leute kenne sich dank dieser Erfahrung aus und das ist enorm wichtig. Sie kennen offensichtlich die Firma und das Management so gut, dass man sehr schnell in solchen Situationen reagieren kann. Das gibt mir zusätzliche Sicherheit, dass ich hier richtig liege. Das Schwierigste ist es meines Erachtens, die Nerven zu behalten. Das kann man üben. Auch künftig können kleinanleger zurückkehren. Ein schönes WE.
Alex881
Alex881, 01.08.2025 17:59 Uhr
0
Aber das sind dann auch so Tage, an denen man durchaus auch als shorty richtig Kasse machen kann oder sehe ich das falsch!? Morgens bei 22,95 dick rein und ein paar Stunden später bei 28,50 raus und der Urlaub ist bezahlt 😅 Ich habe für mich jetzt auch die innere Ruhe gefunden und hänge nicht ständig am Handy, aber manchmal denke ich mir, dass es kurzfristig durchaus auch Vorteile geben kann, oder sehe ich das ganz falsch?
O
OlliK96H, 01.08.2025 17:53 Uhr
1
Mir ging es heute Morgen nicht anders 🙏😅 Da brauchst keinen Kaffee ☕️ 🫣 In solchen Fällen aber immer selbst recherchieren, sich eine eigene Meinung bilden und dann auch reagieren. Ich hatte ehrlich genauso schiss wie Birke, aber wenn man sich Die Vorwürfe angeschaut und genau gelesen hat, dann war ich mir, mit allen Risiken, ziemlich sicher, dass das Mutares nicht dauerhaft umhaut, da nicht bilanzieller Natur. Die Schnelle und plausible Antwort von Mutares kam sofort und da war klar, die früh eröffnete Trading Position, die bleibt erstmal.
Alex881
Alex881, 01.08.2025 17:47 Uhr
2
Ich persönlich habe nicht nachgelegt, da mir heute Morgen beim Aufstehen etwas das Herz in die Hose gerutscht ist! Dafür bin ich dann doch zu sehr ein Kleinkapitalist😬 Dennoch bin ich irgendwie stolz auf mich - auch dank dieses Forums - kühlen Kopf behalten zu haben und drin geblieben bin😊
O
OlliK96H, 01.08.2025 17:45 Uhr
0

Mir tun mal wieder die Kleinanleger leid, die heute in voller Panik verkauft haben.

Tipp von mir dazu: ich hab meine Hauptposition mit EK aus 2016 auf dem einen Depot, so lange sich fundamental nichts ändert, bleibt die unangetastet, auch wenn mir Kursstürze wie heute keine Freude bereiten. Im zweiten Depot kann man, mit natürlichem Risiko, Mut und Überzeugung an Tagen wie diesen ne Trading Position eröffnen. Mutares wird ja in relativ regelmäßigen Abständen was vorgeworfen und der Kurs reagiert sehr sensibel. Bisher waren es „Kleinigkeiten“ und der Kurs kommt meist recht schnell zurück. Wichtig ist dann irgendwann wieder den Absprung zu finden und auch Gewinne mitzunehmen. Bei mir hat das hier bisher immer ganz gut geklappt, auch wenn ich manches Mal Die gewinne deutlich länger hätte laufen lassen können 😅🙏🍀
hoba19_
hoba19_, 01.08.2025 17:39 Uhr
0
Geil wie Laumann direkt mal Tacko meldet und alle beruhigt.
hoba19_
hoba19_, 01.08.2025 17:39 Uhr
0
Jawoll - bei 22,30 mal eben wieder zugeschlagen und bei 25 nochmal. Ich hasse solche Tage trotzdem, weil die Nachrichtenlage auf MUX haut und mal wieder wegen des Batman-Clan's.
C
Cheeseburger, 01.08.2025 17:32 Uhr
2
Mir tun mal wieder die Kleinanleger leid, die heute in voller Panik verkauft haben.
O
OlliK96H, 01.08.2025 17:31 Uhr
0
Und immer noch günstig, versteht halt kaum einer. Das Volumen ist für so nen Tag verhältnismäßig niedrig,
Alex881
Alex881, 01.08.2025 17:24 Uhr
0
Jetzt schon 28
TheProducer
TheProducer, 01.08.2025 16:51 Uhr
0
Starkkkkk, Mutaresssss. Über 27 Euro. Sturm im Wasserglas. Bravo.
F
Frank0411, 01.08.2025 16:47 Uhr
0

ChatGPT sagt: Ja, in Deutschland dürfen Beteiligungsgesellschaften (Tochtergesellschaften) Gewinne an eine Muttergesellschaft wie die Mutares AG (eine börsennotierte Holdinggesellschaft) abführen, allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Das betrifft insbesondere das sogenannte Gewinnabführungsverhältnis nach dem § 291 AktG (Aktiengesetz). Hier sind die zentralen Bedingungen: --- ✅ Wann dürfen Beteiligungen ihre Gewinne an Mutares abführen? 1. Bestehender Gewinnabführungsvertrag Es muss ein Gewinnabführungsvertrag (Gewinnabführungs- und ggf. Verlustübernahmevertrag) zwischen der Mutares AG (als Organträger) und der Tochtergesellschaft (als Organgesellschaft) geschlossen werden. Der Vertrag muss von der Hauptversammlung der Tochtergesellschaft mit mindestens 75 % Zustimmung genehmigt werden (§ 293 AktG). 2. Eintragung ins Handelsregister Der Gewinnabführungsvertrag muss ins Handelsregister der Tochtergesellschaft eingetragen werden. Erst dann entfaltet er rechtliche Wirkung. 3. Mindestlaufzeit von fünf Jahren Der Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen bleiben (§ 302 Abs. 1 AktG), außer es bestehen wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung. 4. Verlustübernahmeverpflichtung Die Mutares AG verpflichtet sich im Gegenzug, Verluste der Tochtergesellschaft auszugleichen (§ 302 AktG). Ohne diese Verlustübernahme ist die steuerliche Anerkennung des Vertrags nicht möglich. --- ❌ Wann dürfen Gewinne nicht abgeführt werden? Kein Gewinnabführungsvertrag vorhanden oder nicht im Handelsregister eingetragen. Der Vertrag wurde nicht ordnungsgemäß genehmigt (z. B. keine 75 %-Mehrheit). Die Tochtergesellschaft ist keine Kapitalgesellschaft (z. B. eine GbR oder OHG). Die steuerlichen oder rechtlichen Voraussetzungen einer Organschaft sind nicht erfüllt (z. B. wirtschaftliche Eingliederung, tatsächliche Durchführung des Vertrags). Die Mutares AG ist nicht wirtschaftlich beteiligt genug, um eine tatsächliche Einflussnahme zu ermöglichen. --- 📌 Hinweis zur steuerlichen Organschaft Zusätzlich zum Zivilrecht ist für eine steuerneutrale Gewinnabführung auch eine körperschaftsteuerliche Organschaft nötig (nach § 14 KStG). Diese setzt u. a. voraus: Die Muttergesellschaft muss mehrheitlich an der Tochter beteiligt sein (mehr als 50 % der Stimmrechte). Die Organschaft muss für mindestens fünf Jahre ununterbrochen bestehen. Der Gewinnabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt werden. --- Fazit 👉 Damit eine Beteiligung Gewinne an die Mutares AG abführen darf, muss ein rechtlich gültiger und steuerlich anerkannter Gewinnabführungsvertrag bestehen. 👉 Ohne diesen Vertrag darf keine direkte Gewinnabführung erfolgen – Gewinne müssten dann durch Dividenden nach Gesellschafterbeschluss ausgeschüttet werden (was aber keine Pflicht ist und steuerlich anders behandelt wird). --- Wenn du willst, kann ich dir auch ein konkretes Beispiel anhand einer Mutares-Beteiligung zeigen oder erklären, wie das im Jahresabschluss dargestellt wird.

Das Fazit liefert doch eine perfekte Zusammenfassung der beiden in der Praxis am häufigsten auftretenden Formen: a) Ergebnisabführungsvertrag und b) Ausschüttung von Dividenden Mutares nutzt (logischerweise) die Variante b). Mit der Haftung hat die ganze Thematik aber nichts zu tun - das ist davon völlig unabhängig.
T
Trader_with_passion, 01.08.2025 16:32 Uhr
0
ChatGPT sagt: Ja, in Deutschland dürfen Beteiligungsgesellschaften (Tochtergesellschaften) Gewinne an eine Muttergesellschaft wie die Mutares AG (eine börsennotierte Holdinggesellschaft) abführen, allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Das betrifft insbesondere das sogenannte Gewinnabführungsverhältnis nach dem § 291 AktG (Aktiengesetz). Hier sind die zentralen Bedingungen: --- ✅ Wann dürfen Beteiligungen ihre Gewinne an Mutares abführen? 1. Bestehender Gewinnabführungsvertrag Es muss ein Gewinnabführungsvertrag (Gewinnabführungs- und ggf. Verlustübernahmevertrag) zwischen der Mutares AG (als Organträger) und der Tochtergesellschaft (als Organgesellschaft) geschlossen werden. Der Vertrag muss von der Hauptversammlung der Tochtergesellschaft mit mindestens 75 % Zustimmung genehmigt werden (§ 293 AktG). 2. Eintragung ins Handelsregister Der Gewinnabführungsvertrag muss ins Handelsregister der Tochtergesellschaft eingetragen werden. Erst dann entfaltet er rechtliche Wirkung. 3. Mindestlaufzeit von fünf Jahren Der Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen bleiben (§ 302 Abs. 1 AktG), außer es bestehen wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung. 4. Verlustübernahmeverpflichtung Die Mutares AG verpflichtet sich im Gegenzug, Verluste der Tochtergesellschaft auszugleichen (§ 302 AktG). Ohne diese Verlustübernahme ist die steuerliche Anerkennung des Vertrags nicht möglich. --- ❌ Wann dürfen Gewinne nicht abgeführt werden? Kein Gewinnabführungsvertrag vorhanden oder nicht im Handelsregister eingetragen. Der Vertrag wurde nicht ordnungsgemäß genehmigt (z. B. keine 75 %-Mehrheit). Die Tochtergesellschaft ist keine Kapitalgesellschaft (z. B. eine GbR oder OHG). Die steuerlichen oder rechtlichen Voraussetzungen einer Organschaft sind nicht erfüllt (z. B. wirtschaftliche Eingliederung, tatsächliche Durchführung des Vertrags). Die Mutares AG ist nicht wirtschaftlich beteiligt genug, um eine tatsächliche Einflussnahme zu ermöglichen. --- 📌 Hinweis zur steuerlichen Organschaft Zusätzlich zum Zivilrecht ist für eine steuerneutrale Gewinnabführung auch eine körperschaftsteuerliche Organschaft nötig (nach § 14 KStG). Diese setzt u. a. voraus: Die Muttergesellschaft muss mehrheitlich an der Tochter beteiligt sein (mehr als 50 % der Stimmrechte). Die Organschaft muss für mindestens fünf Jahre ununterbrochen bestehen. Der Gewinnabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt werden. --- Fazit 👉 Damit eine Beteiligung Gewinne an die Mutares AG abführen darf, muss ein rechtlich gültiger und steuerlich anerkannter Gewinnabführungsvertrag bestehen. 👉 Ohne diesen Vertrag darf keine direkte Gewinnabführung erfolgen – Gewinne müssten dann durch Dividenden nach Gesellschafterbeschluss ausgeschüttet werden (was aber keine Pflicht ist und steuerlich anders behandelt wird). --- Wenn du willst, kann ich dir auch ein konkretes Beispiel anhand einer Mutares-Beteiligung zeigen oder erklären, wie das im Jahresabschluss dargestellt wird.
T
Trader_with_passion, 01.08.2025 16:27 Uhr
0

Fakt ist, dass es jedes Jahr Ausschüttungen der Beteiligungen an die Holding gibt. Die Haftung hängt von der Gesellschaftsstruktur ab, nicht von der Tatsache, ob ausgeschüttet wird oder nicht.

Ok. Überrascht mich jetzt etwas. Ich habe keine Quelle, die das bestätigt oder widerlegt.
Mehr zu diesem Wert
Thema
1 MUTARES Hauptdiskussion
2 Wichtige Infos
Meistdiskutiert
Thema
1 RHEINMETALL Hauptdiskussion -1,82 %
2 INTEL Hauptdiskussion -9,22 %
3 DAX Hauptdiskussion -1,12 %
4 Investmentchancen -2,83 %
5 PLUG POWER Hauptdiskussion +5,93 %
6 AMD Hauptdiskussion -4,37 %
7 NETLIST Hauptdiskussion -18,26 %
8 DRONESHIELD LTD Hauptdiskussion -9,61 %
9 PAYPAL Hauptdiskussion +1,80 %
10 Beyond Meat Hauptdiskussion -2,03 %
Alle Diskussionen
Aktien
Thema
1 RHEINMETALL Hauptdiskussion -1,86 %
2 INTEL Hauptdiskussion -8,99 %
3 Investmentchancen -4,50 %
4 PLUG POWER Hauptdiskussion +5,93 %
5 NETLIST Hauptdiskussion -17,97 %
6 AMD Hauptdiskussion -4,35 %
7 PAYPAL Hauptdiskussion +1,74 %
8 DRONESHIELD LTD Hauptdiskussion -9,71 %
9 Beyond Meat Hauptdiskussion -2,54 %
10 Security der nächsten Generation -8,40 %
Alle Diskussionen