MUTARES WKN: A2NB65 ISIN: DE000A2NB650 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
ChatGPT sagt: Ja, in Deutschland dürfen Beteiligungsgesellschaften (Tochtergesellschaften) Gewinne an eine Muttergesellschaft wie die Mutares AG (eine börsennotierte Holdinggesellschaft) abführen, allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Das betrifft insbesondere das sogenannte Gewinnabführungsverhältnis nach dem § 291 AktG (Aktiengesetz). Hier sind die zentralen Bedingungen: --- ✅ Wann dürfen Beteiligungen ihre Gewinne an Mutares abführen? 1. Bestehender Gewinnabführungsvertrag Es muss ein Gewinnabführungsvertrag (Gewinnabführungs- und ggf. Verlustübernahmevertrag) zwischen der Mutares AG (als Organträger) und der Tochtergesellschaft (als Organgesellschaft) geschlossen werden. Der Vertrag muss von der Hauptversammlung der Tochtergesellschaft mit mindestens 75 % Zustimmung genehmigt werden (§ 293 AktG). 2. Eintragung ins Handelsregister Der Gewinnabführungsvertrag muss ins Handelsregister der Tochtergesellschaft eingetragen werden. Erst dann entfaltet er rechtliche Wirkung. 3. Mindestlaufzeit von fünf Jahren Der Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen bleiben (§ 302 Abs. 1 AktG), außer es bestehen wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung. 4. Verlustübernahmeverpflichtung Die Mutares AG verpflichtet sich im Gegenzug, Verluste der Tochtergesellschaft auszugleichen (§ 302 AktG). Ohne diese Verlustübernahme ist die steuerliche Anerkennung des Vertrags nicht möglich. --- ❌ Wann dürfen Gewinne nicht abgeführt werden? Kein Gewinnabführungsvertrag vorhanden oder nicht im Handelsregister eingetragen. Der Vertrag wurde nicht ordnungsgemäß genehmigt (z. B. keine 75 %-Mehrheit). Die Tochtergesellschaft ist keine Kapitalgesellschaft (z. B. eine GbR oder OHG). Die steuerlichen oder rechtlichen Voraussetzungen einer Organschaft sind nicht erfüllt (z. B. wirtschaftliche Eingliederung, tatsächliche Durchführung des Vertrags). Die Mutares AG ist nicht wirtschaftlich beteiligt genug, um eine tatsächliche Einflussnahme zu ermöglichen. --- 📌 Hinweis zur steuerlichen Organschaft Zusätzlich zum Zivilrecht ist für eine steuerneutrale Gewinnabführung auch eine körperschaftsteuerliche Organschaft nötig (nach § 14 KStG). Diese setzt u. a. voraus: Die Muttergesellschaft muss mehrheitlich an der Tochter beteiligt sein (mehr als 50 % der Stimmrechte). Die Organschaft muss für mindestens fünf Jahre ununterbrochen bestehen. Der Gewinnabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt werden. --- Fazit 👉 Damit eine Beteiligung Gewinne an die Mutares AG abführen darf, muss ein rechtlich gültiger und steuerlich anerkannter Gewinnabführungsvertrag bestehen. 👉 Ohne diesen Vertrag darf keine direkte Gewinnabführung erfolgen – Gewinne müssten dann durch Dividenden nach Gesellschafterbeschluss ausgeschüttet werden (was aber keine Pflicht ist und steuerlich anders behandelt wird). --- Wenn du willst, kann ich dir auch ein konkretes Beispiel anhand einer Mutares-Beteiligung zeigen oder erklären, wie das im Jahresabschluss dargestellt wird.
Liebe Leute 🙋♂️ ich will hier keine Panik machen, aber das sind die gleichen Nachrichten, wie damals bei Wirecard. Deh Verkauf von Steyr Motors hatte ich schon nicht verstanden. Also, bitte vorsichtig sein. Ggfls scheint das heute ein guter Einstiegskurs zum Nachkaufen zu sein. Ggfls auch nicht. Ich bin raus….🤷♂️
Alleine diese notwendige Konstruktion, dass Mutares ein Unternehmen aufkauft, es mit eigene Beratern saniert. Für diese Berater nimmt Mutares Geld, kann dieses aber nicht sofort kassieren, weil das gekaufte Unternehmen noch zusätzliche Schulden hat. Wenn das sanierte und gekaufte Unternehmen dann saniert ist, darf der Gewinn nicht an Mutares abgeführt werden, da sonst sonst Mutares voll haftet. Zur Zeit wird yMutares die sanierten Unternehmen nur schwer los, daher eben Börsengänge, das war bei Steyr super erfolgreich. Neue Akquisitionen sind dagegen zahlreich und spottbillig. Also ein sehr komplexes Geschäft. Das ganze passiert international und läuft etwas nich gut, Fehler passieren, und schon hat man so einen blutsaugenden Leerverkäufer am Hals. Oder jetzt prüft halt die BaFin. Was sollst? Ich traue dem Management.
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