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Kommentare 67.230
Consti22
Consti22, 17.03.2024 20:31 Uhr
3

Das knallt bald und da wollen sich auch die Mitarbeiter noch schnell eindecken, um etwas vom Kuchen abzubekommen

Das können wir nur hoffen, dass es so ist. 🙏 Wird langsam heiß.🔥
G
Gast-754631000, 17.03.2024 20:31 Uhr
0
Heiße Lust? Freud'scher Versprecher? 😂 Die hab ich auch auf die Zulassung 😅😉
B
BlackStar013, 17.03.2024 22:26 Uhr
2
Ihr setzt zu viel auf das Patent. Setzt lieber auf FDA, das wird der entscheidende Weg. Patent wäre nice, aber das entscheidet nicht über Wohl oder Übel, wenn FDA durchgeht und es zu einer Genehmigung kommt. Dann ist da auch Schutz gegeben. Und bis dahin kann man Patent noch - auch bei erster Ablehnung - noch in Berufung gehen (Wiederaufnahmeverfahren beantragen). Wenn es darum geht Zeit / Patentschutz zur Überbrückung zu erhalten 😉
k
kassykiss, 17.03.2024 22:44 Uhr
0
https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/artikel-arzneimittel-forschung/patentschutz.html
k
kassykiss, 17.03.2024 22:46 Uhr
2
Da ist es sehr schön erklärt Unterlagenschutz Es kommt vor, dass Pharmafirmen sich Neuentwicklungen, in die sie Zeit und Geld gesteckt haben, nicht patentieren lassen können – etwa die Entwicklung eines Medikaments auf Basis eines Naturstoffs, für den kein Patentschutz erteilt werden kann, da er bereits bekannt war. Dann greift aber noch ein anderer Schutz vor Nachahmung: der sogenannte Unterlagenschutz (in der englischen Fachliteratur: Regulatory Data Protection, RDP). Er bewahrt eine Firma davor, dass ihre für die Zulassung des betreffenden Medikaments eingereichten Unterlagen mit Studienergebnissen von anderen Firmen bei Zulassungsanträgen für ihre Generika mitgenutzt werden können. Im Effekt führt das in der EU dazu, dass Nachahmerpräparate zu nicht oder nicht mehr patentgeschützten Originalmedikamenten frühestens zehn Jahre nach der Zulassung für das Original auf den Markt kommen können. Versteh ich dann richtig das es nur in der EU so ist oder zählt das dann auch für die USA 🤔🤔 weiß ja nicht wie da die Regelung genau ist.
k
kassykiss, 17.03.2024 20:20 Uhr
0
Das knallt bald und da wollen sich auch die Mitarbeiter noch schnell eindecken, um etwas vom Kuchen abzubekommen
k
kassykiss, 17.03.2024 20:19 Uhr
3
Was mich aber noch positiver stimmt das selbst die Mitarbeiter vor dem Ereignis noch aktien erhalten.
k
kassykiss, 17.03.2024 20:18 Uhr
3
Und sorge nicht. Die ziehen das echt bis ins letzte nach hinten um Zeit zu bekommen. Aber ja der März bedeutet Untergang oder Auferstehung und das entscheiden die nächsten 2 Wochen es wird sehr spannend.
k
kassykiss, 17.03.2024 20:16 Uhr
0
Steht ja in dem Brief das die Fristverlängerung stattgegeben wurde.
k
kassykiss, 17.03.2024 20:16 Uhr
1
Ne geplatzt ja nicht, die haben ja die Verlängerung erhalten, sonst wäre das ganze ja schon vorbei
NACONNI66
NACONNI66, 17.03.2024 20:12 Uhr
0
Kassy woher aufeinmal die Sorge? Die Frist war beim 1. MAL schon gepatzt😉 Der Mrz wird Untergang oder Auferstehung 😎
k
kassykiss, 17.03.2024 20:10 Uhr
0
Also wird für das Patent wenn ich es richtig verstehe der 21.03.24 das wichtigste Datum sein ob es alles nur heiße Lust ist oder nicht. Bis die Seite passend bearbeitet ist dann wahrscheinlich bis in die letzte März Woche 🙈 aber der März entscheidet hier bei inno echt ne Menge 😵‍💫
k
kassykiss, 17.03.2024 20:07 Uhr
0
Übersetzt der Brief ohne die zweite Seite für alle die es noch nicht gesehen haben.... Bezüglich Ihres Antrags wurde die Frist für die Beantwortung der Mitteilung gemäß Artikel 94 EPÜ vom 21.09.23 verlängert um 2 Monate auf insgesamt 6 Monate vom Datum der Benachrichtigung bis zur oben genannten Mitteilung. Bitte beachten Sie: Sofern Ihr Antrag die oben genannte Frist überschreitet, wurde Ihr Antrag abgelehnt. Notiz Die Gewährung von Fristverlängerungen richtet sich nach der Ausführungsordnung zum EPÜ und den Prüfungsrichtlinien des EPA. 1.6 Ein Antrag auf Fristverlängerung, der zu einer Gesamtfrist von mehr als sechs Monaten führen würde, muss begründet und mit Beweisen belegt werden. Erfolgt keine fristgerechte Antwort auf die Mitteilung, gilt die europäische Patentanmeldung als zurückgenommen.
k
kassykiss, 17.03.2024 20:06 Uhr
0
Also klar sind dann 6 Monate aber ist es das Datum wonach sich alles richtet
k
kassykiss, 17.03.2024 20:06 Uhr
0
Die Antwort kam am 05.02.24 In dem Brief steht ja das Datum 21.09.2023. Muss dann die Antwort bis zum 21.03.24 erfolgen
k
kassykiss, 17.03.2024 20:04 Uhr
0
Also in dem Brief an innocans Patentanwälte steht ja das die eine Fristverlängerung von 2 Monaten erhalten haben auf 6 Monate.
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