NVIDIA WKN: 918422 ISIN: US67066G1040 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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12:20:19 Uhr, Baader Bank
Kommentare 295.427
u
upgrader, 07.12.2024 12:21 Uhr
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Ich glaube bis Jahresende eher seitwärts und erst im Januar rauf wie letztes Jahr.
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Woife, 07.12.2024 12:29 Uhr
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Nvidia in der Bild -Rallye kommt 😁https://m.bild.de/leben-wissen/mein-recht-verbraucherportal/ki-chips-von-nvidia-elon-musk-signalisiert-milliarden-geschaeft-6752b27a4852a01a084a964f

Wenn die Hausfrauen kaufen
G
Galm, 07.12.2024 12:29 Uhr
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Sind bereits mitten in der Jahresendrally. Beginnt immer im Oktober 💪 Nach Weihnachten bis Neujahr ist dünner Handel wobei die Märkte nochmal kräftig anziehen werden

Passiert ist am Kurs seit Mitte Oktober aber kaum was. Ne Rallye stell ich mir anders vor. Ich habe hier Geduld, will es nur sagen.
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Wakubaku, 07.12.2024 12:37 Uhr
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Ich hab mal ChatGPT gefragt, was deinen Fall betrifft: Kann man eine Einkommenssteuererklärung abgeben, obwohl man kein Einkommen hat, nur wegen zu hohen Kapitalerträgen? Ja, das ist möglich und in manchen Fällen sogar sinnvoll oder notwendig. Wenn Sie kein Einkommen aus Arbeit haben, aber Kapitalerträge erzielen, die den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (für Einzelpersonen) oder 2.000 Euro (für Ehepaare) übersteigen, können Sie verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. Hier sind die relevanten Punkte: 1. Kapitalerträge und Abgeltungssteuer: Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Wenn Ihre Bank die Abgeltungssteuer bereits abgeführt hat, ist eine Steuererklärung nicht zwingend erforderlich, solange die Steuerlast korrekt berechnet wurde. 2. Günstigerprüfung: Sie können eine Steuererklärung abgeben, um zu prüfen, ob die Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger besteuert werden können. Dies lohnt sich vor allem, wenn Ihr Gesamteinkommen gering ist (z. B. bei 0 € Einkommen aus Arbeit). 3. Pflicht zur Steuererklärung bei Überschreitung des Grundfreibetrags: Wenn Ihre Kapitalerträge den Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro für Ledige, 23.208 Euro für Ehepaare) übersteigen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Kapitalerträge, die diesen Betrag übersteigen, unterliegen der regulären Besteuerung. 4. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Wenn Ihre gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, können Sie eine NV-Bescheinigung beantragen. Damit führt Ihre Bank keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab, und eine Steuererklärung wäre in diesem Fall nicht notwendig. Zusammenfassend: Wenn Ihre Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag oder den Grundfreibetrag überschreiten, sollten Sie eine Steuererklärung abgeben. Andernfalls können Sie die Abgeltungssteuer durch die NV-Bescheinigung vermeiden. Heisst also, wenn du jetzt den Gewinn realisiert, bezahlt du jetzt auch diesr ca. 28% Kapitalertragssteuer, die du dir mit dem Abgeben einer Steuerklärung im. Frühjahr zurück holen kannst. (Günstigerprüfung) Vorteil: Du hast in 2025 dann immer noch die 1000 Euro konplett zur Verfügung, also den kompletten Freistellungsauftrag. Wenn du da nicht sicher bist, hol dir ein Programm wie Tax2025, kostet 16 Euro, das ist wirklich sehr gut und füll im Frühjahr zusätzlich die Anlage KAP aus und darin das Feld "Günstigerprüfung" ankreuzen, dann bekommst die Kohle vom heiligen Finanzamt wieder zurück.👍

Danke danke
B
BlueStar22, 07.12.2024 12:47 Uhr
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Passiert ist am Kurs seit Mitte Oktober aber kaum was. Ne Rallye stell ich mir anders vor. Ich habe hier Geduld, will es nur sagen.

Wir stehen 30€ höher als anfang Oktober und stabilisieren uns am ath weil die Institutionen jeden dip zum aufstocken nutzen.
Graduate
Graduate, 07.12.2024 11:35 Uhr
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Nvidia in der Bild -Rallye kommt 😁https://m.bild.de/leben-wissen/mein-recht-verbraucherportal/ki-chips-von-nvidia-elon-musk-signalisiert-milliarden-geschaeft-6752b27a4852a01a084a964f
B
BlueStar22, 07.12.2024 11:01 Uhr
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Kommt hier noch eine Weihnachtsrally?

Sind bereits mitten in der Jahresendrally. Beginnt immer im Oktober 💪 Nach Weihnachten bis Neujahr ist dünner Handel wobei die Märkte nochmal kräftig anziehen werden
s
sbrock666, 07.12.2024 10:58 Uhr
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Jup voll ausgeschöpft hab vllt nochn euro frei und mit Steuern hab ich nichts am Hut 😅

Ich hab mal ChatGPT gefragt, was deinen Fall betrifft: Kann man eine Einkommenssteuererklärung abgeben, obwohl man kein Einkommen hat, nur wegen zu hohen Kapitalerträgen? Ja, das ist möglich und in manchen Fällen sogar sinnvoll oder notwendig. Wenn Sie kein Einkommen aus Arbeit haben, aber Kapitalerträge erzielen, die den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (für Einzelpersonen) oder 2.000 Euro (für Ehepaare) übersteigen, können Sie verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. Hier sind die relevanten Punkte: 1. Kapitalerträge und Abgeltungssteuer: Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Wenn Ihre Bank die Abgeltungssteuer bereits abgeführt hat, ist eine Steuererklärung nicht zwingend erforderlich, solange die Steuerlast korrekt berechnet wurde. 2. Günstigerprüfung: Sie können eine Steuererklärung abgeben, um zu prüfen, ob die Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger besteuert werden können. Dies lohnt sich vor allem, wenn Ihr Gesamteinkommen gering ist (z. B. bei 0 € Einkommen aus Arbeit). 3. Pflicht zur Steuererklärung bei Überschreitung des Grundfreibetrags: Wenn Ihre Kapitalerträge den Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro für Ledige, 23.208 Euro für Ehepaare) übersteigen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Kapitalerträge, die diesen Betrag übersteigen, unterliegen der regulären Besteuerung. 4. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Wenn Ihre gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, können Sie eine NV-Bescheinigung beantragen. Damit führt Ihre Bank keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab, und eine Steuererklärung wäre in diesem Fall nicht notwendig. Zusammenfassend: Wenn Ihre Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag oder den Grundfreibetrag überschreiten, sollten Sie eine Steuererklärung abgeben. Andernfalls können Sie die Abgeltungssteuer durch die NV-Bescheinigung vermeiden. Heisst also, wenn du jetzt den Gewinn realisiert, bezahlt du jetzt auch diesr ca. 28% Kapitalertragssteuer, die du dir mit dem Abgeben einer Steuerklärung im. Frühjahr zurück holen kannst. (Günstigerprüfung) Vorteil: Du hast in 2025 dann immer noch die 1000 Euro konplett zur Verfügung, also den kompletten Freistellungsauftrag. Wenn du da nicht sicher bist, hol dir ein Programm wie Tax2025, kostet 16 Euro, das ist wirklich sehr gut und füll im Frühjahr zusätzlich die Anlage KAP aus und darin das Feld "Günstigerprüfung" ankreuzen, dann bekommst die Kohle vom heiligen Finanzamt wieder zurück.👍
M
Manzai, 07.12.2024 10:31 Uhr
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Kommt hier noch eine Weihnachtsrally?
W
Woife, 07.12.2024 10:22 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Und wer oder was bist du bitte weil du denkst du hast was zu melden 🤣
benstreetbob
benstreetbob, 07.12.2024 10:19 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Und durch Leute wie dich hat er seine Bühne.Ab auf igno bye...
H
Hammerfall, 07.12.2024 9:54 Uhr
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Nächste Woche Musk-Boost: https://focus.de/260543078
Honspeda
Honspeda, 07.12.2024 8:46 Uhr
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Nvidia Forum ist ja a Cirkus geworden lauter 🤡 s
W
Wakubaku, 07.12.2024 2:59 Uhr
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Also kurz gefasst durch mein niedriges Einkommen wegen meiner Ausbildung lieber auf Neujahr warten und die 500€ die hoffentlich dann noch da sind oder vllt mehr geworden sind mitnehmen und neu anlegen oder sonstiges mit machen
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