NVIDIA WKN: 918422 ISIN: US67066G1040 Kürzel: NVDA Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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21. Jun, 13:00:30 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 231.004
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Graduate,
12. Jun 12:54 Uhr
0
Aktiengewinne musst du nicht angeben. Da wird ja die Steuer eh gleich abgezogen von der Bank/dem Broker. Aber Gewinne aus kryptogeschäften, die sind anzugeben
DummeAktie,
12. Jun 13:08 Uhr
0
Aus diesem Grund habe ich kein Bitcoin oder ETCs, nur Aktien und ETFs, und ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht, ich lasse einfach den Staat zu nehmen was er will...
Lenio2,
12. Jun 13:09 Uhr
1
Spende doch das Geld lieber an bedürftige. Mit Steuererklärungen kann man mitunter saftige Rückzahlungen rausholen.
InsiderX,
12. Jun 12:39 Uhr
0
Mir ist es wurscht ob du es als Schwachsinn ansiehst oder nicht, erziele seit 10+ Jahren eine netto Rendite von knapp über 11% p.a. Das reicht mir, die Meinung eines fremden im Forum wird daran nichts ändern
Graduate,
12. Jun 12:35 Uhr
0
Dachte ich schon vor n paar Jahren. Hätte ich gehalten wäre ich jetzt Multimillionär und würde auf meiner fetten Yacht und mit zehn heißen Asia-Miezen als Crew durch die Karibik schippern 😁.
Graduate,
12. Jun 12:31 Uhr
1
Könnte mir aber vorstellen, dass kryptogewinne auf kurz oder lang steuerlich wie Gewinne aus Aktien zu behandeln sind.
Vollbanane99999,
12. Jun 12:30 Uhr
0
Wenn du innerhalb eines Jahres verkaufst, musst du Steuern auf den Gewinn zahlen.
Freigrenze: Gewinne bis 600 € pro Jahr sind steuerfrei.
Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wenn du z. B. 601 € Gewinn machst, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Beispiel: Du kaufst Ethereum im Januar 2025 und verkaufst es im November 2025 mit 800 € Gewinn → der komplette Gewinn ist steuerpflichtig.
---
🏦 Besonderheiten
Staking & Lending: Wenn du deine Coins z. B. verleihst oder stakst, kann sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern. (Dies wurde aber ab 2022 durch neue Gesetze teilweise wieder entschärft – bei Bedarf kann ich dir hier die aktuelle Lage im Detail erklären.)
Verluste aus Krypto-Verkäufen kannst du nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. anderen Krypto-Gewinnen) verrechnen.
Graduate,
12. Jun 12:30 Uhr
0
Selber musst du da nix berechnen. Aber in deiner Steuererklärung angeben. Nach einem Jahr haltedauer gar keine Steuern ist nicht schlecht.
Vollbanane99999,
12. Jun 12:29 Uhr
0
Haltedauer von mehr als einem Jahr: steuerfrei
Wenn du eine Kryptowährung länger als ein Jahr hältst, ist der Verkauf steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn ist.
Diese Regel gilt für sogenannte private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG).
Beispiel: Du kaufst im Mai 2023 Bitcoin und verkaufst im Juni 2024 → steuerfrei (weil über 1 Jahr gehalten).
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