Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader

10,14 EUR
+0,50 % +0,05
16:47:44 Uhr, Baader Bank
Kommentare 410
S
St2025, 05.08.2025 10:28 Uhr
1
Ich habe das gleiche Problem bei der Deutschen Bank und heute auch an die BaFin geschrieben.
MichaelJason
MichaelJason, 05.08.2025 8:34 Uhr
1
Dahin Versuche ich es
MichaelJason
MichaelJason, 05.08.2025 8:33 Uhr
0
📨 Alternativ per E-Mail oder Post: Du kannst die Beschwerde auch formlos schicken: 📧 E-Mail: poststelle@bafin.de 📮 Post: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Deutschland
MichaelJason
MichaelJason, 05.08.2025 8:31 Uhr
1
Also heute schreibe ich meine bedenken direkt an die BaFin.
MichaelJason
MichaelJason, 05.08.2025 8:28 Uhr
0

Kommentarlos? Wie hast du sie eingereicht? Ich hatte ne Mail an wertpapiere@ pbank gesendet

Das und ich war in der Filiale und zwar am Freitag
D
Donidoni, 04.08.2025 21:51 Uhr
0
Also deutsche Bank und Postbank haben eingezogen ob die wirklich gebührenfrei sind? :)
F
Foedi, 04.08.2025 21:42 Uhr
1
@rzeller wir sind bei der Postbank, da ist alles andere aber nichts Gebührenfrei 😂🙈
rzeller
rzeller, 04.08.2025 21:28 Uhr
0

### 📌 1. **Objektives Nettoprinzip (§ 2 Abs. 2 EStG)** Steuern dürfen nur auf **tatsächliche Überschüsse** (Einnahmen abzüglich Werbungskosten/ Betriebsausgaben) erhoben werden. Ein reiner Vermögenszuwachs ohne realisierten Gewinn löst keine Steuerpflicht aus. **Beispiel**: Unrealisierte Wertsteigerungen von Aktien oder Immobilien unterliegen nicht der Besteuerung . ### 📌 2. **Realisationsprinzip (§ 4 Abs. 1 EStG)** Gewinne werden erst bei **tatsächlicher Veräußerung oder Verwendung** steuerlich relevant. Solange Vermögen gehalten wird, erfolgt keine Besteuerung – auch nicht bei marktbedingten Wertsteigerungen . ### 📌 3. **Verfassungsrechtliches Gebot der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit** Das Bundesverfassungsgericht leitet aus Art. 3 GG ab, dass Steuern nur erhoben werden dürfen, wenn eine **konkrete wirtschaftliche Leistungsfähigkeit** (z. B. durch realisierte Gewinne) vorliegt. Eine Besteuerung ohne Gewinn verstößt gegen dieses Prinzip .

Danke, bin bei der HVB und alles läuft so wie ein Split durchgeführt wird, ohne irgendwelche Steuern oder sonstige Nachteile für mich als Aktionär. Gott sei Dank bin ich nicht bei diesen "gebührenfreien" Broker, denn da ist der Hund begraben😢
D
Donidoni, 04.08.2025 21:17 Uhr
0
### 📌 1. **Objektives Nettoprinzip (§ 2 Abs. 2 EStG)** Steuern dürfen nur auf **tatsächliche Überschüsse** (Einnahmen abzüglich Werbungskosten/ Betriebsausgaben) erhoben werden. Ein reiner Vermögenszuwachs ohne realisierten Gewinn löst keine Steuerpflicht aus. **Beispiel**: Unrealisierte Wertsteigerungen von Aktien oder Immobilien unterliegen nicht der Besteuerung . ### 📌 2. **Realisationsprinzip (§ 4 Abs. 1 EStG)** Gewinne werden erst bei **tatsächlicher Veräußerung oder Verwendung** steuerlich relevant. Solange Vermögen gehalten wird, erfolgt keine Besteuerung – auch nicht bei marktbedingten Wertsteigerungen . ### 📌 3. **Verfassungsrechtliches Gebot der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit** Das Bundesverfassungsgericht leitet aus Art. 3 GG ab, dass Steuern nur erhoben werden dürfen, wenn eine **konkrete wirtschaftliche Leistungsfähigkeit** (z. B. durch realisierte Gewinne) vorliegt. Eine Besteuerung ohne Gewinn verstößt gegen dieses Prinzip .
D
Donidoni, 04.08.2025 21:12 Uhr
1
Naja man spricht mit einem x beliebigen Mitarbeiter. Der kennt sich im Steuerrecht so gut aus wie ich. Ich werde noch eine genauere Antwort per Mail bekommen. Mal sehen was die sagen.
F
Foedi, 04.08.2025 20:47 Uhr
0
@Donidoni und was sagen sie dazu, dass ja gar kein Kapitalzuwachs stattgefunden hat?
F
Foedi, 04.08.2025 19:35 Uhr
1
Sie werden so lange die gleiche Geschichte am Telefon erzählen, bis sie neue Instruktionen bekommen haben. Ich habe seit Freitag auch noch keine Abrechnung und auch keine Antwort auf meine Mail erhalten. Fakt ist, sollten sie es so lassen wollen, werde ich versuchen anderweitige Unterstützung zu erhalten denn es macht schlichtweg keinen Sinn und nur weil ein Unternehmen die ausgegebenen Aktien in einem Split Bonusaktien nennt, zählen immer noch die Gesetze und die sind - Steuern auf Erträge die hier aber nicht gegeben sind.
B
BTrader, 04.08.2025 18:46 Uhr
0
Der 1st Level am Telefon hat doch auch keine Ahnung! Und nein, zumindest für Deutschland ist nichts okay. Selbst mit korrekt berechnetem EK sind, wie oben bereits geschrieben, sind die beiden neuen Aktientranchen steuerlich unterschiedlich zu bewerten!
T
Tycoon5c699bc96cb5b, 04.08.2025 18:31 Uhr
0
Es ist wirklich schwierig, eine Ertragssteuer zahlen zu müssen, wenn kein Ertrag vorhanden ist.Ich habe bereits E-Mails geschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten.Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass alles rechtmäßig sei und wir wahrscheinlich morgen Post erhalten werden.
D
Donidoni, 04.08.2025 18:20 Uhr
0
Zur Info scalable will anscheinend auch noch steuern einziehen…
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