PRAIRIE DOWNS METALS Forum: Community User: Tycoon1797
Kommentare 1.072
Tipp,
17.07.2020 5:33 Uhr
0
Moin Moin ich glaube es geht los
Tipp,
01.07.2020 13:18 Uhr
0
Die Polen bekommen hoffentlich eine auf die 12
Tipp,
01.07.2020 13:17 Uhr
0
Es geht los klagesumme ist gesichert die Anwälte stehen am Start fehlt nur noch der Startschuss ( klage einreichung) sieht wieder ganz gut aus
Tipp,
29.05.2020 8:12 Uhr
0
PRAIRIE MINING LIMITED NEWS RELEASE | 30. April 2020 MÄRZ 2020 QUARTALSBERICHT · Während des Quartals erhielt Prairie vom polnischen Verwaltungsgericht ein positives Urteil, in dem festgestellt wurde, dass das Umweltministerium gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hatte, als es sich weigerte, Prairie die Änderung der Debiensko-Konzession zu gewähren Debiensko-Konzession Im Dezember 2016 beantragte Prairie nach der Übernahme von Debiensko beim MoE die Änderung der 50-jährigen Debiensko-Bergbaukonzession. Mit der Konzessionsänderung sollte die in der Bergbaukonzession für die erste Kohleförderung festgelegte Zeit von 2018 bis 2025 verlängert werden. Im April 2018 erhielt Prairie vom MoE eine endgültige Entscheidung in zweiter Instanz, mit der der Antrag des Unternehmens auf Änderung abgelehnt wurde. Prairie legte gegen diese Entscheidung des MoE Berufung beim polnischen Verwaltungsgericht ein, das nun zu Gunsten von Prairie entschieden hat, dass die Ablehnung des Antrags auf Änderung der Konzessionsänderung durch Prairie gegen Bestimmungen des polnischen Rechts verstößt und dass die Entscheidung des MoE fehlerhaft ist. Der Gerichtshof stellte fest, dass das MoE keine rechtlichen Gründe für die Ablehnung des Änderungsantrags von Prairie begründet hatte. Das Gerichtsurteil widerruft offiziell die Entscheidung des MoE vom April 2018, mit der die Änderung der Konzession abgelehnt wird. und fordert das MoE auf, den Antrag auf Änderung der Konzession angesichts der verschiedenen Mängel in den ursprünglichen Entscheidungen des MoE, wie vom Gerichtshof angegeben, neu zu bewerten. Das MoE hat gegen diese Entscheidung nun Berufung beim Obersten Verwaltungsgericht Polens eingelegt. Obwohl Prairie über eine gültige Umweltgenehmigungsentscheidung verfügt, die den Bau von Minen ermöglicht, haben die Maßnahmen der polnischen Regierung den Produktionsweg für Prairie in Debiensko blockiert, sodass das Unternehmen die Entwicklung in Debiensko nicht fortsetzen kann Ein Auszug des letzten Quartalsbericht
Prairie Down - Kohle aus Polen! | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/umgekehrte-sortierung/1193017-11970-11961/prairie-down-kohle-polen
Tipp,
29.05.2020 8:07 Uhr
0
Es lebt 20 % heftig irgendwas im Busch?
Ertan26,
26.02.2020 16:18 Uhr
0
🤔
Tipp,
01.02.2020 11:09 Uhr
0
Moin Moin also die Nachrichten sind nicht unbedingt was neues aber es ist zumindest ein Zeichen das daran gearbeitet wird, und es ist halt sehr kompliziert. Was mir aufgefallen ist, das normalerweise wenn für ein Aktien Unternehmen
bei guten Nachrichten steigt,bei sehr guten geht es richtig ab. Da müsste doch Bogdanka Ende 2019(Dezember)
Anfang 2020 nach diesen positiven Nachrichten richtig abgehen so 10-20% währe da angebracht!?????
Aber siehe da, im Gegenteil :yawn: von. Ca. 8.70€ auf 6,93 € gefallen!!!!!!
WARUM, IST ES DOCH NICHT SO KLAR!
Und genau bei JSW gefallen von Ca. 5,90€ auf. 4,35 €
WARUM???
Wie ge sagt der Aktienkurs sagt etwas anderes
Oder der Kurs lügt nie
T
TheGriff,
31.01.2020 8:53 Uhr
0
Huster mit seinem Goldreport.. eine *** vor dem Herrn.. ob Troy, Beadell, Great Panther, Prairie, Resolute und wie die sonstige *** noch heißt.. vielen Dank für solche ***e.. und dafür zahlt man noch Geld.
T
TheGriff,
31.01.2020 8:51 Uhr
0
Auf dem weg zum 52w low..
Tipp,
31.01.2020 8:29 Uhr
0
Moin Moin ein Lebenszeichen, na mal sehen, ist ja auch überfällig
677 852 | www.pdz.com.au
LONDON Unit 3C, 38 Jermyn Street | London | SWY1 6DN | T: +44 207 478 3900
PERTH Level 9, BGC Center, 28 Die Esplanade Perth, WA 6000 | T: +61 8 9322 6322 | F: +61 8 9322 6558
WARSCHAU Wiejska 17/11 | Warschau | 00-480
PRESSEMITTEILUNG | 31. Januar 2020
DEZEMBER 2019 QUARTALSBERICHT
Höhepunkte während und nach dem Quartalsende
• Prairie fuhr fort:
➢ Bewertung der Optionen in Bezug auf den aufgetretenen Investitionsstreit zwischen Prairie und der polnischen Regierung
aus bestimmten Maßnahmen heraus, die Polen unter Verstoß gegen den Vertrag über die Energiecharta und das bilaterale Abkommen Australien-Polen ergriffen hat
Investitionsvertrag
➢ Arbeiten Sie mit ihren Anwälten (einschließlich internationaler Schiedsrichterexperten) zusammen, um die Vorkehrungen für den Beginn abzuschließen
internationale Schiedsklage (n) gegen Polen
➢ Verteidigen Sie nachdrücklich seine Position und ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen, um seine gesetzlichen Rechte sowohl in Bezug auf Debiensko als auch in Bezug auf Debiensko durchzusetzen
Jan Karski Projekte
➢ Identifizieren und bewerten Sie andere geeignete Geschäftsmöglichkeiten im Rohstoffsektor
• Am 31. Dezember 2019 gab Bogdanka bekannt, dass die polnische Regierung Bogdanka eine Bergbaukonzession erteilt hatte
für das Kohlevorkommen K6-7 in Lublin. Die Lagerstätte K6-7 ist ein wesentlicher Bestandteil der Prairie-Konzession in Lublin am Jan.
Karski-Projekt
• Nach dem Quartalsende erhielt Prairie vom polnischen Verwaltungsgericht ein befürwortendes Urteil
Das Umweltministerium hatte gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, als es Prairie die Erteilung der Debiensko-Konzession verweigerte
Änderung. Das Gerichtsurteil hebt förmlich die Entscheidung des Umweltministeriums vom April 2018 auf, mit der die
Debiensko-Konzessionsänderung und fordert die Behörde auf, die Anwendung von Prairie zu überdenken
• Es gab keine Diskussionen zwischen dem Unternehmen und JSW bezüglich einer möglichen Zusammenarbeit in Bezug auf
Die polnischen Kohleprojekte von Prairie im und nach dem Dezember 2019. Das Unternehmen wird fortfahren
Einhaltung der kontinuierlichen Informationspflichten in Bezug auf eine mögliche Zusammenarbeit mit JSW und Make
Ankündigungen nach Bedarf
Anfragen
Prairie Mining Limited +44 20 7478 3900
Ben Stoikovich, Vorstandsvorsitzender info@pdz.com.au
Sapan Ghai, Leiter Unternehmensentwicklung
Diese Ankündigung wurde vom Verwaltungsrat der Gesellschaft zur Veröffentlichung genehmigt. Nur zum persönlichen Gebrauch
Tipp,
07.01.2020 16:14 Uhr
0
Habe nach dem letzten Freitag bald meinen glauben an einem Rechtstaat der hier in mitten von Europa ist verloren aber heute alles noch einmal Revue passieren lasen und da auf einige feste Fakten gestoßen die mich wieder mit einige positive Gefühle in die Zukunft sehen lassen.
Zu Recherche nehme ich den Prairie Mining Ltd Quartalsbericht März 2019
RNS-Nummer: 0193W 12. April 2019 zur Hand diesen werde ich ein teil kopieren und mit den Stell die mir wichtig erscheinen markieren.
Jan Karski Mine
· Während des Quartals wies das Oberste Verwaltungsgericht Polens die Verwaltungsbeschwerden von Bogdanka gegen das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in Bezug auf die Ablehnung des Antrags von Bogdanka auf eine Bergbaukonzession für die Lagerstätte K-6-7 bei Jan Karski aus dem Jahr 2013 endgültig und vollständig zurück.
· Das Oberste Verwaltungsgericht hat auch die Entscheidung des Regionalverwaltungsgerichts 2016 bestätigt, mit der das MoE verpflichtet wurde, den Nachtrag Nr. 3 von Prairie für die K-6-7-Lagerstätte zu genehmigen. Nachtrag Nr. 3 ist eine detaillierte Ressourcenschätzung für die Lagerstätte K-6-7 gemäß den polnischen geologischen Berichtsstandards und basiert auf den Ergebnissen des Explorationsprogramms von Prairie in der Lagerstätte.
· Nach dem Ende des Quartals hob ein Berufungsgericht in Warschau die einstweilige Verfügung des Zivilgerichts auf, die zu Gunsten von Prairie erlassen worden war, und hinderte das Ministerium daran, einer anderen Partei außer Prairie einen Bergbau-Nießbrauch oder eine Explorations- / Bergbau-Konzession zu erteilen. Prairie ist der Ansicht, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts grundlegend fehlerhaft ist, und wird daher alle anderen Maßnahmen prüfen, die zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sind.
· Das Verfahren des Unternehmens zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen Jan Karski vor dem Zivilgericht ist noch nicht abgeschlossen und wird von der Entscheidung des Berufungsgerichts zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung nicht berührt.
Drauf hin ist die jetzige Genehmigung für Bogdanka entstanden hier möchte ich schon darauf hinweisen das es sich um zwei verschiedene Gerichte handelt und um unterschiedliche Verfahren.
JAN-KARSKI-MINE
Das Bergwerk Jan Karski ("Jan Karski") ist ein groß angelegtes Projekt für halbweiche Kokskohle im Lubliner Kohlebecken im Südosten Polens………………
will jetzt nicht alles noch einmal hier auf führen nur ein Auszug von diesem Absatz:
Positive Urteile des Obersten Verwaltungsgerichts
Das Oberste Verwaltungsgericht Polens hat die Verwaltungsbeschwerden von Bogdanka gegen das polnische Verteidigungsministerium bezüglich der Ablehnung des Antrags von Bogdanka für 2013 auf eine Bergbaukonzession für die Lagerstätte K-6-7 bei Jan Karski endgültig und vollständig zurückgewiesen.
Diese Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts ist endgültig, kann nicht angefochten werden und hat die Entscheidung des Regionalverwaltungsgerichts 2016 bestätigt, die die ursprüngliche Entscheidung von 2015 bestätigt, in der der Antrag von Bogdanka auf eine Bergbaukonzession abgelehnt wurde. Es wurde festgestellt, dass die Erteilung einer Bergbaukonzession an Bogdanka einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Bestimmungen des polnischen Geologie- und Bergbaugesetzes (GML) darstellen und gegen die in der polnischen Verfassung verankerte Rechtsstaatlichkeit verstoßen würde.
In einem zweiten Urteil hat das Oberste Verwaltungsgericht die Entscheidung des Regionalverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2016 bestätigt, die das MoE verpflichtet, den von Prairie vorgelegten Nachtrag Nr. 3 für die Lagerstätte K-6-7 zu genehmigen. Addendum Nr. 3 ist eine detaillierte Ressourcenschätzung für die Lagerstätte K-6-7 gemäß den polnischen geologischen Berichtsstandards und basiert auf den Ergebnissen des Explorationsprogramms von Prairie an der Lagerstätte. Diese Beschwerde wurde von Prairie im Jahr 2015 gegen das MoE gekauft. Das Urteil des Gerichts wird nun an das MoE zurückverwiesen, und das MoE soll die ursprüngliche Entscheidung unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils umgehend neu bewerten.
Die Urteile des Obersten Verwaltungsgerichtshofs bestätigen zweifelsfrei, dass die Ansprüche von Bogdanka aus dem Jahr 2013 gegenüber K-6-7 unbegründet und unzulässig sind. Der Vorstand stellt fest, dass die Ansprüche von Bogdanka von den polnischen Gerichten in mehreren Urteilen abgewiesen wurden.
Die einstweilige Verfügung gegen das polnische Umweltministerium wurde aufgehoben.
Im April 2018 reichte Prairie eine zivilrechtliche Klage gegen das MoE ein, da es Prairie keinen Nießbrauchsrechtsvertrag über die Jan Karski-Konzessionen gewährt hat, um die Sicherheit der Besitzverhältnisse des Unternehmens über das Projekt zu schützen.
Das Unternehmen hatte das vorrangige Recht erhalten, sich im Jahr 2015 um eine Bergbaukonzession bei Jan Karski zu bewerben, nachdem es das polnische Geologie- und Bergbaugesetz (2011) vollständig erfüllt hatte.
Im Anschluss an die Einreichung der oben genannten zivilrechtlichen Klage durch Prairie hat das polnische Zivilgericht Prairie eine einstweilige Verfügung erteilt, die es dem MoE untersagt, Schürfungs-, Explorations- oder Bergbaukonzessionen zu erteilen und bis zum Abschluss eines vollständigen Gerichtsverfahrens Nießbrauchsvereinbarungen mit einer anderen Partei abzuschließen.In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass: "Aufgrund der Beweislage kann man an dieser Stelle feststellen, dass der Kläger [Prairie] das Recht hat, den Abschluss des beantragten Nießbrauchvertrags für das Steinkohlerevier 'Lublin' (auch bekannt als Jan Karski) zu beantragen, der sich aus Artikel 15 des Geologie- und Bergbaugesetzes [2011] ergibt.
Ein Berufungsgericht in Warschau hat nun die Entscheidung des Zivilgerichts aufgehoben und die einstweilige Verfügung aufgehoben. Prairie ist der Ansicht, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts grundlegend fehlerhaft ist, da sie die rückwirkende Anwendung der geänderten Fassung des Geologie- und Bergbaugesetzes vom August 2018 zur Folge hat und (fälschlicherweise) zu dem Schluss kommt, dass Prairie kein Prioritätsrecht über die gesamte Lagerstätte Lublin hatte.
Die zivilrechtliche Klage von Prairie gegen das MoE wegen des Versäumnisses, dem Unternehmen einen Nießbrauchsrechtsvertrag für den Bergbau bei Jan Karski zu gewähren, dauert an und wird vom Berufungsgericht nicht berührt.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Jetzt hatt die Polnische Regierung noch eine Gesetzes Änderung im Bergbaurecht gemacht um somit das Urteil zu ändern, um welches es sich jetzt hantelt bin ich mir noch nicht ganz sicher ,denke aber es handelt sich um das Zivilgericht verfahren.
Bei W-o haben sie den Beitrag gestrichen warum auch immer
Tipp,
20.12.2019 1:32 Uhr
0
Moin Moin solangsam könnte was daraus werden?
Oder auch nicht
https://news.yahoo.com/prairie-mining-limited-asx-pdz-043308461.html?guccounter=1&guce_referrer=aHR0cHM6Ly93d3cuc2VjdG9ycHVibGlzaGluZ2ludGVsbGlnZW5jZS5jby51ay9uZXdzLzI1OTY5NjQvaXMtcHJhaXJpZS1taW5pbmctbGltaXRlZC1hc3hwZHotZXhjZXNzaXZlbHktcGF5aW5nLWl0cy1jZW8&guce_referrer_sig=AQAAAGYNFdEpgZEStkVAcpIqQE1MCfLk_e0DmBa3YfdA8MTYcToyZ9fnVEWBNG5b6nqry14yDITSmOiu02j_oMgE78sI2Bx3NwfnTmAitI91moYmudWcpmCi_PaPYTiyWrJ8YSHzljNll2wBU3yAUnoMStqqo1i0XJOoG00EsSdYgtbY
Tipp,
12.09.2019 14:10 Uhr
0
Bißchen zum lesen
Tipp,
12.09.2019 14:09 Uhr
0
http://geoportal.pgi.gov.pl/css/surowce/images/mapy_koncesje…
Tipp,
12.09.2019 14:08 Uhr
0
Karbonia SA gehört zu Prairie Mining Limited. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.pdz.com.pl
Tipp,
12.09.2019 13:14 Uhr
0
Ja es geht zur Wahl zu und die stillhaltezeit läuft Ende des Monats ab.
Meistdiskutiert
|
|
Thema | ||
|---|---|---|---|
| 1 | DAX Hauptdiskussion | +0,92 % | |
| 2 | ATOS Hauptdiskussion | -2,46 % | |
| 3 | Dax Prognose | +0,92 % | |
| 4 | TUI Hauptforum | +1,30 % | |
| 5 | DEUTSCHE TELEKOM Hauptdiskussion | +0,17 % | |
| 6 | Metaplanet | -5,27 % | |
| 7 | IPO CSG | -2,75 % | |
| 8 | Virgin Galactica | +1,65 % | |
| 9 | Aegis Critical Energy Defence | -1,10 % | |
| 10 | BYD Hauptdiskussion | -1,58 % | Alle Diskussionen |
Aktien
|
|
Thema | ||
|---|---|---|---|
| 1 | ATOS Hauptdiskussion | -2,46 % | |
| 2 | TUI Hauptforum | +1,30 % | |
| 3 | DEUTSCHE TELEKOM Hauptdiskussion | +0,17 % | |
| 4 | Metaplanet | -5,27 % | |
| 5 | IPO CSG | -2,75 % | |
| 6 | Virgin Galactica | +1,65 % | |
| 7 | XIAOMI CORP. CL.B Hauptdiskussion | -2,45 % | |
| 8 | Aegis Critical Energy Defence | -1,10 % | |
| 9 | BYD Hauptdiskussion | -1,58 % | |
| 10 | SERVICENOW Hauptdiskussion | +0,20 % | Alle Diskussionen |