Reconnaissance Energy Africa WKN: A2PRKY ISIN: CA75624R1082 Kürzel: RECO Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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23:34:06 Uhr,
Gettex
Kommentare 9.237
U
Uranium,
27.10.2021 11:14 Uhr
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Ein Risiko dürfen wir nie vergessen: selbst wenn da produktionsfähiges Öl liegt, passt das nicht in die aktuelle Zeit und viele Mächte werden versuchen das zu verhindern. Trotzdem bleibe ich all in
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Roman1234,
27.10.2021 11:13 Uhr
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Aus Stocktwits....weiß nicht wie zuverlässig der Post eines Users ist
Seismische Daten ausgewertet und Ressourcenbericht werden Anfang / Mitte Dezember veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung dieses Berichts wird Haywood sein Ziel auf der Grundlage der Daten wesentlich aktualisieren. Eine Uplist-PR wird kurz nach dem Beginn des Handels an einer großen Börse im Januar 2022 kommen. Bei Uplist, ein paar Tage vor oder kurz nachdem Goldman die Berichterstattung zu einem beträchtlichen Kursziel einleiten wird, wiederum basierend auf unserem seismischen . Das dritte Bohrloch und der Bestand werden weiterhin laufen. Ich werde kein Kursziel angeben, da es wirklich von diesem Ressourcenbericht abhängt. aber ich erwarte, dass es viel höher sein wird als Haywoods Strom von $ 26 oder was auch immer es war.
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Roman1234,
27.10.2021 10:53 Uhr
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Scheint so als ob es bei 2,9 € einen wiederstand gibt...ich hoffe wir schaffen es wieder über die 3,25....bezüglich uplisting
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David_87,
27.10.2021 10:50 Uhr
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Jo, kam schon oft... Gerade wenn es bergab ging
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Roman1234,
27.10.2021 10:47 Uhr
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Andercover das könnte sein....den mist hatten wir schon mal und recon hat sich dazu auch geäußert und konnte alles wiederlegen.
Andercover,
27.10.2021 10:39 Uhr
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Das könnte mit einem der Gründe sein 🤷🏻♂️
Andercover,
27.10.2021 10:38 Uhr
0
DAS VERFAHREN DES HAUPTKLÄGERS: Nach dem Private Securities Litigation Reform Act von 1995 kann jeder Anleger, der während des Sammelklagezeitraums Wertpapiere von ReconAfrica erworben hat, die Ernennung zum Hauptkläger in der Sammelklage gegen ReconAfrica beantragen. Ein Hauptkläger ist im Allgemeinen derjenige, der das größte finanzielle Interesse an der von der mutmaßlichen Sammelklägergruppe angestrebten Abhilfe hat und der auch typisch und ausreichend für die mutmaßliche Sammelklägergruppe ist. Der federführende Kläger handelt bei der Leitung der ReconAfrica-Sammelklage im Namen aller anderen Mitglieder der Sammelklägergruppe. Der Hauptkläger kann eine Anwaltskanzlei seiner Wahl auswählen, um die ReconAfrica-Sammelklage zu führen. Die Fähigkeit eines Anlegers, sich an einem möglichen zukünftigen Gewinn aus der ReconAfrica-Sammelklage zu beteiligen, hängt nicht davon ab, ob er als Hauptkläger auftritt.
ÜBER ROBBINS GELLER RUDMAN & DOWD LLP: Mit 200 Anwälten in 9 Büros landesweit ist Robbins Geller Rudman & Dowd LLP die größte US-amerikanische Anwaltskanzlei, die Anleger in Wertpapier-Sammelklagen vertritt. Die Anwälte von Robbins Geller haben viele der größten Entschädigungen für Aktionäre in der Geschichte erwirkt, darunter die größte Entschädigung für Wertpapier-Sammelklagen aller Zeiten - 7,2 Milliarden Dollar - in In re Enron Corp. Sec. Litig. Im ISS Securities Class Action Services Top 50 Report für das Jahr 2020 wurde Robbins Geller an erster Stelle genannt, weil sie im vergangenen Jahr 1,6 Milliarden Dollar für Anleger erstritten haben, mehr als doppelt so viel wie jede andere Kanzlei für Wertpapierkläger. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte http://www.rgrdlaw.com.
Andercover,
27.10.2021 10:37 Uhr
0
BUSINESS WIRE NEWS
RECONAFRICA ALERT: RECONNAISSANCE ENERGY AFRICA LTD. F/K/A LUND ENTERPRISES CORP. ANLEGER MIT ERHEBLICHEN VERLUSTEN HABEN DIE MÖGLICHKEIT, EINE SAMMELKLAGE ZU FÜHREN - RECAF; LGDOF
Von Lawyer Monthly am 27. Oktober 2021
SAN DIEGO-(BUSINESS WIRE)-#RECAFstock-Robbins Geller Rudman & Dowd LLP gibt bekannt, dass Erwerber von Reconnaissance Energy Africa Ltd. f/k/a Lund Enterprises Corp. ("ReconAfrica") (OTCMKTS: RECAF; LGDOF) zwischen dem 28. Februar 2019 und dem 7. September 2021 (der "Sammelklagezeitraum") bis zum 27. Dezember 2021 Zeit haben, um die Ernennung zum Hauptkläger in Muller v. Reconnaissance Energy Africa Ltd. f/k/a Lund Enterprises Corp. zu beantragen, Nr. 21-cv-05910 (E.D.N.Y.), der Sammelklage gegen ReconAfrica. Die ReconAfrica-Sammelklage, die am 25. Oktober 2021 eingeleitet wurde, wirft ReconAfrica sowie einigen seiner leitenden Angestellten Verstöße gegen den Securities Exchange Act von 1934 vor.
Wenn Sie als Hauptkläger der ReconAfrica-Sammelklage auftreten möchten, geben Sie bitte Ihre Daten an, indem Sie hier klicken. Sie können auch Rechtsanwalt J.C. Sanchez von Robbins Geller unter der Telefonnummer 800/449-4900 oder per E-Mail unter jsanchez@rgrdlaw.com kontaktieren. Anträge des Hauptklägers für die ReconAfrica-Sammelklage müssen bis spätestens 27. Dezember 2021 beim Gericht eingereicht werden.
BEHAUPTUNGEN ZUM FALL: ReconAfrica behauptet, sich mit der Identifizierung, Exploration und Entwicklung von Öl- und/oder Gasvorkommen in Namibia und Botswana zu befassen, unter anderem in der Kalahari-Wüste und anderen gefährdeten Gebieten.
In der ReconAfrica-Sammelklage wird behauptet, dass die Beklagten während des gesamten Sammelklagezeitraums falsche und irreführende Angaben gemacht und nicht offengelegt haben: (i) den Plan von ReconAfrica, unkonventionelle Mittel zur Energiegewinnung (einschließlich Fracking) in der empfindlichen Kavango-Region einzusetzen; (ii) dass ReconAfrica mit nicht genehmigten Bohrtests beginnen würde; (iii) dass ReconAfrica illegal Wasser für Bohrtests verwenden würde; (iv) dass ReconAfrica verbrauchtes Wasser illegal in nicht abgedeckten Becken lagern würde; (v) dass ReconAfrica namibisches Recht umgehen und einen unangemessenen und ungeeigneten Berater einstellen würde; (vi) dass ReconAfrica infolgedessen künftige Bohrungen und wasserbezogene Lizenzen in Namibia und Botswana riskieren würde; (vii) dass ReconAfrica entgegen seiner Zusicherungen die von den Tests und der potenziellen Energiegewinnung betroffenen Menschen nicht erreicht und ihnen keine angemessenen Informationen (auch nicht in den jeweiligen Landessprachen) auf zugänglichen Wegen zur Verfügung gestellt hat; (viii) dass die Interessen von ReconAfrica im Owambo-Becken und nicht im so genannten Kavango-Becken liegen; (ix) dass ReconAfrica kontinuierlich Aktien gepumpt hat; und (x) dass die öffentlichen Erklärungen der Beklagten aufgrund der vorstehenden Ausführungen zu allen relevanten Zeitpunkten im Wesentlichen falsch und/oder irreführend waren.
Skywalker7913,
27.10.2021 10:33 Uhr
1
Gut dass ich raus bin gestern... Müll
D
David_87,
27.10.2021 10:04 Uhr
1
Jetzt ists eh zu spät... Wenn ich jetzt raus gehe wirds teuer😅
Andercover,
27.10.2021 10:00 Uhr
0
Moin Moin Leute ✌🏼, ich bleibe auch drin für mich hat sich auch nichts geändert, werde geduldig warten Hop oder Top. Werde aber zu Zeit nichts nachkaufen
K
Kai.S,
27.10.2021 9:53 Uhr
0
Freier Fall 🙈
T
Tetsuo041,
27.10.2021 9:44 Uhr
2
Bin hier für 5 Jahre Plus, daher muss man das aushalten.
T
Tetsuo041,
27.10.2021 9:43 Uhr
0
Gewinnmitnahmen der ersten Investoren. Denke Zuviel Unsicherheit und da will man wenigstens etwas von den 1000% mitnehmen.
R
Roman1234,
27.10.2021 9:43 Uhr
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Sieht so aus als ob das Uplisting verhindert werden will, die 4dollar marke wäre eine wichtige hürde....ich klopf mal bei recon an und frag bezüglich uplisting nach.
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