RHEINMETALL WKN: 703000 ISIN: DE0007030009 Kürzel: RNMBF Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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1. Juni 2026, 23:00 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 147.716
H
Habnixdrauf51, 22. Mai 17:42 Uhr
0
UND WUPPS! WIEDER UNTEN. SOOOOO ERMÜÜÜÜDENNNNND!
MarthaKrypton
MarthaKrypton, 22. Mai 17:44 Uhr
0

UND WUPPS! WIEDER UNTEN. SOOOOO ERMÜÜÜÜDENNNNND!

So verzweifelt wegen des Kursanstiegs, dass du schreien musst?
MarthaKrypton
MarthaKrypton, 22. Mai 17:44 Uhr
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UND WUPPS! WIEDER UNTEN. SOOOOO ERMÜÜÜÜDENNNNND!

So verzweifelt wegen des Kursanstiegs, dass du schreien musst?
H
Habnixdrauf51, 22. Mai 17:51 Uhr
0
Welcher Anstieg bitte? seit Montag gibts keinen mehr hier. Nur dummes gefalle und ein wenig aufholen...
H
Habnixdrauf51, 22. Mai 17:52 Uhr
0
um dann wieder da zu landen wo wir nach Montag standen. DRUNTER
H
Habnixdrauf51, 22. Mai 17:41 Uhr
0
UND WUPPS! WIEDER UNTEN. SOOOOO ERMÜÜÜÜDENNNNND!
Ma.k
Ma.k, 22. Mai 17:38 Uhr
0

Der Evo-Appelwoi-Mensch argumentierte gestern mit dem Feiertag.

OK...
MarthaKrypton
MarthaKrypton, 22. Mai 17:29 Uhr
0

Feiertag ? Am Montag haben die Börsen geöffnet.. und es ist noch nicht Handelsschluss.. warten wir mal ab , wo das heute endet ...

Der Evo-Appelwoi-Mensch argumentierte gestern mit dem Feiertag.
Ma.k
Ma.k, 22. Mai 17:27 Uhr
0

Wenn man sich den Tageschart anschaut, ist doch alles völlig in Ordnung. Weder gab es - wie gestern prophezeit - einen Abverkauf am Freitag wegen Wochenende und Feiertagen, noch haben "die Amis" den Kurs nach unten getrieben. Dass hier Einige bei 10 Euro rauf/runter kollabieren, liegt wohl eher daran, dass sie für ihre Zockerei zu hohe Hebel und KO-Grenzen setzen. Das ist dann aber deren eigene Schuld. Die Bank gewinnt immer. ;-)

Feiertag ? Am Montag haben die Börsen geöffnet.. und es ist noch nicht Handelsschluss.. warten wir mal ab , wo das heute endet ...
MarthaKrypton
MarthaKrypton, 22. Mai 17:24 Uhr
0

Ist schon teilweise richtig .. sind halt hauptsächlich Trader am Werk ..

Wenn man sich den Tageschart anschaut, ist doch alles völlig in Ordnung. Weder gab es - wie gestern prophezeit - einen Abverkauf am Freitag wegen Wochenende und Feiertagen, noch haben "die Amis" den Kurs nach unten getrieben. Dass hier Einige bei 10 Euro rauf/runter kollabieren, liegt wohl eher daran, dass sie für ihre Zockerei zu hohe Hebel und KO-Grenzen setzen. Das ist dann aber deren eigene Schuld. Die Bank gewinnt immer. ;-)
A
Agent.K, 22. Mai 17:23 Uhr
0

Ist schon teilweise richtig .. sind halt hauptsächlich Trader am Werk ..

Vielleicht hat es auch mit Präsident Lukaschenko zu tun.
K
Klaus0815, 22. Mai 17:21 Uhr
1

Nichts gekippt: "In dem konkreten Fall (Az. VK 1 - 128/25) geht es um die Anschaffung von Paketstationen zur Aufnahme und Ausgabe von militärischer Bekleidung und Ausrüstung für Soldatinnen und Soldaten, die auf dem Gelände der Bundeswehr aufgestellt werden sollen. Im Vergabeverfahren wollte sich die zuständige Bundeswehrabteilung in Köln für einen bestimmten Anbieter entscheiden, ein anderer sollte das Nachsehen haben." - "Man hole jetzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu folgender Frage ein: «Ist die Regelung in § 16 Abs. 1 BwBBG mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und dem allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar?" https://www.welt.de/regionales/nrw/article6a1050aaaf9f246e56411341/bundeswehrbeschaffung-olg-haelt-regel-fuer-verfassungswidrig.html?utm_source=chatgpt.com

Ich sollte mehr wie die Schlagzeile lesen😄 danke
Ma.k
Ma.k, 22. Mai 17:06 Uhr
0

in wenigen Sekunden alles weg, was ein ganzer Tag aufgebaut hatte! Immer wieder!

Ist schon teilweise richtig .. sind halt hauptsächlich Trader am Werk ..
A
Agent.K, 22. Mai 16:33 Uhr
0

Ohne grund jeden Tag diese scheiss überfälle auf den Erholungskurs!

Hast du nicht oben gelesen, als ich Short gegangen bin!?
MarthaKrypton
MarthaKrypton, 22. Mai 16:20 Uhr
2

Beschaffungsgesetz gekippt...

Nichts gekippt: "In dem konkreten Fall (Az. VK 1 - 128/25) geht es um die Anschaffung von Paketstationen zur Aufnahme und Ausgabe von militärischer Bekleidung und Ausrüstung für Soldatinnen und Soldaten, die auf dem Gelände der Bundeswehr aufgestellt werden sollen. Im Vergabeverfahren wollte sich die zuständige Bundeswehrabteilung in Köln für einen bestimmten Anbieter entscheiden, ein anderer sollte das Nachsehen haben." - "Man hole jetzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu folgender Frage ein: «Ist die Regelung in § 16 Abs. 1 BwBBG mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und dem allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar?" https://www.welt.de/regionales/nrw/article6a1050aaaf9f246e56411341/bundeswehrbeschaffung-olg-haelt-regel-fuer-verfassungswidrig.html?utm_source=chatgpt.com
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